Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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08.08.2022
Teilrevision des Bildungsgesetzes betreffend Nutzung SAL
Am 06. Juni 2022 hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, mit welcher das Bildungsgesetz im Zusammenhang mit der der Schuladministrationslösung SAL geändert werden soll.
Zurzeit haben nur Lehrpersonen, Schulleitungen, Sekretariate sowie Personen mit einem pädagogisch-therapeutischen Auftrag Zugriff auf das System. Künftig sollen auch weitere Mitarbeitende die Daten abrufen bzw. bearbeiten können, wie beispielsweise Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Klassenassistenzen, Hausdienste und Schulsozialarbeitende, sofern sie die Daten zur Erfüllung ihres Berufsauftrages benötigen. Dadurch sei ein effizienterer Einsatz von SAL gewährt. Ausserdem sollen für die Berufsschulen auch die Ausbildungsverantwortlichen der Lehrbetriebe Zugriff auf entsprechende Daten der Lernenden erhalten.
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) befürwortet die in der Vorlage vorgeschlagenen Änderungen. Um die Schuladministrationslösung (SAL) sinnvoll nutzen zu können, ist es wichtig, dass ein erweiterter Personenkreis Zugriff auf das System erhält. Die Änderungen und Erweiterungen im Gesetz erachtet die SSbB daher als sinnvoll.
Eine zentral geführte digitale Datenbank bedeutet natürlich auch ein gewisses Risiko, dass Daten an die Öffentlichkeit gelangen. Trotz dem bestmöglichen Datenschutz kann nicht gewährleistet werden, dass Daten nicht missbraucht oder veröffentlicht werden. Je mehr Personen Zugriff auf eine solche Datenbank haben, desto grösser wird diese Gefahr.
Da dieser Nachteil einer digitalen Datenbank jedoch nicht zulasten der Mitarbeiter/-innen fallen soll, die aktuell keinen Zugriff zu SAL haben obwohl sie die Daten benötigen und mühsam sich anders beschaffen müssen, ist die SSbB mit der Teilrevision einverstanden.
Lena Bubendorf
Sekretariat Starke Schule beider Basel