Leserkommentar
Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard
Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.
Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.
Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH
Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
News
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Sonntag, Dezember 15, 2024
Im Kanton Basel-Stadt wird ab dem Schuljahr 2025/26 das Lehrmittel «M & I», Medien und Informatik 2 vom Verlag Westermann mit dem Status «alternativ-obligatorisch» in die Lehrmittelliste der Primarschule aufgenommen. Alternativ-obligatorisch bedeutet, dass die Lehrperson zwischen mehreren vorgeschlagenen Lehrmitteln auswählen kann. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Lehrmittelfreiheit im Stadtkanton. (lbu)
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Sonntag, Dezember 08, 2024
Um ab 2026 wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat der Kanton Basel-Landschaft auch im Bildungswesen Sparmassnahmen beschlossen. Beispielsweise möchte der Kanton den Unterstützungsbeitrag für Lernende in der Lehrwerkstatt für Mechanik in Basel schrittweise reduzieren. Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) begründet ihren Entscheid damit, dass die Lehrwerkstatt kein rein schulisches Ausbildungsangebot ist, sondern auch für andere Unternehmen produziert und somit zusätzliches Einkommen generiert. (lbu)
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Samstag, November 23, 2024
In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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07.11.2021
Schulleitung der Sekundarschule Reinach macht Kehrtwende
Nach einer aufsichtsrechtlichen Anzeige der Starken Schule beider Basel (SSbB), zwei politischen Vorstössen von Landrätin Regina Werthmüller und der Berichterstattung von BaZ und bz lenkt die Sekundarschule Reinach ein, wie die Schulleitung in einem Mail an alle Lehrpersonen mitteilt: Das Tragen von Jogginghosen wird nicht mehr sanktioniert.
Eigentlich hätte die Sekundarschule bereits vor Wochen ihre Hausordnung, welche das Tragen von Trainerhosen verbietet, überarbeiten müssen. Eine entsprechende schriftlich Anweisung des Amtes für Volksschulen (AVS) ignorierten die beiden Schulleiter/-innen während Wochen, so dass sich Eltern zunehmend beschwerten. Auch eine Mail der SSbB wurde nur ausweichend beantwortet, so dass eine aufsichtsrechtliche Anzeige notwendig wurde. Den entsprechenden Hinweis auf dieses Rechtsmittel erhielt die SSbB via Beantwortung einer offiziellen parlamentarischen Anfrage durch das AVS, welches offensichtlich keine andere Möglichkeit sah, die Schulleitung der Sekundarschule Reinach zur Einhaltung der Verfassung, welche Kleidervorschriften verbietet, zu verpflichten.
Wortlaut der aufsichtsrechtlichen Anzeige
„Der Vorstand der Starken Schule beider Basel (SSbB) reicht mit diesem Schreiben eine aufsichtsrechtliche Anzeige gemäss §43 Verwaltungsverfahrensgesetz BL gegen (…), Lehrperson an der Sekundarschule Reinach für (…), ein. Die SSbB beantragt die Prüfung des folgenden Sachverhaltes und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens unter den gegebenen Voraussetzungen.
Lehrperson (…) hat am 1. Oktober 2021 um 07.30 Uhr (1. Lektion) an der Sekundarschule Reinach die Schülerin (…) mit der Begründung, sie dürfe nicht mit Jogginghosen in die Schule kommen, nach Hause geschickt. Die Lehrperson wies die Schülerin an, sich zuhause umzuziehen. Die Zurechtweisung der Lehrperson erfolgte während einer Prüfungslektion im Rahmen des Informatikunterrichtes. Der Schülerin reichte nach dem Umziehen die verbleibende Zeit nicht mehr aus, um die Prüfung fertig zu schreiben, was sich selbstredend auf die Note dieser Prüfung auswirken wird.
In der schriftlichen Beantwortung einer entsprechenden Eingabe im Landrat schreibt die Regierung am 16. September 2021 «Die Kleidung ist Teil des individuellen Ausdrucks. Kleidervorschriften greifen in das Grundrecht der persönlichen Freiheit ein (Art. 10 Abs. 2 Bundesverfassung [BV, SR 101]). Einschränkungen sind deshalb nur dann zulässig, wenn sie durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sind.» Und weiter: «Mit der persönlichen Freiheit der Schülerinnen und Schüler nicht vereinbar ist hingegen ein generelles Verbot von Jeanshosen mit Löchern, von Trainerhosen [wie vorliegend], Trägershirts oder dergleichen.»
Die SSbB erachtet das nach Hause schicken der Schülerin (…) als unzulässiges Eingreifen in die persönliche Freiheit der Schülerin. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich wie oben dargelegt um eine Prüfungslektion handelte. Es stellt sich die Frage, ob die Lehrperson im Wissen um den Inhalt der regierungsrätlichen Antwort gehandelt hat.
Unklar ist auch, ob die Lehrperson auf Weisung der Schulleitung gehandelt hat oder sich ihr Handeln auf stillschweigende Genehmigung der Schulleitung stützt. In beiden Fällen wäre das Disziplinarverfahren auf die dafür verantwortlichen Schulleitungsmitglieder auszudehnen.“
Schulleitung hat reagiert
Mangels Zuständigkeit der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) wurde die aufsichtsrechtliche Anzeige an den zuständigen Schulrat weitergeleitet, mit der Anweisung, die Rolle der Schulleitung in dieser Angelegenheit zu prüfen und entsprechende Weisungen zu erteilen. Als Reaktion darauf hat die Schulleitung der Sekundarschule Reinach nun reagiert und in einem Mail an alle Lehrpersonen festgehalten, «dass Schülerinnen und Schüler nicht nach Hause geschickt werden und sie keine Sanktionen erhalten», falls sie Jogginghosen tragen. Die Lehrpersonen dürfen mit den Schüler/-innen das Gespräch suchen, aber es sollen «keine ernsthaften Auseinandersetzungen bezüglich Trainerhosen» geführt werden. Die Schulleitung begründete die Anweisung mit der medialen Berichterstattung aufgrund der aufsichtsrechtlichen Anzeige und hält im Schreiben fest, sie dürfe «keine illegale Schulhausordnung umsetzen».
Die SSbB begrüsst die erfreuliche Kehrtwende der Schulleitung mit ihrem Entscheid, keine Schüler/-innen mehr aufgrund von Trainerhosen zu bestrafen. Jedoch bedauern wir auch, dass die Schulleitung erst dann einlenkte, nachdem rechtliche Massnahmen ergriffen wurden. Es wäre für alle Beteiligten einfacher gewesen, wenn die Schulleitung die schriftliche Kontaktaufnahme der SSbB diesbezüglich ernstgenommen hätte.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel