Leserkommentar
Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard
Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.
Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.
Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH
Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
News
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Sonntag, Dezember 15, 2024
Im Kanton Basel-Stadt wird ab dem Schuljahr 2025/26 das Lehrmittel «M & I», Medien und Informatik 2 vom Verlag Westermann mit dem Status «alternativ-obligatorisch» in die Lehrmittelliste der Primarschule aufgenommen. Alternativ-obligatorisch bedeutet, dass die Lehrperson zwischen mehreren vorgeschlagenen Lehrmitteln auswählen kann. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Lehrmittelfreiheit im Stadtkanton. (lbu)
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Sonntag, Dezember 08, 2024
Um ab 2026 wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat der Kanton Basel-Landschaft auch im Bildungswesen Sparmassnahmen beschlossen. Beispielsweise möchte der Kanton den Unterstützungsbeitrag für Lernende in der Lehrwerkstatt für Mechanik in Basel schrittweise reduzieren. Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) begründet ihren Entscheid damit, dass die Lehrwerkstatt kein rein schulisches Ausbildungsangebot ist, sondern auch für andere Unternehmen produziert und somit zusätzliches Einkommen generiert. (lbu)
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Samstag, November 23, 2024
In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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16.05.2022
Regelmässige Überschreitung der Klassengrössen in Baselland
Die Klassenbildung auf der Sekundarstufe 1 ist eine komplexe Angelegenheit. Viele Faktoren müssen berücksichtigt werden, u.a. das Einhalten der maximalen Klassengrössen, die im Bildungsgesetz festgelegt sind. Ein Blick auf die letzten fünf Jahre reicht, um regelmässige Überschreitungen der vorgegebenen Höchstzahlen zu erkennen.
Der Klassenbildungsprozess beginnt im Januar mit der Meldung über die Gesamtzahl der aus den Primarschulen übertretenden Schüler/-innen und endet in der Regel Ende März mit dem Entscheid der Bildungsdirektion, wie viele SchulkIassen in jedem der sieben Baselbieter Schulkreise gebildet werden dürfen.
Höchstzahlen werden trotz Bildungsgesetz überschritten
Trotz den Vorgaben im Bildungsgesetz (§11) kommt es an den Sekundarschulen immer wieder zu Überschreitungen der Höchstzahlen. In den letzten fünf Schuljahren wurde bei 28 Klassen die Höchstzahl überschritten, was bei insgesamt ca. 2'000 Klassen 1.4 Prozent entspricht.
Die folgende Grafik zeigt nach Sekundarschulkreis geordnet die Anzahl Klassen, in denen die maximale Grösse in den vergangenen fünf Jahren insgesamt überschritten wurde.
Überfüllte Klassen können im Schulalltag zu diversen Schwierigkeiten führen: Die räumlichen Gegebenheiten reichen nicht aus oder die Qualität des Unterrichts sinkt, weil die Lehrpersonen für die einzelnen Schüler/-innen weniger Zeit haben.
Fragwürdige Interpretation des Bildungsgesetzes
Doch wie werden diese Überschreitungen gerechtfertigt, zumal es genau dafür einen Paragraphen im Bildungsgesetz gibt? In der Beantwortung einer Interpellation zu diesem Thema erklärt sich der Regierungsrat: Stichtag für das Einhalten der Regelung ist Ende März, wenn das Amt für Volksschulen (AVS) die Klassenbildung in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen festlegt. Danach kann es aber beispielsweise durch Wechsel des Wohnortes oder des Leistungszuges zur Überschreitung der im Gesetz festgelegten maximalen Klassengrössen kommen. Sitzt als Folge davon nur ein Kind zu viel in einer Klasse, macht die Eröffnung einer zusätzlichen Klasse gemäss Regierungsrat meist keinen Sinn, zumal eine solche teuer wäre und nur mit einem erheblichen administrativen Aufwand realisiert werden könnte.
Juristisch gesehen ist diese Begründung möglicherweise korrekt, wenn die im Bildungsgesetz festgelegten Höchstzahlen so interpretiert werden, dass diese nur am Stichtag Ende März eingehalten werden müssen. Diese Argumentation scheint fragwürdig zu sein, zumal der Gesetzgeber mit der Festschreibung der Höchstzahlen von 20 resp. 24 Schüler/-innen im Bildungsgesetz erreichen wollte, dass im Schulalltag die Klassen eine bestimmte Grösse nicht überschreiten. Der Zweck dieser Höchstzahlen war nicht, dass lediglich auf dem Papier an einem scheinbar willkürlichen Stichtag (Ende März) die festgelegten Höchstzahlen eingehalten werden.
Würden bei der Klassenbildung die Klassen nicht randvoll gefüllt, stünde während dem Schuljahr genügend Platz für neueintretende Kinder zur Verfügung. Der Unterricht würde so nicht zusätzlich belastet und ein qualitativ besserer Unterricht ermöglicht. Eine Überschreitung der Höchstzahlen sollte deshalb konsequent vermieden werden.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel