Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Montag, Mai 05, 2025

    Handyverbot an Nidwaldner Schulen

    Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)

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  • Freitag, April 25, 2025

    Logopädie auf der Sekundarstufe 2

    Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)

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  • Donnerstag, April 24, 2025

    konsumGLOBAL in den Unterricht integrieren

    Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)

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  • Dienstag, April 22, 2025

    Postulat Übertrittsverfahren abgelehnt

    Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Neue Schulanlage

    Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Vegane Mensa an der Universität Basel

    Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)

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24.07.2023

Swisscom will Mobilfunkantenne auf Dach des Gymnasium Liestal

Die Swisscom möchte eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Gymnasium Liestal, eine Schule mit rund 1400 Schüler/-innen und Lehrpersonen, aufstellen. Das Bauprojekt wurde zu Beginn der Fasnachtsferien publiziert, sodass die Beschwerdefrist gegen das Projekt auf die Ferien fiel. Dass die Eingabe einer Beschwerde erschwert war, löste bei vielen Schüler/-innen, Lehrpersonen und der umliegenden Bevölkerung Verärgerung aus.

Landrätin Patricia Bräutigam (die Mitte) reichte im März eine Interpellation ein, welche die Regierung soeben beantwortete. Folgend auszugsweise Fragen mit den entsprechenden Antworten des Regierungsrates:

„Weshalb ist die Bildungsdirektion einverstanden damit, dass ausgerechnet auf dem Gymnasium Liestal, in dem sich täglich 1400 Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer aufhalten, eine Mobilfunk-Grossanlage gebaut wird mit einem Einspracheperimeter von über 931 Metern?

Die Zuständigkeit betreffend der zur Verfügungsstellung von kantonalen Gebäuden für die Errichtung von Mobilfunkanlagen liegt in der Verantwortung der Bau- und Umweltschutzdirektion als Liegenschaftseigentümerin. Der Kanton Basel-Landschaft hat ein grosses Interesse an einem guten und zukunftsgerichteten Infrastrukturangebot Telekommunikation, wobei der Mobilfunk eine grosse Bedeutung als Kommunikationsmittel erlangt hat. Aus diesem Interesse heraus stellt der Kanton seine Liegenschaften auf entsprechende Anfragen zur Verfügung. Vorbehalte erübrigen sich, weil der Bundesrat mit der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) Grenzwerte festgelegt hat, welche zwingend einzuhalten sind. Einer dieser Grenzwerte ist ein Vorsorgegrenzwert. Dieser sogenannte Anlagegrenzwert basiert auf dem Vorsorgeprinzip des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz), minimiert heute noch nicht absehbare Gesundheitsrisiken und muss überall dort eingehalten werden, wo sich Menschen für längere Zeit aufhalten. Für das Freiraumareal rund um das Schulgebäude herum zeigt die rechnerische Prognose, dass t die Strahlungswerte grossflächig unter dem Anlagegrenzwert liegen. Intensiv genutzte Einrichtungen wie das Gymnasium Liestal benötigen eine ausreichende Abdeckung mit Mobilfunkdiensten. Mobilfunkanlagen weisen eine automatische Regulierung auf, die die Sendeleistung der Antennen und der Mobilgeräte immer auf das notwendige Minimum reduziert. Je näher Mobilfunkanlagen bei den Kunden errichtet werden, desto weniger Sendeleistung ist für die geforderte Verbindungsqualität notwendig. Dies wirkt sich auch positiv auf diejenigen Personen aus, welche ein Mobilgerät nutzen, denn je näher eine Mobilfunkanlage beim Kunden errichtet ist, desto geringer ist die Strahlung des Mobilgerätes (und nebenbei wird der Akku weniger belastet). Die Berechnung des Einspracheperimeters basiert übrigens auf der bewilligten Sendeleistung, obschon die genutzte Sendeleistung, wie oben erläutert, dauernd auf das notwendige Minimum reduziert wird.

Wie stellt der Kanton sicher, dass der Anlagegrenzwert von 5V/m, elektrische Feldstärke, im Gymnasium nie überschritten wird, wenn dieser bereits gemäss Berechnungen im Gebäude nur schon bei einer durchschnittlichen Belastung 4.95 V/n m, also 99% des Grenzwerts, beträgt?

Auch diese Mobilfunksendeanlage wird in ein Qualitätssicherungssystem gemäss Rundschreiben des BAFU vom 16.01.2006 und gemäss Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, BUWAL 2002, «Adaptive Antennen», eingebunden werden. Dieses Qualitätssicherungssystem stellt sicher, dass die Sendeanlage bewilligungskonform betrieben wird und die Grenzwerte der NISV eingehalten sind. Die rechnerischen Prognosen im Standortdatenblatt sind keine durchschnittlichen Belastungen, sondern berücksichtigen die bewilligten Sendeleistungen. Die 4.95 V/m werden erreicht, wenn alle neun Antennen mit der für sie bewilligten Sendeleistung betrieben werden. Einzig die adaptiven Antennen dürfen kurzzeitig mit dem Fünffachen der für sie bewilligten Sendeleistung, welche rund 25 % der gesamten Sendeleistung der Anlage beträgt, betrieben werden. An den beiden Orten mit empfindlicher Nutzung, an welchen die rechnerische Prognose 4.95 V/m beträgt, würde die elektrische Feldstärke kurzzeitig auf rund 7 V/m ansteigen, wiederum vorausgesetzt, alle Antennen werden mit der maximal zulässigen Sendeleistung betrieben. «Kurzzeitig» bedeutet, dass die über einen Zeitraum von sechs Minuten gemittelte Sendeleistung die bewilligte Sendeleistung nicht überschreitet. Dadurch wird auch die über einen Zeitraum von sechs Minuten gemittelte elektrische Feldstärke den vorsorglichen Anlagegrenzwert nicht überschreiten, womit den Anforderungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) entsprochen wird.

Welche Gegenleistungen erhält der Kanton von der Swisscom dafür, dass die Swisscom Antenne auf der Liegenschaft des Kantons bauen darf, insbesondere was zahlt die Swisscom dem Kanton dafür, dass sie auf dem Gymnasium eine Grossantenne aufstellen darf?

Für das Errichten und den Betrieb der Antenne auf der Fläche des Gymnasium Liestal bezahlt die Swisscom dem Kanton einen jährlichen Mietzins von CHF 9'000.00.“

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) ist grundsätzlich nicht gegen Mobilfunkantennen. Jedoch braucht es nicht überall super schnelles Internet; im Gymnasium Liestal ist ausreichendes Mobilfunknetz bereits vorhanden. Die SSbB betrachtet und prüft den Bau von weiteren Mobilfunkanlagen kritisch.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel

Quelle: [https://baselland.talus.ch/de/politik/cdws/dok_geschaeft.php?did=deb957845880490386b9e7b6a7f1d6ff-332&filename=Beantwortung_der_Interpellation&v=5&r=PDF&typ=pdf]