Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard

Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.

Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.

Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH

Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
 

News

  • Sonntag, Dezember 15, 2024

    Neues Informatik-Lehrmittel an Basler Primarschulen

    Im Kanton Basel-Stadt wird ab dem Schuljahr 2025/26 das Lehrmittel «M & I», Medien und Informatik 2 vom Verlag Westermann mit dem Status «alternativ-obligatorisch» in die Lehrmittelliste der Primarschule aufgenommen. Alternativ-obligatorisch bedeutet, dass die Lehrperson zwischen mehreren vorgeschlagenen Lehrmitteln auswählen kann. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Lehrmittelfreiheit im Stadtkanton. (lbu)

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  • Sonntag, Dezember 08, 2024

    Lehrwerkstatt Basel erhält weniger Geld von Baselland

    Um ab 2026 wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat der Kanton Basel-Landschaft auch im Bildungswesen Sparmassnahmen beschlossen. Beispielsweise möchte der Kanton den Unterstützungsbeitrag für Lernende in der Lehrwerkstatt für Mechanik in Basel schrittweise reduzieren. Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) begründet ihren Entscheid damit, dass die Lehrwerkstatt kein rein schulisches Ausbildungsangebot ist, sondern auch für andere Unternehmen produziert und somit zusätzliches Einkommen generiert. (lbu)

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  • Samstag, November 23, 2024

    Auch bei mündlichen Prüfungen sind Rekurse möglich

    In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)

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  • Mittwoch, November 20, 2024

    Social-Media-Verbot für Jugendliche

    Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)

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  • Samstag, November 16, 2024

    Gymnasium: Schwerpunktfach EGS stösst auf wenig Zustimmung

    Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)

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  • Freitag, November 15, 2024

    Neuer Schwerpunkt an der PH FHNW

    Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)

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19.09.2021

Trainerhosen dürfen in der Schule nicht verboten werden

Kleidervorschriften an den Primar- und Sekundarschulen sind aus rechtlicher Sicht nur in einem sehr begrenzten Ausmass möglich. Um das Grundrecht der persönlichen Freiheit der Bundesverfassung nicht zu verletzen, ist ein Verbot von löchrigen Jeans, Trainerhosen und Trägershirts gemäss Baselbieter Regierung nicht zulässig.

Seit Jahren gibt es an den Primar- und Sekundarschulen regelmässig Diskussionen über das Erlassen respektive Einhalten von Kleidervorschriften: Löchrige Jeanshosen, Trägershirts, bauchfreie Oberteile, Trainerhosen, tiefe Ausschnitte, Kleidungsstücke mit Camouflage-Muster usw. geben immer wieder zu reden und sind u.a. Punkte, welche verschiedene Schulen des Kantons Basel-Landschaft mittels Kleidervorschriften in die Schulhausregelungen oder im Schulprogramm aufgenommen haben. Doch sind solche Verbote überhaupt zulässig?

Kleidervorschriften sind unzulässig

Die schriftliche Beantwortung der Regierung auf eine Frage von Landrätin Regina Werthmüller (parteilos) gibt darauf eine klare Antwort: Werden Kleidervorschriften an Schulen erlassen, greift dies in das Grundrecht der persönlichen Freiheit ein, welches in der Bundesverfassung verankert ist. Ein generelles Verbot von oben genannten Kleidern ist nicht zulässig. Was hingegen erlaubt ist, sind Kleidervorschriften, welche die Gesundheit und Sicherheit der Schüler/-innen gewährleisten. In diese Kategorie fallen beispielsweise Vorschriften zum Tragen von Schmuck im Sportunterricht oder auch das Verbot von anstössiger Kleidung mit sexistischen, rassistischen und gewalt- oder drogenverherrlichenden Aufdrucken.

Aufklärung statt Verbote

Konkret empfiehlt die Bildungsdirektion das Gespräch mit Schüler/-innen und deren Erziehungsberechtigten zu suchen, wenn die Kleidung Anlass zu Kritik gibt. Das transparente Aufklären betreffend Wirkung von Kleidung sei wichtig. Die Jugendlichen müssen betreffend unangemessener Kleidung sensibilisiert werden. So soll ihnen bewusst werden, welche Signale sie mit dem Tragen von bestimmter Kleidung aussenden und wie diese vom Gegenüber aufgenommen werden können.

Klar bleibt aber, dass die Schulen kaum Durchsetzungsmöglichkeiten verfügen, wenn sich die Eltern gegen Kleidervorschriften wehren.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel