


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
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Freitag, Mai 23, 2025
In einer Sonderausstellung im Museum Tinguely behandelt die Künstlerin Suzanne Lacy in ihrem Werk "By your own hand" das Thema sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. Das Museum bietet Workshops für Schulklassen an, in welchen nebst dem Werk auch mit einer Fachperson der Opferhilfe beider Basel Gefahren und Möglichkeiten der Prävention besprochen werden können. (lh)
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Donnerstag, Mai 22, 2025
Muttenz erhält einen neuen Schulcampus, in welchem das neue Berufsbildungszentrum Baselland, das Gymnasium Muttenz und das Zentrum für Brückenangebote vereint werden. Der Landrat bewilligte die Ausgabe von 188 Millionen Franken. Gestartet wird nun mit dem Bau des neuen Berufsbildungszentrums, welches 2028 bezugsbereit sein soll. (lh)
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Dienstag, Mai 20, 2025
Im Jahr 2019 führte die Stadt erstmals das Modell der Bilingue-Klassen ein. Der Unterricht in diesen Klassen wird zur Hälfte auf Deutsch und zur anderen Hälfte auf Französisch unterrichtet. Diese Klassen werden jetzt aber bereits sechs Jahre nach der Einführung wieder abgeschafft (as).
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Sonntag, Mai 18, 2025
Viele Studierende berichten über einen beachtlichen Stress, welchem sie während des Studiums an der ETH Zürich ausgesetzt sind. Rund ein Viertel leidet unter Depressionen, wie die NZZaS soeben berichtete. Ab 2027 plant der ETH-Direktor ein neues Curriculum, welches die Studentinnen und Studenten entlasten soll.(ch)
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Montag, Mai 05, 2025
Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)
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Freitag, April 25, 2025
Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)
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11.01.2025
Übertrittsprüfungen für alle Primarschüler*innen
Primarlehrpersonen haben es nicht einfach, wenn es um den Entscheid geht, in welches Leistungsniveau der abnehmenden Sekundarschule ihre Schüler*innen eingeteilt werden sollen. So kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Eltern, wenn Klassenlehrpersonen ein Schulkind trotz sehr guten Noten in ein tieferes Leistungsniveau einteilen wollten, als aufgrund der Noten erwartet werden konnte. Gegen solche, oft willkürlich erscheinende Entscheide haben die Eltern keine Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Dies soll sich nun ändern.
Am kommenden Donnerstag reicht Landrätin Anita Biedert eine Motion ein, die verlangt, dass neben den Zeugnisnoten für den Übertritt auch eine kantonale Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik relevant sein soll. Wie stark diese beiden Prüfungen gewichtet werden sollen, lässt der Vorstoss bewusst offen und muss später von Fachpersonen geprüft und von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion entschieden werden.
Wortlaut der Motion
«Gemäss den breit anerkannten Richtlinien des Amts für Volksschulen (AVS) sollen Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Primarschulzeit ab einem Schnitt von 4.5 ins Leistungsniveau E und ab einem Schnitt von 5.25 ins Leistungsniveau P der Sekundarschule I eingeteilt werden. Obwohl diese Bedingungen erfüllt waren, kam es vor, dass Primarlehrpersonen Schülerinnen und Schülern den Wechsel in ein anspruchsvolleres Leistungsniveau der Sekundarschule verwehrten. Die den Eltern kommunizierten Gründe waren objektiv nicht nachvollziehbar.
Kürzlich kommunizierte die BKSD eine erste Gegenmassnahme: Neu müssen Primarlehrpersonen – falls sie ein Schulkind in ein tieferes Leistungsniveau einteilen möchten, als dies gemäss Noten angebracht wäre – ihre Zuweisungsempfehlung schriftlich begründen und von der Schulleitung absegnen lassen. Diese beiden Massnahmen, die die BKSD erfreulicherweise rasch umsetzen konnte, bedeuten einen Schritt in die richtige Richtung. Grundsätzlich sollen jedoch die Noten massgebend sein und dies auch im Bildungsgesetz verankert werden.
Um die Schulnoten besser abzustützen und dem Druck von Erziehungsberechtigten auf die Primarlehrpersonen im Hinblick auf den Übertritt in die Sekundarschule I zu begegnen, sollen neu für alle Schülerinnen und Schüler kantonale Übertrittsprüfungen in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt werden. Für die Einteilung in die drei Leistungsniveaus A, E und P sollen die Zeugnisnoten der letzten beiden Primarschulzeugnisse sowie die Leistung in den beiden Übertrittsprüfungen Deutsch und Mathematik massgebend sein. Die kantonal einheitlichen Übertrittsprüfungen sollen von Vertretungen der Primar- und Sekundarstufe I gemeinsam erarbeitet werden.
Der vorgeschlagene Übertrittsmodus könnte mithelfen, dass weniger Schülerinnen und Schüler an den Sekundarschulen den Wechsel des Leistungsniveaus aufgrund der Einteilung in ein zu tiefes respektive zu hohes Niveau in der Sekundarschule I vollziehen müssen.
Ich bitte den Regierungsrat, eine entsprechende Vorlage – eine Kombination des Durchschnitts der beiden letzten Zeugnisse der Primarschule und dem Resultat der beiden Übertrittsprüfungen in Deutsch und Mathematik – auszuarbeiten. Im Bildungsgesetz sollen zudem die für die Einteilung notwendigen Notenschnitte für den Leistungszug E (4.5) respektive für den Leistungszug P (5.25) festgeschrieben werden.»
Heutiges Übertrittssystem ist fragwürdig
Heute geben die Primarlehrpersonen eine Empfehlung ab, in welches Leistungsniveau das Schulkind eingeteilt werden soll. Sind die Eltern mit dieser Empfehlung nicht einverstanden, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als das Kind für eine Übertrittsprüfung anzumelden. Eine Rekursmöglichkeit gegen die Empfehlung der Primar-Lehrperson haben sie nicht. Stossend ist dabei, dass diese Übertrittsprüfungen in den beiden Fächern Mathematik und Deutsch sehr schwierig sind. Im langjährigen Mittel bestehen weniger als 10% der Schülerinnen und Schüler diese Prüfung.
Zwar müssen ab diesem Schuljahr die Lehrpersonen neu Ihre Empfehlung den Erziehungsberechtigten gegenüber schriftlich begründen und den Entscheid auch bei der Schulleitung absegnen lassen. Unbefriedigend bleibt dieses System dennoch.
Kantonale Übertrittsprüfungen, deren Gewichtung etwa einer normalen Prüfung entsprechen sollen, dürften in der Tat mithelfen, die richtigen Entscheide zur Übertrittseinteilung zu fällen.
Lavinia Beck
Sekretariat Starke Schule beider Basel