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Leserbriefe
Auch in der Bildung gilt: Fokussieren.
In den letzten rund zwanzig Jahren hat sich im Bildungswesen in der Schweiz viel verändert. Wir alle wissen das, vor allem aber die Lehrpersonen, die täglich Schülerinnen und Schülern (SuS) ausbilden. Sicher gibt es verschiedene Ansätze, es gibt keine absolut richtigen Methoden.
Dennoch, was aus der kürzlich publizierten Umfrage der «Starke Schule beider Basel» hervor geht, bestätigt eigentlich nur den gesunden Menschenverstand. Auf den Punkt gebracht: Die verschiedenen Niveaus (A-Zug, P-Zug und E-Zug) teilen eben die SuS in verschiedene Niveaus ein. Die Grundlage zu dieser Einteilung ist das Können der einzelnen SuS. Dass dabei unterschiedliche Ausbildungsmethoden dem jeweils vorhandenen Können angewendet werden sollten, ist auch logisch.
Lehrpersonen sollten sich nicht in allen drei Niveaus besonders gut auskennen, das überfordert. Besser wäre es, wirklich in einem der Niveaus bestens unterrichten zu können, eben fokussieren – das fördert die SuS im jeweiligen Niveau viel besser, was schliesslich allen zugutekommt. Denken wir nur daran, dass alle SuS sich einmal im Berufsleben zurechtfinden müssen. Da kann nur die beste Methode dem Niveau angepasst das beste Ergebnis bringen.
Paul Hofer
News
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Dienstag, Juni 06, 2023
Da es in vielen Fachbereichen an qualifiziertem Personal mangelt, wird auf der Sekundarstufe I und II mit verschiedenen Projekten versucht, die Schülerschaft für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zu begeistern. Ein parlamentarischer Vorstoss thematisiert nun die Frühförderung, bei welcher auch Schüler/-innen der Primarstufe stärker mit diesen Bereichen in Berührung kommen sollen. (ai)
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Dienstag, Mai 30, 2023
Im Jahr 2022 arbeiteten an den öffentlichen Schulen im Kanton Basel-Landschaft 5'194 Lehrpersonen, die sich 3'432 Vollzeitstellen teilten. Gegenüber dem Vorjahr 2021 ist das eine Steigerung von rund 100 Vollzeitstellen (+3.1%). (ai)
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Samstag, Mai 13, 2023
In Basel-Stadt sollen die Fächer Mathematik und Deutsch gestärkt werden. Zwei Möglichkeiten stehen zur Diskussion: Die Schüler/-innen des Leistungsniveaus A sollen ab der 2. Sekundarklasse das oftmals unbeliebte Fach Französisch abwählen dürfen, um die Deutsch- und Mathematikkenntnisse zu stärken. Alternativ dazu könnte auch an den Primarschulen der Fokus vermehrt auf Deutsch und Mathematik gelegt werden, um dann in der Sekundarschule Französisch in allen drei Niveaus beibehalten zu können. (lb)
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Freitag, Mai 12, 2023
An der Landratssitzung vom 11. Mai 2023 wurde der Vorstoss von Landrätin Anita Biedert mit überwältigendem Mehr überwiesen; 62 Ja-Stimmen standen nur gerade mal 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen gegenüber. Gefordert wird die Einführung von Förderklassen auf Primar- und Sekundarstufe I für verhaltensauffällige Schüler/-innen. Dies stiess parteiübergreifend auf grosse Zustimmung. (ab)
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Freitag, Mai 05, 2023
Mitte April hat der Grosse Rat die Motion "Sexualisierte Gewalt: Prävention soll bereits in der Schule beginnen" dem Erziehungsdepartement Basel-Stadt überwiesen. Nun soll innerhalb von zwei Jahren ein Konzept für die Primar- und Sekundarschulen ausgearbeitet werden. (lh)
Pressespiegel
Der schwierige Alltag der Basler Sekundarlehrer

Zwei Drittel der basel-städtischen Lehrerinnen und Lehrer geben in einer Umfrage an, in den vergangenen fünf Jahren Beschimpfungen und Beleidigungen erfahren zu haben. Die Freiwillige Schulsynode Basel (FSS) fordert vom Erziehungsdepartement diesbezüglich die Bildung einer Taskforce. Lesen Sie den Artikel hier.
[Quelle: BaZ vom 10.05.2023]
Bereits im Bruchrechnen kommen sie nicht mehr mit
Viele Jugendliche hätten Mühe mit Mathematik, sagt FDP-Landrätin Jacqueline Bader Rüedi.Derweil meint ein Experte: «Die Kompetenzen der Schüler werden sich durch technische Möglichkeiten verschieben müssen.» Lesen Sie den Artikel hier.
[Quelle: BaZ vom 24.04.2023]
Belastungstest für Spezielle Förderung

Ohne sie ist an einen geregelten Unterricht an vielen Schulen nicht mehr zu denken: Schulische Heilpädagogen, Sozialpädagogen oder Assistenzpersonen begleiten Kinder mit einem erhöhten Betreuungsbedarf. Wie diese Integrative Spezielle Förderung (ISF) personell ausgestattet ist, wurde in Baselland mit einer Änderung des Bildungsgesetztes vom Landrat neu geregelt. Lesen Sie den Artikel hier.
[Quelle: bz vom 03.04.2023]
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Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden
PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8
07.11.2021
Schulleitung der Sekundarschule Reinach macht Kehrtwende
Nach einer aufsichtsrechtlichen Anzeige der Starken Schule beider Basel (SSbB), zwei politischen Vorstössen von Landrätin Regina Werthmüller und der Berichterstattung von BaZ und bz lenkt die Sekundarschule Reinach ein, wie die Schulleitung in einem Mail an alle Lehrpersonen mitteilt: Das Tragen von Jogginghosen wird nicht mehr sanktioniert.
Eigentlich hätte die Sekundarschule bereits vor Wochen ihre Hausordnung, welche das Tragen von Trainerhosen verbietet, überarbeiten müssen. Eine entsprechende schriftlich Anweisung des Amtes für Volksschulen (AVS) ignorierten die beiden Schulleiter/-innen während Wochen, so dass sich Eltern zunehmend beschwerten. Auch eine Mail der SSbB wurde nur ausweichend beantwortet, so dass eine aufsichtsrechtliche Anzeige notwendig wurde. Den entsprechenden Hinweis auf dieses Rechtsmittel erhielt die SSbB via Beantwortung einer offiziellen parlamentarischen Anfrage durch das AVS, welches offensichtlich keine andere Möglichkeit sah, die Schulleitung der Sekundarschule Reinach zur Einhaltung der Verfassung, welche Kleidervorschriften verbietet, zu verpflichten.
Wortlaut der aufsichtsrechtlichen Anzeige
„Der Vorstand der Starken Schule beider Basel (SSbB) reicht mit diesem Schreiben eine aufsichtsrechtliche Anzeige gemäss §43 Verwaltungsverfahrensgesetz BL gegen (…), Lehrperson an der Sekundarschule Reinach für (…), ein. Die SSbB beantragt die Prüfung des folgenden Sachverhaltes und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens unter den gegebenen Voraussetzungen.
Lehrperson (…) hat am 1. Oktober 2021 um 07.30 Uhr (1. Lektion) an der Sekundarschule Reinach die Schülerin (…) mit der Begründung, sie dürfe nicht mit Jogginghosen in die Schule kommen, nach Hause geschickt. Die Lehrperson wies die Schülerin an, sich zuhause umzuziehen. Die Zurechtweisung der Lehrperson erfolgte während einer Prüfungslektion im Rahmen des Informatikunterrichtes. Der Schülerin reichte nach dem Umziehen die verbleibende Zeit nicht mehr aus, um die Prüfung fertig zu schreiben, was sich selbstredend auf die Note dieser Prüfung auswirken wird.
In der schriftlichen Beantwortung einer entsprechenden Eingabe im Landrat schreibt die Regierung am 16. September 2021 «Die Kleidung ist Teil des individuellen Ausdrucks. Kleidervorschriften greifen in das Grundrecht der persönlichen Freiheit ein (Art. 10 Abs. 2 Bundesverfassung [BV, SR 101]). Einschränkungen sind deshalb nur dann zulässig, wenn sie durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sind.» Und weiter: «Mit der persönlichen Freiheit der Schülerinnen und Schüler nicht vereinbar ist hingegen ein generelles Verbot von Jeanshosen mit Löchern, von Trainerhosen [wie vorliegend], Trägershirts oder dergleichen.»
Die SSbB erachtet das nach Hause schicken der Schülerin (…) als unzulässiges Eingreifen in die persönliche Freiheit der Schülerin. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich wie oben dargelegt um eine Prüfungslektion handelte. Es stellt sich die Frage, ob die Lehrperson im Wissen um den Inhalt der regierungsrätlichen Antwort gehandelt hat.
Unklar ist auch, ob die Lehrperson auf Weisung der Schulleitung gehandelt hat oder sich ihr Handeln auf stillschweigende Genehmigung der Schulleitung stützt. In beiden Fällen wäre das Disziplinarverfahren auf die dafür verantwortlichen Schulleitungsmitglieder auszudehnen.“
Schulleitung hat reagiert
Mangels Zuständigkeit der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) wurde die aufsichtsrechtliche Anzeige an den zuständigen Schulrat weitergeleitet, mit der Anweisung, die Rolle der Schulleitung in dieser Angelegenheit zu prüfen und entsprechende Weisungen zu erteilen. Als Reaktion darauf hat die Schulleitung der Sekundarschule Reinach nun reagiert und in einem Mail an alle Lehrpersonen festgehalten, «dass Schülerinnen und Schüler nicht nach Hause geschickt werden und sie keine Sanktionen erhalten», falls sie Jogginghosen tragen. Die Lehrpersonen dürfen mit den Schüler/-innen das Gespräch suchen, aber es sollen «keine ernsthaften Auseinandersetzungen bezüglich Trainerhosen» geführt werden. Die Schulleitung begründete die Anweisung mit der medialen Berichterstattung aufgrund der aufsichtsrechtlichen Anzeige und hält im Schreiben fest, sie dürfe «keine illegale Schulhausordnung umsetzen».
Die SSbB begrüsst die erfreuliche Kehrtwende der Schulleitung mit ihrem Entscheid, keine Schüler/-innen mehr aufgrund von Trainerhosen zu bestrafen. Jedoch bedauern wir auch, dass die Schulleitung erst dann einlenkte, nachdem rechtliche Massnahmen ergriffen wurden. Es wäre für alle Beteiligten einfacher gewesen, wenn die Schulleitung die schriftliche Kontaktaufnahme der SSbB diesbezüglich ernstgenommen hätte.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel