Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Montag, November 27, 2023

    Sanierungs- und Erweiterungsplan des Gymnasium Oberwil

    Die Erhöhung der Klassen wird von heute 49 auf bis zu 65 Klassen prognostiziert. Der zur Verfügung stehende Schulraum wird deshalb bei Weitem nicht ausreichen. Die Regierung hat nun ein Vorlage mit drei Teilprojekten ausgearbeitet. (ch)

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  • Sonntag, November 26, 2023

    Künstliche Intelligenz an Schulen auch bei Schüler/-innen umstritten

    Immer mehr Schüler/-innen benutzen für die Schule Künstliche Intelligenz (KI), sei es beim Schreiben eines Aufsatzes oder beim Abfragen von Inhalten. Dies führt zunehmend zu einer Verfälschung der tatsächlichen Leistung. Die Arbeit mit KI sei unfair gegenüber anderen Schülern/-innen und sollte eingestellt werden, sagt die 18-jährige Anna, welche die FMS besucht. Sie fragt treffend: «Wem gehört die Arbeit? Der Person, die diese Tools benutzt hat, oder der Firma, die die KI erstellt hat?». (ch)

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  • Sonntag, Oktober 29, 2023

    Lohnvergütung bei Stellvertretungen

    Die Stellvertretungssituation ist mit dem akuten, gesamtschweizerischen Lehrpersonenmangel an den Volksschulen unter Druck. Der Unterricht ist für eine alarmierend grosse Zahl von Lehrpersonen sehr belastend, was erhebliche Folgen hat: Eine zunehmende Anzahl Lehrpersonen verlässt den Beruf vor der ordentlichen Pensionierung und immer weniger sind bereit, zusätzliche Lektionen bei Krankheitsfällen von Arbeitskolleginnen und -kollegen zu übernehmen. (ch)

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  • Mittwoch, Oktober 25, 2023

    Freie Wahle der Schule

    Landrätin Béatrix von Sury d’Aspremont (Die Mitte) hat vergangene Woche einen Vorstoss bezüglich der freien Schulwahl eingereicht. Sie möchte die Niederlande als Vorbild nehmen: Jede Schule darf ihr pädagogisches Konzept wählen, der Staat übernimmt praktisch alle Kosten der privaten und öffentlichen Schule, die ihr eigenes Budget verwalten. Die Sonderpädagogik und andere Unterstützungsmassnahmen sollen erleichtert und von den Eltern frei wählbar werden. (lb)

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  • Dienstag, Oktober 24, 2023

    Gratis Lehrmittel für heimbeschulte Kinder

    In einem Postulat fordert Landrätin Laura Grazioli (Grüne) kostenlose Lehrmittel für heimbeschulte Kinder. Dies aufgrund der hohen finanziellen Beträgen, die für ein regelkonformes Homeschooling aufgewendet werden müssen. Auch in den staatlichen Schulen müssen die Eltern keine Beiträge für Lehrmittel entrichten. Die für den Kanton entstehenden Kosten wären minimal, weil in diesem Jahr lediglich 17 Schüler/-innen Homeschooling bewilligt wurde. (lb)

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  • Montag, Oktober 23, 2023

    Sekundarschule Gelterkinden gestaltet die Energiezukunft

    Die Sekundarschule Gelterkinden setzt mit dem Projekt «Klimaschule» ein Zeichen für den Klimaschutz und fördert eine nachhaltige Bildung. In diesem Jahr erweitert die Schule das Schuldach um eine leistungsstarke Photovoltaikanlage. Die Auseinandersetzung mit dem Thema ermöglicht den rund 500 Schüler/-innen einen Einblick in das Thema. (ch)

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24.07.2023

Swisscom will Mobilfunkantenne auf Dach des Gymnasium Liestal

Die Swisscom möchte eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Gymnasium Liestal, eine Schule mit rund 1400 Schüler/-innen und Lehrpersonen, aufstellen. Das Bauprojekt wurde zu Beginn der Fasnachtsferien publiziert, sodass die Beschwerdefrist gegen das Projekt auf die Ferien fiel. Dass die Eingabe einer Beschwerde erschwert war, löste bei vielen Schüler/-innen, Lehrpersonen und der umliegenden Bevölkerung Verärgerung aus.

Landrätin Patricia Bräutigam (die Mitte) reichte im März eine Interpellation ein, welche die Regierung soeben beantwortete. Folgend auszugsweise Fragen mit den entsprechenden Antworten des Regierungsrates:

„Weshalb ist die Bildungsdirektion einverstanden damit, dass ausgerechnet auf dem Gymnasium Liestal, in dem sich täglich 1400 Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer aufhalten, eine Mobilfunk-Grossanlage gebaut wird mit einem Einspracheperimeter von über 931 Metern?

Die Zuständigkeit betreffend der zur Verfügungsstellung von kantonalen Gebäuden für die Errichtung von Mobilfunkanlagen liegt in der Verantwortung der Bau- und Umweltschutzdirektion als Liegenschaftseigentümerin. Der Kanton Basel-Landschaft hat ein grosses Interesse an einem guten und zukunftsgerichteten Infrastrukturangebot Telekommunikation, wobei der Mobilfunk eine grosse Bedeutung als Kommunikationsmittel erlangt hat. Aus diesem Interesse heraus stellt der Kanton seine Liegenschaften auf entsprechende Anfragen zur Verfügung. Vorbehalte erübrigen sich, weil der Bundesrat mit der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) Grenzwerte festgelegt hat, welche zwingend einzuhalten sind. Einer dieser Grenzwerte ist ein Vorsorgegrenzwert. Dieser sogenannte Anlagegrenzwert basiert auf dem Vorsorgeprinzip des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz), minimiert heute noch nicht absehbare Gesundheitsrisiken und muss überall dort eingehalten werden, wo sich Menschen für längere Zeit aufhalten. Für das Freiraumareal rund um das Schulgebäude herum zeigt die rechnerische Prognose, dass t die Strahlungswerte grossflächig unter dem Anlagegrenzwert liegen. Intensiv genutzte Einrichtungen wie das Gymnasium Liestal benötigen eine ausreichende Abdeckung mit Mobilfunkdiensten. Mobilfunkanlagen weisen eine automatische Regulierung auf, die die Sendeleistung der Antennen und der Mobilgeräte immer auf das notwendige Minimum reduziert. Je näher Mobilfunkanlagen bei den Kunden errichtet werden, desto weniger Sendeleistung ist für die geforderte Verbindungsqualität notwendig. Dies wirkt sich auch positiv auf diejenigen Personen aus, welche ein Mobilgerät nutzen, denn je näher eine Mobilfunkanlage beim Kunden errichtet ist, desto geringer ist die Strahlung des Mobilgerätes (und nebenbei wird der Akku weniger belastet). Die Berechnung des Einspracheperimeters basiert übrigens auf der bewilligten Sendeleistung, obschon die genutzte Sendeleistung, wie oben erläutert, dauernd auf das notwendige Minimum reduziert wird.

Wie stellt der Kanton sicher, dass der Anlagegrenzwert von 5V/m, elektrische Feldstärke, im Gymnasium nie überschritten wird, wenn dieser bereits gemäss Berechnungen im Gebäude nur schon bei einer durchschnittlichen Belastung 4.95 V/n m, also 99% des Grenzwerts, beträgt?

Auch diese Mobilfunksendeanlage wird in ein Qualitätssicherungssystem gemäss Rundschreiben des BAFU vom 16.01.2006 und gemäss Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, BUWAL 2002, «Adaptive Antennen», eingebunden werden. Dieses Qualitätssicherungssystem stellt sicher, dass die Sendeanlage bewilligungskonform betrieben wird und die Grenzwerte der NISV eingehalten sind. Die rechnerischen Prognosen im Standortdatenblatt sind keine durchschnittlichen Belastungen, sondern berücksichtigen die bewilligten Sendeleistungen. Die 4.95 V/m werden erreicht, wenn alle neun Antennen mit der für sie bewilligten Sendeleistung betrieben werden. Einzig die adaptiven Antennen dürfen kurzzeitig mit dem Fünffachen der für sie bewilligten Sendeleistung, welche rund 25 % der gesamten Sendeleistung der Anlage beträgt, betrieben werden. An den beiden Orten mit empfindlicher Nutzung, an welchen die rechnerische Prognose 4.95 V/m beträgt, würde die elektrische Feldstärke kurzzeitig auf rund 7 V/m ansteigen, wiederum vorausgesetzt, alle Antennen werden mit der maximal zulässigen Sendeleistung betrieben. «Kurzzeitig» bedeutet, dass die über einen Zeitraum von sechs Minuten gemittelte Sendeleistung die bewilligte Sendeleistung nicht überschreitet. Dadurch wird auch die über einen Zeitraum von sechs Minuten gemittelte elektrische Feldstärke den vorsorglichen Anlagegrenzwert nicht überschreiten, womit den Anforderungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) entsprochen wird.

Welche Gegenleistungen erhält der Kanton von der Swisscom dafür, dass die Swisscom Antenne auf der Liegenschaft des Kantons bauen darf, insbesondere was zahlt die Swisscom dem Kanton dafür, dass sie auf dem Gymnasium eine Grossantenne aufstellen darf?

Für das Errichten und den Betrieb der Antenne auf der Fläche des Gymnasium Liestal bezahlt die Swisscom dem Kanton einen jährlichen Mietzins von CHF 9'000.00.“

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) ist grundsätzlich nicht gegen Mobilfunkantennen. Jedoch braucht es nicht überall super schnelles Internet; im Gymnasium Liestal ist ausreichendes Mobilfunknetz bereits vorhanden. Die SSbB betrachtet und prüft den Bau von weiteren Mobilfunkanlagen kritisch.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel

Quelle: [https://baselland.talus.ch/de/politik/cdws/dok_geschaeft.php?did=deb957845880490386b9e7b6a7f1d6ff-332&filename=Beantwortung_der_Interpellation&v=5&r=PDF&typ=pdf]