Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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15.06.2024
Strengere Übertrittsregelungen von der Sek ins Gymnasium
Auf Beginn des neuen Schuljahres 2024/25 treten verschiedene Änderungen der Laufbahnverordnung in Kraft, welche der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft kürzlich verabschiedet hat. Diskussionen auslösen werden insbesondere die neuen verschärften Regelungen für den Übertritt aus der Sekundarstufe 1 in die weiterführenden Schulen.
Wechsel des Leistungszuges
Die aktualisierte Laufbahnverordnung legt neue Bedingungen für den Wechsel des Leistungszugs vom allgemeinen Niveau A ins erweiterte Niveau E resp. vom E- ins anspruchsvollste progymnasiale P-Niveau fest. Folgende drei Kriterien sind für den Wechsel relevant:
- Empfehlung des Klassenkonvents für den Wechsel in ein höheres Leistungsniveau.
- Durchschnittsnote aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0 und
- die Summe aller Zeugnisnoten muss mindestens 40 betragen.
Für einen Wechsel des Leistungszuges muss ein Schüler resp. eine Schülerin mindestens zwei dieser drei Bedingungen erfüllen.
Freiwillige Wiederholung
In der Regel dürfen Schüler*innen die letzte Klasse der Sekundarschule nicht wiederholen; auch dann nicht, wenn beispielsweise die Anforderungen für eine weiterführende Schule nicht erreicht werden. Dieses strenge Verbot wird nun gelockert: Gemäss den aktualisierten Bestimmungen kann die Schulleitung neu unter bestimmten Umständen die freiwillige Wiederholung der dritten Klasse genehmigen. Dies kann insbesondere dann geschehen, wenn Schüler*innen über unzureichende sprachliche Fähigkeiten verfügen oder «vorübergehende» Leistungsschwierigkeiten vorliegen. Ansonsten ist die freiwillige Wiederholung der dritten Klasse weiterhin nicht zulässig.
Verschärfte Bedingungen für den Übertritt in weiterführende Schulen
Für den Übertritt aus den Leistungszügen E und P in das Gymnasium oder die Fachmittelschulen sind sowohl der Notendurchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer als auch die Punktesumme bestimmter Fächer entscheidend. Bisher mussten beide Kriterien in mindestens einem der beiden Zeugnisse (Winter- resp. Sommer-Zeugnis) der dritten Klasse erfüllt sein, damit eine Aufnahme an eine weiterführende Schule möglich war. Dabei war es unbedeutend, ob es sich um das erste Zeugnis im Januar oder das zweite Zeugnis im Juni handelte.
Ab dem neuen Schuljahr werden diese Bedingungen verschärft:
- Für eine definitive Aufnahme müssen in beiden Zeugnissen beide Bedingungen erfüllt werden, so wie dies bereits heute der Fall ist.
- Eine provisorische Aufnahme erfolgt dann, wenn ein Schüler resp. eine Schülerin im Winter-Zeugnis beide Bedingungen erfüllt und im Sommer-Zeugnis nur noch eine der beiden Bedingungen erfüllt.
In allen anderen Fällen ist eine Aufnahme ausgeschlossen. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Schüler resp. eine Schülerin definitiv nicht ins Gymnasium übertreten kann, wenn im Winter-Zeugnis nicht beide Bedingungen erfüllt sind. Auch keine Aufnahme erfolgt, wenn im Sommer-Zeugnis beide Bedingungen nicht erfüllt sind, selbst wenn im Winter-Zeugnis beide Bedingungen erfüllt wurden.
Neue Regelung bringt Vorteile, aber auch Risiken
Die neue Regelung erleichtert die Planung für die Zukunft. Erfüllen eine Schülerin oder ein Schüler im Winter-Zeugnis nicht beide Bedingungen, so ist damit definitiv keine Aufnahme an eine weiterführende Schule möglich und die betroffenen Jugendlichen sind angehalten, eine geeignete Lehrstelle zu suchen.
Die Einführung der Änderungen birgt jedoch auch einen bedeutenden Nachteil: Die Schüler*innen haben nicht bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit die Chance, durch eine Leistungsverbesserung im zweiten Semester der 3. Klasse doch noch an eine weiterführende Schule aufgenommen zu werden. Für viele ist bereits im Januar der «Zug abgefahren». Dadurch entgeht die Chance, gute Leistung zu belohnen und das Potenzial der Lernenden bis zum Schluss der obligatorischen Schulzeit auszuschöpfen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das zweite Halbjahr der dritten Klasse für viele Schüler*innen bedeutungslos wird, was zu einer spürbaren Demotivation sowie zu disziplinarischen Problemen führen kann.
In Anbetracht dieser strengeren Regelungen bleibt jedoch abzuwarten, wie sich ihre langfristigen Auswirkungen auf die schulische Leistung und Motivation der Schüler*innen entwickeln werden.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel