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News
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Donnerstag, Juli 03, 2025
Im März 2025 ging im Kanton St. Gallen eine Motion im Kantonsrat ein, die den Fokus auf Grundkompetenzen und somit Französischunterricht erst ab der Oberstufe fordert. Die Motion wurde von allen Fraktionen unterstützt. (lbu)
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Montag, Juni 30, 2025
Die Schulanlage Fröschmatt in Pratteln soll für rund 119 Millionen Franken erneuert werden. Das neue Schulhaus soll im dritten Quartal des Jahres 2029 fertig sein und Platz für 36 Klassen bieten. (lbu)
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Samstag, Juni 28, 2025
Der Kanton Basel-Stadt strebt eine Revision betreffend die Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen an, denn das heutige System bietet kaum Möglichkeiten Guthaben von zusätzlichen Lektionen abzubauen. Die Ziele davon sind der Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben. Und die Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen. (lbu)
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Donnerstag, Juni 26, 2025
Ab dem Schuljahr 2025/26 soll es eine Altersbeschränkung für den Eintritt ans Gymnasium geben. Der reguläre Eintritt in eine erste Klasse des Gymnasiums ist demnach nur noch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr möglich. (lbu)
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Dienstag, Juni 24, 2025
An der Landratssitzung vom 12 Juni 2025 hat Dominique Erhart ein politischer Vorstoss zum Thema Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen eingereicht. Erhart fordert von der Regierung, die Sicherheitsmassnahmen der Baselbieter Schulen zu testen und gegebenenfalls zu verbessern. (ch)
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Samstag, Juni 21, 2025
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht ein akuter Fachkräftemangel im medizinischen Bereich. Landrat Sven Inäbnit (FDP) reichte deswegen vergangenen Donnerstag eine Interpellation ein und fordert Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des medizinischen Bereichs in der Region Nordwestschweiz. (lbu)
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01.08.2020
Schwarze Liste funktioniert nicht immer
Obwohl vom Generalsekretariat der EDK eine Liste geführt wird, auf welcher Personen mit entzogener Unterrichtsbefähigung vermerkt sind, wird diese nicht von allen Kantonen verwendet. Dies führt zu einer uneinheitlichen Handhabung beim Anstellungsverfahren von Lehrpersonen und dazu, dass auch strafrechtlich verurteilte Personen in einem neuen Kanton an einer Schule angestellt werden können.
Das Generalsekretariat der EDK führt eine sogenannte Schwarze Liste, auf welcher Personen aufgeführt werden, die aufgrund von Sucht- oder anderen Krankheiten oder Kriminal- und Sexualdelikten ihre Unterrichtsberechtigung verloren haben. Aktuell sind darauf exakt 100 Personen aus zwölf verschiedenen Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein registriert. Obwohl alle 26 Kantone der Schweiz laut «Richtlinien betreffend der Anwendung der Liste der EDK über Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung» dazu verpflichtet sind, machen nicht alle mit und melden entsprechende Personen nicht. Kantone, die dies nicht melden und somit nicht mit der Schwarzen Liste arbeiten, überprüfen ihre Angestellten jedoch mit dem Strafregister- und Sonderprivatauszug.

Die Problematik liegt nun darin, dass z.B. eine psychische Erkrankung, welche Personen für den Lehrerberuf disqualifiziert, aber woraus kein strafrechtlich relevantes Urteil folgt, nicht in diese Auszüge aufgenommen wird. Wenn beispielsweise eine Person im Kanton A aufgrund einer psychischen Krankheit auf die Schwarze Liste gesetzt wird, kann es passieren, dass sich dieselbe Person im Kanton B bewirbt und angestellt wird, da der Kanton B nur den Strafregister- und Sonderprivatauszug berücksichtigt und keinen Blick in die Schwarze Liste wirft.
Aus der Grafik wird ersichtlich, dass die folgenden Kantone AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, JU, NW, SH, TI, UR, VD und ZG offensichtlich keine Personen für die Liste gemeldet haben. Entweder arbeiten diese nicht mit der Schwarzen Liste oder in diesen Kantonen wurde tatsächlich keiner Person die Unterrichtsberechtigung entzogen. Schweizweit gibt es demnach keine einheitlich funktionierende Registrierung solcher Fälle. Wenn ein Kanton auf der sicheren Seite sein möchte, müssten faktisch beide Dinge berücksichtigt werden, also der Strafregister-, bzw. der Sonderprivatauszug, und auch die Schwarze Liste. Da dies jedoch nicht so gehandhabt wird, wäre es sinnvoll, wenn es eine verbindliche Praxis für alle 26 Kantone geben würde, damit die oben genannte Problematik nicht weiterhin bestehen bleibt.
Alina Isler, Vorstand Starke Schule beider Basel