Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Dienstag, Juni 18, 2024

    Lernbegleitung für EBA Lehrlinge

    Es gibt viele Lehrlinge, die unter Geldproblemen, Lernbehinderungen oder Problemen am Arbeitsplatz leiden. Die Lehrlinge, die zurzeit eine zweijährige berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) absolvieren, haben die Möglichkeit bei Bedarf auf eine fachkundige individuelle Begleitung (fiB) zurückzugreifen. (ch)

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  • Samstag, Juni 15, 2024

    Zentrum für Frühförderung in Baselstadt stark ausgelastet

    Am Zentrum für Frühforderung (ZFF) werden Kinder von Null bis vier Jahren in der Logopädie und Heilpädagogik unterstütz. Viele Kindergärtner/-innen haben heutzutage schon mit vier Jahren Bildungslücken aufgrund von Armut, engen Wohnverhältnissen oder psychischem Leiden der Eltern. (ch)

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  • Mittwoch, Mai 29, 2024

    Studierendenzahlen der Pädagogischen Hochschulen steigen

    In Zeiten des grossen Lehrpersonenmangels sind dies erfreuliche Nachrichten: Mehrere Pädagogische Hochschulen der Schweiz melden, dass im Vergleich zum Vorjahr mehr Personen die Ausbildung zur Lehrperson in Angriff nehmen. Da schlussendlich aber nicht alle im Klassenzimmer stehen und unterrichten, bleibt die Situation in den Schulen nach wie vor angespannt. (ai)

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  • Sonntag, Mai 19, 2024

    Hygienekits an öffentlichen Schulen

    Im September 2021 reichte Landrätin Miriam Locher ein Postulat ein für eine kostenlose und niederschwellige Abgabe von Hygieneartikel an öffentlichen Schulen. Die jetzige Regelung, dass Tampons und Binden nur auf Anfrage bei der Lehrperson oder beim Sekretariat herausgegeben werden, wenn die Produkte überhaupt vorhanden sind, ist ungenügend. (ch)

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  • Samstag, Mai 18, 2024

    Massnahme gegen heisse Klassenzimmer

    Im Sommer kommt es oft vor, dass Klassenzimmer so heiss werden, dass die Schüler/-innen dem Unterricht kaum mehr folgen können. Die Ergebnisse einer Studie im letzten Jahr im Baselbiet sind erschreckend: Temperaturen von bis zu 42 Grad Celsius wurden gemessen. Da eine Klimatisierung in öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulhäuser) verboten ist, fordert nun ein Vorstoss von Landrat Jan Kirchmayr, dass anderen Massnahmen ergriffen werden. (ch)

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  • Dienstag, Mai 07, 2024

    Kantonsbeiträge an die Volkshochschule beider Basel

    Die Stiftung Volkshochschule und Senioren Universität beider Basel (VHSBB) präsentiert ein abwechslungsreiches und aktuelles Angebot in den Sparten Natur/Medizin/Psychologie, Gesellschaft/Kultur, Grundbildung, Kreativität/Praxis, Sprachen & Kultur. Sie sorgt dafür, dass es für alle einen offenen Zugang zu anspruchsvoller Allgemeinbildung gibt. Sie wird auch jährlich mit finanzieller Unterstützung der beiden Halbkantonen versorgt. (ch)

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20.11.2021

Regelklasse, Einführungsklasse oder Kleinklasse?

Der Entscheid, ob ein Schulkind vom Kindergarten in die Regelklasse (also die 1. Primarklasse), in eine Einführungsklasse (EK), oder in eine Kleinklasse eingeteilt werden soll, ist nicht immer ganz einfach und führt zwischen Lehrpersonen und Eltern häufig zu Unstimmigkeiten.

Wer in eine EK kommt, der wird während zwei Jahren auf die 2. Klasse der Primarschule vorbereitet. Das erste Jahr der Primarschule wird also in zwei Jahre aufgeteilt. In der Regel werden Schüler/-innen in EKs eingeteilt, deren körperliche, kognitive, motivationale und soziale Voraussetzungen für die direkte Einteilung in eine Regelklasse noch nicht ausreichend vorhanden sind. Ausserdem werden EKs von einer schulischen Heilpädagogin resp. einem Heilpädagogen geführt.

Kleinklassen hingegen werden auf der Primar- und Sekundarstufe angeboten. Sie werden mit 8 – 12 Schüler/-innen geführt und ebenfalls von einer Heilpädagogin resp. einer Heilpädagogin betreut. Ziel der Kleinklassen ist die Förderung von Schüler/-innen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf. Das zukünftige Ziel von Schüler/-innen, die eine Kleinklasse besuchen, ist der spätere Übertritt in eine Regelklasse.

Lehrpersonen und Eltern sind sich nicht immer einig

Betreffend Einteilung, ob ein Schulkind nach dem Kindergarten direkt in eine Regelklasse eingeteilt wird, oder aber zunächst eine EK oder Kleinklasse besuchen soll, sind sich Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen immer wieder uneinig. Es häufen sich die Fälle, bei denen Erziehungsberechtigte den Lehrpersonen vorwerfen, dass diese bei der Einteilung nicht nur aus pädagogischer Sicht und zum Wohl der Kinder ihre Entscheidung treffen, sondern dass diese auch von finanziellen Aspekten beeinflusst werden. Damit EKs und Kleinklassen geführt werden können und sich diese für den Kanton «lohnen», braucht es eine Mindestanzahl an Schulkindern pro Klasse. Damit diese jeweils erreicht wird, scheinen Lehrpersonen – so lauten Vorwürfe – auch Kinder in EKs oder Kleinklassen einzuteilen, die eigentlich ohne Probleme direkt in die Regelklasse eingestuft werden könnten.

Schulleitung kann in Ausnahmefällen gegen den Willen der Eltern entscheiden

Aufgrund dieser Vorwürfe hat Landrätin Regina Werthmüller (Vorstand Starke Schule, parteiunabhängig) dem Regierungsrat am vergangenen Donnerstag drei Fragen vorgelegt, die von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BSKD) beantwortet werden:

  1. Braucht es für eine Einteilung eines Kindes in die EK zwingend eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) und kann eine solche Abklärung gegebenenfalls auch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten durchgeführt werden?
    Antwort der BKSD: «Für die EK-Zuweisung braucht es keine SPD-Abklärung (Vo SoPä § 19 Zuweisung ohne Abklärung). Die Schulleitung trifft den Entscheid aufgrund der Empfehlung der Kindergartenlehrperson, gegebenenfalls unter Beizug einer Fachperson und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten. Im Falle einer Weigerung der Erziehungsberechtigten wird von Seiten der involvierten Lehrpersonen sowie der Schulleitung in weiteren Gesprächen versucht, eine einvernehmliche Lösung mit den Erziehungsberechtigten zu finden. In ganz seltenen Fällen kann die Schulleitung – sollte das Kindswohl akut gefährdet sein - diesen Umstand dazu nutzen, das bestehende System in dem Sinne zu übersteuern, dass eine Zuweisung zur Einführungsklasse mittels Verfügung ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten erfolgt. Die Erziehungsberechtigten können dagegen Beschwerde beim Schulrat erheben.»
  2. Wer kann abschliessend entscheiden, ob ein Kind in die EK oder in die Regelklasse Primarklasse) eingeteilt wird?
    Antwort der BKSD: «Vergleiche hierzu die Antwort zu Frage 1; diese steht in direktem Zusammenhang mit der Beantwortung von Frage 2.»
  3. Geben die Erziehungsberechtigten mit ihrer Unterschrift auf dem Formular beim Einstufungsgespräch automatisch ihr Einverständnis zur allfälligen Einteilung ihres Kindes in die EK respektive was geschieht, wenn die Erziehungsberechtigten die Unterschrift verweigern?
    Antwort der BKSD: «Im Kindergarten ist das Äquivalent zum Zeugnis in der Primarschule die Aktennotiz zum Standort-gespräch mit den Erziehungsberechtigten (Vo Laufbahn § 25 ff). Mit der Unterzeichnung der Aktennotiz bestätigen die am Gespräch beteiligen Personen einzig, dass das Gespräch stattgefunden hat. Verweigern die Eltern eine Unterschrift auf diesem Dokument, zieht dies keine Folgen nach sich, da gegen dieses Dokument keine Beschwerde erhoben werden kann.»

Dies bedeutet gemäss der regierungsrätlichen Antwort auf die erste Frage, dass die Schulleitung auch gegen den Willen der Eltern in Ausnahmefällen ein Übertritt in die EK verfügen kann. Allerdings kann sie dies nur bei einer akuten Gefährdung des Kindes tun. Die Eltern können die Verfügung anfechten.

Das Wohl des Kindes muss im Vordergrund stehen

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) erwartet, dass betreffend Einteilung der Schulkinder einzig das Wohl des Kindes, die schulischen Leistungen sowie der Entwicklungsstand berücksichtigt werden. Finanzielle Aspekte dürfen nicht dazu führen, dass Schüler/-innen einzig in eine Kleinklasse oder Einführungsklasse eingeteilt werden, um diese aufzufüllen, obwohl für die betroffenen Schüler/-innen eine Regelklasse sinnvoll wäre.

Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel