Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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07.11.2021
Schulleitung der Sekundarschule Reinach macht Kehrtwende
Nach einer aufsichtsrechtlichen Anzeige der Starken Schule beider Basel (SSbB), zwei politischen Vorstössen von Landrätin Regina Werthmüller und der Berichterstattung von BaZ und bz lenkt die Sekundarschule Reinach ein, wie die Schulleitung in einem Mail an alle Lehrpersonen mitteilt: Das Tragen von Jogginghosen wird nicht mehr sanktioniert.
Eigentlich hätte die Sekundarschule bereits vor Wochen ihre Hausordnung, welche das Tragen von Trainerhosen verbietet, überarbeiten müssen. Eine entsprechende schriftlich Anweisung des Amtes für Volksschulen (AVS) ignorierten die beiden Schulleiter/-innen während Wochen, so dass sich Eltern zunehmend beschwerten. Auch eine Mail der SSbB wurde nur ausweichend beantwortet, so dass eine aufsichtsrechtliche Anzeige notwendig wurde. Den entsprechenden Hinweis auf dieses Rechtsmittel erhielt die SSbB via Beantwortung einer offiziellen parlamentarischen Anfrage durch das AVS, welches offensichtlich keine andere Möglichkeit sah, die Schulleitung der Sekundarschule Reinach zur Einhaltung der Verfassung, welche Kleidervorschriften verbietet, zu verpflichten.
Wortlaut der aufsichtsrechtlichen Anzeige
„Der Vorstand der Starken Schule beider Basel (SSbB) reicht mit diesem Schreiben eine aufsichtsrechtliche Anzeige gemäss §43 Verwaltungsverfahrensgesetz BL gegen (…), Lehrperson an der Sekundarschule Reinach für (…), ein. Die SSbB beantragt die Prüfung des folgenden Sachverhaltes und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens unter den gegebenen Voraussetzungen.
Lehrperson (…) hat am 1. Oktober 2021 um 07.30 Uhr (1. Lektion) an der Sekundarschule Reinach die Schülerin (…) mit der Begründung, sie dürfe nicht mit Jogginghosen in die Schule kommen, nach Hause geschickt. Die Lehrperson wies die Schülerin an, sich zuhause umzuziehen. Die Zurechtweisung der Lehrperson erfolgte während einer Prüfungslektion im Rahmen des Informatikunterrichtes. Der Schülerin reichte nach dem Umziehen die verbleibende Zeit nicht mehr aus, um die Prüfung fertig zu schreiben, was sich selbstredend auf die Note dieser Prüfung auswirken wird.
In der schriftlichen Beantwortung einer entsprechenden Eingabe im Landrat schreibt die Regierung am 16. September 2021 «Die Kleidung ist Teil des individuellen Ausdrucks. Kleidervorschriften greifen in das Grundrecht der persönlichen Freiheit ein (Art. 10 Abs. 2 Bundesverfassung [BV, SR 101]). Einschränkungen sind deshalb nur dann zulässig, wenn sie durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sind.» Und weiter: «Mit der persönlichen Freiheit der Schülerinnen und Schüler nicht vereinbar ist hingegen ein generelles Verbot von Jeanshosen mit Löchern, von Trainerhosen [wie vorliegend], Trägershirts oder dergleichen.»
Die SSbB erachtet das nach Hause schicken der Schülerin (…) als unzulässiges Eingreifen in die persönliche Freiheit der Schülerin. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich wie oben dargelegt um eine Prüfungslektion handelte. Es stellt sich die Frage, ob die Lehrperson im Wissen um den Inhalt der regierungsrätlichen Antwort gehandelt hat.
Unklar ist auch, ob die Lehrperson auf Weisung der Schulleitung gehandelt hat oder sich ihr Handeln auf stillschweigende Genehmigung der Schulleitung stützt. In beiden Fällen wäre das Disziplinarverfahren auf die dafür verantwortlichen Schulleitungsmitglieder auszudehnen.“
Schulleitung hat reagiert
Mangels Zuständigkeit der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) wurde die aufsichtsrechtliche Anzeige an den zuständigen Schulrat weitergeleitet, mit der Anweisung, die Rolle der Schulleitung in dieser Angelegenheit zu prüfen und entsprechende Weisungen zu erteilen. Als Reaktion darauf hat die Schulleitung der Sekundarschule Reinach nun reagiert und in einem Mail an alle Lehrpersonen festgehalten, «dass Schülerinnen und Schüler nicht nach Hause geschickt werden und sie keine Sanktionen erhalten», falls sie Jogginghosen tragen. Die Lehrpersonen dürfen mit den Schüler/-innen das Gespräch suchen, aber es sollen «keine ernsthaften Auseinandersetzungen bezüglich Trainerhosen» geführt werden. Die Schulleitung begründete die Anweisung mit der medialen Berichterstattung aufgrund der aufsichtsrechtlichen Anzeige und hält im Schreiben fest, sie dürfe «keine illegale Schulhausordnung umsetzen».
Die SSbB begrüsst die erfreuliche Kehrtwende der Schulleitung mit ihrem Entscheid, keine Schüler/-innen mehr aufgrund von Trainerhosen zu bestrafen. Jedoch bedauern wir auch, dass die Schulleitung erst dann einlenkte, nachdem rechtliche Massnahmen ergriffen wurden. Es wäre für alle Beteiligten einfacher gewesen, wenn die Schulleitung die schriftliche Kontaktaufnahme der SSbB diesbezüglich ernstgenommen hätte.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel