


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
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Montag, Mai 05, 2025
Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)
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Freitag, April 25, 2025
Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)
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Donnerstag, April 24, 2025
Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)
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Dienstag, April 22, 2025
Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)
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Montag, April 21, 2025
Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)
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Montag, April 21, 2025
Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)
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19.09.2021
Trainerhosen dürfen in der Schule nicht verboten werden
Kleidervorschriften an den Primar- und Sekundarschulen sind aus rechtlicher Sicht nur in einem sehr begrenzten Ausmass möglich. Um das Grundrecht der persönlichen Freiheit der Bundesverfassung nicht zu verletzen, ist ein Verbot von löchrigen Jeans, Trainerhosen und Trägershirts gemäss Baselbieter Regierung nicht zulässig.
Seit Jahren gibt es an den Primar- und Sekundarschulen regelmässig Diskussionen über das Erlassen respektive Einhalten von Kleidervorschriften: Löchrige Jeanshosen, Trägershirts, bauchfreie Oberteile, Trainerhosen, tiefe Ausschnitte, Kleidungsstücke mit Camouflage-Muster usw. geben immer wieder zu reden und sind u.a. Punkte, welche verschiedene Schulen des Kantons Basel-Landschaft mittels Kleidervorschriften in die Schulhausregelungen oder im Schulprogramm aufgenommen haben. Doch sind solche Verbote überhaupt zulässig?
Kleidervorschriften sind unzulässig
Die schriftliche Beantwortung der Regierung auf eine Frage von Landrätin Regina Werthmüller (parteilos) gibt darauf eine klare Antwort: Werden Kleidervorschriften an Schulen erlassen, greift dies in das Grundrecht der persönlichen Freiheit ein, welches in der Bundesverfassung verankert ist. Ein generelles Verbot von oben genannten Kleidern ist nicht zulässig. Was hingegen erlaubt ist, sind Kleidervorschriften, welche die Gesundheit und Sicherheit der Schüler/-innen gewährleisten. In diese Kategorie fallen beispielsweise Vorschriften zum Tragen von Schmuck im Sportunterricht oder auch das Verbot von anstössiger Kleidung mit sexistischen, rassistischen und gewalt- oder drogenverherrlichenden Aufdrucken.
Aufklärung statt Verbote
Konkret empfiehlt die Bildungsdirektion das Gespräch mit Schüler/-innen und deren Erziehungsberechtigten zu suchen, wenn die Kleidung Anlass zu Kritik gibt. Das transparente Aufklären betreffend Wirkung von Kleidung sei wichtig. Die Jugendlichen müssen betreffend unangemessener Kleidung sensibilisiert werden. So soll ihnen bewusst werden, welche Signale sie mit dem Tragen von bestimmter Kleidung aussenden und wie diese vom Gegenüber aufgenommen werden können.
Klar bleibt aber, dass die Schulen kaum Durchsetzungsmöglichkeiten verfügen, wenn sich die Eltern gegen Kleidervorschriften wehren.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel