Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Samstag, September 06, 2025

    Neues Lehrmittel zur Stadtkunde

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zu Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Samstag, August 30, 2025

    Hitzeschutzstrategie an Basler Schulen

    Die Basler Regierung befürwortet die Ausarbeitung einer Hitzeschutzstrategie für Schulen. Die zunehmende Belastung der Schülerinnen und Schüler und aller Mitarbeitenden soll gedämmt werden und somit wieder ein lernförderliches Umfeld sichergestellt sein. (lbu)

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  • Freitag, August 29, 2025

    Amok-Fehlalarm an Basler Primarschule

    Am vergangenen Dienstagmorgen ging bei der Basler Polizei ein Amokalarm der Primarschule Lysbüchel ein. Folglich fuhr die Polizei mit einem Grossaufgebot zur Schule, wo sich schnell herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. (lbu)

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  • Sonntag, August 24, 2025

    Frei verfügbares Stadtkunde-Lehrmittel

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zur Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Sonntag, Juli 27, 2025

    Überarbeitung des Stipendiensystems

    Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)

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  • Samstag, Juli 26, 2025

    Erhöhung des Freibetrags für Stipendienbeziehende

    Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)

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01.08.2020

Schwarze Liste funktioniert nicht immer

Obwohl vom Generalsekretariat der EDK eine Liste geführt wird, auf welcher Personen mit entzogener Unterrichtsbefähigung vermerkt sind, wird diese nicht von allen Kantonen verwendet. Dies führt zu einer uneinheitlichen Handhabung beim Anstellungsverfahren von Lehrpersonen und dazu, dass auch strafrechtlich verurteilte Personen in einem neuen Kanton an einer Schule angestellt werden können.

Das Generalsekretariat der EDK führt eine sogenannte Schwarze Liste, auf welcher Personen aufgeführt werden, die aufgrund von Sucht- oder anderen Krankheiten oder Kriminal- und Sexualdelikten ihre Unterrichtsberechtigung verloren haben. Aktuell sind darauf exakt 100 Personen aus zwölf verschiedenen Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein registriert. Obwohl alle 26 Kantone der Schweiz laut «Richtlinien betreffend der Anwendung der Liste der EDK über Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung» dazu verpflichtet sind, machen nicht alle mit und melden entsprechende Personen nicht. Kantone, die dies nicht melden und somit nicht mit der Schwarzen Liste arbeiten, überprüfen ihre Angestellten jedoch mit dem Strafregister- und Sonderprivatauszug.


Die Problematik liegt nun darin, dass z.B. eine psychische Erkrankung, welche Personen für den Lehrerberuf disqualifiziert, aber woraus kein strafrechtlich relevantes Urteil folgt, nicht in diese Auszüge aufgenommen wird. Wenn beispielsweise eine Person im Kanton A aufgrund einer psychischen Krankheit auf die Schwarze Liste gesetzt wird, kann es passieren, dass sich dieselbe Person im Kanton B bewirbt und angestellt wird, da der Kanton B nur den Strafregister- und Sonderprivatauszug berücksichtigt und keinen Blick in die Schwarze Liste wirft.

Aus der Grafik wird ersichtlich, dass die folgenden Kantone AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, JU, NW, SH, TI, UR, VD und ZG offensichtlich keine Personen für die Liste gemeldet haben. Entweder arbeiten diese nicht mit der Schwarzen Liste oder in diesen Kantonen wurde tatsächlich keiner Person die Unterrichtsberechtigung entzogen. Schweizweit gibt es demnach keine einheitlich funktionierende Registrierung solcher Fälle. Wenn ein Kanton auf der sicheren Seite sein möchte, müssten faktisch beide Dinge berücksichtigt werden, also der Strafregister-, bzw. der Sonderprivatauszug, und auch die Schwarze Liste. Da dies jedoch nicht so gehandhabt wird, wäre es sinnvoll, wenn es eine verbindliche Praxis für alle 26 Kantone geben würde, damit die oben genannte Problematik nicht weiterhin bestehen bleibt.

Alina Isler, Vorstand Starke Schule beider Basel