Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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13.08.2022
Schülerin von Jugendanwalt Baumgartner zu Unrecht verurteilt
In einem Schullager im März 2019 wird eine Schülerin am Kopf verletzt. Beschuldigt wird eine Mitschülerin, zu Beginn des Jugendstrafverfahrens wegen vorsätzlicher, später wegen fahrlässiger Tatbegehung. Das Strafverfahren, welches durch den Jugendanwalt Baumgartner geführt wird, endet mit einem klaren Freispruch durch das Jugendgericht, welches die Verurteilung der Baselbieter Jugendanwaltschaft zerpflückt.
Das Jugendstrafverfahren gestaltet sich nach Erhebung der Anzeige am 27. März 2019 bei der Baselbieter Polizei wie folgt: Zwei uniformierte Polizeibeamte fahren am 9. April mit einem Polizeifahrzeug zum Wohnort der beschuldigten Schülerin und händigen den Eltern während dem Mittagessen die Vorladung zur Einvernahme der Tochter aus, die auf den folgenden Tag festgelegt wurde.
Baselbieter Polizei missachtet Fristen
Die Vorladungsfrist für Vorladungen in nicht dringenden Fällen von drei Tagen (vgl. Art. 202 StPO) wird nicht eingehalten. Auch ist unerklärlich, weshalb diese Vorladung in der beschriebenen Form und nicht einfach per Post zugestellt wurde. Eine diesbezügliche Beanstandung der Schülerin vor Beginn der Einvernahme auf dem Polizeiposten aufgrund des Nichteinhaltens der gesetzlich vorgeschriebenen Frist wird vom anwesenden Polizisten damit begründet, dass Vorladungen solcher Art «immer so verlaufen». Am 10. April 2019 fand die polizeiliche Einvernahme der Jugendlichen statt.
Die Vorgehensweise der Polizei war für die Familie belastend. Die Jugendliche und ihre Eltern konnten sich in der kurzen Zeit bis zur Einvernahme weder vorbereiten noch verstehen, weshalb gegenüber einer 14-Jährigen mit derartigen polizeilichen Mitteln vorgegangen wird, zumal sich die Schülerin keinerlei Schuld bewusst war und ihre Unschuld auch mittels zahlreicher Zeugen beweisen konnte.
Vorverurteilung durch die Leitende Jugendanwältin?
Am 13. April 2019 hat ein damaliger Landrat die Leitende Jugendanwältin Matzinger Rohrbach mit der Frage konfrontiert, ob hier ein systemischer Fehler bei der Handhabung von Vorladungen, Zustellung und Fristen vorliegen könnte, da die Vorladungen gemäss dem Polizisten «immer» so durchgeführt werden. In der Folge gab es mehrere Kontakte zwischen der Leitenden Jugendanwältin und dem Landrat mittels Mail und Telefon. Anlässlich einer dieser Gespräche eröffnete die Leitende Jugendanwältin, dass sie dem zuständigen Jugendanwalt Baumgartner nicht vorgreifen wolle, es aber wohl zu einer Verurteilung der Schülerin kommen würde: Die Jugendliche hätte ja durch ein aktives Tun der Mitschülerin die Kopfverletzung zugefügt. Diese Aussage irritierte, weil sie zu einem Zeitpunkt erging, bevor Zeugen des Vorfalls (Mitschüler/-innen, Lagerleitung) befragt worden waren und die beschuldigte Schülerin noch gar keine Möglichkeit hatte, gegenüber der Jugendanwaltschaft ihre Sicht der Dinge darzulegen.
Jugendanwalt Baumgartner lehnt Lehrpersonen als Entlastungszeugen ab
Die Jugendanwaltschaft hat in der Folge zwar im Dezember 2019 (9 Monate nach dem Vorfall !) acht Schülerinnen als Zeuginnen einvernommen, nicht aber die betroffene beschuldigte Jugendliche und auch nicht zwei Lehrpersonen, welche das Lager geleitet hatten und auch sachdienliche Auskünfte zum beanzeigten Fall hätten geben können. Die entsprechenden Anträge der 14-Jährigen, die weder anwaltlich verteidigt wurde noch auf ihre fremdsprachigen Eltern zurückgreifen konnte, wurden durch Jugendanwalt Baumgartner mündlich mit der Begründung abgelehnt, diese Zeugenaussagen hätten keine Relevanz betreffend Ausgang des Strafverfahrens. Stattdessen erliess Jugendanwalt Baumgartner am 13. März 2020, also rund ein Jahr nach dem beanzeigten Vorfall, einen inhaltlich fehlerhaften und in der Art juristisch fragwürdigen Strafbefehl.
Schülerin erhält einen Strafbefehl mit happigen Folgekosten
Die Jugendliche wurde durch Jugendanwalt Baumgartner wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren persönlichen Leistung von drei Arbeitstagen verurteilt.
Zusätzlich wurde die Schadenersatzforderung von Fr. 2'284.05 und die Genugtuungsforderung der Anzeigestellenden in der Höhe von Fr. 2'000.- (alles nebst Zins) auf den Zivilweg verwiesen. Begründet wurde dies, weil aus strafrechtlicher Sicht «nicht abschliessend beurteilt werden kann, welches Verletzungsbild sich abschliessend ergibt bzw. sich ergeben wird bzw. welche genauen Verletzungsfolgen letztendlich zweifelsfrei kausal zum inkriminierten Ereignis stehen». Zusätzlich hatte sie Verfahrenskosten von Fr. 455.30 zu tragen. In wenigen Worten: Die Jugendliche wurde mit einer Verurteilung, hohen Kosten und – je nach Ausgang der anstehenden Zivilprozesse – mit zusätzlichen Forderungen unbekannter Höhe aus der Verantwortung des Jugendanwaltes entlassen.
Renommierter Strafverteidiger begleitet die Jugendliche fortan
Ab diesem Zeitpunkt bekommt die Schülerin einen vom unterstützenden Landrat vermittelten Strafverteidiger, der gegen den Strafbefehl beim Jugendgericht Einsprache erhebt. Das Jugendgericht spricht die damals mittlerweile 17-jährige vollumfänglich frei (rund 3 Jahre nach dem Vorfall !). Sämtliche Forderungen der Anzeigestellenden werden abgewiesen. Die Kosten des Jugendstrafverfahrens und die Gerichtskosten von total 1'455.30 sowie die Kosten der Verteidigung von rund Fr. 5'100.- gehen zu Lasten des Staates.
Jugendgericht zerpflückt die Anklage von Jugendanwalt Baumgartner
Das Urteil des Jugendgerichts ist eindeutig und für Jugendanwalt Baumgartner kein Ruhmesblatt. Das Jugendgericht unter dem Vorsitz von Gerichtspräsidentin Dr. Läuchli bemängelt im 31 Seiten umfassenden Urteil, dass Jugendanwalt Baumgartner in seinem Strafbefehl «nicht ausführt, inwiefern sich [die Schülerin] hätte anders verhalten können und müssen, und dass im Strafbefehl die Vorhersehbarkeit des Einklemmens des Kopfes und der Folgen nicht ausreichend umschrieben wird». Schon nur deshalb hätte die Jugendliche gar nicht verurteilt werden dürfen. Weiter wundert sich das Jugendgericht über den Inhalt des Strafbefehls bzw. über die Verurteilung der Jugendlichen durch den Jugendanwalt, da «die Anklage mögliche Langzeitfolgen in den Raum stellt, aber die Kausalität zwischen dem inkriminierten Ereignis und Langzeitfolgen offenlässt». «Zudem ist verwirrend, wenn vorgängig nicht nur das zur Last gelegte Verletzungsbild, sondern auch Diagnosen erwähnt werden, die von ärztlicher Seite verworfen wurden oder deren Ursache unklar ist», kritisiert das Jugendgericht. Und: «Die eingereichten Arztberichte weisen nicht die Qualität eines unabhängigen Gutachtens auf. (…) Zudem sind die Arztberichte lückenhaft dokumentiert und teilweise widersprechen sie sich gegenseitig. Auch beruhen einige Arztberichte auf falschen Annahmen. (…) Zudem bestehen stellenweise unklare, nicht zweifelsfrei zuordbare Befunde.»
Klarer Freispruch des Jugendgerichts
Das Urteil des Jugendgerichts über die Arbeit von Jugendanwalt Baumgartner ist eindeutig: «Die Anklage scheitert mehrfach, sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht. Der Tatbestand der einfachen Körperverletzung ist objektiv nicht erfüllt. Zudem war die Handlung [der Schülerin] weder pflicht- noch sorgfaltswidrig und eine Opfermitverantwortung liegt ebenfalls vor. Aufgrund dessen hat ein Freispruch zu erfolgen.»
Bemerkenswert ist ebenfalls, dass sich Jugendanwalt Baumgartner damit begnügt hat, den Strafbefehl zu erlassen, es aber nicht für nötig empfunden hat, vor dem Jugendgericht zu erscheinen. Das Urteil des Jugendgerichts ist in der Zwischenzeit rechtskräftig geworden. Rund 30 Monate nach dem Vorfall. Die Situation war für alle Beteiligten und die gesamte Klasse über Jahre höchst belastend. Ebenso das Kostenrisiko für die Eltern der beschuldigten Jugendlichen. Die Strafuntersuchung hätte in wenigen Monaten abgeschlossen werden können, hätte die Jugendanwaltschaft zeitnah die betroffene Jugendliche und alle bekannten Zeugen befragt sowie juristisch «comme il faut» gearbeitet.
Jürg Wiedemann
alt Landrat Grüne-Unabhängige
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