Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

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    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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  • Mittwoch, Januar 15, 2025

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    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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08.05.2024

«Schule für Offenes Lernen» scheitert an den Finanzen

In knapp zwei Monaten schliesst die «Schule für Offenes Lernen» (SOL) ihre Tore nach 25 erfolgreichen Jahren aus finanziellen Gründen. Ursache ist das Scheitern einer neuen Leistungsvereinbarung mit dem Kanton, die der Schule erhebliche finanzielle Einnahmen garantiert hätte. Die SOL macht dem Amt für Volkschulen (AVS) schwere Vorwürfe. Der Kanton kontert und sieht das Problem bei der Schule mit überrissenen Forderungen.

Nicht alle Schüler/-innen können an den staatlichen Schulen adäquat gefördert werden und besuchen im Kanton Basel-Landschaft eine Privatschule, welche besser auf die besonderen Bedürfnisse dieser Jugendlichen eingehen kann. Damit dies funktioniert und die Privatschulen für ihre Leistungen entschädigt werden, schliessen Kanton und Privatschulen eine sogenannte Leistungsvereinbarung ab, die in groben Zügen regelt, welche Leistungen die Privatschule zu welchem Tarif zu erbringen hat. Sie ist die rechtliche Grundlage, damit Jugendliche überhaupt einer Privatschule zugewiesen werden können, wobei eine zustanden gekommene Leistungsvereinbarung keine Zuweisungsgarantie ist.

Schwere Vorwürfe an die Adresse des AVS

Bernhard Bonjour, Stiftungsratspräsident der SOL, erhebt schwere Vorwürfe gegenüber dem AVS. Gescheitert sei die Leistungsvereinbarung «an der nicht nachvollziehbar begründeten Weigerung, kostendeckende Tarife zu gewähren». Die «bisherigen Tarife, die auf Berechnungen der Vorgänger:innen im AVS beruhten» wollte das AVS «um 50 Prozent» kürzen, so die Kritik von Bonjour. Er wirft dem AVS «Desinteresse» am Abschluss einer Leistungsvereinbarung und «bürokratische Schlamperei» in dieser Frage vor. Auch auf die Bitte der SOL um ein weiteres klärendes Gespräch und dem Hinweis, dass «mit dieser Kürzung der Weiterbestand der Schule gefährdet sei», reagierte das AVS gemäss Bonjour lediglich mit der Mitteilung, dass «an der Kürzung festgehalten werde».

Die BKSD weist diesen Vorwurf auf Anfrage der SSbB entschieden zurück: «Das AVS war für Verhandlungen und den Abschluss einer Leistungsvereinbarung zu vertretbaren Konditionen jederzeit offen». Und weiter: «Das AVS versuchte bereits 2018 mit der SOL eine neue Leistungsvereinbarung auszuhandeln, da die alte Leistungsvereinbarung abgelaufen war». Eine Einigung über den Tarif kam jedoch nicht zustande, wie beide Seiten bestätigten.

Finanzielle Forderungen der SOL waren deutlich zu hoch

Auch den Vorwurf der SOL, die bislang gewährten Tarife ungerechtfertigt zu kürzen, weist die BKSD entschieden zurück. Zwar bestätigt Fabienne Romanens: «In der letzten gültigen Leistungsvereinbarung (2016-2018) war der vom AVS bei einer Zuweisung entrichtete Tarif höher als nun angeboten». Jedoch sei bereits im Jahr 2018 darauf hingewiesen worden, dass dieser Tarif «zu hoch» sei. Und Romanens belegt dies mit Zahlen: Die Forderungen der SOL «waren zwischen 11´000 und 15´000 Franken pro Schüler/-in und Jahr höher als die Tarife von vergleichbaren Privatschulen». Dies könne der Kanton «weder gegenüber den Steuerzahlenden noch gegenüber den anderen Privatschulen verantworten». In Verhandlungen mit Dritten sei das Prinzip der Gleichbehandlung einzuhalten, betont Romanens.

SSbB bedauert die Schliessung der SOL

Mit der Schliessung der SOL geht eine erfolgreiche Schule verloren, welche die Bildungslandschaft in unserem Kanton bereichert hat. Nicht nur gelang es ihr während 25 Jahren Hunderten von Schüler/-innen auf die Berufswelt vorzubereiten und ihnen eine Zukunftsperspektive zu geben. Sie entlastete mit der Übernahme von Schüler/-innen, die eine intensive Betreuung benötigten, auch die Staatsschulen spürbar. Solche Privatschulen müssen angemessen finanziell unterstützt werden. Ob die Forderungen der SOL überrissen waren, wie es aufgrund der erhaltenen Zahlen den Anschein macht, kann die SSbB nicht abschliessend beurteilen.

Klar ist jedoch: Die Gesetze der Wirtschaftlichkeit dürfen genauso wenig über Bord geworfen werden wie die Ausbildungskosten von Schüler/-innen mit besonderen Bedürfnissen in die Höhe schnellen dürfen. Privatschulen tragen ihren Teil zur guten Bildung der Bevölkerung bei. Dies ist gerade für einen Kanton mit innovativen Firmen, die hoch spezialisierte Arbeitskräfte benötigen, eminent wichtig. Die Schliessung der SOL ist ein Verlust für unseren Kanton. Sollten weitere Privatschulen wie die SOL in der näheren Zukunft ebenfalls in der Kostenspirale untergehen, wäre das ein herber Rückschlag für die Kinder, die auf diese Formen der Beschulung angewiesen sind.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel