Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Sonntag, April 21, 2024

    Uni-Studium soll auch ohne Matur möglich sein

    Der Vorstoss «Uni-Studium soll auch ohne Matur möglich sein» von Grossrätin Edibe Gölgeli wird an der Grossratssitzung vom 15. Mai behandelt. Der Vorstoss wurde von mehreren Grossräten der SP, des Grün-Alternativen Bündnisses, der GLP, der FDP und der LDP unterschrieben. (ch)

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  • Dienstag, April 16, 2024

    Vermietung von Schulräumen an private Vereine

    Trotz Mangel an Arbeitsplätzen und Materialräumen werden in zahlreichen Basler Schulhäusern Räumlichkeiten an private Vereine vermietet. Die Bedingungen für diese Vermietungen sind oftmals nicht klar geregelt. Grossrätin Heidi Mück (BastA) stellt dazu eine schriftiliche Anfrage an den Regierungsrat. (lh)

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  • Sonntag, April 14, 2024

    Vorstoss fordert Anpassung der Schule an die Wirtschaft

    Der Vorstoss «Bildungspolitik enger an die Wirtschaft anbinden», von Landrat Marc Scherrer verlangt die Prüfung der Möglichkeiten, wie die Bildungspolitik stärker den Bedürfnissen der Wirtschat ausgerichtet werden kann. Der Mangel an Ausbildungsinstitutionen und Ausbildungskräften sei ein grosses Problem. (ch)

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  • Samstag, April 13, 2024

    Woche der Berufsbildung findet in der ganzen Schweiz statt

    Berufsleute stellen Ihre Arbeit in Form von Betriebsführungen, Schnupperangeboten, Radiointerviews oder Livestreams vor. Die Woche vom 13.-17. Mai ermöglicht den jungen Menschen einen Einblick in die Berufswelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    «Medien und Informatik» nun auch in Basel-Stadt

    Im Kanton Basel-Stadt gib es an der Sekundarstufe 1 ab nächstem Schuljahr neu das Fach «Medien und Informatik». Bis anhin wurde ein Teil des Informatikstoffs in den Fächern Mathematik und Deutsch behandelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    Soll Baselland den Univertrag künden?

    Obwohl der Kanton Basel-Landschaft seit vielen Jahren grosse Beträge an die Universität Basel bezahlt, wird er weder als Universitätskanton anerkannt noch hat er eine eigene Fakultät erhalten. Ein Landrat fordert nun den Austritt aus dem Univertrag. (ai)

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01.08.2020

Schwarze Liste funktioniert nicht immer

Obwohl vom Generalsekretariat der EDK eine Liste geführt wird, auf welcher Personen mit entzogener Unterrichtsbefähigung vermerkt sind, wird diese nicht von allen Kantonen verwendet. Dies führt zu einer uneinheitlichen Handhabung beim Anstellungsverfahren von Lehrpersonen und dazu, dass auch strafrechtlich verurteilte Personen in einem neuen Kanton an einer Schule angestellt werden können.

Das Generalsekretariat der EDK führt eine sogenannte Schwarze Liste, auf welcher Personen aufgeführt werden, die aufgrund von Sucht- oder anderen Krankheiten oder Kriminal- und Sexualdelikten ihre Unterrichtsberechtigung verloren haben. Aktuell sind darauf exakt 100 Personen aus zwölf verschiedenen Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein registriert. Obwohl alle 26 Kantone der Schweiz laut «Richtlinien betreffend der Anwendung der Liste der EDK über Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung» dazu verpflichtet sind, machen nicht alle mit und melden entsprechende Personen nicht. Kantone, die dies nicht melden und somit nicht mit der Schwarzen Liste arbeiten, überprüfen ihre Angestellten jedoch mit dem Strafregister- und Sonderprivatauszug.


Die Problematik liegt nun darin, dass z.B. eine psychische Erkrankung, welche Personen für den Lehrerberuf disqualifiziert, aber woraus kein strafrechtlich relevantes Urteil folgt, nicht in diese Auszüge aufgenommen wird. Wenn beispielsweise eine Person im Kanton A aufgrund einer psychischen Krankheit auf die Schwarze Liste gesetzt wird, kann es passieren, dass sich dieselbe Person im Kanton B bewirbt und angestellt wird, da der Kanton B nur den Strafregister- und Sonderprivatauszug berücksichtigt und keinen Blick in die Schwarze Liste wirft.

Aus der Grafik wird ersichtlich, dass die folgenden Kantone AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, JU, NW, SH, TI, UR, VD und ZG offensichtlich keine Personen für die Liste gemeldet haben. Entweder arbeiten diese nicht mit der Schwarzen Liste oder in diesen Kantonen wurde tatsächlich keiner Person die Unterrichtsberechtigung entzogen. Schweizweit gibt es demnach keine einheitlich funktionierende Registrierung solcher Fälle. Wenn ein Kanton auf der sicheren Seite sein möchte, müssten faktisch beide Dinge berücksichtigt werden, also der Strafregister-, bzw. der Sonderprivatauszug, und auch die Schwarze Liste. Da dies jedoch nicht so gehandhabt wird, wäre es sinnvoll, wenn es eine verbindliche Praxis für alle 26 Kantone geben würde, damit die oben genannte Problematik nicht weiterhin bestehen bleibt.

Alina Isler, Vorstand Starke Schule beider Basel