


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
-
Montag, Mai 05, 2025
Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)
-
Freitag, April 25, 2025
Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)
-
Donnerstag, April 24, 2025
Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)
-
Dienstag, April 22, 2025
Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)
-
Montag, April 21, 2025
Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)
-
Montag, April 21, 2025
Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)
Spenden
Wir freuen uns über Ihre Spende.
Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden
PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8
07.11.2021
Schulleitung der Sekundarschule Reinach macht Kehrtwende
Nach einer aufsichtsrechtlichen Anzeige der Starken Schule beider Basel (SSbB), zwei politischen Vorstössen von Landrätin Regina Werthmüller und der Berichterstattung von BaZ und bz lenkt die Sekundarschule Reinach ein, wie die Schulleitung in einem Mail an alle Lehrpersonen mitteilt: Das Tragen von Jogginghosen wird nicht mehr sanktioniert.
Eigentlich hätte die Sekundarschule bereits vor Wochen ihre Hausordnung, welche das Tragen von Trainerhosen verbietet, überarbeiten müssen. Eine entsprechende schriftlich Anweisung des Amtes für Volksschulen (AVS) ignorierten die beiden Schulleiter/-innen während Wochen, so dass sich Eltern zunehmend beschwerten. Auch eine Mail der SSbB wurde nur ausweichend beantwortet, so dass eine aufsichtsrechtliche Anzeige notwendig wurde. Den entsprechenden Hinweis auf dieses Rechtsmittel erhielt die SSbB via Beantwortung einer offiziellen parlamentarischen Anfrage durch das AVS, welches offensichtlich keine andere Möglichkeit sah, die Schulleitung der Sekundarschule Reinach zur Einhaltung der Verfassung, welche Kleidervorschriften verbietet, zu verpflichten.
Wortlaut der aufsichtsrechtlichen Anzeige
„Der Vorstand der Starken Schule beider Basel (SSbB) reicht mit diesem Schreiben eine aufsichtsrechtliche Anzeige gemäss §43 Verwaltungsverfahrensgesetz BL gegen (…), Lehrperson an der Sekundarschule Reinach für (…), ein. Die SSbB beantragt die Prüfung des folgenden Sachverhaltes und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens unter den gegebenen Voraussetzungen.
Lehrperson (…) hat am 1. Oktober 2021 um 07.30 Uhr (1. Lektion) an der Sekundarschule Reinach die Schülerin (…) mit der Begründung, sie dürfe nicht mit Jogginghosen in die Schule kommen, nach Hause geschickt. Die Lehrperson wies die Schülerin an, sich zuhause umzuziehen. Die Zurechtweisung der Lehrperson erfolgte während einer Prüfungslektion im Rahmen des Informatikunterrichtes. Der Schülerin reichte nach dem Umziehen die verbleibende Zeit nicht mehr aus, um die Prüfung fertig zu schreiben, was sich selbstredend auf die Note dieser Prüfung auswirken wird.
In der schriftlichen Beantwortung einer entsprechenden Eingabe im Landrat schreibt die Regierung am 16. September 2021 «Die Kleidung ist Teil des individuellen Ausdrucks. Kleidervorschriften greifen in das Grundrecht der persönlichen Freiheit ein (Art. 10 Abs. 2 Bundesverfassung [BV, SR 101]). Einschränkungen sind deshalb nur dann zulässig, wenn sie durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sind.» Und weiter: «Mit der persönlichen Freiheit der Schülerinnen und Schüler nicht vereinbar ist hingegen ein generelles Verbot von Jeanshosen mit Löchern, von Trainerhosen [wie vorliegend], Trägershirts oder dergleichen.»
Die SSbB erachtet das nach Hause schicken der Schülerin (…) als unzulässiges Eingreifen in die persönliche Freiheit der Schülerin. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich wie oben dargelegt um eine Prüfungslektion handelte. Es stellt sich die Frage, ob die Lehrperson im Wissen um den Inhalt der regierungsrätlichen Antwort gehandelt hat.
Unklar ist auch, ob die Lehrperson auf Weisung der Schulleitung gehandelt hat oder sich ihr Handeln auf stillschweigende Genehmigung der Schulleitung stützt. In beiden Fällen wäre das Disziplinarverfahren auf die dafür verantwortlichen Schulleitungsmitglieder auszudehnen.“
Schulleitung hat reagiert
Mangels Zuständigkeit der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) wurde die aufsichtsrechtliche Anzeige an den zuständigen Schulrat weitergeleitet, mit der Anweisung, die Rolle der Schulleitung in dieser Angelegenheit zu prüfen und entsprechende Weisungen zu erteilen. Als Reaktion darauf hat die Schulleitung der Sekundarschule Reinach nun reagiert und in einem Mail an alle Lehrpersonen festgehalten, «dass Schülerinnen und Schüler nicht nach Hause geschickt werden und sie keine Sanktionen erhalten», falls sie Jogginghosen tragen. Die Lehrpersonen dürfen mit den Schüler/-innen das Gespräch suchen, aber es sollen «keine ernsthaften Auseinandersetzungen bezüglich Trainerhosen» geführt werden. Die Schulleitung begründete die Anweisung mit der medialen Berichterstattung aufgrund der aufsichtsrechtlichen Anzeige und hält im Schreiben fest, sie dürfe «keine illegale Schulhausordnung umsetzen».
Die SSbB begrüsst die erfreuliche Kehrtwende der Schulleitung mit ihrem Entscheid, keine Schüler/-innen mehr aufgrund von Trainerhosen zu bestrafen. Jedoch bedauern wir auch, dass die Schulleitung erst dann einlenkte, nachdem rechtliche Massnahmen ergriffen wurden. Es wäre für alle Beteiligten einfacher gewesen, wenn die Schulleitung die schriftliche Kontaktaufnahme der SSbB diesbezüglich ernstgenommen hätte.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel