


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
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Montag, Mai 05, 2025
Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)
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Freitag, April 25, 2025
Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)
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Donnerstag, April 24, 2025
Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)
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Dienstag, April 22, 2025
Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)
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Montag, April 21, 2025
Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)
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Montag, April 21, 2025
Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)
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08.08.2022
Teilrevision des Bildungsgesetzes betreffend Nutzung SAL
Am 06. Juni 2022 hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, mit welcher das Bildungsgesetz im Zusammenhang mit der der Schuladministrationslösung SAL geändert werden soll.
Zurzeit haben nur Lehrpersonen, Schulleitungen, Sekretariate sowie Personen mit einem pädagogisch-therapeutischen Auftrag Zugriff auf das System. Künftig sollen auch weitere Mitarbeitende die Daten abrufen bzw. bearbeiten können, wie beispielsweise Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Klassenassistenzen, Hausdienste und Schulsozialarbeitende, sofern sie die Daten zur Erfüllung ihres Berufsauftrages benötigen. Dadurch sei ein effizienterer Einsatz von SAL gewährt. Ausserdem sollen für die Berufsschulen auch die Ausbildungsverantwortlichen der Lehrbetriebe Zugriff auf entsprechende Daten der Lernenden erhalten.
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) befürwortet die in der Vorlage vorgeschlagenen Änderungen. Um die Schuladministrationslösung (SAL) sinnvoll nutzen zu können, ist es wichtig, dass ein erweiterter Personenkreis Zugriff auf das System erhält. Die Änderungen und Erweiterungen im Gesetz erachtet die SSbB daher als sinnvoll.
Eine zentral geführte digitale Datenbank bedeutet natürlich auch ein gewisses Risiko, dass Daten an die Öffentlichkeit gelangen. Trotz dem bestmöglichen Datenschutz kann nicht gewährleistet werden, dass Daten nicht missbraucht oder veröffentlicht werden. Je mehr Personen Zugriff auf eine solche Datenbank haben, desto grösser wird diese Gefahr.
Da dieser Nachteil einer digitalen Datenbank jedoch nicht zulasten der Mitarbeiter/-innen fallen soll, die aktuell keinen Zugriff zu SAL haben obwohl sie die Daten benötigen und mühsam sich anders beschaffen müssen, ist die SSbB mit der Teilrevision einverstanden.
Lena Bubendorf
Sekretariat Starke Schule beider Basel