Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Dienstag, Juni 18, 2024

    Lernbegleitung für EBA Lehrlinge

    Es gibt viele Lehrlinge, die unter Geldproblemen, Lernbehinderungen oder Problemen am Arbeitsplatz leiden. Die Lehrlinge, die zurzeit eine zweijährige berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) absolvieren, haben die Möglichkeit bei Bedarf auf eine fachkundige individuelle Begleitung (fiB) zurückzugreifen. (ch)

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  • Samstag, Juni 15, 2024

    Zentrum für Frühförderung in Baselstadt stark ausgelastet

    Am Zentrum für Frühforderung (ZFF) werden Kinder von Null bis vier Jahren in der Logopädie und Heilpädagogik unterstütz. Viele Kindergärtner/-innen haben heutzutage schon mit vier Jahren Bildungslücken aufgrund von Armut, engen Wohnverhältnissen oder psychischem Leiden der Eltern. (ch)

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  • Mittwoch, Mai 29, 2024

    Studierendenzahlen der Pädagogischen Hochschulen steigen

    In Zeiten des grossen Lehrpersonenmangels sind dies erfreuliche Nachrichten: Mehrere Pädagogische Hochschulen der Schweiz melden, dass im Vergleich zum Vorjahr mehr Personen die Ausbildung zur Lehrperson in Angriff nehmen. Da schlussendlich aber nicht alle im Klassenzimmer stehen und unterrichten, bleibt die Situation in den Schulen nach wie vor angespannt. (ai)

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  • Sonntag, Mai 19, 2024

    Hygienekits an öffentlichen Schulen

    Im September 2021 reichte Landrätin Miriam Locher ein Postulat ein für eine kostenlose und niederschwellige Abgabe von Hygieneartikel an öffentlichen Schulen. Die jetzige Regelung, dass Tampons und Binden nur auf Anfrage bei der Lehrperson oder beim Sekretariat herausgegeben werden, wenn die Produkte überhaupt vorhanden sind, ist ungenügend. (ch)

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  • Samstag, Mai 18, 2024

    Massnahme gegen heisse Klassenzimmer

    Im Sommer kommt es oft vor, dass Klassenzimmer so heiss werden, dass die Schüler/-innen dem Unterricht kaum mehr folgen können. Die Ergebnisse einer Studie im letzten Jahr im Baselbiet sind erschreckend: Temperaturen von bis zu 42 Grad Celsius wurden gemessen. Da eine Klimatisierung in öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulhäuser) verboten ist, fordert nun ein Vorstoss von Landrat Jan Kirchmayr, dass anderen Massnahmen ergriffen werden. (ch)

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  • Dienstag, Mai 07, 2024

    Kantonsbeiträge an die Volkshochschule beider Basel

    Die Stiftung Volkshochschule und Senioren Universität beider Basel (VHSBB) präsentiert ein abwechslungsreiches und aktuelles Angebot in den Sparten Natur/Medizin/Psychologie, Gesellschaft/Kultur, Grundbildung, Kreativität/Praxis, Sprachen & Kultur. Sie sorgt dafür, dass es für alle einen offenen Zugang zu anspruchsvoller Allgemeinbildung gibt. Sie wird auch jährlich mit finanzieller Unterstützung der beiden Halbkantonen versorgt. (ch)

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30.09.2023

Überdimensionierte Macht führt oft zu Machtmissbrauch

Im Herbst 2021 wurde die Baselbieter Öffentlichkeit via Medienmitteilung des Regierungsrats über beschlossene und ab Schuljahr 2024/25 in Kraft zu tretende «zeitgemässe Führungsstrukturen für alle Baselbieter Schulen» informiert. Darin heisst es für den Bereich der kantonalen Schulen u.a. verheissungsvoll (zit.): «Die Schulleitungen zeichnen neu für alle operativen Entscheide verantwortlich, was die Teilautonomie der Schulen stärkt.»[1] — Wer sich diesen Satz noch einmal genauer durch den Kopf gehen lässt, wird unschwer erkennen, dass damit nicht so sehr die Teilautonomie der Schulen als Gesamtkörperschaften gestärkt wird, sondern vielmehr die operative Gestaltungsmacht der Schulleitungen!

Es gehört wohl zu den Eigenheiten und Stärken der politischen Kultur in unserem Lande, dass grundsätzlich eine allzu grosse Machtkonzentration bei einzelnen Entscheidungsträgern in verantwortungsvollen Positionen verhindert werden soll. Das hat gute Gründe, und es hat sich in unterschiedlichen Kontexten der Politik, der Behörden und der öffentlich-rechtlichen Institutionen bewährt. Es liegt auf der Hand, dass sehr viel Gestaltungsmacht bei einzelnen Akteuren zu selbstherrlichem und im ungünstigeren Falle auch zu machtmissbräuchlichem Handeln und Gebaren führen kann. Der beste Garant dafür, dass wichtige Entscheidungen ausgewogen und im Interesse möglichst aller relevanten Anspruchsgruppen erfolgen, sind gezielte Ausgleichsmechanismen in den Führungsstrukturen, die als mögliche Korrektive gegen die allzu grosse Entscheidungsmacht einzelner fungieren.

Anfälligkeit öffentlicher Institutionen

Aus verschiedenen Gründen sind gerade steuerfinanzierte öffentlich-rechtliche Institutionen anfällig für selbstherrliches und eigenmächtiges Verhalten ihrer Leiterinnen und Leiter. Da die Leistungen dieser Institutionen ‒ im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen und gewinnorientierten Unternehmungen, die sich am Markt behaupten müssen ‒ kaum bis gar nicht messbar sind, können es sich ihre Vorsteherinnen und Vorsteher unter Umständen leisten Entscheide zu fällen, die vor allem ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechen und nicht so sehr der Institution als Ganzer dienen. Dies betrifft an den Schulen in allererster Linie die Personalentscheide, die Frage also, welche Bewerberinnen und Bewerber als neue Lehrpersonen angestellt werden.

Bislang oblag es den nach Parteienstärke zusammengesetzten Schulräten, die als kollegiale Aufsichts- und Kontrollgremien den Schulleitungen übergeordnet sind, über die wichtigen und langfristig bedeutsamen Personalentscheide zu befinden. Exakt dieser Umstand garantierte bislang, dass nicht bloss jene Bewerberinnen und Bewerber bei freiwerdenden Unterrichtsstellen zum Zuge kommen, die der Person der Schulleiterin oder des Schulleiters besonders genehm und sympathisch sind, sondern verschiedene Persönlichkeiten, die mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Charakteren auch die Vielfalt der Lernenden an öffentlichen Bildungsinstitutionen widerspiegeln.

Mitsprache bei Belangen von öffentlichem Interesse

An den kantonalen Gymnasien beispielsweise gibt es Lehrpersonenkollegien mit über 150 Unterrichtenden. Wenn eine Rektorin oder ein Rektor mehrere Jahrzehnte im Amt verweilt, wird sie oder er im Rahmen der neuen Führungsstrukturen über die personelle Zusammensetzung eines Grossteils der gesamten Belegschaft der Schule quasi im Alleingang entscheiden können. Das entspricht dann einer operativen Gestaltungsmacht einer Einzelperson, die völlig überdimensioniert ist und die sich kaum rechtfertigen lässt. Steuerfinanzierte Bildungsinstitutionen mit teilweise beträchtlichen Budgets gehören der Allgemeinheit, weshalb diese auch ein Interesse an und ein Recht auf Mitsprache hat und dadurch sicherstellt, dass nicht sämtliche relevanten Personalentscheide von einer einzigen Person gefällt werden.

Es sei abschliessend noch einmal an die eingangs zitierte Pressemitteilung erinnert: Nicht die Teilautonomie der Schulen insgesamt wird gestärkt, wie behauptet wird, sondern in Tat und Wahrheit bloss der Gestaltungsspielraum der Schulleiter. Menschen in Führungspositionen sind anfällig für eigenmächtiges und eigennütziges Handeln, wenn ihrer Macht kaum Grenzen gesetzt sind. Deshalb ist es unabdingbar, dass auch weiterhin den Schulräten als Kollegialgremien im Dienste der Öffentlichkeit vornehmlich die Aufgabe obliegt, über die Neuanstellungen von Lehrpersonen an den Schulen zu entscheiden, und nicht bloss den Rektorinnen und Rektoren im Alleingang!

L. T. (Name der Redaktion bekannt)

[1] https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/regierungsrat/medienmitteilungen/zeitgemaesse-fuehrungsstrukturen-fuer-alle-baselbieter-schulen-1