


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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16.05.2022
Regelmässige Überschreitung der Klassengrössen in Baselland
Die Klassenbildung auf der Sekundarstufe 1 ist eine komplexe Angelegenheit. Viele Faktoren müssen berücksichtigt werden, u.a. das Einhalten der maximalen Klassengrössen, die im Bildungsgesetz festgelegt sind. Ein Blick auf die letzten fünf Jahre reicht, um regelmässige Überschreitungen der vorgegebenen Höchstzahlen zu erkennen.
Der Klassenbildungsprozess beginnt im Januar mit der Meldung über die Gesamtzahl der aus den Primarschulen übertretenden Schüler/-innen und endet in der Regel Ende März mit dem Entscheid der Bildungsdirektion, wie viele SchulkIassen in jedem der sieben Baselbieter Schulkreise gebildet werden dürfen.
Höchstzahlen werden trotz Bildungsgesetz überschritten
Trotz den Vorgaben im Bildungsgesetz (§11) kommt es an den Sekundarschulen immer wieder zu Überschreitungen der Höchstzahlen. In den letzten fünf Schuljahren wurde bei 28 Klassen die Höchstzahl überschritten, was bei insgesamt ca. 2'000 Klassen 1.4 Prozent entspricht.
Die folgende Grafik zeigt nach Sekundarschulkreis geordnet die Anzahl Klassen, in denen die maximale Grösse in den vergangenen fünf Jahren insgesamt überschritten wurde.

Überfüllte Klassen können im Schulalltag zu diversen Schwierigkeiten führen: Die räumlichen Gegebenheiten reichen nicht aus oder die Qualität des Unterrichts sinkt, weil die Lehrpersonen für die einzelnen Schüler/-innen weniger Zeit haben.
Fragwürdige Interpretation des Bildungsgesetzes
Doch wie werden diese Überschreitungen gerechtfertigt, zumal es genau dafür einen Paragraphen im Bildungsgesetz gibt? In der Beantwortung einer Interpellation zu diesem Thema erklärt sich der Regierungsrat: Stichtag für das Einhalten der Regelung ist Ende März, wenn das Amt für Volksschulen (AVS) die Klassenbildung in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen festlegt. Danach kann es aber beispielsweise durch Wechsel des Wohnortes oder des Leistungszuges zur Überschreitung der im Gesetz festgelegten maximalen Klassengrössen kommen. Sitzt als Folge davon nur ein Kind zu viel in einer Klasse, macht die Eröffnung einer zusätzlichen Klasse gemäss Regierungsrat meist keinen Sinn, zumal eine solche teuer wäre und nur mit einem erheblichen administrativen Aufwand realisiert werden könnte.
Juristisch gesehen ist diese Begründung möglicherweise korrekt, wenn die im Bildungsgesetz festgelegten Höchstzahlen so interpretiert werden, dass diese nur am Stichtag Ende März eingehalten werden müssen. Diese Argumentation scheint fragwürdig zu sein, zumal der Gesetzgeber mit der Festschreibung der Höchstzahlen von 20 resp. 24 Schüler/-innen im Bildungsgesetz erreichen wollte, dass im Schulalltag die Klassen eine bestimmte Grösse nicht überschreiten. Der Zweck dieser Höchstzahlen war nicht, dass lediglich auf dem Papier an einem scheinbar willkürlichen Stichtag (Ende März) die festgelegten Höchstzahlen eingehalten werden.
Würden bei der Klassenbildung die Klassen nicht randvoll gefüllt, stünde während dem Schuljahr genügend Platz für neueintretende Kinder zur Verfügung. Der Unterricht würde so nicht zusätzlich belastet und ein qualitativ besserer Unterricht ermöglicht. Eine Überschreitung der Höchstzahlen sollte deshalb konsequent vermieden werden.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel