Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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03.07.2021

Promotionssystem an den Sekundarschulen

Aufgrund der bestehenden Problematik, dass Schüler/-innen der Sekundarstufe 1 trotz Beförderung die Bedingungen für eine weiterführende Schule nicht erfüllen und auch keine adäquate Lehrstelle finden, hat die Starke Schule beider Basel (SSbB) eine breit angelegte Umfrage zum Thema Promotionssystem an den Sekundarschulen durchgeführt: Eine sehr grosse Mehrheit sieht einen klaren Handlungsbedarf. Viele fundierte Rückmeldungen mit Argumenten zeigen, dass unterschiedliche Lösungsansätze möglich sind. An der Umfrage haben 341 Lehrpersonen teilgenommen.

Am Ende der 1. Sekundarklasse werden viele Schüler/-innen trotz ungenügenden Leistungen in wichtigen Kernfächern (z.B. Mathematik, Deutsch) befördert, weil sie diese durch Fächer aus dem Bereich Phil. 3 (z.B. Werken, Musik, Sport) kompensieren können. Die Schüler/-innen fühlen sich in einer trügerischen Sicherheit und haben in der dritten Sekundarklasse Schwierigkeiten, die Übertrittskriterien für eine weiterführende Schule (FMS, WMS, Gymnasium) zu erfüllen. Sie finden teilweise auch keine Lehrstelle, weil viele Lehrstellenbetriebe insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und teilweise auch in Englisch gute Leistungen für die Vergabe einer Lehrstelle verlangen.

Die SSbB hat folgendes Modell 1 des Promotionssystem an den Sekundarschulen vorgeschlagen (vgl. Artikel vom 21.06.2021): Um befördert zu werden, soll neu in allen drei Bereichen Phil. 1, Phil. 2 und Phil. 3 je ein genügender Notenschnitt erreicht werden. Eine ungenügende Note in einem Fach könnte damit nur durch Fächer des gleichen Bereichs kompensiert werden. Zu diesem Vorschlag wurde die Meinung der Lehrpersonen eingeholt, die diesen mit «sehr gut», «gut», «ok» und «gefällt mir gar nicht» bewerten konnten. Im Anschluss konnte die gemachte Angabe in einem freien Textfeld begründet werden. Mit 56.9% beurteilen ihn eine Mehrheit als «sehr gut» oder «gut», 16.3% finden ihn «ok» und 26.9% gefällt der Vorschlag gar nicht (siehe Grafik).

Die Möglichkeit, eine schriftliche Begründung der gegebenen Antwort einzureichen, haben zahlreiche Umfrageteilnehmer/-innen genutzt: Auffallend ist, dass praktisch alle die genannte Problematik erkennen, jedoch viele unterschiedliche Lösungsansätze bestehen. Am von der SSbB vorgeschlagenen Modell 1 wird insbesondere kritisiert, dass einseitig (un-)begabte Schüler/-innen mit der Trennung aller drei Bereiche Phil. 1, Phil. 2 und Phil. 3 keine Kompensationsmöglichkeiten mehr haben. Aufgrund dessen werden im Folgenden drei weitere Modelle (Nr. 2, 3 und 4) des Promotionssystems erläutert, welche in den Rückmeldungen am häufigsten angegeben wurden.

Modell 2
Die Fächer von Phil. 1 und Phil. 2 werden in einem Bereich zusammengefasst und ungenügende Noten können innerhalb dieses neuen Bereichs kompensiert werden. Eine Kompensation mit Fächern aus dem Bereich Phil. 3 ist jedoch nicht möglich. Sprachliche Schwächen können also mit Stärken in den naturwissenschaftlichen Fächern ausgeglichen werden und umgekehrt.

Modell 3
Das Modell 3 ist inhaltlich identisch wie Modell 2, allerdings soll es nur für die beiden Leistungsniveaus E und P gelten. Im Niveau A hingegen wird das aktuelle System belassen, da für diese Schüler/-innen die musischen, respektive handwerklichen Fächer des Bereichs Phil. 3 ebenfalls, wie Deutsch und Mathematik, bei der Suche nach einer Lehrstelle eine wichtige Rolle spielen und so viele Remotionen im A-Niveau vermieden werden können. Als Folge dessen werden im Vergleich zu den Leistungsniveaus E und P die Phil. 3-Fächer für das Niveau A wesentlich gestärkt.

Modell 4
Alle Fächer können wie bisher miteinander kompensiert und ausgeglichen werden, wobei neu die Kernfächer Deutsch und Mathematik in den beiden Leistungsniveaus E und P doppelt zählen. Das heisst: Eine ungenügende Note z.B. in Deutsch zählt als zwei ungenügende Noten, die beide gemäss bisheriger Regelung je doppelt kompensiert werden müssen. Damit werden diese beiden Kernfächer stärker gewichtet als dies heute der Fall ist. Grund dafür ist, dass diese zwei Fächer für jegliche weitere Ausbildungen und Schulen von grosser Wichtigkeit sind und grundlegende Fähigkeiten diesbezüglich praktisch überall verlangt werden.

Damit sich die SSbB ein Bild darüber machen kann, wie die Lehrpersonen die verschiedenen Modelle einschätzen, freuen wir uns über eine Rückmeldung via Mail (starke.schule.beider.basel@gmx.ch). Eingereichte Stellungnahmen zum vorgeschlagenen Modell 1 der SSbB finden Sie hier.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel