Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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11.01.2025

Übertrittsprüfungen für alle Primarschüler*innen

Primarlehrpersonen haben es nicht einfach, wenn es um den Entscheid geht, in welches Leistungsniveau der abnehmenden Sekundarschule ihre Schüler*innen eingeteilt werden sollen. So kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Eltern, wenn Klassenlehrpersonen ein Schulkind trotz sehr guten Noten in ein tieferes Leistungsniveau einteilen wollten, als aufgrund der Noten erwartet werden konnte. Gegen solche, oft willkürlich erscheinende Entscheide haben die Eltern keine Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Dies soll sich nun ändern.

Am kommenden Donnerstag reicht Landrätin Anita Biedert eine Motion ein, die verlangt, dass neben den Zeugnisnoten für den Übertritt auch eine kantonale Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik relevant sein soll. Wie stark diese beiden Prüfungen gewichtet werden sollen, lässt der Vorstoss bewusst offen und muss später von Fachpersonen geprüft und von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion entschieden werden.

Wortlaut der Motion

«Gemäss den breit anerkannten Richtlinien des Amts für Volksschulen (AVS) sollen Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Primarschulzeit ab einem Schnitt von 4.5 ins Leistungsniveau E und ab einem Schnitt von 5.25 ins Leistungsniveau P der Sekundarschule I eingeteilt werden. Obwohl diese Bedingungen erfüllt waren, kam es vor, dass Primarlehrpersonen Schülerinnen und Schülern den Wechsel in ein anspruchsvolleres Leistungsniveau der Sekundarschule verwehrten. Die den Eltern kommunizierten Gründe waren objektiv nicht nachvollziehbar. 

Kürzlich kommunizierte die BKSD eine erste Gegenmassnahme: Neu müssen Primarlehrpersonen – falls sie ein Schulkind in ein tieferes Leistungsniveau einteilen möchten, als dies gemäss Noten angebracht wäre – ihre Zuweisungsempfehlung schriftlich begründen und von der Schulleitung absegnen lassen. Diese beiden Massnahmen, die die BKSD erfreulicherweise rasch umsetzen konnte, bedeuten einen Schritt in die richtige Richtung. Grundsätzlich sollen jedoch die Noten massgebend sein und dies auch im Bildungsgesetz verankert werden.

Um die Schulnoten besser abzustützen und dem Druck von Erziehungsberechtigten auf die Primarlehrpersonen im Hinblick auf den Übertritt in die Sekundarschule I zu begegnen, sollen neu für alle Schülerinnen und Schüler kantonale Übertrittsprüfungen in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt werden. Für die Einteilung in die drei Leistungsniveaus A, E und P sollen die Zeugnisnoten der letzten beiden Primarschulzeugnisse sowie die Leistung in den beiden Übertrittsprüfungen Deutsch und Mathematik massgebend sein. Die kantonal einheitlichen Übertrittsprüfungen sollen von Vertretungen der Primar- und Sekundarstufe I gemeinsam erarbeitet werden.

Der vorgeschlagene Übertrittsmodus könnte mithelfen, dass weniger Schülerinnen und Schüler an den Sekundarschulen den Wechsel des Leistungsniveaus aufgrund der Einteilung in ein zu tiefes respektive zu hohes Niveau in der Sekundarschule I vollziehen müssen.

Ich bitte den Regierungsrat, eine entsprechende Vorlage – eine Kombination des Durchschnitts der beiden letzten Zeugnisse der Primarschule und dem Resultat der beiden Übertrittsprüfungen in Deutsch und Mathematik – auszuarbeiten. Im Bildungsgesetz sollen zudem die für die Einteilung notwendigen Notenschnitte für den Leistungszug E (4.5) respektive für den Leistungszug P (5.25) festgeschrieben werden.»

Heutiges Übertrittssystem ist fragwürdig

Heute geben die Primarlehrpersonen eine Empfehlung ab, in welches Leistungsniveau das Schulkind eingeteilt werden soll. Sind die Eltern mit dieser Empfehlung nicht einverstanden, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als das Kind für eine Übertrittsprüfung anzumelden. Eine Rekursmöglichkeit gegen die Empfehlung der Primar-Lehrperson haben sie nicht. Stossend ist dabei, dass diese Übertrittsprüfungen in den beiden Fächern Mathematik und Deutsch sehr schwierig sind. Im langjährigen Mittel bestehen weniger als 10% der Schülerinnen und Schüler diese Prüfung.

Zwar müssen ab diesem Schuljahr die Lehrpersonen neu Ihre Empfehlung den Erziehungsberechtigten gegenüber schriftlich begründen und den Entscheid auch bei der Schulleitung absegnen lassen. Unbefriedigend bleibt dieses System dennoch.

Kantonale Übertrittsprüfungen, deren Gewichtung etwa einer normalen Prüfung entsprechen sollen, dürften in der Tat mithelfen, die richtigen Entscheide zur Übertrittseinteilung zu fällen.

Lavinia Beck
Sekretariat Starke Schule beider Basel