Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Inserat

Unterrichtsatelier: Queer - natürlich vielfältig

Wie findet der Tiefseeangler-Fisch seine Traumfrau? Gibt es queere Albatrosse? Was ist natürlich? Was macht uns zur Frau, was zum Mann – und was führt darüber hinaus? Eine Vielzahl an Fragen, Aufgaben und Spielen gibt Einblick in die Vielfalt der Geschlechter und sexuellen Ausrichtung bei Tieren und Menschen. Bis im Januar 2025 haben die Lernenden im Unterrichtsatelier die Möglichkeit verschiedene Perspektiven einzunehmen, welche anregen über Weiblichkeit und Männlichkeit sowie das Spektrum dazwischen nachzudenken. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

News

  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

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  • Samstag, September 07, 2024

    Neuer Unterrichsbereich an den Gymnasien

    Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)

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  • Sonntag, August 18, 2024

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)

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  • Samstag, August 17, 2024

    Zwei neue Schwerpunktfächer an den Basler Gymnasien

    Zwei neue Schwerpunktfächer an den Basler Gymnasien An den Gymnasien im Stadtkanton sollen bald die beiden neuen Schwerpunktfächer «Informatik» und «Ernährung, Gesundheit und Sport (EGS)» eingeführt werden. Damit will Baselstadt den Jugendlichen mehr Wahlfreiheit ermöglichen. (lbe)

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  • Mittwoch, August 07, 2024

    Bildungswissenschaftler sind sich nicht einig

    In einem Artikel, der kürzlich in der NZZ erschien, streiten sich Jonathan Haidt, amerikanischer Autor und Professor für Psychologie sowie Psychologe Chris Ferguson bezüglich des Smartphone-Problems der Jugendlichen. Während Haidt das Smartphone für sämtliche psychischen Probleme der Jugendlichen verantwortlich macht, ruft Ferguson dazu auf, sich nicht mit dieser Scheindiskussion von den «dringenden Problemen» ablenken zu lassen. (lbu)

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  • Dienstag, August 06, 2024

    Häufung von Klagen gegen Schulen

    Immer mehr Eltern gehen rechtlich gegen Entscheide von Schulen vor. Die Kantone verzeichnen teilweise einstellige bis geringe zweistellige Beschwerden, bei welchen es um Leistungsbewertungen geht. Generell sind an Primarschulen meist Disziplinarmassnahmen, der Schulweg oder das Schulsetting Thema, während an Mittelschulen vor allem Noten und Promotionsentscheide im Fokus sind. Im Schnitt ist nur etwa jede zehnte Schulrechtsklage erfolgreich. (lb)

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30.09.2023

Überdimensionierte Macht führt oft zu Machtmissbrauch

Im Herbst 2021 wurde die Baselbieter Öffentlichkeit via Medienmitteilung des Regierungsrats über beschlossene und ab Schuljahr 2024/25 in Kraft zu tretende «zeitgemässe Führungsstrukturen für alle Baselbieter Schulen» informiert. Darin heisst es für den Bereich der kantonalen Schulen u.a. verheissungsvoll (zit.): «Die Schulleitungen zeichnen neu für alle operativen Entscheide verantwortlich, was die Teilautonomie der Schulen stärkt.»[1] — Wer sich diesen Satz noch einmal genauer durch den Kopf gehen lässt, wird unschwer erkennen, dass damit nicht so sehr die Teilautonomie der Schulen als Gesamtkörperschaften gestärkt wird, sondern vielmehr die operative Gestaltungsmacht der Schulleitungen!

