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Regierungsratswahlen 12. Februar
News
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Dienstag, Januar 03, 2023
In der ersten Landratssitzung im neuen Jahr wird ein parlamentarischer Vorstoss behandelt, welcher das Vorgehen bei Kündigungen von Lehrpersonen z.B. aufgrund sinkender Schülerinnen- und Schülerzahlen überarbeiten möchte. Darin angesprochen wird neu auch die Berücksichtigung der Bildungsqualität. (ai)
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Freitag, Dezember 30, 2022
Obschon das ÖV-Netz im Kanton Basel-Landschaft an den meisten Orten sehr gut ausgebaut ist, werden viele Kinder und Jugendliche von ihren Eltern mit dem Auto zu Hobbys, Verabredungen oder gar zur Schule gefahren. Das selbständige Reisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln muss gelernt werden. Mit einer Reihe von Projekten, die von Lehrmitteln bis zu Wettbewerben reichen, geht der Kanton Zürich beispielhaft voran. (ai)
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Dienstag, Dezember 20, 2022
Ausbildungsbeiträge sind ein sinnvolles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit. Im schweizerischen Vergleich ist die Bezugsquote im Kanon Basel-Landschaft unterdurchschnittlich tief. Das soll angepasst werden. (so)
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Dienstag, Dezember 13, 2022
Sekundarlehrer und Grossrat Alain Pichard hat dem Regierungsrat des Kantons Bern eine unangenehme Frage gestellt: «Was ist genau die Zieldefinition von Frühfranzösisch? Sollen die Schülerinnen und Schüler am Ende der Schulzeit besser Französisch verstehen, sprechen oder schreiben?» Eine klare Antwort hat er auf diese erste simple, aber sehr berechtigte Frage nicht erhalten. Stattdessen werden schwammige Begründungen geliefert und der tatsächlichen Frage ausgewichen. (ai)
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Freitag, Dezember 09, 2022
Der Landrat beschloss entgegen der Forderungen von LVB, SSbB und anderen Staatspersonalverbänden (PVPBL, vpod, VSG) einen Teuerungsausgleich von lediglich 2.5% per 2023. Personalverbände forderten aufgrund der stark angestiegenen allgemeinen Teuerung sowie der gestiegenen Krankenkassenprämien eine Erhöhung von 3.3%. (lh)
Pressespiegel
Eine Mehrheit will verhaltensauffällige Kinder wieder aus den Regelklassen nehmen
Seit 2005 gibt es in Zürich fast keine Kleinklassen mehr. Alle Schulkinder sollten in derselben Klasse unterrichtet werden. Nun sieht die Lage wieder ganz anders aus und die Integration wird infrage gestellt. Lesen Sie den Artikel hier.
[Quelle: NZZ vom 05.01.2023]
Basler Lehrpersonen rebellieren gegen ein Bildungsdogma

Lehrpersonen sind Staatsangestellte und als solche in der Regel nicht rebellisch unterwegs – in der rot-grünen Stadt Basel noch weniger als anderswo. Umso bemerkenswerter ist, dass nun ausgerechnet der baselstädtische Lehrerinnen- und Lehrerverband, der schon als der obrigkeitsgläubigste der Schweiz bezeichnet wurde, ein Dogma der Bildungspolitik öffentlich infrage stellt und zu einem aufsehenerregenden, um nicht zu sagen rebellischen Mittel greift: zu einer Volksinitiative. Lesen Sie den Artikel hier.
Jede fünfte Sek-Lehrkraft in Basel-Stadt hat kein Diplom

Der Anteil Unterqualifizierter ist massiv gestiegen. Stimmen aus der Politik und der Pädagogik bfürchten Einbussen in der Unterrichtsqualität. Lesen Sie den Artikel hier.
[Quelle: BaZ vom 25.11.2022]
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Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden
PC 60-128081-8
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19.09.2021
Trainerhosen dürfen in der Schule nicht verboten werden
Kleidervorschriften an den Primar- und Sekundarschulen sind aus rechtlicher Sicht nur in einem sehr begrenzten Ausmass möglich. Um das Grundrecht der persönlichen Freiheit der Bundesverfassung nicht zu verletzen, ist ein Verbot von löchrigen Jeans, Trainerhosen und Trägershirts gemäss Baselbieter Regierung nicht zulässig.
Seit Jahren gibt es an den Primar- und Sekundarschulen regelmässig Diskussionen über das Erlassen respektive Einhalten von Kleidervorschriften: Löchrige Jeanshosen, Trägershirts, bauchfreie Oberteile, Trainerhosen, tiefe Ausschnitte, Kleidungsstücke mit Camouflage-Muster usw. geben immer wieder zu reden und sind u.a. Punkte, welche verschiedene Schulen des Kantons Basel-Landschaft mittels Kleidervorschriften in die Schulhausregelungen oder im Schulprogramm aufgenommen haben. Doch sind solche Verbote überhaupt zulässig?
Kleidervorschriften sind unzulässig
Die schriftliche Beantwortung der Regierung auf eine Frage von Landrätin Regina Werthmüller (parteilos) gibt darauf eine klare Antwort: Werden Kleidervorschriften an Schulen erlassen, greift dies in das Grundrecht der persönlichen Freiheit ein, welches in der Bundesverfassung verankert ist. Ein generelles Verbot von oben genannten Kleidern ist nicht zulässig. Was hingegen erlaubt ist, sind Kleidervorschriften, welche die Gesundheit und Sicherheit der Schüler/-innen gewährleisten. In diese Kategorie fallen beispielsweise Vorschriften zum Tragen von Schmuck im Sportunterricht oder auch das Verbot von anstössiger Kleidung mit sexistischen, rassistischen und gewalt- oder drogenverherrlichenden Aufdrucken.
Aufklärung statt Verbote
Konkret empfiehlt die Bildungsdirektion das Gespräch mit Schüler/-innen und deren Erziehungsberechtigten zu suchen, wenn die Kleidung Anlass zu Kritik gibt. Das transparente Aufklären betreffend Wirkung von Kleidung sei wichtig. Die Jugendlichen müssen betreffend unangemessener Kleidung sensibilisiert werden. So soll ihnen bewusst werden, welche Signale sie mit dem Tragen von bestimmter Kleidung aussenden und wie diese vom Gegenüber aufgenommen werden können.
Klar bleibt aber, dass die Schulen kaum Durchsetzungsmöglichkeiten verfügen, wenn sich die Eltern gegen Kleidervorschriften wehren.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel