Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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30.11.2020

Sind die Übertrittsprüfungen genügend aussagekräftig?

Grundsätzlich entscheiden die Primarlehrpersonen, in welches Leistungsniveau der Sekundarschulen die Primarschüler/-innen am Ende der Primarschulzeit eingeteilt werden. Sind Eltern mit dieser Einteilung nicht einverstanden, besteht für die Kinder die Möglichkeit, mittels Übertrittsprüfung statt ins Niveau A ins Niveau E oder statt ins Niveau E ins Niveau P eingeteilt zu werden.

Die entsprechenden Tests werden vom Institut für Bildungsevaluation der Universität Zürich konzipiert und ausgewertet. Abgefragt werden die Kinder in den Fächern Deutsch und Mathematik, wobei die Deutschprüfung 90 Min. und die Mathematikprüfung 60 Min. dauert. Damit Kinder in den E-Zug aufgenommen werden, müssen sie einen Durchschnitt von mindestens 4.5 erreichen. Damit es für die Aufnahme in den P-Zug reicht, ist ein Schnitt von mindestens 5.25 notwendig.

Seit Jahren fällt auf, dass nur eine sehr kleine Anzahl von Primarschüler/-innen die Anforderungen für das höhere Leistungsniveau bestehen, obwohl seit 2016 rund 180 Schulkinder die Prüfung absolvieren. Im laufenden Jahr waren es von 178 Schüler/-innen nur 14, die den Übertritt vom Niveau A ins Niveau E schafften. Von den 83 Schüler/-innen, welche die Übertrittsprüfung fürs Niveau P absolvierten, erreichte sogar niemand die notwenige Punktzahl. (siehe Graphik)

 

Woran könnten diese tiefen Quoten liegen? Wir sehen zwei Optionen:

  1. Die Einteilung der Primarlehrpersonen stimmt in fast allen Fällen. Da sie täglich über mehrere Jahre mit den Kindern arbeiten, wissen sie, in welchem Niveau die Schulkinder am besten aufgehoben sind. Sie liegen deshalb in nur 5.3% der Fälle mit ihrer Einteilung falsch.
     
  2. Die Aufnahmeprüfungen für das nächst höhere Niveau sind zu schwierig, was den Kindern praktisch nicht ermöglicht, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu zeigen. Die meisten Primarschüler/-innen (im Schnitt 94.7%) erreichen deshalb die Anforderungsbedingungen nicht.

Die tiefe Quote von Schüler/-innen, welche die Anforderungen ins nächst höhere Niveau erreichen, erstaunt. Viele Eltern und Lehrpersonen befürchten, dass die Prüfungen möglicherweise zu schwierig sind resp. die ungewohnte Prüfungssituation zu wenig berücksichtigt wird. Immerhin müssen Primarschüler/-innen eine Prüfung mit anderer Struktur, ungewohnter Aufgabenstellung und in einem anderen Umfeld schreiben. Diese Faktoren erschweren die Prüfungssituation unbestrittenermassen. Ob dennoch die Aufnahmeprüfungen genügend aussagekräftig sind, liesse sich relativ einfach abklären: Man müsste lediglich die Prüfungen von mehreren Testklassen schreiben lassen, nachdem sie von den Primarlehrpersonen eingeteilt wurden. Entsprechen die Prüfungsresultate in den meisten Fällen der von den Primarlehrpersonen festgelegter Einteilung, so wären die Aufnahmeprüfungen zweifelsfrei aussagekräftig. Erreichen jedoch viele Kinder dieser Testklassen die entsprechenden Anforderungen des von der Primarlehrperson eingeteilten Niveaus nicht, so müsste der Schwierigkeitsgrad der Aufnahmeprüfung überdacht werden.

Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel