Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen

Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.

Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
 

News

  • Samstag, Oktober 12, 2024

    Repetition – der immer seltener genutzte Schlüssel zum Lernerfolg

    Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)

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  • Dienstag, Oktober 01, 2024

    Machen Hausaufgaben Sinn?

    Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)

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  • Montag, September 30, 2024

    Förderklassen-Initiave im Grossen Rat

    Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)

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  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

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  • Samstag, September 07, 2024

    Neuer Unterrichsbereich an den Gymnasien

    Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)

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  • Sonntag, August 18, 2024

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)

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08.05.2024

«Schule für Offenes Lernen» scheitert an den Finanzen

In knapp zwei Monaten schliesst die «Schule für Offenes Lernen» (SOL) ihre Tore nach 25 erfolgreichen Jahren aus finanziellen Gründen. Ursache ist das Scheitern einer neuen Leistungsvereinbarung mit dem Kanton, die der Schule erhebliche finanzielle Einnahmen garantiert hätte. Die SOL macht dem Amt für Volkschulen (AVS) schwere Vorwürfe. Der Kanton kontert und sieht das Problem bei der Schule mit überrissenen Forderungen.

Nicht alle Schüler/-innen können an den staatlichen Schulen adäquat gefördert werden und besuchen im Kanton Basel-Landschaft eine Privatschule, welche besser auf die besonderen Bedürfnisse dieser Jugendlichen eingehen kann. Damit dies funktioniert und die Privatschulen für ihre Leistungen entschädigt werden, schliessen Kanton und Privatschulen eine sogenannte Leistungsvereinbarung ab, die in groben Zügen regelt, welche Leistungen die Privatschule zu welchem Tarif zu erbringen hat. Sie ist die rechtliche Grundlage, damit Jugendliche überhaupt einer Privatschule zugewiesen werden können, wobei eine zustanden gekommene Leistungsvereinbarung keine Zuweisungsgarantie ist.

Schwere Vorwürfe an die Adresse des AVS

Bernhard Bonjour, Stiftungsratspräsident der SOL, erhebt schwere Vorwürfe gegenüber dem AVS. Gescheitert sei die Leistungsvereinbarung «an der nicht nachvollziehbar begründeten Weigerung, kostendeckende Tarife zu gewähren». Die «bisherigen Tarife, die auf Berechnungen der Vorgänger:innen im AVS beruhten» wollte das AVS «um 50 Prozent» kürzen, so die Kritik von Bonjour. Er wirft dem AVS «Desinteresse» am Abschluss einer Leistungsvereinbarung und «bürokratische Schlamperei» in dieser Frage vor. Auch auf die Bitte der SOL um ein weiteres klärendes Gespräch und dem Hinweis, dass «mit dieser Kürzung der Weiterbestand der Schule gefährdet sei», reagierte das AVS gemäss Bonjour lediglich mit der Mitteilung, dass «an der Kürzung festgehalten werde».

Die BKSD weist diesen Vorwurf auf Anfrage der SSbB entschieden zurück: «Das AVS war für Verhandlungen und den Abschluss einer Leistungsvereinbarung zu vertretbaren Konditionen jederzeit offen». Und weiter: «Das AVS versuchte bereits 2018 mit der SOL eine neue Leistungsvereinbarung auszuhandeln, da die alte Leistungsvereinbarung abgelaufen war». Eine Einigung über den Tarif kam jedoch nicht zustande, wie beide Seiten bestätigten.

Finanzielle Forderungen der SOL waren deutlich zu hoch

Auch den Vorwurf der SOL, die bislang gewährten Tarife ungerechtfertigt zu kürzen, weist die BKSD entschieden zurück. Zwar bestätigt Fabienne Romanens: «In der letzten gültigen Leistungsvereinbarung (2016-2018) war der vom AVS bei einer Zuweisung entrichtete Tarif höher als nun angeboten». Jedoch sei bereits im Jahr 2018 darauf hingewiesen worden, dass dieser Tarif «zu hoch» sei. Und Romanens belegt dies mit Zahlen: Die Forderungen der SOL «waren zwischen 11´000 und 15´000 Franken pro Schüler/-in und Jahr höher als die Tarife von vergleichbaren Privatschulen». Dies könne der Kanton «weder gegenüber den Steuerzahlenden noch gegenüber den anderen Privatschulen verantworten». In Verhandlungen mit Dritten sei das Prinzip der Gleichbehandlung einzuhalten, betont Romanens.

SSbB bedauert die Schliessung der SOL

Mit der Schliessung der SOL geht eine erfolgreiche Schule verloren, welche die Bildungslandschaft in unserem Kanton bereichert hat. Nicht nur gelang es ihr während 25 Jahren Hunderten von Schüler/-innen auf die Berufswelt vorzubereiten und ihnen eine Zukunftsperspektive zu geben. Sie entlastete mit der Übernahme von Schüler/-innen, die eine intensive Betreuung benötigten, auch die Staatsschulen spürbar. Solche Privatschulen müssen angemessen finanziell unterstützt werden. Ob die Forderungen der SOL überrissen waren, wie es aufgrund der erhaltenen Zahlen den Anschein macht, kann die SSbB nicht abschliessend beurteilen.

Klar ist jedoch: Die Gesetze der Wirtschaftlichkeit dürfen genauso wenig über Bord geworfen werden wie die Ausbildungskosten von Schüler/-innen mit besonderen Bedürfnissen in die Höhe schnellen dürfen. Privatschulen tragen ihren Teil zur guten Bildung der Bevölkerung bei. Dies ist gerade für einen Kanton mit innovativen Firmen, die hoch spezialisierte Arbeitskräfte benötigen, eminent wichtig. Die Schliessung der SOL ist ein Verlust für unseren Kanton. Sollten weitere Privatschulen wie die SOL in der näheren Zukunft ebenfalls in der Kostenspirale untergehen, wäre das ein herber Rückschlag für die Kinder, die auf diese Formen der Beschulung angewiesen sind.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel