Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen

Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.

Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
 

News

  • Samstag, Oktober 12, 2024

    Repetition – der immer seltener genutzte Schlüssel zum Lernerfolg

    Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)

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  • Dienstag, Oktober 01, 2024

    Machen Hausaufgaben Sinn?

    Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)

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  • Montag, September 30, 2024

    Förderklassen-Initiave im Grossen Rat

    Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)

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  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

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  • Samstag, September 07, 2024

    Neuer Unterrichsbereich an den Gymnasien

    Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)

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  • Sonntag, August 18, 2024

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)

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16.09.2022

Stoffinhalte oder Lernziele sollen vor einer Prüfung bekannt sein

Die Bildungsdirektion hat das Reglement «Leistungsbeurteilung an den Volksschulen Baselland» überarbeitet. Die 17 Baselbieter Sekundarschulen sind angehalten, dieses im laufenden Schuljahr umzusetzen. Neben der Festlegung einer minimalen Anzahl Prüfungsnoten gibt insbesondere die Formulierung betreffend Lernzielen Anlass zur Diskussion.  

Lernziele beschreiben u.a. Stoffinhalte, Fertigkeiten, Wissen, Bereiche oder Kompetenzen, welche die Schüler/-innen für eine Prüfung abrufen und anwenden können müssen. Das kann von eher allgemeinen Angaben wie «Der Aufstieg Napoleons bis zur Kaiserkrönung» oder «Den Satz von Pythagoras verstehen und anwenden» bis zu sehr detaillierten Angaben reichen wie z.B. «Den Verdauungsvorgang beschreiben» oder Fertigkeiten beschreiben wie «Mit dem Fussball jonglieren». Lernziele können sowohl schriftlich wie auch mündlich erteilt werden, abhängig von ihrer gewünschten Genauigkeit und dem Detaillierungsgrad.

Nicht für jede Klasse und jedes Thema sind Lernziele gleichermassen sinnvoll

Nicht für jede Klasse ist dieselbe Methodik zielführend und nicht jede didaktische Finesse führt zum gewünschten Resultat. Genauso unterschiedlich wie die Klassen, so unterschiedlich sind ihre Bedürfnisse. Insofern macht es pädagogisch wenig Sinn, Lernziele für alle Fächer und alle Klassen, alle Schulstufen und alle Leistungszüge über einen Kamm zu scheren. Dass Stoffinhalte oder Lernziele angegeben werden, ist unbestritten. Selbst «alles, was wir in diesen fünf Wochen hierzu geübt haben» ist ein Lernziel. Letztlich ist das primäre Ziel eines Lernziels das Lernen resp. das Gelernte, also der Stoffinhalt einer Unterrichtseinheit.

Das Modell, welche Art der Vergabe von Stoffinhalten oder Lernzielen für welche Stufe und Klasse angewendet werden soll, ist eine rein pädagogische Überlegung. Und in jeder Klasse muss nicht die gleiche Vergabe in jedem Fach sinnvoll sein. Was für die eine Klasse stimmig und bedürfnisorientiert ist, muss für die andere nicht zutreffen. Was für den einen Leistungszug Sinn macht, kann für den anderen Leistungszug unsinnig und wenig förderlich sein. Was in der einen Schulstufe eventuell nötig ist, verhindert in einer anderen unter Umständen die Entwicklung einer vorausschauenden Selbständigkeit der Schüler/-innen.

Befürworten Schüler/-innen präzis formulierte Lernziele?

Tendenziell lässt sich diese Frage sicherlich bejahen. Warum aber? Unsichere Schüler/-innen erhoffen sich eine stärkere Einengung des zu bewältigenden Stoffes durch die Ausklammerung des nicht genannten Inhaltes, was wiederum eine Fokussierung auf die wirklich relevanten Gebiete des Prüfungsstoffs erhoffen lässt. Dies schränkt aus Sicht der Lernenden den zeitlichen Aufwand ein, nimmt ihnen aber auch die Aufgabe vorweg, selber über die Gewichtung der eigenen Prüfungsvorbereitung zu entscheiden. Je präziser die Lernziele gestellt sind, desto eher liesse sich eventuell eine mögliche Prüfungsfrage daraus ableiten.

Je präziser die Lehrperson die Lernziele formuliert, desto mehr davon braucht sie, um den ganzen geplanten Prüfungsstoff abzudecken. Sollte dies dazu führen, dass eine kritische Masse an Lernzielen überstiegen wird, finden sich bestimmt Erziehungsberechtigte, die dies als eine schiere Überforderung ihres Kindes empfinden. Selbstverständlich werden nach dem Test alle Fragen der Prüfung unterzogen, ob sie denn auch dergestalt in den Lernzielen vorgekommen sind.

Sind die Lernziele zu allgemein und zu wenig aussagekräftig (d.h. prüfungsnah), finden sich sicherlich wiederum Eltern, die genau dies bemängeln.

Lehrpersonen sollen beim Entscheid betreffend Lernzielen frei bleiben

Dass vor einer Leistungserhebung Lehrpersonen die Lernziele zwingend in einer festgelegten Form, Art und Menge vorgeben müssen, ist nicht sinnvoll. Die Pädagoginnen und Pädagogen können am besten beurteilen, ob und in welchem Masse und welcher Genauigkeit Lernziele zielführend angegeben werden sollen.

Michael Pedrazzi
Vorstand Starke Schule beider Basel