Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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06.04.2020

Spezialbedingungen für das Zeugnis im Sommer 2020

Die vierte Woche des Fernunterrichts hat angefangen. Mit dem Bundesratsentscheid vom 16. März wurden alle Schulen in der Schweiz geschlossen. Der ordentliche Unterricht an den Schulen soll frühstens nach den Osterferien (ab 20. April) wieder beginnen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Verbot noch weiter ausgedehnt wird.

Das bedeutet, dass der Fernunterricht auch weiterhin zum Einsatz kommen soll. Die Kinder lernen dabei so gut es geht zuhause und erhalten Aufgaben, kleine Projekte und Unterstützung von den Lehrpersonen (via Telefon, Mail oder Skype-Call). Dass dieses Prinzip in der Praxis leider niemals zum selben Lerneffekt führt, wie der "normale" Schulunterricht, macht sich nun auch in der Definierung der Zeugnisnoten für dieses Jahr bemerkbar. Ausschlaggebend sollen lediglich die bis zum 16. März getätigten Leistungserhebungen sein. Lernkontrollen während des Fernunterrichts, sollen zur Sicherung des Lernfortschritts dienen, jedoch keinen Einfluss auf die Notengebung haben. In Härtefällen soll der Klassenkonvent die Entscheide fällen.

In den Zeugnissen soll mit dem Vermerk "COVID-19" auf die verkürzte Beurteilungsperiode gewiesen werden.

Falls der Unterricht vor Mitte Mai wieder an den Schulen stattfinden kann, dürfen bis zum Notenschluss weitere Prüfungen durchgeführt werden. Wenn dem so wäre, würde das AVS zusammen mit den Schulleitungen eine Richtlinie festlegen, damit die Schüler/-innen nicht durch eine Prüfungsflut überbelastet werden.

Saskia Olsson, Vorstand Starke Schule beider Basel