Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

News

  • Dienstag, Oktober 03, 2023

    Stärkere Förderung leistungsstarker Jugendlicher

    Besonders leistungsstarke Jugendliche sollen ihr schulisches Potenzial entfalten können, unabhängig von sozialer Herkunft oder familiären Hintergrund. Entsprechend sollen begabte Schüler/-innen mit Migrationshintergrund oder fremdsprachigen Eltern gefördert werden, um auch anspruchsvolle weiterführende Schulen (Gymnasium, Fachmittelschule oder Berufsmittelschule) besuchen zu können. Dies fordert Landrätin Miriam Locher in einer Ende August eingereichten Motion. (ch)

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  • Samstag, September 23, 2023

    Änderung der Ferienlegung

    In einem Postulat fordert Landrat Reto Tschudin (SVP) die Baselbieter Regierung auf, die Ferienlegung so anzupassen, dass die Herbstferien bereits im September beginnen und drei Wochen dauern. Die Sommerferien im August sollen dafür um eine Woche verkürzt werden. (lb)

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  • Freitag, September 08, 2023

    Politische Bildung an obligatorischen Schulen in Baselland

    Wie bereits in Baselstadt, wurde nun auch in Baselland ein Vorstoss bezüglich politischer Bildung an den obligatorischen Schulen eingereicht. Gerade im Hinblick auf die geringe Stimmbeteiligung und den hohen Altersdurchschnitt der Wählenden und Abstimmenden könnte die Einführung eines eigenständigen Fachs sinnvoll sein. (lb)

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  • Freitag, September 01, 2023

    Neue Umfrage Übertrittsregelung Prim-Sek

    Zurzeit läuft bis am 13. September eine breit angelegte Umfrage zu zwei alternativen Modellen betreffend Übertrittsregelungen Primarschule-Sekundarschule. Lehrpersonen und Eltern von schulpflichtigen Kindern sowie Bildungsinteressierte sind eingeladen an der Umfrage teilzunehmen. Dazu benötigen Sie einen Zugangslink, den Sie per Mail an starke.schule.beider.basel@gmx.ch anfordern können. (lb)

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  • Montag, August 28, 2023

    Teilrevision des Bildungsgesetzes

    Keine Jugendlichen über 16 Jahren mehr in Fremdsprachenintergrationsklassen (FSK): Aufgrund der steigenden Anzahl der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen ist die Kapazität der FSK vollständig ausgeschöpft. Als Ersatz gibt es seit diesem Schuljahr das "Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarschufe II (IAV SEk II). (lh)

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  • Sonntag, August 27, 2023

    Anlaufstelle für psychische Erkrankung im persönlichen Umfeld

    Seit der Cornonapandemie erhält die SSbB vermehrt Anfragen von Schüler/-innen und Eltern nach Adressen von Beratungsstellen bei psychischen Erkrankungen von Familienangehörigen. Gerne verweisen wir auf die Anlaufstelle für Kinder psychisch erkrankter Eltern oder Geschwister, welche speziell Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen und Schulleitung sowie Eltern berät. (ch)

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20.11.2021

Regelklasse, Einführungsklasse oder Kleinklasse?

Der Entscheid, ob ein Schulkind vom Kindergarten in die Regelklasse (also die 1. Primarklasse), in eine Einführungsklasse (EK), oder in eine Kleinklasse eingeteilt werden soll, ist nicht immer ganz einfach und führt zwischen Lehrpersonen und Eltern häufig zu Unstimmigkeiten.

Wer in eine EK kommt, der wird während zwei Jahren auf die 2. Klasse der Primarschule vorbereitet. Das erste Jahr der Primarschule wird also in zwei Jahre aufgeteilt. In der Regel werden Schüler/-innen in EKs eingeteilt, deren körperliche, kognitive, motivationale und soziale Voraussetzungen für die direkte Einteilung in eine Regelklasse noch nicht ausreichend vorhanden sind. Ausserdem werden EKs von einer schulischen Heilpädagogin resp. einem Heilpädagogen geführt.

Kleinklassen hingegen werden auf der Primar- und Sekundarstufe angeboten. Sie werden mit 8 – 12 Schüler/-innen geführt und ebenfalls von einer Heilpädagogin resp. einer Heilpädagogin betreut. Ziel der Kleinklassen ist die Förderung von Schüler/-innen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf. Das zukünftige Ziel von Schüler/-innen, die eine Kleinklasse besuchen, ist der spätere Übertritt in eine Regelklasse.

Lehrpersonen und Eltern sind sich nicht immer einig

Betreffend Einteilung, ob ein Schulkind nach dem Kindergarten direkt in eine Regelklasse eingeteilt wird, oder aber zunächst eine EK oder Kleinklasse besuchen soll, sind sich Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen immer wieder uneinig. Es häufen sich die Fälle, bei denen Erziehungsberechtigte den Lehrpersonen vorwerfen, dass diese bei der Einteilung nicht nur aus pädagogischer Sicht und zum Wohl der Kinder ihre Entscheidung treffen, sondern dass diese auch von finanziellen Aspekten beeinflusst werden. Damit EKs und Kleinklassen geführt werden können und sich diese für den Kanton «lohnen», braucht es eine Mindestanzahl an Schulkindern pro Klasse. Damit diese jeweils erreicht wird, scheinen Lehrpersonen – so lauten Vorwürfe – auch Kinder in EKs oder Kleinklassen einzuteilen, die eigentlich ohne Probleme direkt in die Regelklasse eingestuft werden könnten.

Schulleitung kann in Ausnahmefällen gegen den Willen der Eltern entscheiden

Aufgrund dieser Vorwürfe hat Landrätin Regina Werthmüller (Vorstand Starke Schule, parteiunabhängig) dem Regierungsrat am vergangenen Donnerstag drei Fragen vorgelegt, die von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BSKD) beantwortet werden:

  1. Braucht es für eine Einteilung eines Kindes in die EK zwingend eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) und kann eine solche Abklärung gegebenenfalls auch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten durchgeführt werden?
    Antwort der BKSD: «Für die EK-Zuweisung braucht es keine SPD-Abklärung (Vo SoPä § 19 Zuweisung ohne Abklärung). Die Schulleitung trifft den Entscheid aufgrund der Empfehlung der Kindergartenlehrperson, gegebenenfalls unter Beizug einer Fachperson und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten. Im Falle einer Weigerung der Erziehungsberechtigten wird von Seiten der involvierten Lehrpersonen sowie der Schulleitung in weiteren Gesprächen versucht, eine einvernehmliche Lösung mit den Erziehungsberechtigten zu finden. In ganz seltenen Fällen kann die Schulleitung – sollte das Kindswohl akut gefährdet sein - diesen Umstand dazu nutzen, das bestehende System in dem Sinne zu übersteuern, dass eine Zuweisung zur Einführungsklasse mittels Verfügung ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten erfolgt. Die Erziehungsberechtigten können dagegen Beschwerde beim Schulrat erheben.»
  2. Wer kann abschliessend entscheiden, ob ein Kind in die EK oder in die Regelklasse Primarklasse) eingeteilt wird?
    Antwort der BKSD: «Vergleiche hierzu die Antwort zu Frage 1; diese steht in direktem Zusammenhang mit der Beantwortung von Frage 2.»
  3. Geben die Erziehungsberechtigten mit ihrer Unterschrift auf dem Formular beim Einstufungsgespräch automatisch ihr Einverständnis zur allfälligen Einteilung ihres Kindes in die EK respektive was geschieht, wenn die Erziehungsberechtigten die Unterschrift verweigern?
    Antwort der BKSD: «Im Kindergarten ist das Äquivalent zum Zeugnis in der Primarschule die Aktennotiz zum Standort-gespräch mit den Erziehungsberechtigten (Vo Laufbahn § 25 ff). Mit der Unterzeichnung der Aktennotiz bestätigen die am Gespräch beteiligen Personen einzig, dass das Gespräch stattgefunden hat. Verweigern die Eltern eine Unterschrift auf diesem Dokument, zieht dies keine Folgen nach sich, da gegen dieses Dokument keine Beschwerde erhoben werden kann.»

Dies bedeutet gemäss der regierungsrätlichen Antwort auf die erste Frage, dass die Schulleitung auch gegen den Willen der Eltern in Ausnahmefällen ein Übertritt in die EK verfügen kann. Allerdings kann sie dies nur bei einer akuten Gefährdung des Kindes tun. Die Eltern können die Verfügung anfechten.

Das Wohl des Kindes muss im Vordergrund stehen

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) erwartet, dass betreffend Einteilung der Schulkinder einzig das Wohl des Kindes, die schulischen Leistungen sowie der Entwicklungsstand berücksichtigt werden. Finanzielle Aspekte dürfen nicht dazu führen, dass Schüler/-innen einzig in eine Kleinklasse oder Einführungsklasse eingeteilt werden, um diese aufzufüllen, obwohl für die betroffenen Schüler/-innen eine Regelklasse sinnvoll wäre.

Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel