Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Montag, Mai 05, 2025

    Handyverbot an Nidwaldner Schulen

    Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)

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  • Freitag, April 25, 2025

    Logopädie auf der Sekundarstufe 2

    Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)

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  • Donnerstag, April 24, 2025

    konsumGLOBAL in den Unterricht integrieren

    Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)

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  • Dienstag, April 22, 2025

    Postulat Übertrittsverfahren abgelehnt

    Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Neue Schulanlage

    Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Vegane Mensa an der Universität Basel

    Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)

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11.01.2025

Übertrittsprüfungen für alle Primarschüler*innen

Primarlehrpersonen haben es nicht einfach, wenn es um den Entscheid geht, in welches Leistungsniveau der abnehmenden Sekundarschule ihre Schüler*innen eingeteilt werden sollen. So kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Eltern, wenn Klassenlehrpersonen ein Schulkind trotz sehr guten Noten in ein tieferes Leistungsniveau einteilen wollten, als aufgrund der Noten erwartet werden konnte. Gegen solche, oft willkürlich erscheinende Entscheide haben die Eltern keine Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Dies soll sich nun ändern.

Am kommenden Donnerstag reicht Landrätin Anita Biedert eine Motion ein, die verlangt, dass neben den Zeugnisnoten für den Übertritt auch eine kantonale Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik relevant sein soll. Wie stark diese beiden Prüfungen gewichtet werden sollen, lässt der Vorstoss bewusst offen und muss später von Fachpersonen geprüft und von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion entschieden werden.

Wortlaut der Motion

«Gemäss den breit anerkannten Richtlinien des Amts für Volksschulen (AVS) sollen Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Primarschulzeit ab einem Schnitt von 4.5 ins Leistungsniveau E und ab einem Schnitt von 5.25 ins Leistungsniveau P der Sekundarschule I eingeteilt werden. Obwohl diese Bedingungen erfüllt waren, kam es vor, dass Primarlehrpersonen Schülerinnen und Schülern den Wechsel in ein anspruchsvolleres Leistungsniveau der Sekundarschule verwehrten. Die den Eltern kommunizierten Gründe waren objektiv nicht nachvollziehbar. 

Kürzlich kommunizierte die BKSD eine erste Gegenmassnahme: Neu müssen Primarlehrpersonen – falls sie ein Schulkind in ein tieferes Leistungsniveau einteilen möchten, als dies gemäss Noten angebracht wäre – ihre Zuweisungsempfehlung schriftlich begründen und von der Schulleitung absegnen lassen. Diese beiden Massnahmen, die die BKSD erfreulicherweise rasch umsetzen konnte, bedeuten einen Schritt in die richtige Richtung. Grundsätzlich sollen jedoch die Noten massgebend sein und dies auch im Bildungsgesetz verankert werden.

Um die Schulnoten besser abzustützen und dem Druck von Erziehungsberechtigten auf die Primarlehrpersonen im Hinblick auf den Übertritt in die Sekundarschule I zu begegnen, sollen neu für alle Schülerinnen und Schüler kantonale Übertrittsprüfungen in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt werden. Für die Einteilung in die drei Leistungsniveaus A, E und P sollen die Zeugnisnoten der letzten beiden Primarschulzeugnisse sowie die Leistung in den beiden Übertrittsprüfungen Deutsch und Mathematik massgebend sein. Die kantonal einheitlichen Übertrittsprüfungen sollen von Vertretungen der Primar- und Sekundarstufe I gemeinsam erarbeitet werden.

Der vorgeschlagene Übertrittsmodus könnte mithelfen, dass weniger Schülerinnen und Schüler an den Sekundarschulen den Wechsel des Leistungsniveaus aufgrund der Einteilung in ein zu tiefes respektive zu hohes Niveau in der Sekundarschule I vollziehen müssen.

Ich bitte den Regierungsrat, eine entsprechende Vorlage – eine Kombination des Durchschnitts der beiden letzten Zeugnisse der Primarschule und dem Resultat der beiden Übertrittsprüfungen in Deutsch und Mathematik – auszuarbeiten. Im Bildungsgesetz sollen zudem die für die Einteilung notwendigen Notenschnitte für den Leistungszug E (4.5) respektive für den Leistungszug P (5.25) festgeschrieben werden.»

Heutiges Übertrittssystem ist fragwürdig

Heute geben die Primarlehrpersonen eine Empfehlung ab, in welches Leistungsniveau das Schulkind eingeteilt werden soll. Sind die Eltern mit dieser Empfehlung nicht einverstanden, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als das Kind für eine Übertrittsprüfung anzumelden. Eine Rekursmöglichkeit gegen die Empfehlung der Primar-Lehrperson haben sie nicht. Stossend ist dabei, dass diese Übertrittsprüfungen in den beiden Fächern Mathematik und Deutsch sehr schwierig sind. Im langjährigen Mittel bestehen weniger als 10% der Schülerinnen und Schüler diese Prüfung.

Zwar müssen ab diesem Schuljahr die Lehrpersonen neu Ihre Empfehlung den Erziehungsberechtigten gegenüber schriftlich begründen und den Entscheid auch bei der Schulleitung absegnen lassen. Unbefriedigend bleibt dieses System dennoch.

Kantonale Übertrittsprüfungen, deren Gewichtung etwa einer normalen Prüfung entsprechen sollen, dürften in der Tat mithelfen, die richtigen Entscheide zur Übertrittseinteilung zu fällen.

Lavinia Beck
Sekretariat Starke Schule beider Basel