Leserkommentar
Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard
Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.
Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.
Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH
Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
News
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Sonntag, Dezember 08, 2024
Um ab 2026 wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat der Kanton Basel-Landschaft auch im Bildungswesen Sparmassnahmen beschlossen. Beispielsweise möchte der Kanton den Unterstützungsbeitrag für Lernende in der Lehrwerkstatt für Mechanik in Basel schrittweise reduzieren. Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) begründet ihren Entscheid damit, dass die Lehrwerkstatt kein rein schulisches Ausbildungsangebot ist, sondern auch für andere Unternehmen produziert und somit zusätzliches Einkommen generiert. (lbu)
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Samstag, November 23, 2024
In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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15.06.2024
Strengere Übertrittsregelungen von der Sek ins Gymnasium
Auf Beginn des neuen Schuljahres 2024/25 treten verschiedene Änderungen der Laufbahnverordnung in Kraft, welche der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft kürzlich verabschiedet hat. Diskussionen auslösen werden insbesondere die neuen verschärften Regelungen für den Übertritt aus der Sekundarstufe 1 in die weiterführenden Schulen.
Wechsel des Leistungszuges
Die aktualisierte Laufbahnverordnung legt neue Bedingungen für den Wechsel des Leistungszugs vom allgemeinen Niveau A ins erweiterte Niveau E resp. vom E- ins anspruchsvollste progymnasiale P-Niveau fest. Folgende drei Kriterien sind für den Wechsel relevant:
- Empfehlung des Klassenkonvents für den Wechsel in ein höheres Leistungsniveau.
- Durchschnittsnote aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0 und
- die Summe aller Zeugnisnoten muss mindestens 40 betragen.
Für einen Wechsel des Leistungszuges muss ein Schüler resp. eine Schülerin mindestens zwei dieser drei Bedingungen erfüllen.
Freiwillige Wiederholung
In der Regel dürfen Schüler*innen die letzte Klasse der Sekundarschule nicht wiederholen; auch dann nicht, wenn beispielsweise die Anforderungen für eine weiterführende Schule nicht erreicht werden. Dieses strenge Verbot wird nun gelockert: Gemäss den aktualisierten Bestimmungen kann die Schulleitung neu unter bestimmten Umständen die freiwillige Wiederholung der dritten Klasse genehmigen. Dies kann insbesondere dann geschehen, wenn Schüler*innen über unzureichende sprachliche Fähigkeiten verfügen oder «vorübergehende» Leistungsschwierigkeiten vorliegen. Ansonsten ist die freiwillige Wiederholung der dritten Klasse weiterhin nicht zulässig.
Verschärfte Bedingungen für den Übertritt in weiterführende Schulen
Für den Übertritt aus den Leistungszügen E und P in das Gymnasium oder die Fachmittelschulen sind sowohl der Notendurchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer als auch die Punktesumme bestimmter Fächer entscheidend. Bisher mussten beide Kriterien in mindestens einem der beiden Zeugnisse (Winter- resp. Sommer-Zeugnis) der dritten Klasse erfüllt sein, damit eine Aufnahme an eine weiterführende Schule möglich war. Dabei war es unbedeutend, ob es sich um das erste Zeugnis im Januar oder das zweite Zeugnis im Juni handelte.
Ab dem neuen Schuljahr werden diese Bedingungen verschärft:
- Für eine definitive Aufnahme müssen in beiden Zeugnissen beide Bedingungen erfüllt werden, so wie dies bereits heute der Fall ist.
- Eine provisorische Aufnahme erfolgt dann, wenn ein Schüler resp. eine Schülerin im Winter-Zeugnis beide Bedingungen erfüllt und im Sommer-Zeugnis nur noch eine der beiden Bedingungen erfüllt.
In allen anderen Fällen ist eine Aufnahme ausgeschlossen. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Schüler resp. eine Schülerin definitiv nicht ins Gymnasium übertreten kann, wenn im Winter-Zeugnis nicht beide Bedingungen erfüllt sind. Auch keine Aufnahme erfolgt, wenn im Sommer-Zeugnis beide Bedingungen nicht erfüllt sind, selbst wenn im Winter-Zeugnis beide Bedingungen erfüllt wurden.
Neue Regelung bringt Vorteile, aber auch Risiken
Die neue Regelung erleichtert die Planung für die Zukunft. Erfüllen eine Schülerin oder ein Schüler im Winter-Zeugnis nicht beide Bedingungen, so ist damit definitiv keine Aufnahme an eine weiterführende Schule möglich und die betroffenen Jugendlichen sind angehalten, eine geeignete Lehrstelle zu suchen.
Die Einführung der Änderungen birgt jedoch auch einen bedeutenden Nachteil: Die Schüler*innen haben nicht bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit die Chance, durch eine Leistungsverbesserung im zweiten Semester der 3. Klasse doch noch an eine weiterführende Schule aufgenommen zu werden. Für viele ist bereits im Januar der «Zug abgefahren». Dadurch entgeht die Chance, gute Leistung zu belohnen und das Potenzial der Lernenden bis zum Schluss der obligatorischen Schulzeit auszuschöpfen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das zweite Halbjahr der dritten Klasse für viele Schüler*innen bedeutungslos wird, was zu einer spürbaren Demotivation sowie zu disziplinarischen Problemen führen kann.
In Anbetracht dieser strengeren Regelungen bleibt jedoch abzuwarten, wie sich ihre langfristigen Auswirkungen auf die schulische Leistung und Motivation der Schüler*innen entwickeln werden.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel