Leserkommentar
Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard
Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.
Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.
Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH
Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
News
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Sonntag, Dezember 15, 2024
Im Kanton Basel-Stadt wird ab dem Schuljahr 2025/26 das Lehrmittel «M & I», Medien und Informatik 2 vom Verlag Westermann mit dem Status «alternativ-obligatorisch» in die Lehrmittelliste der Primarschule aufgenommen. Alternativ-obligatorisch bedeutet, dass die Lehrperson zwischen mehreren vorgeschlagenen Lehrmitteln auswählen kann. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Lehrmittelfreiheit im Stadtkanton. (lbu)
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Sonntag, Dezember 08, 2024
Um ab 2026 wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat der Kanton Basel-Landschaft auch im Bildungswesen Sparmassnahmen beschlossen. Beispielsweise möchte der Kanton den Unterstützungsbeitrag für Lernende in der Lehrwerkstatt für Mechanik in Basel schrittweise reduzieren. Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) begründet ihren Entscheid damit, dass die Lehrwerkstatt kein rein schulisches Ausbildungsangebot ist, sondern auch für andere Unternehmen produziert und somit zusätzliches Einkommen generiert. (lbu)
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Samstag, November 23, 2024
In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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26.05.2020
Regelungen für den Sonderprivat- auszug an den Schulen
Seit 2017 ist im Kanton Basel-Landschaft im Personalgesetz (SGS 150) geregelt, dass Schulleitungen bei jeder Neuanstellung einer Lehrperson einen Sonderprivatauszug verlangen müssen, um so Minderjährige vor Übergriffen zu schützen. Diese Regelung gilt auch für Lehrpersonen, die bereits beim Kanton angestellt sind: Übernimmt beispielsweise ein Musiklehrer an mehreren Schulen je ein Kleinstpensum, so muss er jeder einzelnen Schule einen Sonderprivatauszug einreichen. Dies ist administrativ aufwändig und verursacht unnötige Kosten. Hier braucht es eine differenzierte Regelung.
Dass Schulleitungen verpflichtet sind, bei einer Neuanstellung einen Sonderprivatauszug einzufordern, ist sicher grundsätzlich richtig. Damit sollen minderjährige Jugendliche vor Übergriffen geschützt werden. Erhält eine bereits befristet angestellte Lehrperson einen unbefristeten Vertrag, so muss sie in der Regel während der gesamten beruflichen Tätigkeit an dieser Schule keinen Auszug mehr vorlegen. Einzelne Primarschulen, deren Träger die Gemeinden sind und damit autonom entscheiden, verlangen noch alle zwei Jahre einen aktuellen Auszug.
Bleibt die stellvertretende Lehrperson hingegen befristet angestellt, so wird an einigen Schulen alle vier Monate einen neuen aktualisierten Auszug verlangt. Der administrative Aufwand für diese Schulleitungen ist enorm. Bei Ausfällen von Lehrpersonen, wie es aktuell aufgrund von COVID 19 zwischen 10 und 20 Prozent des Personals betrifft, stehen Schulleitungen vor grossen Herausforderungen. Sie müssen den reibungslosen Unterricht garantieren und auch den akuten Personalmangel beheben. Zuweilen finden sich schulinterne Lösungen, doch meist sind diese Ressourcen ausgeschöpft. Jetzt beginnt die Suche nach passendem Lehrpersonal. Stellvertretungen für beispielsweise nur zwei Lektionen, vielleicht für einen Morgen oder auch für mehrere Wochen müssen gefunden werden. In diesen Fällen muss innerhalb von drei Monaten ein Sonderprivatauszug an die jeweilige Schulleitung nachgereicht werden.
Bei einer beruflichen Tätigkeit mit schutzbedürftigen Minderjährigen muss garantiert sein, dass Übergriffe vermieden werden. Schulleitungen stehen in der Pflicht, Neuanstellungen sorgfältig zu prüfen. Ein völlig administrativer Mumpitz ist aber, dass bereits im Kanton registriertes Personal, bei jeder Stellvertretung an einer weiteren Schule ein zusätzlicher Sonderprivatauszug einreichen muss.
Hier braucht es eine differenzierte Regelung für Schulleitungen. Dabei soll der Schutz der Schüler/-innen sichergestellt werden, ohne unnötigen administrativen Mehraufwand für Lehrpersonen, die gleichzeitig an mehreren Schulen tätig sind.
Regina Werthmüller, Vorstand Starke Schule, Landrätin
[Quelle: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/bildung/handbuch/organisation-schulbetrieb/personal/template/anstellung/sonderprivatauszug-richtlinie-und-prozess-marz.pdf/@@download/file/Sonderprivatauszug_Fachweisung%20und%20Prozess_M%C3%A4rz%202017.pdf]