Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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26.09.2021
Sekundarschule Reinach missachtet verfassungsrechtliches Grundrecht
Kleidervorschriften an den Schulen greifen in das Grundrecht der persönlichen Freiheit ein und verletzen Art. 10, Abs. 2 der Bundesverfassung, hält die Baselbieter Regierung in der Beantwortung einer Anfrage von Landrätin Regina Werthmüller fest. Trainerhosen, Trägershirts, bauchfreie T-Shirts sowie löchrige Jeans dürfen aus rechtlicher Sicht nicht verboten werden. Stattdessen empfiehlt die Bildungsdirektion ein klärendes Gespräch mit den betroffenen Schüler/-innen und ihren Erziehungsberechtigten.
Nur wenige Tage nach der Veröffentlichung der rechtlichen Situation hat das Amt für Volksschulen (AVS) erfreulicherweise rasch reagiert und sämtliche Schulen darüber informiert, dass Kleidervorschriften an den Primar- und Sekundarschulen nicht legitim sind. Erlaubt sind hingegen Verbote von Kleidung mit sexistischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Aufdrucken sowie wenn die Gesundheit gefährdet ist. In diesem Schreiben werden die Schulen aufgefordert, die jeweiligen Hausordnungen respektive Schulhausregelungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Diverse Schulen des Kantons Basel-Landschaft sind der Bitte des AVS unverzüglich nachgekommen und setzen die Neuerungen um. Jedoch gibt es auch Ausnahmen, wie ein Beispiel der Sekundarschule Reinach zeigt. Vergangenen Freitagnachmittag hat ein Biologielehrer (Name der Redaktion bekannt), trotz Weisungen des AVS, eine Schülerin in Jogginghosen nach Hause geschickt und aufgefordert die Kleidung zu wechseln. Dies mit der Begründung, dass die Kleiderordnung der Schule weiterhin Gültigkeit habe.
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) fordert die Schulen auf, das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht zu akzeptieren und keine illegalen Kleidervorschriften durchzusetzen. Die Lehrpersonen müssen die sich ändernden gesellschaftlichen Normen akzeptieren. Das Tragen von Jogginghosen, Trägershirts, bauchfreien T-Shirts sowie löcherigen Jeans gehören bei den Jugendlichen zum Alltag. Zudem führt ein aufklärendes Gespräch bezüglich Wirkung von Kleidung vermutlich zu mehr als das Verbieten von einzelnen Kleidungsstücken.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel