Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen

Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.

Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
 

News

  • Samstag, Oktober 12, 2024

    Repetition – der immer seltener genutzte Schlüssel zum Lernerfolg

    Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)

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  • Dienstag, Oktober 01, 2024

    Machen Hausaufgaben Sinn?

    Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)

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  • Montag, September 30, 2024

    Förderklassen-Initiave im Grossen Rat

    Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)

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  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

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  • Samstag, September 07, 2024

    Neuer Unterrichsbereich an den Gymnasien

    Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)

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  • Sonntag, August 18, 2024

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)

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21.11.2021

Trägerschaft und Finanzierung von Kindergarten und Primarschule

Der Landrat hat am 4. November über eine Vorlage entschieden, welche die Trägerschaft, Finanzierung und Weiterentwicklung des Kindergartens, der Primarschulen sowie der Musikschulen (Gemeindeschulen) betrifft. Seit Jahren fordern die Gemeinden eine grössere Beteiligung des Kantons an den Personalkosten von Kindergarten und Primarschule.

Der Kanton hat folgende sechs Varianten ausgearbeitet:

  1. Kantonale Finanzierung von 50% der Besoldungskosten Primarstufe der einzelnen Schulen (Untervariante: zusätzlicher Einbezug der Musikschule).
  2. Beibehaltung Finanzierung Gemeindeschulen gemäss Ist-Zustand, aber Stärkung der Vollzugsfreiheit und Variabilität der Gemeinden gemäss §47 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (KV) und Überprüfung der Lastenabgeltungen Bildung und Soziales sowie der Option einer zeitlich befristeten kantonalen Unterstützung der familienergänzenden Betreuung (FEB).
  3. Vollständige Übernahme der Trägerschaft und Finanzierung durch den Kanton.
  4. Kantonale Mitfinanzierung in Form einer Schülerpauschale im Umfang von ca. 50% der Besoldungskosten (Untervariante: zusätzlicher Einbezug der Musikschule).
  5. Anstellung der Lehrpersonen und Schulleitungen durch den Kanton und Übernahme von 100% der Besoldungskosten – Schulraum, Infrastruktur und Schulmaterialen sowie weitere Dienste in kommunaler Trägerschaft.
  6. Reine kommunale Trägerschaft der Primarstufe und der Musikschule mit 100% Kostentragung; maximale Vollzugsfreiheit der Gemeinden für die Umsetzung des kantonalen Bildungsauftrags mit wirkungsorientierter kantonaler Aufsicht.

Die beiden Extremvarianten «ganze Bildung beim Kanton» (Variante 3) respektive «rein kommunale Trägerschaft der Primarschulen» (Variante 6) wurden von der Regierung als kaum mehrheitsfähig erachtet. Damit die Chancengerechtigkeit für alle Schüler/-innen gestärkt werde, müsse ein Mittelweg gefunden werden. Weiterhin müsse beachtet werden, dass eine Neuausgestaltung der Trägerschaft komplex und aufwendig sei und auch (ausser bei Variante 2) eine Revision des Finanzausgleichsgesetzes nach sich ziehen würde.

Die Trägerschaftsfrage bleibt weiterhin unbeantwortet

Die Thematik ist komplex. Verständlicherweise konnte sich die vorberatende Bildungskommission bis anhin noch nicht für eine der sechs Varianten entschieden. Die grosse Schwierigkeit besteht darin, die Gemeindeautonomie zu stärken und gleichzeitig die Bildungslandschaft so zu gestalten, dass die Schüler/-innen aller Gemeinden die gleichen Bildungschancen haben. Zudem muss die Entwicklungs- sowie Zukunftsfähigkeit der Schulen gewährleistet bleiben. Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) legte den Fokus auf die Chancengleichheit und die finanziellen Aspekte. Die Gemeindeautonomie hingegen wurde als zweitrangig erachtet. Obwohl kein Entschluss gefasst worden ist, waren sich sowohl die BKSK als auch der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) darüber einig, dass die Frage der Trägerschaft weiterverfolgt werden solle.

Die Bildungsdirektion soll halbjährlich dem Landrat berichten

Der Landrat hat mit 80:0 einstimmig die Vorlage gutgeheissen. Insbesondere wurde der Regierungsrat beauftragt, eine Arbeitsgruppe zu bilden, welche die Frage der Trägerschaftsaufgaben und deren Finanzierung weiterverfolgt. Die federführende Direktion muss der Bildungs- Kultur- und Sportkommission halbjährlich über den Stand berichten.

Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel