Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

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    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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29.09.2021

Promotionsmodell löst politische Diskussion aus

Morgen Donnerstag reicht Landrätin Anita Biedert einen Vorstoss zum Promotionsmodell der Sekundarschulen ein. Ziel ist das Eliminieren von Schwachstellen im heutigen Beförderungssystem. Dazu soll die Laufbahnverordnung überarbeitet werden.

Ein Grossteil der befragten Lehrpersonen sieht in der Tat Handlungsbedarf. Folgend der Wortlaut des Vorstosses, den wir mit Erlaubnis der Landrätin bereits vorgängig abdrucken dürfen:

"Am Ende des ersten und zweiten Sekundarschuljahres erfüllen die meisten Schüler/-innen des Leistungsniveaus P (progymnasiales Niveau) und E (erweitertes Niveau) die Promotionsbedingungen. Am Ende der Sekundarschulzeit erfüllen viele Schüler/-innen die Bedingungen für eine weiterführende Schule (FMS, WMS, Gymnasium usw.) hingegen nicht, trotz gleichen Leistungen. Sie finden teilweise auch keine anspruchsvolle Lehrstelle, obwohl diese Jugendlichen über ein Leistungspotenzial verfügen, welches über dem Schnitt liegt. Viele Auszubildende haben in den Berufsfachschulen Probleme aufgrund mangelnder Fähigkeiten in Mathematik und Deutsch. Die KMU beklagen zunehmend die ungenügenden Noten.

Damit Schüler/-innen des Leistungsniveaus P und E am Ende der Sekundarschulzeit trotz erfolgreicher Beförderung nicht ohne adäquate Anschlusslösung dastehen, sollen betreffend Promotion in die zweiten und dritten Sekundarschulklassen entsprechende Promotionsbedingungen geschaffen werden wie für den Übertritt ans Gymnasium resp. an die weiterführenden Schulen FMS und WMS.

Die Gründe für das heute unbefriedigende Promotionsmodell sind offensichtlich: Das Hauptpro­blem liegt an den Kompensationsmöglichkeiten von ungenügenden Noten in wichtigen Kernfächern (Mathematik, Deutsch, Französisch, Englisch usw.) mit Fächern aus dem Bereich Phil. III (Werken, Musik, Sport usw.). Oft kompensieren Schüler/-innen des Leistungsniveaus P und E ungenügende Noten in Mathematik und Deutsch mit sehr guten Noten in Werken, Sport und Musik. In diesen Fächern sind Klassendurchschnitte von 5 und mehr an der Tagesordnung. Die Schüler/-innen werden deshalb befördert und sehen in den ersten beiden Sekundarschuljahren leider keine Notwendigkeit, die ungenügenden Leistungen in den Fächern Mathematik und Deutsch zu verbessern. Sie fühlen sich in einer trügerischen Sicherheit.

An einer Umfrage der Starken Schule beider Basel (SSbB), an der 296 Personen teilnahmen, sprechen sich 71.9% der Lehrpersonen dafür aus, dass das Promotionssystem an den Sekundarschulen unbefriedigend sei und korrigiert werden müsse.[1]

Aus den detaillierten Rückmeldungen von 340 Lehrpersonen bei einer ergänzenden Umfrage haben sich vier verschiedene Alternativen zum heutigen Promotionsmodell herauskristallisiert. (Beschreibung der vier Modelle: siehe hier).[2]

Die grösste Zustimmung erhielt ein Modell, welches nur für die beiden Leistungsprofile P und E gelten soll: Bei diesem Modell werden die Fächer der Bereiche Phil. I und Phil. II in einem Bereich zusammengefasst. Innerhalb dieses neuen Bereichs (D, E, F, I, L, Gs, M, Bio, Ch, Ph, MINT, Gg) müssen ungenügende Noten wie bis anhin doppelt kompensiert werden. Eine Kompensation mit Fächern aus dem Bereich Phil. III (Musik, Werken, Sport, BG usw.) ist jedoch nicht möglich. Sprachliche Schwächen können somit mit Stärken in den naturwissenschaftlichen Fächern ausgeglichen werden und umgekehrt. Ungenügende Noten im Bereich Phil. III können weiterhin mit Fächern des neuen Bereichs Phil. I + II kompensiert werden. Für das Leistungsniveau A hätte dieses Promotionsmodell keine Auswirkungen.

Lediglich 17.7% sehen mit den zur Diskussion gestellten vier Modellen gegenüber dem heutigen Promotionsmodell keine Verbesserung. Die vielen Rückmeldungen zeigen, dass die vorgeschlagenen Alternativen zum heutigen Promotionsmodell auf breite Zustimmung stossen.

Der Regierungsrat wird gebeten, diese vier beschriebenen Promotionsmodelle zu prüfen und allenfalls weitere Promotionsmodelle zu evaluieren sowie anschliessend die Laufbahnverordnung entsprechend zu überarbeiten."

Es handelt sich bereits um den zweiten Vorstoss, der zu diesem Thema eingereicht wurde. Am 24. Juni 2021 reichte Landrätin Regina Werthmüller (Vorstandsmitglieder SSbB) die Motion "Promotionssystem an den Sekundarschulen muss verbessert werden" (2021/457) ein. Die SSbB begrüsst die dadurch entstehenden politischen Diskussionen und erwartet, dass die Kritik der Bildungsfachleute am heutigen Promotionssystem ernst genommen werden.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel

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