Leserkommentar
Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard
Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.
Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.
Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH
Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
News
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Sonntag, Dezember 15, 2024
Im Kanton Basel-Stadt wird ab dem Schuljahr 2025/26 das Lehrmittel «M & I», Medien und Informatik 2 vom Verlag Westermann mit dem Status «alternativ-obligatorisch» in die Lehrmittelliste der Primarschule aufgenommen. Alternativ-obligatorisch bedeutet, dass die Lehrperson zwischen mehreren vorgeschlagenen Lehrmitteln auswählen kann. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Lehrmittelfreiheit im Stadtkanton. (lbu)
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Sonntag, Dezember 08, 2024
Um ab 2026 wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat der Kanton Basel-Landschaft auch im Bildungswesen Sparmassnahmen beschlossen. Beispielsweise möchte der Kanton den Unterstützungsbeitrag für Lernende in der Lehrwerkstatt für Mechanik in Basel schrittweise reduzieren. Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) begründet ihren Entscheid damit, dass die Lehrwerkstatt kein rein schulisches Ausbildungsangebot ist, sondern auch für andere Unternehmen produziert und somit zusätzliches Einkommen generiert. (lbu)
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Samstag, November 23, 2024
In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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26.09.2021
Sekundarschule Reinach missachtet verfassungsrechtliches Grundrecht
Kleidervorschriften an den Schulen greifen in das Grundrecht der persönlichen Freiheit ein und verletzen Art. 10, Abs. 2 der Bundesverfassung, hält die Baselbieter Regierung in der Beantwortung einer Anfrage von Landrätin Regina Werthmüller fest. Trainerhosen, Trägershirts, bauchfreie T-Shirts sowie löchrige Jeans dürfen aus rechtlicher Sicht nicht verboten werden. Stattdessen empfiehlt die Bildungsdirektion ein klärendes Gespräch mit den betroffenen Schüler/-innen und ihren Erziehungsberechtigten.
Nur wenige Tage nach der Veröffentlichung der rechtlichen Situation hat das Amt für Volksschulen (AVS) erfreulicherweise rasch reagiert und sämtliche Schulen darüber informiert, dass Kleidervorschriften an den Primar- und Sekundarschulen nicht legitim sind. Erlaubt sind hingegen Verbote von Kleidung mit sexistischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Aufdrucken sowie wenn die Gesundheit gefährdet ist. In diesem Schreiben werden die Schulen aufgefordert, die jeweiligen Hausordnungen respektive Schulhausregelungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Diverse Schulen des Kantons Basel-Landschaft sind der Bitte des AVS unverzüglich nachgekommen und setzen die Neuerungen um. Jedoch gibt es auch Ausnahmen, wie ein Beispiel der Sekundarschule Reinach zeigt. Vergangenen Freitagnachmittag hat ein Biologielehrer (Name der Redaktion bekannt), trotz Weisungen des AVS, eine Schülerin in Jogginghosen nach Hause geschickt und aufgefordert die Kleidung zu wechseln. Dies mit der Begründung, dass die Kleiderordnung der Schule weiterhin Gültigkeit habe.
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) fordert die Schulen auf, das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht zu akzeptieren und keine illegalen Kleidervorschriften durchzusetzen. Die Lehrpersonen müssen die sich ändernden gesellschaftlichen Normen akzeptieren. Das Tragen von Jogginghosen, Trägershirts, bauchfreien T-Shirts sowie löcherigen Jeans gehören bei den Jugendlichen zum Alltag. Zudem führt ein aufklärendes Gespräch bezüglich Wirkung von Kleidung vermutlich zu mehr als das Verbieten von einzelnen Kleidungsstücken.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel