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News
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Donnerstag, Juli 03, 2025
Im März 2025 ging im Kanton St. Gallen eine Motion im Kantonsrat ein, die den Fokus auf Grundkompetenzen und somit Französischunterricht erst ab der Oberstufe fordert. Die Motion wurde von allen Fraktionen unterstützt. (lbu)
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Montag, Juni 30, 2025
Die Schulanlage Fröschmatt in Pratteln soll für rund 119 Millionen Franken erneuert werden. Das neue Schulhaus soll im dritten Quartal des Jahres 2029 fertig sein und Platz für 36 Klassen bieten. (lbu)
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Samstag, Juni 28, 2025
Der Kanton Basel-Stadt strebt eine Revision betreffend die Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen an, denn das heutige System bietet kaum Möglichkeiten Guthaben von zusätzlichen Lektionen abzubauen. Die Ziele davon sind der Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben. Und die Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen. (lbu)
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Donnerstag, Juni 26, 2025
Ab dem Schuljahr 2025/26 soll es eine Altersbeschränkung für den Eintritt ans Gymnasium geben. Der reguläre Eintritt in eine erste Klasse des Gymnasiums ist demnach nur noch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr möglich. (lbu)
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Dienstag, Juni 24, 2025
An der Landratssitzung vom 12 Juni 2025 hat Dominique Erhart ein politischer Vorstoss zum Thema Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen eingereicht. Erhart fordert von der Regierung, die Sicherheitsmassnahmen der Baselbieter Schulen zu testen und gegebenenfalls zu verbessern. (ch)
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Samstag, Juni 21, 2025
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht ein akuter Fachkräftemangel im medizinischen Bereich. Landrat Sven Inäbnit (FDP) reichte deswegen vergangenen Donnerstag eine Interpellation ein und fordert Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des medizinischen Bereichs in der Region Nordwestschweiz. (lbu)
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16.05.2022
Regelmässige Überschreitung der Klassengrössen in Baselland
Die Klassenbildung auf der Sekundarstufe 1 ist eine komplexe Angelegenheit. Viele Faktoren müssen berücksichtigt werden, u.a. das Einhalten der maximalen Klassengrössen, die im Bildungsgesetz festgelegt sind. Ein Blick auf die letzten fünf Jahre reicht, um regelmässige Überschreitungen der vorgegebenen Höchstzahlen zu erkennen.
Der Klassenbildungsprozess beginnt im Januar mit der Meldung über die Gesamtzahl der aus den Primarschulen übertretenden Schüler/-innen und endet in der Regel Ende März mit dem Entscheid der Bildungsdirektion, wie viele SchulkIassen in jedem der sieben Baselbieter Schulkreise gebildet werden dürfen.
Höchstzahlen werden trotz Bildungsgesetz überschritten
Trotz den Vorgaben im Bildungsgesetz (§11) kommt es an den Sekundarschulen immer wieder zu Überschreitungen der Höchstzahlen. In den letzten fünf Schuljahren wurde bei 28 Klassen die Höchstzahl überschritten, was bei insgesamt ca. 2'000 Klassen 1.4 Prozent entspricht.
Die folgende Grafik zeigt nach Sekundarschulkreis geordnet die Anzahl Klassen, in denen die maximale Grösse in den vergangenen fünf Jahren insgesamt überschritten wurde.

Überfüllte Klassen können im Schulalltag zu diversen Schwierigkeiten führen: Die räumlichen Gegebenheiten reichen nicht aus oder die Qualität des Unterrichts sinkt, weil die Lehrpersonen für die einzelnen Schüler/-innen weniger Zeit haben.
Fragwürdige Interpretation des Bildungsgesetzes
Doch wie werden diese Überschreitungen gerechtfertigt, zumal es genau dafür einen Paragraphen im Bildungsgesetz gibt? In der Beantwortung einer Interpellation zu diesem Thema erklärt sich der Regierungsrat: Stichtag für das Einhalten der Regelung ist Ende März, wenn das Amt für Volksschulen (AVS) die Klassenbildung in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen festlegt. Danach kann es aber beispielsweise durch Wechsel des Wohnortes oder des Leistungszuges zur Überschreitung der im Gesetz festgelegten maximalen Klassengrössen kommen. Sitzt als Folge davon nur ein Kind zu viel in einer Klasse, macht die Eröffnung einer zusätzlichen Klasse gemäss Regierungsrat meist keinen Sinn, zumal eine solche teuer wäre und nur mit einem erheblichen administrativen Aufwand realisiert werden könnte.
Juristisch gesehen ist diese Begründung möglicherweise korrekt, wenn die im Bildungsgesetz festgelegten Höchstzahlen so interpretiert werden, dass diese nur am Stichtag Ende März eingehalten werden müssen. Diese Argumentation scheint fragwürdig zu sein, zumal der Gesetzgeber mit der Festschreibung der Höchstzahlen von 20 resp. 24 Schüler/-innen im Bildungsgesetz erreichen wollte, dass im Schulalltag die Klassen eine bestimmte Grösse nicht überschreiten. Der Zweck dieser Höchstzahlen war nicht, dass lediglich auf dem Papier an einem scheinbar willkürlichen Stichtag (Ende März) die festgelegten Höchstzahlen eingehalten werden.
Würden bei der Klassenbildung die Klassen nicht randvoll gefüllt, stünde während dem Schuljahr genügend Platz für neueintretende Kinder zur Verfügung. Der Unterricht würde so nicht zusätzlich belastet und ein qualitativ besserer Unterricht ermöglicht. Eine Überschreitung der Höchstzahlen sollte deshalb konsequent vermieden werden.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel