Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Dienstag, April 15, 2025

    Neue Sekundarschule in Basel

    Die Bevölkerungszahl des Kantons Basel-Stadt wird immer wie grösser und so auch die Anzahl Schulkinder, die einen Platz an einer Sekundarschule brauchen. Deshalb plant die Basler Regierung eine neue Sekundarschule. (as)

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  • Montag, April 14, 2025

    Reform der gymnasialen Maturität in Basel-Landschaft: Informatik statt Französisch

    Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat eine neue Version der gymnasialen Maturitätsreform zur Anhörung freigegeben. Folgende Veränderungen sind geplant: Ab 2025 müssen Schüler*innen einen interdisziplinären Kurs in einem der folgenden Bereiche wählen: Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik, Informatik oder Naturwissenschaften und Technik. Dadurch steigt die Anzahl der Maturitätsprüfungen von fünf auf sechs. Der Unterricht in anderen Fächern wird entsprechend reduziert. (lbe)

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  • Montag, April 14, 2025

    Zürich führt wieder Förderklassen ein

    Das Kantonsparlament von Zürich hat Ende März 2025 die Förderklasseninitiative angenommen, die unter anderem von der SVP, FDP und GLP getragen wurde. Künftig müssen deshalb sämtliche Zürcher Schulgemeinden sogenannte Förderklassen – auch bekannt als Kleinklassen – anbieten. (ai)

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  • Sonntag, April 13, 2025

    Univertrag zwischen Baselland und Basel-Stadt

    Der beiden Basler Kantone beteiligen sich zurzeit anteilsmässig zu den Studierenden an den Kosten der Universität. Stimmen der SVP aus dem Kanton Basel-Landschaft befürworten diese Art der Handhabung nicht und wollen deshalb den Univertrag künden. (as)

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  • Samstag, April 12, 2025

    Postulat Übertrittsverfahren abgelehnt

    Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)

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  • Donnerstag, April 03, 2025

    Stark diskutiertes Thema: Gymiprüfung im Kanton Zürich

    Die Gymiprüfung im Kanton Zürich ist fast jedem bekannt und sie führt jedes Jahr aufs Neue zu heftigen Diskussionen. Die Meinungen dazu sind sehr klar. Im Verlauf der letzten Jahre haben sich deutliche Meinungen herauskristallisiert. (as)

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15.06.2024

Strengere Übertrittsregelungen von der Sek ins Gymnasium

Auf Beginn des neuen Schuljahres 2024/25 treten verschiedene Änderungen der Laufbahnverordnung in Kraft, welche der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft kürzlich verabschiedet hat. Diskussionen auslösen werden insbesondere die neuen verschärften Regelungen für den Übertritt aus der Sekundarstufe 1 in die weiterführenden Schulen.

Wechsel des Leistungszuges

Die aktualisierte Laufbahnverordnung legt neue Bedingungen für den Wechsel des Leistungszugs vom allgemeinen Niveau A ins erweiterte Niveau E resp. vom E- ins anspruchsvollste progymnasiale P-Niveau fest. Folgende drei Kriterien sind für den Wechsel relevant:

  • Empfehlung des Klassenkonvents für den Wechsel in ein höheres Leistungsniveau.
  • Durchschnittsnote aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0 und
  • die Summe aller Zeugnisnoten muss mindestens 40 betragen.

Für einen Wechsel des Leistungszuges muss ein Schüler resp. eine Schülerin mindestens zwei dieser drei Bedingungen erfüllen.

Freiwillige Wiederholung

In der Regel dürfen Schüler*innen die letzte Klasse der Sekundarschule nicht wiederholen; auch dann nicht, wenn beispielsweise die Anforderungen für eine weiterführende Schule nicht erreicht werden. Dieses strenge Verbot wird nun gelockert: Gemäss den aktualisierten Bestimmungen kann die Schulleitung neu unter bestimmten Umständen die freiwillige Wiederholung der dritten Klasse genehmigen. Dies kann insbesondere dann geschehen, wenn Schüler*innen über unzureichende sprachliche Fähigkeiten verfügen oder «vorübergehende» Leistungsschwierigkeiten vorliegen. Ansonsten ist die freiwillige Wiederholung der dritten Klasse weiterhin nicht zulässig.

Verschärfte Bedingungen für den Übertritt in weiterführende Schulen

Für den Übertritt aus den Leistungszügen E und P in das Gymnasium oder die Fachmittelschulen sind sowohl der Notendurchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer als auch die Punktesumme bestimmter Fächer entscheidend. Bisher mussten beide Kriterien in mindestens einem der beiden Zeugnisse (Winter- resp. Sommer-Zeugnis) der dritten Klasse erfüllt sein, damit eine Aufnahme an eine weiterführende Schule möglich war. Dabei war es unbedeutend, ob es sich um das erste Zeugnis im Januar oder das zweite Zeugnis im Juni handelte.

Ab dem neuen Schuljahr werden diese Bedingungen verschärft:

  • Für eine definitive Aufnahme müssen in beiden Zeugnissen beide Bedingungen erfüllt werden, so wie dies bereits heute der Fall ist.
  • Eine provisorische Aufnahme erfolgt dann, wenn ein Schüler resp. eine Schülerin im Winter-Zeugnis beide Bedingungen erfüllt und im Sommer-Zeugnis nur noch eine der beiden Bedingungen erfüllt.

In allen anderen Fällen ist eine Aufnahme ausgeschlossen. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Schüler resp. eine Schülerin definitiv nicht ins Gymnasium übertreten kann, wenn im Winter-Zeugnis nicht beide Bedingungen erfüllt sind. Auch keine Aufnahme erfolgt, wenn im Sommer-Zeugnis beide Bedingungen nicht erfüllt sind, selbst wenn im Winter-Zeugnis beide Bedingungen erfüllt wurden.

Neue Regelung bringt Vorteile, aber auch Risiken

Die neue Regelung erleichtert die Planung für die Zukunft. Erfüllen eine Schülerin oder ein Schüler im Winter-Zeugnis nicht beide Bedingungen, so ist damit definitiv keine Aufnahme an eine weiterführende Schule möglich und die betroffenen Jugendlichen sind angehalten, eine geeignete Lehrstelle zu suchen.

Die Einführung der Änderungen birgt jedoch auch einen bedeutenden Nachteil: Die Schüler*innen haben nicht bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit die Chance, durch eine Leistungsverbesserung im zweiten Semester der 3. Klasse doch noch an eine weiterführende Schule aufgenommen zu werden. Für viele ist bereits im Januar der «Zug abgefahren». Dadurch entgeht die Chance, gute Leistung zu belohnen und das Potenzial der Lernenden bis zum Schluss der obligatorischen Schulzeit auszuschöpfen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das zweite Halbjahr der dritten Klasse für viele Schüler*innen bedeutungslos wird, was zu einer spürbaren Demotivation sowie zu disziplinarischen Problemen führen kann.

In Anbetracht dieser strengeren Regelungen bleibt jedoch abzuwarten, wie sich ihre langfristigen Auswirkungen auf die schulische Leistung und Motivation der Schüler*innen entwickeln werden.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel