Leserkommentar
Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard
Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.
Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.
Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH
Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
News
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Sonntag, Dezember 15, 2024
Im Kanton Basel-Stadt wird ab dem Schuljahr 2025/26 das Lehrmittel «M & I», Medien und Informatik 2 vom Verlag Westermann mit dem Status «alternativ-obligatorisch» in die Lehrmittelliste der Primarschule aufgenommen. Alternativ-obligatorisch bedeutet, dass die Lehrperson zwischen mehreren vorgeschlagenen Lehrmitteln auswählen kann. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Lehrmittelfreiheit im Stadtkanton. (lbu)
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Sonntag, Dezember 08, 2024
Um ab 2026 wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat der Kanton Basel-Landschaft auch im Bildungswesen Sparmassnahmen beschlossen. Beispielsweise möchte der Kanton den Unterstützungsbeitrag für Lernende in der Lehrwerkstatt für Mechanik in Basel schrittweise reduzieren. Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) begründet ihren Entscheid damit, dass die Lehrwerkstatt kein rein schulisches Ausbildungsangebot ist, sondern auch für andere Unternehmen produziert und somit zusätzliches Einkommen generiert. (lbu)
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Samstag, November 23, 2024
In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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08.08.2022
Teilrevision des Bildungsgesetzes betreffend Nutzung SAL
Am 06. Juni 2022 hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, mit welcher das Bildungsgesetz im Zusammenhang mit der der Schuladministrationslösung SAL geändert werden soll.
Zurzeit haben nur Lehrpersonen, Schulleitungen, Sekretariate sowie Personen mit einem pädagogisch-therapeutischen Auftrag Zugriff auf das System. Künftig sollen auch weitere Mitarbeitende die Daten abrufen bzw. bearbeiten können, wie beispielsweise Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Klassenassistenzen, Hausdienste und Schulsozialarbeitende, sofern sie die Daten zur Erfüllung ihres Berufsauftrages benötigen. Dadurch sei ein effizienterer Einsatz von SAL gewährt. Ausserdem sollen für die Berufsschulen auch die Ausbildungsverantwortlichen der Lehrbetriebe Zugriff auf entsprechende Daten der Lernenden erhalten.
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) befürwortet die in der Vorlage vorgeschlagenen Änderungen. Um die Schuladministrationslösung (SAL) sinnvoll nutzen zu können, ist es wichtig, dass ein erweiterter Personenkreis Zugriff auf das System erhält. Die Änderungen und Erweiterungen im Gesetz erachtet die SSbB daher als sinnvoll.
Eine zentral geführte digitale Datenbank bedeutet natürlich auch ein gewisses Risiko, dass Daten an die Öffentlichkeit gelangen. Trotz dem bestmöglichen Datenschutz kann nicht gewährleistet werden, dass Daten nicht missbraucht oder veröffentlicht werden. Je mehr Personen Zugriff auf eine solche Datenbank haben, desto grösser wird diese Gefahr.
Da dieser Nachteil einer digitalen Datenbank jedoch nicht zulasten der Mitarbeiter/-innen fallen soll, die aktuell keinen Zugriff zu SAL haben obwohl sie die Daten benötigen und mühsam sich anders beschaffen müssen, ist die SSbB mit der Teilrevision einverstanden.
Lena Bubendorf
Sekretariat Starke Schule beider Basel