Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

Inserat

 
 

News

  • Dienstag, April 01, 2025

    Vortrag zum Thema «Streitpunkt Smartphone»

    Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)

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  • Montag, März 31, 2025

    In Schulen fehlen die Französischlehrpersonen

    Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)

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  • Dienstag, März 04, 2025

    Handyverbote an Schulen wirken sich positiv aus

    Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)

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  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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11.01.2025

Übertrittsprüfungen für alle Primarschüler*innen

Primarlehrpersonen haben es nicht einfach, wenn es um den Entscheid geht, in welches Leistungsniveau der abnehmenden Sekundarschule ihre Schüler*innen eingeteilt werden sollen. So kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Eltern, wenn Klassenlehrpersonen ein Schulkind trotz sehr guten Noten in ein tieferes Leistungsniveau einteilen wollten, als aufgrund der Noten erwartet werden konnte. Gegen solche, oft willkürlich erscheinende Entscheide haben die Eltern keine Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Dies soll sich nun ändern.

Am kommenden Donnerstag reicht Landrätin Anita Biedert eine Motion ein, die verlangt, dass neben den Zeugnisnoten für den Übertritt auch eine kantonale Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik relevant sein soll. Wie stark diese beiden Prüfungen gewichtet werden sollen, lässt der Vorstoss bewusst offen und muss später von Fachpersonen geprüft und von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion entschieden werden.

Wortlaut der Motion

«Gemäss den breit anerkannten Richtlinien des Amts für Volksschulen (AVS) sollen Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Primarschulzeit ab einem Schnitt von 4.5 ins Leistungsniveau E und ab einem Schnitt von 5.25 ins Leistungsniveau P der Sekundarschule I eingeteilt werden. Obwohl diese Bedingungen erfüllt waren, kam es vor, dass Primarlehrpersonen Schülerinnen und Schülern den Wechsel in ein anspruchsvolleres Leistungsniveau der Sekundarschule verwehrten. Die den Eltern kommunizierten Gründe waren objektiv nicht nachvollziehbar. 

Kürzlich kommunizierte die BKSD eine erste Gegenmassnahme: Neu müssen Primarlehrpersonen – falls sie ein Schulkind in ein tieferes Leistungsniveau einteilen möchten, als dies gemäss Noten angebracht wäre – ihre Zuweisungsempfehlung schriftlich begründen und von der Schulleitung absegnen lassen. Diese beiden Massnahmen, die die BKSD erfreulicherweise rasch umsetzen konnte, bedeuten einen Schritt in die richtige Richtung. Grundsätzlich sollen jedoch die Noten massgebend sein und dies auch im Bildungsgesetz verankert werden.

Um die Schulnoten besser abzustützen und dem Druck von Erziehungsberechtigten auf die Primarlehrpersonen im Hinblick auf den Übertritt in die Sekundarschule I zu begegnen, sollen neu für alle Schülerinnen und Schüler kantonale Übertrittsprüfungen in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt werden. Für die Einteilung in die drei Leistungsniveaus A, E und P sollen die Zeugnisnoten der letzten beiden Primarschulzeugnisse sowie die Leistung in den beiden Übertrittsprüfungen Deutsch und Mathematik massgebend sein. Die kantonal einheitlichen Übertrittsprüfungen sollen von Vertretungen der Primar- und Sekundarstufe I gemeinsam erarbeitet werden.

Der vorgeschlagene Übertrittsmodus könnte mithelfen, dass weniger Schülerinnen und Schüler an den Sekundarschulen den Wechsel des Leistungsniveaus aufgrund der Einteilung in ein zu tiefes respektive zu hohes Niveau in der Sekundarschule I vollziehen müssen.

Ich bitte den Regierungsrat, eine entsprechende Vorlage – eine Kombination des Durchschnitts der beiden letzten Zeugnisse der Primarschule und dem Resultat der beiden Übertrittsprüfungen in Deutsch und Mathematik – auszuarbeiten. Im Bildungsgesetz sollen zudem die für die Einteilung notwendigen Notenschnitte für den Leistungszug E (4.5) respektive für den Leistungszug P (5.25) festgeschrieben werden.»

Heutiges Übertrittssystem ist fragwürdig

Heute geben die Primarlehrpersonen eine Empfehlung ab, in welches Leistungsniveau das Schulkind eingeteilt werden soll. Sind die Eltern mit dieser Empfehlung nicht einverstanden, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als das Kind für eine Übertrittsprüfung anzumelden. Eine Rekursmöglichkeit gegen die Empfehlung der Primar-Lehrperson haben sie nicht. Stossend ist dabei, dass diese Übertrittsprüfungen in den beiden Fächern Mathematik und Deutsch sehr schwierig sind. Im langjährigen Mittel bestehen weniger als 10% der Schülerinnen und Schüler diese Prüfung.

Zwar müssen ab diesem Schuljahr die Lehrpersonen neu Ihre Empfehlung den Erziehungsberechtigten gegenüber schriftlich begründen und den Entscheid auch bei der Schulleitung absegnen lassen. Unbefriedigend bleibt dieses System dennoch.

Kantonale Übertrittsprüfungen, deren Gewichtung etwa einer normalen Prüfung entsprechen sollen, dürften in der Tat mithelfen, die richtigen Entscheide zur Übertrittseinteilung zu fällen.

Lavinia Beck
Sekretariat Starke Schule beider Basel