


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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08.08.2022
Teilrevision des Bildungsgesetzes betreffend Nutzung SAL
Am 06. Juni 2022 hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, mit welcher das Bildungsgesetz im Zusammenhang mit der der Schuladministrationslösung SAL geändert werden soll.
Zurzeit haben nur Lehrpersonen, Schulleitungen, Sekretariate sowie Personen mit einem pädagogisch-therapeutischen Auftrag Zugriff auf das System. Künftig sollen auch weitere Mitarbeitende die Daten abrufen bzw. bearbeiten können, wie beispielsweise Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Klassenassistenzen, Hausdienste und Schulsozialarbeitende, sofern sie die Daten zur Erfüllung ihres Berufsauftrages benötigen. Dadurch sei ein effizienterer Einsatz von SAL gewährt. Ausserdem sollen für die Berufsschulen auch die Ausbildungsverantwortlichen der Lehrbetriebe Zugriff auf entsprechende Daten der Lernenden erhalten.
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) befürwortet die in der Vorlage vorgeschlagenen Änderungen. Um die Schuladministrationslösung (SAL) sinnvoll nutzen zu können, ist es wichtig, dass ein erweiterter Personenkreis Zugriff auf das System erhält. Die Änderungen und Erweiterungen im Gesetz erachtet die SSbB daher als sinnvoll.
Eine zentral geführte digitale Datenbank bedeutet natürlich auch ein gewisses Risiko, dass Daten an die Öffentlichkeit gelangen. Trotz dem bestmöglichen Datenschutz kann nicht gewährleistet werden, dass Daten nicht missbraucht oder veröffentlicht werden. Je mehr Personen Zugriff auf eine solche Datenbank haben, desto grösser wird diese Gefahr.
Da dieser Nachteil einer digitalen Datenbank jedoch nicht zulasten der Mitarbeiter/-innen fallen soll, die aktuell keinen Zugriff zu SAL haben obwohl sie die Daten benötigen und mühsam sich anders beschaffen müssen, ist die SSbB mit der Teilrevision einverstanden.
Lena Bubendorf
Sekretariat Starke Schule beider Basel