Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen

Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.

Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
 

News

  • Dienstag, Oktober 22, 2024

    Landrat befasst sich mit bildungspolitischen Themen

    An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)

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  • Montag, Oktober 21, 2024

    Podiumsdiskussion zum Thema Schulabsentismus

    Der Schulabsentismus im Basler Stadtkanton nimmt immer wie mehr zu. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, findet im kommenden Monat eine vom Erziehungsrat organisierte Podiumsdiskussion statt, die das Thema kontrovers beleuchten soll. (as)

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  • Samstag, Oktober 12, 2024

    Repetition – der immer seltener genutzte Schlüssel zum Lernerfolg

    Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)

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  • Dienstag, Oktober 01, 2024

    Machen Hausaufgaben Sinn?

    Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)

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  • Montag, September 30, 2024

    Förderklassen-Initiave im Grossen Rat

    Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)

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  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

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24.07.2023

Swisscom will Mobilfunkantenne auf Dach des Gymnasium Liestal

Die Swisscom möchte eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Gymnasium Liestal, eine Schule mit rund 1400 Schüler/-innen und Lehrpersonen, aufstellen. Das Bauprojekt wurde zu Beginn der Fasnachtsferien publiziert, sodass die Beschwerdefrist gegen das Projekt auf die Ferien fiel. Dass die Eingabe einer Beschwerde erschwert war, löste bei vielen Schüler/-innen, Lehrpersonen und der umliegenden Bevölkerung Verärgerung aus.

Landrätin Patricia Bräutigam (die Mitte) reichte im März eine Interpellation ein, welche die Regierung soeben beantwortete. Folgend auszugsweise Fragen mit den entsprechenden Antworten des Regierungsrates:

„Weshalb ist die Bildungsdirektion einverstanden damit, dass ausgerechnet auf dem Gymnasium Liestal, in dem sich täglich 1400 Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer aufhalten, eine Mobilfunk-Grossanlage gebaut wird mit einem Einspracheperimeter von über 931 Metern?

Die Zuständigkeit betreffend der zur Verfügungsstellung von kantonalen Gebäuden für die Errichtung von Mobilfunkanlagen liegt in der Verantwortung der Bau- und Umweltschutzdirektion als Liegenschaftseigentümerin. Der Kanton Basel-Landschaft hat ein grosses Interesse an einem guten und zukunftsgerichteten Infrastrukturangebot Telekommunikation, wobei der Mobilfunk eine grosse Bedeutung als Kommunikationsmittel erlangt hat. Aus diesem Interesse heraus stellt der Kanton seine Liegenschaften auf entsprechende Anfragen zur Verfügung. Vorbehalte erübrigen sich, weil der Bundesrat mit der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) Grenzwerte festgelegt hat, welche zwingend einzuhalten sind. Einer dieser Grenzwerte ist ein Vorsorgegrenzwert. Dieser sogenannte Anlagegrenzwert basiert auf dem Vorsorgeprinzip des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz), minimiert heute noch nicht absehbare Gesundheitsrisiken und muss überall dort eingehalten werden, wo sich Menschen für längere Zeit aufhalten. Für das Freiraumareal rund um das Schulgebäude herum zeigt die rechnerische Prognose, dass t die Strahlungswerte grossflächig unter dem Anlagegrenzwert liegen. Intensiv genutzte Einrichtungen wie das Gymnasium Liestal benötigen eine ausreichende Abdeckung mit Mobilfunkdiensten. Mobilfunkanlagen weisen eine automatische Regulierung auf, die die Sendeleistung der Antennen und der Mobilgeräte immer auf das notwendige Minimum reduziert. Je näher Mobilfunkanlagen bei den Kunden errichtet werden, desto weniger Sendeleistung ist für die geforderte Verbindungsqualität notwendig. Dies wirkt sich auch positiv auf diejenigen Personen aus, welche ein Mobilgerät nutzen, denn je näher eine Mobilfunkanlage beim Kunden errichtet ist, desto geringer ist die Strahlung des Mobilgerätes (und nebenbei wird der Akku weniger belastet). Die Berechnung des Einspracheperimeters basiert übrigens auf der bewilligten Sendeleistung, obschon die genutzte Sendeleistung, wie oben erläutert, dauernd auf das notwendige Minimum reduziert wird.

Wie stellt der Kanton sicher, dass der Anlagegrenzwert von 5V/m, elektrische Feldstärke, im Gymnasium nie überschritten wird, wenn dieser bereits gemäss Berechnungen im Gebäude nur schon bei einer durchschnittlichen Belastung 4.95 V/n m, also 99% des Grenzwerts, beträgt?

Auch diese Mobilfunksendeanlage wird in ein Qualitätssicherungssystem gemäss Rundschreiben des BAFU vom 16.01.2006 und gemäss Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, BUWAL 2002, «Adaptive Antennen», eingebunden werden. Dieses Qualitätssicherungssystem stellt sicher, dass die Sendeanlage bewilligungskonform betrieben wird und die Grenzwerte der NISV eingehalten sind. Die rechnerischen Prognosen im Standortdatenblatt sind keine durchschnittlichen Belastungen, sondern berücksichtigen die bewilligten Sendeleistungen. Die 4.95 V/m werden erreicht, wenn alle neun Antennen mit der für sie bewilligten Sendeleistung betrieben werden. Einzig die adaptiven Antennen dürfen kurzzeitig mit dem Fünffachen der für sie bewilligten Sendeleistung, welche rund 25 % der gesamten Sendeleistung der Anlage beträgt, betrieben werden. An den beiden Orten mit empfindlicher Nutzung, an welchen die rechnerische Prognose 4.95 V/m beträgt, würde die elektrische Feldstärke kurzzeitig auf rund 7 V/m ansteigen, wiederum vorausgesetzt, alle Antennen werden mit der maximal zulässigen Sendeleistung betrieben. «Kurzzeitig» bedeutet, dass die über einen Zeitraum von sechs Minuten gemittelte Sendeleistung die bewilligte Sendeleistung nicht überschreitet. Dadurch wird auch die über einen Zeitraum von sechs Minuten gemittelte elektrische Feldstärke den vorsorglichen Anlagegrenzwert nicht überschreiten, womit den Anforderungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) entsprochen wird.

Welche Gegenleistungen erhält der Kanton von der Swisscom dafür, dass die Swisscom Antenne auf der Liegenschaft des Kantons bauen darf, insbesondere was zahlt die Swisscom dem Kanton dafür, dass sie auf dem Gymnasium eine Grossantenne aufstellen darf?

Für das Errichten und den Betrieb der Antenne auf der Fläche des Gymnasium Liestal bezahlt die Swisscom dem Kanton einen jährlichen Mietzins von CHF 9'000.00.“

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) ist grundsätzlich nicht gegen Mobilfunkantennen. Jedoch braucht es nicht überall super schnelles Internet; im Gymnasium Liestal ist ausreichendes Mobilfunknetz bereits vorhanden. Die SSbB betrachtet und prüft den Bau von weiteren Mobilfunkanlagen kritisch.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel

Quelle: [https://baselland.talus.ch/de/politik/cdws/dok_geschaeft.php?did=deb957845880490386b9e7b6a7f1d6ff-332&filename=Beantwortung_der_Interpellation&v=5&r=PDF&typ=pdf]