Es gehört wohl zu den Eigenheiten und Stärken der politischen Kultur in unserem Lande, dass grundsätzlich eine allzu grosse Machtkonzentration bei einzelnen Entscheidungsträgern in verantwortungsvollen Positionen verhindert werden soll. Das hat gute Gründe, und es hat sich in unterschiedlichen Kontexten der Politik, der Behörden und der öffentlich-rechtlichen Institutionen bewährt. Es liegt auf der Hand, dass sehr viel Gestaltungsmacht bei einzelnen Akteuren zu selbstherrlichem und im ungünstigeren Falle auch zu machtmissbräuchlichem Handeln und Gebaren führen kann. Der beste Garant dafür, dass wichtige Entscheidungen ausgewogen und im Interesse möglichst aller relevanten Anspruchsgruppen erfolgen, sind gezielte Ausgleichsmechanismen in den Führungsstrukturen, die als mögliche Korrektive gegen die allzu grosse Entscheidungsmacht einzelner fungieren.

Anfälligkeit öffentlicher Institutionen

Aus verschiedenen Gründen sind gerade steuerfinanzierte öffentlich-rechtliche Institutionen anfällig für selbstherrliches und eigenmächtiges Verhalten ihrer Leiterinnen und Leiter. Da die Leistungen dieser Institutionen ‒ im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen und gewinnorientierten Unternehmungen, die sich am Markt behaupten müssen ‒ kaum bis gar nicht messbar sind, können es sich ihre Vorsteherinnen und Vorsteher unter Umständen leisten Entscheide zu fällen, die vor allem ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechen und nicht so sehr der Institution als Ganzer dienen. Dies betrifft an den Schulen in allererster Linie die Personalentscheide, die Frage also, welche Bewerberinnen und Bewerber als neue Lehrpersonen angestellt werden.

Bislang oblag es den nach Parteienstärke zusammengesetzten Schulräten, die als kollegiale Aufsichts- und Kontrollgremien den Schulleitungen übergeordnet sind, über die wichtigen und langfristig bedeutsamen Personalentscheide zu befinden. Exakt dieser Umstand garantierte bislang, dass nicht bloss jene Bewerberinnen und Bewerber bei freiwerdenden Unterrichtsstellen zum Zuge kommen, die der Person der Schulleiterin oder des Schulleiters besonders genehm und sympathisch sind, sondern verschiedene Persönlichkeiten, die mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Charakteren auch die Vielfalt der Lernenden an öffentlichen Bildungsinstitutionen widerspiegeln.

Mitsprache bei Belangen von öffentlichem Interesse

An den kantonalen Gymnasien beispielsweise gibt es Lehrpersonenkollegien mit über 150 Unterrichtenden. Wenn eine Rektorin oder ein Rektor mehrere Jahrzehnte im Amt verweilt, wird sie oder er im Rahmen der neuen Führungsstrukturen über die personelle Zusammensetzung eines Grossteils der gesamten Belegschaft der Schule quasi im Alleingang entscheiden können. Das entspricht dann einer operativen Gestaltungsmacht einer Einzelperson, die völlig überdimensioniert ist und die sich kaum rechtfertigen lässt. Steuerfinanzierte Bildungsinstitutionen mit teilweise beträchtlichen Budgets gehören der Allgemeinheit, weshalb diese auch ein Interesse an und ein Recht auf Mitsprache hat und dadurch sicherstellt, dass nicht sämtliche relevanten Personalentscheide von einer einzigen Person gefällt werden.

Es sei abschliessend noch einmal an die eingangs zitierte Pressemitteilung erinnert: Nicht die Teilautonomie der Schulen insgesamt wird gestärkt, wie behauptet wird, sondern in Tat und Wahrheit bloss der Gestaltungsspielraum der Schulleiter. Menschen in Führungspositionen sind anfällig für eigenmächtiges und eigennütziges Handeln, wenn ihrer Macht kaum Grenzen gesetzt sind. Deshalb ist es unabdingbar, dass auch weiterhin den Schulräten als Kollegialgremien im Dienste der Öffentlichkeit vornehmlich die Aufgabe obliegt, über die Neuanstellungen von Lehrpersonen an den Schulen zu entscheiden, und nicht bloss den Rektorinnen und Rektoren im Alleingang!

L. T. (Name der Redaktion bekannt)

[1] https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/regierungsrat/medienmitteilungen/zeitgemaesse-fuehrungsstrukturen-fuer-alle-baselbieter-schulen-1