Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

Inserat

 
 

News

  • Dienstag, April 01, 2025

    Vortrag zum Thema «Streitpunkt Smartphone»

    Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)

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  • Montag, März 31, 2025

    In Schulen fehlen die Französischlehrpersonen

    Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)

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  • Dienstag, März 04, 2025

    Handyverbote an Schulen wirken sich positiv aus

    Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)

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  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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24.07.2023

Swisscom will Mobilfunkantenne auf Dach des Gymnasium Liestal

Die Swisscom möchte eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Gymnasium Liestal, eine Schule mit rund 1400 Schüler/-innen und Lehrpersonen, aufstellen. Das Bauprojekt wurde zu Beginn der Fasnachtsferien publiziert, sodass die Beschwerdefrist gegen das Projekt auf die Ferien fiel. Dass die Eingabe einer Beschwerde erschwert war, löste bei vielen Schüler/-innen, Lehrpersonen und der umliegenden Bevölkerung Verärgerung aus.

Landrätin Patricia Bräutigam (die Mitte) reichte im März eine Interpellation ein, welche die Regierung soeben beantwortete. Folgend auszugsweise Fragen mit den entsprechenden Antworten des Regierungsrates:

„Weshalb ist die Bildungsdirektion einverstanden damit, dass ausgerechnet auf dem Gymnasium Liestal, in dem sich täglich 1400 Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer aufhalten, eine Mobilfunk-Grossanlage gebaut wird mit einem Einspracheperimeter von über 931 Metern?

Die Zuständigkeit betreffend der zur Verfügungsstellung von kantonalen Gebäuden für die Errichtung von Mobilfunkanlagen liegt in der Verantwortung der Bau- und Umweltschutzdirektion als Liegenschaftseigentümerin. Der Kanton Basel-Landschaft hat ein grosses Interesse an einem guten und zukunftsgerichteten Infrastrukturangebot Telekommunikation, wobei der Mobilfunk eine grosse Bedeutung als Kommunikationsmittel erlangt hat. Aus diesem Interesse heraus stellt der Kanton seine Liegenschaften auf entsprechende Anfragen zur Verfügung. Vorbehalte erübrigen sich, weil der Bundesrat mit der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) Grenzwerte festgelegt hat, welche zwingend einzuhalten sind. Einer dieser Grenzwerte ist ein Vorsorgegrenzwert. Dieser sogenannte Anlagegrenzwert basiert auf dem Vorsorgeprinzip des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz), minimiert heute noch nicht absehbare Gesundheitsrisiken und muss überall dort eingehalten werden, wo sich Menschen für längere Zeit aufhalten. Für das Freiraumareal rund um das Schulgebäude herum zeigt die rechnerische Prognose, dass t die Strahlungswerte grossflächig unter dem Anlagegrenzwert liegen. Intensiv genutzte Einrichtungen wie das Gymnasium Liestal benötigen eine ausreichende Abdeckung mit Mobilfunkdiensten. Mobilfunkanlagen weisen eine automatische Regulierung auf, die die Sendeleistung der Antennen und der Mobilgeräte immer auf das notwendige Minimum reduziert. Je näher Mobilfunkanlagen bei den Kunden errichtet werden, desto weniger Sendeleistung ist für die geforderte Verbindungsqualität notwendig. Dies wirkt sich auch positiv auf diejenigen Personen aus, welche ein Mobilgerät nutzen, denn je näher eine Mobilfunkanlage beim Kunden errichtet ist, desto geringer ist die Strahlung des Mobilgerätes (und nebenbei wird der Akku weniger belastet). Die Berechnung des Einspracheperimeters basiert übrigens auf der bewilligten Sendeleistung, obschon die genutzte Sendeleistung, wie oben erläutert, dauernd auf das notwendige Minimum reduziert wird.

Wie stellt der Kanton sicher, dass der Anlagegrenzwert von 5V/m, elektrische Feldstärke, im Gymnasium nie überschritten wird, wenn dieser bereits gemäss Berechnungen im Gebäude nur schon bei einer durchschnittlichen Belastung 4.95 V/n m, also 99% des Grenzwerts, beträgt?

Auch diese Mobilfunksendeanlage wird in ein Qualitätssicherungssystem gemäss Rundschreiben des BAFU vom 16.01.2006 und gemäss Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, BUWAL 2002, «Adaptive Antennen», eingebunden werden. Dieses Qualitätssicherungssystem stellt sicher, dass die Sendeanlage bewilligungskonform betrieben wird und die Grenzwerte der NISV eingehalten sind. Die rechnerischen Prognosen im Standortdatenblatt sind keine durchschnittlichen Belastungen, sondern berücksichtigen die bewilligten Sendeleistungen. Die 4.95 V/m werden erreicht, wenn alle neun Antennen mit der für sie bewilligten Sendeleistung betrieben werden. Einzig die adaptiven Antennen dürfen kurzzeitig mit dem Fünffachen der für sie bewilligten Sendeleistung, welche rund 25 % der gesamten Sendeleistung der Anlage beträgt, betrieben werden. An den beiden Orten mit empfindlicher Nutzung, an welchen die rechnerische Prognose 4.95 V/m beträgt, würde die elektrische Feldstärke kurzzeitig auf rund 7 V/m ansteigen, wiederum vorausgesetzt, alle Antennen werden mit der maximal zulässigen Sendeleistung betrieben. «Kurzzeitig» bedeutet, dass die über einen Zeitraum von sechs Minuten gemittelte Sendeleistung die bewilligte Sendeleistung nicht überschreitet. Dadurch wird auch die über einen Zeitraum von sechs Minuten gemittelte elektrische Feldstärke den vorsorglichen Anlagegrenzwert nicht überschreiten, womit den Anforderungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) entsprochen wird.

Welche Gegenleistungen erhält der Kanton von der Swisscom dafür, dass die Swisscom Antenne auf der Liegenschaft des Kantons bauen darf, insbesondere was zahlt die Swisscom dem Kanton dafür, dass sie auf dem Gymnasium eine Grossantenne aufstellen darf?

Für das Errichten und den Betrieb der Antenne auf der Fläche des Gymnasium Liestal bezahlt die Swisscom dem Kanton einen jährlichen Mietzins von CHF 9'000.00.“

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) ist grundsätzlich nicht gegen Mobilfunkantennen. Jedoch braucht es nicht überall super schnelles Internet; im Gymnasium Liestal ist ausreichendes Mobilfunknetz bereits vorhanden. Die SSbB betrachtet und prüft den Bau von weiteren Mobilfunkanlagen kritisch.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel

Quelle: [https://baselland.talus.ch/de/politik/cdws/dok_geschaeft.php?did=deb957845880490386b9e7b6a7f1d6ff-332&filename=Beantwortung_der_Interpellation&v=5&r=PDF&typ=pdf]