Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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Montag, Oktober 21, 2024
Der Schulabsentismus im Basler Stadtkanton nimmt immer wie mehr zu. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, findet im kommenden Monat eine vom Erziehungsrat organisierte Podiumsdiskussion statt, die das Thema kontrovers beleuchten soll. (as)
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Samstag, Oktober 12, 2024
Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)
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Dienstag, Oktober 01, 2024
Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)
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Montag, September 30, 2024
Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)
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21.11.2021
Trägerschaft und Finanzierung von Kindergarten und Primarschule
Der Landrat hat am 4. November über eine Vorlage entschieden, welche die Trägerschaft, Finanzierung und Weiterentwicklung des Kindergartens, der Primarschulen sowie der Musikschulen (Gemeindeschulen) betrifft. Seit Jahren fordern die Gemeinden eine grössere Beteiligung des Kantons an den Personalkosten von Kindergarten und Primarschule.
Der Kanton hat folgende sechs Varianten ausgearbeitet:
- Kantonale Finanzierung von 50% der Besoldungskosten Primarstufe der einzelnen Schulen (Untervariante: zusätzlicher Einbezug der Musikschule).
- Beibehaltung Finanzierung Gemeindeschulen gemäss Ist-Zustand, aber Stärkung der Vollzugsfreiheit und Variabilität der Gemeinden gemäss §47 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (KV) und Überprüfung der Lastenabgeltungen Bildung und Soziales sowie der Option einer zeitlich befristeten kantonalen Unterstützung der familienergänzenden Betreuung (FEB).
- Vollständige Übernahme der Trägerschaft und Finanzierung durch den Kanton.
- Kantonale Mitfinanzierung in Form einer Schülerpauschale im Umfang von ca. 50% der Besoldungskosten (Untervariante: zusätzlicher Einbezug der Musikschule).
- Anstellung der Lehrpersonen und Schulleitungen durch den Kanton und Übernahme von 100% der Besoldungskosten – Schulraum, Infrastruktur und Schulmaterialen sowie weitere Dienste in kommunaler Trägerschaft.
- Reine kommunale Trägerschaft der Primarstufe und der Musikschule mit 100% Kostentragung; maximale Vollzugsfreiheit der Gemeinden für die Umsetzung des kantonalen Bildungsauftrags mit wirkungsorientierter kantonaler Aufsicht.
Die beiden Extremvarianten «ganze Bildung beim Kanton» (Variante 3) respektive «rein kommunale Trägerschaft der Primarschulen» (Variante 6) wurden von der Regierung als kaum mehrheitsfähig erachtet. Damit die Chancengerechtigkeit für alle Schüler/-innen gestärkt werde, müsse ein Mittelweg gefunden werden. Weiterhin müsse beachtet werden, dass eine Neuausgestaltung der Trägerschaft komplex und aufwendig sei und auch (ausser bei Variante 2) eine Revision des Finanzausgleichsgesetzes nach sich ziehen würde.
Die Trägerschaftsfrage bleibt weiterhin unbeantwortet
Die Thematik ist komplex. Verständlicherweise konnte sich die vorberatende Bildungskommission bis anhin noch nicht für eine der sechs Varianten entschieden. Die grosse Schwierigkeit besteht darin, die Gemeindeautonomie zu stärken und gleichzeitig die Bildungslandschaft so zu gestalten, dass die Schüler/-innen aller Gemeinden die gleichen Bildungschancen haben. Zudem muss die Entwicklungs- sowie Zukunftsfähigkeit der Schulen gewährleistet bleiben. Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) legte den Fokus auf die Chancengleichheit und die finanziellen Aspekte. Die Gemeindeautonomie hingegen wurde als zweitrangig erachtet. Obwohl kein Entschluss gefasst worden ist, waren sich sowohl die BKSK als auch der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) darüber einig, dass die Frage der Trägerschaft weiterverfolgt werden solle.
Die Bildungsdirektion soll halbjährlich dem Landrat berichten
Der Landrat hat mit 80:0 einstimmig die Vorlage gutgeheissen. Insbesondere wurde der Regierungsrat beauftragt, eine Arbeitsgruppe zu bilden, welche die Frage der Trägerschaftsaufgaben und deren Finanzierung weiterverfolgt. Die federführende Direktion muss der Bildungs- Kultur- und Sportkommission halbjährlich über den Stand berichten.
Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel