Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Sonntag, Juli 27, 2025

    Überarbeitung des Stipendiensystems

    Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)

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  • Samstag, Juli 26, 2025

    Erhöhung des Freibetrags für Stipendienbeziehende

    Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)

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  • Freitag, Juli 25, 2025

    Website der Starken Schule beider Basel frequentiert

    Die Website der Starken Schule beider Basel wurde in den vergangenen zwölf Monaten erfreulich häufig besucht. Rund 13'507 verschiedene Nutzende besuchten mindestens einmal die Website. (lbu)

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  • Donnerstag, Juli 24, 2025

    Volksabstimmung Uni-Vertrag

    Die Gemeindeinitiative der fünf Baselbierter Gemeinden Rünenberg, Rümlingen, Oltingen, Diepflingen und Zunzgen bezüglich des Uni-Vertrags ist nun zustande gekommen. Jetzt liegt die Weiterführung des Vertrags in den Händen des Stimmvolkes. (lbu)

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  • Dienstag, Juli 15, 2025

    Zukunftswerkstatt "myclimate"

    Das Projekt "myclimate" richtet sich an Gymnasiast*innen und ermöglicht den Jugendlichen sich aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft zu beteiligen. Die Schüler*innen werden ein Jahr lang bei der Konzeption und Umsetzung eigener Klimaschutzprojekten beraten, zudem erlangen sie vertieftes Wissen in den Bereichen Klimaschutz und Klimapolitik. (lh)

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  • Montag, Juli 14, 2025

    Wanderausstellung gegen Foodwaste

    "Aus Liebe zum Essen" Foodwaste verhindern: So lautet das Motto der interaktiven Wanderausstellung, welche vom 8. - 14. September im kHaus gastiert. Das Angebot richtet sich an Schüler*innen von der 5. Klasse bis zur Sekundarstufe II. (lh)

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20.11.2021

Regelklasse, Einführungsklasse oder Kleinklasse?

Der Entscheid, ob ein Schulkind vom Kindergarten in die Regelklasse (also die 1. Primarklasse), in eine Einführungsklasse (EK), oder in eine Kleinklasse eingeteilt werden soll, ist nicht immer ganz einfach und führt zwischen Lehrpersonen und Eltern häufig zu Unstimmigkeiten.

Wer in eine EK kommt, der wird während zwei Jahren auf die 2. Klasse der Primarschule vorbereitet. Das erste Jahr der Primarschule wird also in zwei Jahre aufgeteilt. In der Regel werden Schüler/-innen in EKs eingeteilt, deren körperliche, kognitive, motivationale und soziale Voraussetzungen für die direkte Einteilung in eine Regelklasse noch nicht ausreichend vorhanden sind. Ausserdem werden EKs von einer schulischen Heilpädagogin resp. einem Heilpädagogen geführt.

Kleinklassen hingegen werden auf der Primar- und Sekundarstufe angeboten. Sie werden mit 8 – 12 Schüler/-innen geführt und ebenfalls von einer Heilpädagogin resp. einer Heilpädagogin betreut. Ziel der Kleinklassen ist die Förderung von Schüler/-innen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf. Das zukünftige Ziel von Schüler/-innen, die eine Kleinklasse besuchen, ist der spätere Übertritt in eine Regelklasse.

Lehrpersonen und Eltern sind sich nicht immer einig

Betreffend Einteilung, ob ein Schulkind nach dem Kindergarten direkt in eine Regelklasse eingeteilt wird, oder aber zunächst eine EK oder Kleinklasse besuchen soll, sind sich Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen immer wieder uneinig. Es häufen sich die Fälle, bei denen Erziehungsberechtigte den Lehrpersonen vorwerfen, dass diese bei der Einteilung nicht nur aus pädagogischer Sicht und zum Wohl der Kinder ihre Entscheidung treffen, sondern dass diese auch von finanziellen Aspekten beeinflusst werden. Damit EKs und Kleinklassen geführt werden können und sich diese für den Kanton «lohnen», braucht es eine Mindestanzahl an Schulkindern pro Klasse. Damit diese jeweils erreicht wird, scheinen Lehrpersonen – so lauten Vorwürfe – auch Kinder in EKs oder Kleinklassen einzuteilen, die eigentlich ohne Probleme direkt in die Regelklasse eingestuft werden könnten.

Schulleitung kann in Ausnahmefällen gegen den Willen der Eltern entscheiden

Aufgrund dieser Vorwürfe hat Landrätin Regina Werthmüller (Vorstand Starke Schule, parteiunabhängig) dem Regierungsrat am vergangenen Donnerstag drei Fragen vorgelegt, die von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BSKD) beantwortet werden:

  1. Braucht es für eine Einteilung eines Kindes in die EK zwingend eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) und kann eine solche Abklärung gegebenenfalls auch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten durchgeführt werden?
    Antwort der BKSD: «Für die EK-Zuweisung braucht es keine SPD-Abklärung (Vo SoPä § 19 Zuweisung ohne Abklärung). Die Schulleitung trifft den Entscheid aufgrund der Empfehlung der Kindergartenlehrperson, gegebenenfalls unter Beizug einer Fachperson und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten. Im Falle einer Weigerung der Erziehungsberechtigten wird von Seiten der involvierten Lehrpersonen sowie der Schulleitung in weiteren Gesprächen versucht, eine einvernehmliche Lösung mit den Erziehungsberechtigten zu finden. In ganz seltenen Fällen kann die Schulleitung – sollte das Kindswohl akut gefährdet sein - diesen Umstand dazu nutzen, das bestehende System in dem Sinne zu übersteuern, dass eine Zuweisung zur Einführungsklasse mittels Verfügung ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten erfolgt. Die Erziehungsberechtigten können dagegen Beschwerde beim Schulrat erheben.»
  2. Wer kann abschliessend entscheiden, ob ein Kind in die EK oder in die Regelklasse Primarklasse) eingeteilt wird?
    Antwort der BKSD: «Vergleiche hierzu die Antwort zu Frage 1; diese steht in direktem Zusammenhang mit der Beantwortung von Frage 2.»
  3. Geben die Erziehungsberechtigten mit ihrer Unterschrift auf dem Formular beim Einstufungsgespräch automatisch ihr Einverständnis zur allfälligen Einteilung ihres Kindes in die EK respektive was geschieht, wenn die Erziehungsberechtigten die Unterschrift verweigern?
    Antwort der BKSD: «Im Kindergarten ist das Äquivalent zum Zeugnis in der Primarschule die Aktennotiz zum Standort-gespräch mit den Erziehungsberechtigten (Vo Laufbahn § 25 ff). Mit der Unterzeichnung der Aktennotiz bestätigen die am Gespräch beteiligen Personen einzig, dass das Gespräch stattgefunden hat. Verweigern die Eltern eine Unterschrift auf diesem Dokument, zieht dies keine Folgen nach sich, da gegen dieses Dokument keine Beschwerde erhoben werden kann.»

Dies bedeutet gemäss der regierungsrätlichen Antwort auf die erste Frage, dass die Schulleitung auch gegen den Willen der Eltern in Ausnahmefällen ein Übertritt in die EK verfügen kann. Allerdings kann sie dies nur bei einer akuten Gefährdung des Kindes tun. Die Eltern können die Verfügung anfechten.

Das Wohl des Kindes muss im Vordergrund stehen

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) erwartet, dass betreffend Einteilung der Schulkinder einzig das Wohl des Kindes, die schulischen Leistungen sowie der Entwicklungsstand berücksichtigt werden. Finanzielle Aspekte dürfen nicht dazu führen, dass Schüler/-innen einzig in eine Kleinklasse oder Einführungsklasse eingeteilt werden, um diese aufzufüllen, obwohl für die betroffenen Schüler/-innen eine Regelklasse sinnvoll wäre.

Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel