


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
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Freitag, Mai 23, 2025
In einer Sonderausstellung im Museum Tinguely behandelt die Künstlerin Suzanne Lacy in ihrem Werk "By your own hand" das Thema sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. Das Museum bietet Workshops für Schulklassen an, in welchen nebst dem Werk auch mit einer Fachperson der Opferhilfe beider Basel Gefahren und Möglichkeiten der Prävention besprochen werden können. (lh)
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Donnerstag, Mai 22, 2025
Muttenz erhält einen neuen Schulcampus, in welchem das neue Berufsbildungszentrum Baselland, das Gymnasium Muttenz und das Zentrum für Brückenangebote vereint werden. Der Landrat bewilligte die Ausgabe von 188 Millionen Franken. Gestartet wird nun mit dem Bau des neuen Berufsbildungszentrums, welches 2028 bezugsbereit sein soll. (lh)
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Dienstag, Mai 20, 2025
Im Jahr 2019 führte die Stadt erstmals das Modell der Bilingue-Klassen ein. Der Unterricht in diesen Klassen wird zur Hälfte auf Deutsch und zur anderen Hälfte auf Französisch unterrichtet. Diese Klassen werden jetzt aber bereits sechs Jahre nach der Einführung wieder abgeschafft (as).
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Sonntag, Mai 18, 2025
Viele Studierende berichten über einen beachtlichen Stress, welchem sie während des Studiums an der ETH Zürich ausgesetzt sind. Rund ein Viertel leidet unter Depressionen, wie die NZZaS soeben berichtete. Ab 2027 plant der ETH-Direktor ein neues Curriculum, welches die Studentinnen und Studenten entlasten soll.(ch)
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Montag, Mai 05, 2025
Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)
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Freitag, April 25, 2025
Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)
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26.05.2020
Regelungen für den Sonderprivat- auszug an den Schulen
Seit 2017 ist im Kanton Basel-Landschaft im Personalgesetz (SGS 150) geregelt, dass Schulleitungen bei jeder Neuanstellung einer Lehrperson einen Sonderprivatauszug verlangen müssen, um so Minderjährige vor Übergriffen zu schützen. Diese Regelung gilt auch für Lehrpersonen, die bereits beim Kanton angestellt sind: Übernimmt beispielsweise ein Musiklehrer an mehreren Schulen je ein Kleinstpensum, so muss er jeder einzelnen Schule einen Sonderprivatauszug einreichen. Dies ist administrativ aufwändig und verursacht unnötige Kosten. Hier braucht es eine differenzierte Regelung.
Dass Schulleitungen verpflichtet sind, bei einer Neuanstellung einen Sonderprivatauszug einzufordern, ist sicher grundsätzlich richtig. Damit sollen minderjährige Jugendliche vor Übergriffen geschützt werden. Erhält eine bereits befristet angestellte Lehrperson einen unbefristeten Vertrag, so muss sie in der Regel während der gesamten beruflichen Tätigkeit an dieser Schule keinen Auszug mehr vorlegen. Einzelne Primarschulen, deren Träger die Gemeinden sind und damit autonom entscheiden, verlangen noch alle zwei Jahre einen aktuellen Auszug.
Bleibt die stellvertretende Lehrperson hingegen befristet angestellt, so wird an einigen Schulen alle vier Monate einen neuen aktualisierten Auszug verlangt. Der administrative Aufwand für diese Schulleitungen ist enorm. Bei Ausfällen von Lehrpersonen, wie es aktuell aufgrund von COVID 19 zwischen 10 und 20 Prozent des Personals betrifft, stehen Schulleitungen vor grossen Herausforderungen. Sie müssen den reibungslosen Unterricht garantieren und auch den akuten Personalmangel beheben. Zuweilen finden sich schulinterne Lösungen, doch meist sind diese Ressourcen ausgeschöpft. Jetzt beginnt die Suche nach passendem Lehrpersonal. Stellvertretungen für beispielsweise nur zwei Lektionen, vielleicht für einen Morgen oder auch für mehrere Wochen müssen gefunden werden. In diesen Fällen muss innerhalb von drei Monaten ein Sonderprivatauszug an die jeweilige Schulleitung nachgereicht werden.
Bei einer beruflichen Tätigkeit mit schutzbedürftigen Minderjährigen muss garantiert sein, dass Übergriffe vermieden werden. Schulleitungen stehen in der Pflicht, Neuanstellungen sorgfältig zu prüfen. Ein völlig administrativer Mumpitz ist aber, dass bereits im Kanton registriertes Personal, bei jeder Stellvertretung an einer weiteren Schule ein zusätzlicher Sonderprivatauszug einreichen muss.
Hier braucht es eine differenzierte Regelung für Schulleitungen. Dabei soll der Schutz der Schüler/-innen sichergestellt werden, ohne unnötigen administrativen Mehraufwand für Lehrpersonen, die gleichzeitig an mehreren Schulen tätig sind.
Regina Werthmüller, Vorstand Starke Schule, Landrätin
[Quelle: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/bildung/handbuch/organisation-schulbetrieb/personal/template/anstellung/sonderprivatauszug-richtlinie-und-prozess-marz.pdf/@@download/file/Sonderprivatauszug_Fachweisung%20und%20Prozess_M%C3%A4rz%202017.pdf]