Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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21.06.2021

Promotionssystem der Sek. 1 muss verbessert werden

Die Beförderungskriterien, die heute an den Sekundarschulen gelten, haben für Schüler/-innen – wie sich zunehmend zeigt – einen problematischen Nachteil. Dieser sollte möglichst rasch korrigiert werden:

Am Ende der ersten Sekundarklasse werden viele Schüler/-innen trotz ungenügenden Leistungen in massgebenden Fächern (z.B. Mathematik, Deutsch, Englisch) befördert, weil sie diese durch Fächer aus dem Phil. 3 Bereich (Sport, Musik, Bildnerisches Gestalten) kompensieren können. Oft erreichen die Schüler/-innen im Zeugnis sogar mehr Pluspunkte als nötig wären.

Diese trügerische Sicherheit lässt die Schüler/-innen und deren Eltern im Glauben, dass dank dieser Pluspunkte auch am Ende der der Sekundarschule dem Berufswunsch oder dem Übertritt in eine weiterführende Schule (FMS, WMS, Gymnasium) nichts im Wege steht. 

In der zweiten und dritten Klasse nimmt mit der Einführung der Wahlpflichtfächer die Menge der sogenannten «weichen» Fächer im Verhältnis zu den kopflastigen Fächern jedoch ab und das Kompensieren von ungenügenden Noten in Deutsch, Mathematik und Englisch wird immer schwieriger. In der Realität zeigt sich, dass gerade diese Fächer für die meisten Firmen ausschlaggebend sind für die Vergabe von Lehrstellen.

Könnten in der ersten Sekundarklasse Schüler/-innen ungenügende Leistungen in den für viele Firmen ausschlaggebenden Fächern (z.B. Deutsch, Mathematik, Englisch) nicht durch gute Noten in den Fächern aus dem Bereich Phil. 3 kompensiert werden, so müssten sie in der ersten Klasse ihre Leistungen in Mathematik, Deutsch und Englisch verbessern. Durch diese Praxis könnten böse Überraschungen am Ende der Sekundarschulzeit vermieden werden.

Deshalb soll neu gelten: Um promoviert zu werden, muss während der gesamten Sekundarschulzeit in allen drei Bereichen Phil. 1, Phil. 2 und Phil. 3 je ein genügender Notenschnitt erreicht werden. Eine ungenügende Note kann damit nur durch Fächer des gleichen Bereichs kompensiert werden.

Folgend ein möglicher Vorschlag für die Zuordnung:

Phil. 1:  Deutsch, Französisch, Englisch, Geschichte, Italienisch, Lateinisch
Phil. 2:  Mathematik, Biologie, Geografie, Chemie, Physik, MINT

Phil. 3:  Sport, Musik, Bildnerisches Gestalten, Technisches Gestalten, Textiles Gestalten, HW

Regina Werthmüller
Vorstand Starke Schule beider Basel