


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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30.09.2023
Überdimensionierte Macht führt oft zu Machtmissbrauch
Im Herbst 2021 wurde die Baselbieter Öffentlichkeit via Medienmitteilung des Regierungsrats über beschlossene und ab Schuljahr 2024/25 in Kraft zu tretende «zeitgemässe Führungsstrukturen für alle Baselbieter Schulen» informiert. Darin heisst es für den Bereich der kantonalen Schulen u.a. verheissungsvoll (zit.): «Die Schulleitungen zeichnen neu für alle operativen Entscheide verantwortlich, was die Teilautonomie der Schulen stärkt.»[1] — Wer sich diesen Satz noch einmal genauer durch den Kopf gehen lässt, wird unschwer erkennen, dass damit nicht so sehr die Teilautonomie der Schulen als Gesamtkörperschaften gestärkt wird, sondern vielmehr die operative Gestaltungsmacht der Schulleitungen!
Es gehört wohl zu den Eigenheiten und Stärken der politischen Kultur in unserem Lande, dass grundsätzlich eine allzu grosse Machtkonzentration bei einzelnen Entscheidungsträgern in verantwortungsvollen Positionen verhindert werden soll. Das hat gute Gründe, und es hat sich in unterschiedlichen Kontexten der Politik, der Behörden und der öffentlich-rechtlichen Institutionen bewährt. Es liegt auf der Hand, dass sehr viel Gestaltungsmacht bei einzelnen Akteuren zu selbstherrlichem und im ungünstigeren Falle auch zu machtmissbräuchlichem Handeln und Gebaren führen kann. Der beste Garant dafür, dass wichtige Entscheidungen ausgewogen und im Interesse möglichst aller relevanten Anspruchsgruppen erfolgen, sind gezielte Ausgleichsmechanismen in den Führungsstrukturen, die als mögliche Korrektive gegen die allzu grosse Entscheidungsmacht einzelner fungieren.
Anfälligkeit öffentlicher Institutionen
Aus verschiedenen Gründen sind gerade steuerfinanzierte öffentlich-rechtliche Institutionen anfällig für selbstherrliches und eigenmächtiges Verhalten ihrer Leiterinnen und Leiter. Da die Leistungen dieser Institutionen ‒ im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen und gewinnorientierten Unternehmungen, die sich am Markt behaupten müssen ‒ kaum bis gar nicht messbar sind, können es sich ihre Vorsteherinnen und Vorsteher unter Umständen leisten Entscheide zu fällen, die vor allem ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechen und nicht so sehr der Institution als Ganzer dienen. Dies betrifft an den Schulen in allererster Linie die Personalentscheide, die Frage also, welche Bewerberinnen und Bewerber als neue Lehrpersonen angestellt werden.
Bislang oblag es den nach Parteienstärke zusammengesetzten Schulräten, die als kollegiale Aufsichts- und Kontrollgremien den Schulleitungen übergeordnet sind, über die wichtigen und langfristig bedeutsamen Personalentscheide zu befinden. Exakt dieser Umstand garantierte bislang, dass nicht bloss jene Bewerberinnen und Bewerber bei freiwerdenden Unterrichtsstellen zum Zuge kommen, die der Person der Schulleiterin oder des Schulleiters besonders genehm und sympathisch sind, sondern verschiedene Persönlichkeiten, die mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Charakteren auch die Vielfalt der Lernenden an öffentlichen Bildungsinstitutionen widerspiegeln.
Mitsprache bei Belangen von öffentlichem Interesse
An den kantonalen Gymnasien beispielsweise gibt es Lehrpersonenkollegien mit über 150 Unterrichtenden. Wenn eine Rektorin oder ein Rektor mehrere Jahrzehnte im Amt verweilt, wird sie oder er im Rahmen der neuen Führungsstrukturen über die personelle Zusammensetzung eines Grossteils der gesamten Belegschaft der Schule quasi im Alleingang entscheiden können. Das entspricht dann einer operativen Gestaltungsmacht einer Einzelperson, die völlig überdimensioniert ist und die sich kaum rechtfertigen lässt. Steuerfinanzierte Bildungsinstitutionen mit teilweise beträchtlichen Budgets gehören der Allgemeinheit, weshalb diese auch ein Interesse an und ein Recht auf Mitsprache hat und dadurch sicherstellt, dass nicht sämtliche relevanten Personalentscheide von einer einzigen Person gefällt werden.
Es sei abschliessend noch einmal an die eingangs zitierte Pressemitteilung erinnert: Nicht die Teilautonomie der Schulen insgesamt wird gestärkt, wie behauptet wird, sondern in Tat und Wahrheit bloss der Gestaltungsspielraum der Schulleiter. Menschen in Führungspositionen sind anfällig für eigenmächtiges und eigennütziges Handeln, wenn ihrer Macht kaum Grenzen gesetzt sind. Deshalb ist es unabdingbar, dass auch weiterhin den Schulräten als Kollegialgremien im Dienste der Öffentlichkeit vornehmlich die Aufgabe obliegt, über die Neuanstellungen von Lehrpersonen an den Schulen zu entscheiden, und nicht bloss den Rektorinnen und Rektoren im Alleingang!
L. T. (Name der Redaktion bekannt)
[1] https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/regierungsrat/medienmitteilungen/zeitgemaesse-fuehrungsstrukturen-fuer-alle-baselbieter-schulen-1