Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Samstag, September 06, 2025

    Neues Lehrmittel zur Stadtkunde

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zu Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Samstag, August 30, 2025

    Hitzeschutzstrategie an Basler Schulen

    Die Basler Regierung befürwortet die Ausarbeitung einer Hitzeschutzstrategie für Schulen. Die zunehmende Belastung der Schülerinnen und Schüler und aller Mitarbeitenden soll gedämmt werden und somit wieder ein lernförderliches Umfeld sichergestellt sein. (lbu)

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  • Freitag, August 29, 2025

    Amok-Fehlalarm an Basler Primarschule

    Am vergangenen Dienstagmorgen ging bei der Basler Polizei ein Amokalarm der Primarschule Lysbüchel ein. Folglich fuhr die Polizei mit einem Grossaufgebot zur Schule, wo sich schnell herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. (lbu)

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  • Sonntag, August 24, 2025

    Frei verfügbares Stadtkunde-Lehrmittel

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zur Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Sonntag, Juli 27, 2025

    Überarbeitung des Stipendiensystems

    Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)

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  • Samstag, Juli 26, 2025

    Erhöhung des Freibetrags für Stipendienbeziehende

    Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)

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16.05.2022

Regelmässige Überschreitung der Klassengrössen in Baselland

Die Klassenbildung auf der Sekundarstufe 1 ist eine komplexe Angelegenheit. Viele Faktoren müssen berücksichtigt werden, u.a. das Einhalten der maximalen Klassengrössen, die im Bildungsgesetz festgelegt sind. Ein Blick auf die letzten fünf Jahre reicht, um regelmässige Überschreitungen der vorgegebenen Höchstzahlen zu erkennen.

Der Klassenbildungsprozess beginnt im Januar mit der Meldung über die Gesamtzahl der aus den Primarschulen übertretenden Schüler/-innen und endet in der Regel Ende März mit dem Entscheid der Bildungsdirektion, wie viele SchulkIassen in jedem der sieben Baselbieter Schulkreise gebildet werden dürfen.

Höchstzahlen werden trotz Bildungsgesetz überschritten

Trotz den Vorgaben im Bildungsgesetz (§11) kommt es an den Sekundarschulen immer wieder zu Überschreitungen der Höchstzahlen. In den letzten fünf Schuljahren wurde bei 28 Klassen die Höchstzahl überschritten, was bei insgesamt ca. 2'000 Klassen 1.4 Prozent entspricht.

Die folgende Grafik zeigt nach Sekundarschulkreis geordnet die Anzahl Klassen, in denen die maximale Grösse in den vergangenen fünf Jahren insgesamt überschritten wurde.

 

Überfüllte Klassen können im Schulalltag zu diversen Schwierigkeiten führen: Die räumlichen Gegebenheiten reichen nicht aus oder die Qualität des Unterrichts sinkt, weil die Lehrpersonen für die einzelnen Schüler/-innen weniger Zeit haben.

Fragwürdige Interpretation des Bildungsgesetzes

Doch wie werden diese Überschreitungen gerechtfertigt, zumal es genau dafür einen Paragraphen im Bildungsgesetz gibt? In der Beantwortung einer Interpellation zu diesem Thema erklärt sich der Regierungsrat: Stichtag für das Einhalten der Regelung ist Ende März, wenn das Amt für Volksschulen (AVS) die Klassenbildung in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen festlegt. Danach kann es aber beispielsweise durch Wechsel des Wohnortes oder des Leistungszuges zur Überschreitung der im Gesetz festgelegten maximalen Klassengrössen kommen. Sitzt als Folge davon nur ein Kind zu viel in einer Klasse, macht die Eröffnung einer zusätzlichen Klasse gemäss Regierungsrat meist keinen Sinn, zumal eine solche teuer wäre und nur mit einem erheblichen administrativen Aufwand realisiert werden könnte.

Juristisch gesehen ist diese Begründung möglicherweise korrekt, wenn die im Bildungsgesetz festgelegten Höchstzahlen so interpretiert werden, dass diese nur am Stichtag Ende März eingehalten werden müssen. Diese Argumentation scheint fragwürdig zu sein, zumal der Gesetzgeber mit der Festschreibung der Höchstzahlen von 20 resp. 24 Schüler/-innen im Bildungsgesetz erreichen wollte, dass im Schulalltag die Klassen eine bestimmte Grösse nicht überschreiten. Der Zweck dieser Höchstzahlen war nicht, dass lediglich auf dem Papier an einem scheinbar willkürlichen Stichtag (Ende März) die festgelegten Höchstzahlen eingehalten werden.

Würden bei der Klassenbildung die Klassen nicht randvoll gefüllt, stünde während dem Schuljahr genügend Platz für neueintretende Kinder zur Verfügung. Der Unterricht würde so nicht zusätzlich belastet und ein qualitativ besserer Unterricht ermöglicht. Eine Überschreitung der Höchstzahlen sollte deshalb konsequent vermieden werden.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel