Leserkommentar
Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard
Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.
Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.
Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH
Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
News
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Freitag, Januar 17, 2025
Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)
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Donnerstag, Januar 16, 2025
Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)
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Mittwoch, Januar 15, 2025
Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)
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Sonntag, Dezember 29, 2024
Auch in Grossbritannien werden aktuell ähnliche Themen diskutiert, wie kurz zuvor in Australien. Die Social-Media-Firmen sollen Minderjährige vor dem Konsum schädlicher Inhalten schützen. Dies betrifft unter anderem die Verbreitung von Mobbing, Gewalt, wie auch von gefährlichen Stunts, so Technologieminister Peter Kyle gegenüber Sky News. Zudem sollen Apps, welche nur der Nutzung von Erwachsenen dienen, eine entsprechende Alterüberprüfung integriert haben. (lbe)
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Samstag, Dezember 28, 2024
Gegen den Projektierungskredit in der Höhe von 4.1 Millionen Franken für den Schulhausneubau in Therwil, welcher am 11. Dezember an der Gemeindeversammlung mit einem deutlichen ja befürwortet wurde, wird das Referendum ergriffen. Die geplanten Ausgaben für den gesamten Neubau betragen rund 33 Millionen. (lbe)
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Samstag, Dezember 21, 2024
Mit 13'325 Studierenden und Doktorierenden bricht die Universität Basel ihren eigenen Rekord. Noch nie haben sich so viele eingeschrieben wie im aktuellen Herbstsemester. (lbe)
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20.11.2021
Regelklasse, Einführungsklasse oder Kleinklasse?
Der Entscheid, ob ein Schulkind vom Kindergarten in die Regelklasse (also die 1. Primarklasse), in eine Einführungsklasse (EK), oder in eine Kleinklasse eingeteilt werden soll, ist nicht immer ganz einfach und führt zwischen Lehrpersonen und Eltern häufig zu Unstimmigkeiten.
Wer in eine EK kommt, der wird während zwei Jahren auf die 2. Klasse der Primarschule vorbereitet. Das erste Jahr der Primarschule wird also in zwei Jahre aufgeteilt. In der Regel werden Schüler/-innen in EKs eingeteilt, deren körperliche, kognitive, motivationale und soziale Voraussetzungen für die direkte Einteilung in eine Regelklasse noch nicht ausreichend vorhanden sind. Ausserdem werden EKs von einer schulischen Heilpädagogin resp. einem Heilpädagogen geführt.
Kleinklassen hingegen werden auf der Primar- und Sekundarstufe angeboten. Sie werden mit 8 – 12 Schüler/-innen geführt und ebenfalls von einer Heilpädagogin resp. einer Heilpädagogin betreut. Ziel der Kleinklassen ist die Förderung von Schüler/-innen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf. Das zukünftige Ziel von Schüler/-innen, die eine Kleinklasse besuchen, ist der spätere Übertritt in eine Regelklasse.
Lehrpersonen und Eltern sind sich nicht immer einig
Betreffend Einteilung, ob ein Schulkind nach dem Kindergarten direkt in eine Regelklasse eingeteilt wird, oder aber zunächst eine EK oder Kleinklasse besuchen soll, sind sich Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen immer wieder uneinig. Es häufen sich die Fälle, bei denen Erziehungsberechtigte den Lehrpersonen vorwerfen, dass diese bei der Einteilung nicht nur aus pädagogischer Sicht und zum Wohl der Kinder ihre Entscheidung treffen, sondern dass diese auch von finanziellen Aspekten beeinflusst werden. Damit EKs und Kleinklassen geführt werden können und sich diese für den Kanton «lohnen», braucht es eine Mindestanzahl an Schulkindern pro Klasse. Damit diese jeweils erreicht wird, scheinen Lehrpersonen – so lauten Vorwürfe – auch Kinder in EKs oder Kleinklassen einzuteilen, die eigentlich ohne Probleme direkt in die Regelklasse eingestuft werden könnten.
Schulleitung kann in Ausnahmefällen gegen den Willen der Eltern entscheiden
Aufgrund dieser Vorwürfe hat Landrätin Regina Werthmüller (Vorstand Starke Schule, parteiunabhängig) dem Regierungsrat am vergangenen Donnerstag drei Fragen vorgelegt, die von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BSKD) beantwortet werden:
- Braucht es für eine Einteilung eines Kindes in die EK zwingend eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) und kann eine solche Abklärung gegebenenfalls auch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten durchgeführt werden?
Antwort der BKSD: «Für die EK-Zuweisung braucht es keine SPD-Abklärung (Vo SoPä § 19 Zuweisung ohne Abklärung). Die Schulleitung trifft den Entscheid aufgrund der Empfehlung der Kindergartenlehrperson, gegebenenfalls unter Beizug einer Fachperson und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten. Im Falle einer Weigerung der Erziehungsberechtigten wird von Seiten der involvierten Lehrpersonen sowie der Schulleitung in weiteren Gesprächen versucht, eine einvernehmliche Lösung mit den Erziehungsberechtigten zu finden. In ganz seltenen Fällen kann die Schulleitung – sollte das Kindswohl akut gefährdet sein - diesen Umstand dazu nutzen, das bestehende System in dem Sinne zu übersteuern, dass eine Zuweisung zur Einführungsklasse mittels Verfügung ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten erfolgt. Die Erziehungsberechtigten können dagegen Beschwerde beim Schulrat erheben.» - Wer kann abschliessend entscheiden, ob ein Kind in die EK oder in die Regelklasse Primarklasse) eingeteilt wird?
Antwort der BKSD: «Vergleiche hierzu die Antwort zu Frage 1; diese steht in direktem Zusammenhang mit der Beantwortung von Frage 2.» - Geben die Erziehungsberechtigten mit ihrer Unterschrift auf dem Formular beim Einstufungsgespräch automatisch ihr Einverständnis zur allfälligen Einteilung ihres Kindes in die EK respektive was geschieht, wenn die Erziehungsberechtigten die Unterschrift verweigern?
Antwort der BKSD: «Im Kindergarten ist das Äquivalent zum Zeugnis in der Primarschule die Aktennotiz zum Standort-gespräch mit den Erziehungsberechtigten (Vo Laufbahn § 25 ff). Mit der Unterzeichnung der Aktennotiz bestätigen die am Gespräch beteiligen Personen einzig, dass das Gespräch stattgefunden hat. Verweigern die Eltern eine Unterschrift auf diesem Dokument, zieht dies keine Folgen nach sich, da gegen dieses Dokument keine Beschwerde erhoben werden kann.»
Dies bedeutet gemäss der regierungsrätlichen Antwort auf die erste Frage, dass die Schulleitung auch gegen den Willen der Eltern in Ausnahmefällen ein Übertritt in die EK verfügen kann. Allerdings kann sie dies nur bei einer akuten Gefährdung des Kindes tun. Die Eltern können die Verfügung anfechten.
Das Wohl des Kindes muss im Vordergrund stehen
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) erwartet, dass betreffend Einteilung der Schulkinder einzig das Wohl des Kindes, die schulischen Leistungen sowie der Entwicklungsstand berücksichtigt werden. Finanzielle Aspekte dürfen nicht dazu führen, dass Schüler/-innen einzig in eine Kleinklasse oder Einführungsklasse eingeteilt werden, um diese aufzufüllen, obwohl für die betroffenen Schüler/-innen eine Regelklasse sinnvoll wäre.
Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel