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News
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Samstag, Juli 12, 2025
Mitte Landrat Marc Scherrer hat am 26. Juni eine Interpellation bezüglich Anstellungschance für Quereinstieg (Quest)-Studierende der PH FHNW eingereicht. Ab dem zweiten Studienjahr des Quest-Studiums ist eine Teilzeitanstellung von 30-50% vorgesehen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen wie dem Aargau scheint es im Kanton Basel-Landschaft grössere Hürden bei der Stellensuche zu geben. Gerade beim aktuellen Lehrpersonenmangel wären Quereinstiege jedoch bedeutend und es gilt diese zu unterstützen. (lbu)
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Donnerstag, Juli 10, 2025
Am 03. September 2025 findet am PZ BS ein Einführungsseminar zu den Unterrichtsmaterialien «Wie geht’s dir?» statt. Das Ziel des Seminars ist die Sicherheit, psychische Gesundheit im Unterricht zu thematisieren zu erlangen und zu wissen, wie die sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden können. (lbu)
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Mittwoch, Juli 09, 2025
Landrat Jan Kirchmayr hat am 26. Juni ein Postulat zum Hitzemonitoring an den kantonalen Schulen eingereicht. Der Regierungsrat soll in repräsentativ ausgewählten Schulzimmern im ganzen Kanton von Juni bis September die Temperaturen messen, um besonders belastete Standorte zu erkennen und den Handlungsbedarf zu steuern. (lbu)
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Dienstag, Juli 08, 2025
Die Uni-Basel führt momentan eine Umfrage zur Förderung von MINT durch. Gesucht sind Personen und Schulklassen, die Fragen zum Interesse an MINT-Themen und Studiengängen sowie zur Entscheidungsfindung für oder gegen diesen Bereich beantworten. (lbu)
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Montag, Juli 07, 2025
Der Pilotversuch, zerstrittene Eltern zu Beratungen zu verpflichten, ging erfolgreich aus. Nun will der Bundesrat dieses Modell schweizweit einführen. Etwa 30'000 Kinder sind jährlich von einer Scheidung der Eltern betroffen. Oftmals muss das Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingreifen, da die Eltern derart zerstritten sind. Häufig lösen die von Gericht erteilten Kinderbetreuungszeiten die Konflikte nicht, sondern machen sie nur noch schlimmer. Dabei sind die Kinder oft diejenigen, die den grössten Schaden haben. (ch)
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Sonntag, Juli 06, 2025
Derzeit beträgt die Studiengebühr an der Universität Basel pro Semester 850 Franken. Neu soll dieser Betrag auf 1´700 Franken verdoppelt werden. Diese Regel soll für alle Studierenden gelten, die für den Bachelorabschluss mehr als fünf Jahre benötigen. (ch)
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16.8.2023
Professor «Gender-Verbot» setzt sich durch
Politikprofessor Jürgen Plöhn, der an der Martin-Luther-Universität in Halle (D) in seinem Unterricht den Studenten das Gendern verboten hat und deswegen von der Universität verbannt wurde (der «Nebelspalter» berichtete), kann wieder an seine Lehrstätte zurückkehren. Der neu berufene Kanzler der Universität – dieser ist verantwortlich für die Verwaltung und den Haushalt der Universität – stellt Plöhn wieder die Infrastruktur wie die Hörsäle sowie die Sekretariatsleistungen zur Verfügung.
Der Entzug sämtlicher universitären Ressourcen und der Prüfungsbefugnis für den Professor (Studenten erhielten keine Credit Points mehr, wenn sie in seine Vorlesungen gingen) wurde im Bundesland Sachsen-Anhalt zum Politikum. In der Folge musste sich der Landtag mit dem Fall beschäftigen.
Plöhns Rückkehr an die Uni Halle hat darum Symbolkraft; er darf das Gendern im Lehrsaal nun weiterhin verbieten. Wobei der Professor das nie so sagen würde: «Ich verlange einfach von meinen Politologen, dass sie sich zur Vermittlung ihrer Erkenntnisse der Gesellschaft gegenüber verständlich ausdrücken, indem sie deren Sprache – keine Kunstsprache! – sprechen. Vor allem keine fehlerhafte Sprache, die manipulierend und deshalb unwissenschaftlich ist.»
Wenn Studenten in ihren Powerpoint-Präsentationen den Genderstern verwendeten oder Formulierungen verwendeten wie «anreisende Teilnehmende» oder «streikende Mitarbeitende», dann könnte Plöhn dazwischenfahren und den Vortragenden massregeln, man solle sprachlich keinen Unsinn erzählen. Zudem kolportiere der Genderstern ein unverbindliches Etwas – eine Ideologie. Der Stern sei bislang in der Literatur als Hinweis für eine Anmerkung verwendet worden. Und er klärte die Studenten mitunter auch gerne auf: «Zwischen einem Studenten und einem Studierenden sind grosse Unterschiede. Der Student ist die wenigste Zeit seines Studentenlebens ein Studierender». Oder es gibt kein KanzlerInnenamt. Das sei Sexismus in der Sprache, was darüber hinaus in der Gesellschaft nicht mehrheitsfähig sei.
«Gendersprache ist nicht wissenschaftlich»
Für Plöhn ist jedenfalls klar: Jemand, der die Gendersprache verwendet, will die Gesellschaft verändern. «Entsprechende Bekenntnisse kenne ich genügend, das erste solche datiert 1987 von der kommunistischen Politikerin Jutta Oesterle-Schwerin.» Etwas zu wollen sei legitim, doch ein solches ideologisches Anliegen habe nichts in einem wissenschaftlichen Umfeld zu suchen, so Plöhn.
Wer Plöhns Veranstaltungen besuchte, kannte diese Standards und hatte sich zumindest mit den Vorgaben des Professors abgefunden. Interne Klagen sind keine bekannt. Aber irgendwann beschwerten sich externe Studenten bei der Universitätsleitung. Der Dekan und Prodekan fackelten nicht lange. «Wir können Ihnen das Recht auf Lehre nicht verwehren. Sehr wohl können wir aber als Institut die Rahmenbedingungen dafür festlegen, die ich Ihnen hiermit kurz mitteile», schrieb ihm der geschäftsführende Direktor des Instituts für Politikwissenschaft kurz und bündig. Das Institut werde darum keinerlei Ressourcen zur Unterstützung seiner Lehre zur Verfügung stellen; um Raumbuchungen und Ähnliches müsse Plöhn sich selbst kümmern. Zudem sei der Besuch seiner Lehrveranstaltungen künftig in keinem Pflichtmodul mehr anrechenbar, «was die Teilnahme aus Sicht der Studenten natürlich witzlos macht», teilte er ihm mit und fügte noch höhnisch hinzu: «Ich weiss nicht, sehr geehrter Herr Plöhn, ob Sie unter diesen Voraussetzungen noch Freude an der Lehre haben werden.»
Fall Plöhn wird politisch
Plöhn lancierte eine Petition und adressierte den Landtag von Sachsen-Anhalt. Der Fall geriet zur Politgroteske. Mit seinen Argumenten für oder gegen die Gendersprache wollten sich die Politiker gar nicht erst auseinandersetzen. Man beschränkte sich auf formaljuristische Abklärungen. Im April beschied man Plöhn: «Die mit der Entscheidung verbundene Abkehr von der zuvor geübten Praxis stellt keine Willkürentscheidung dar, da sie auf Umstände reagierte, die von dem Petenten selbst herbeigeführt worden waren.»
Mit anderen Worten: Plöhn habe selber eine Änderung der gültigen sprachlichen Grundlagen herbeigeführt. Oder auch: Er habe Studenten aus sprachlichen Gründen benachteiligt. Der Prozess, solche Vorwürfe auszuräumen, zog sich über Monate hin. Plöhn dazu: «Nicht ich habe die Sprache geändert. Ich habe lediglich die zuvor fraglos akzeptierte Grundlage der Ideologiefreiheit der Wissenschaftssprache für meine Lehrveranstaltungen explizit machen müssen.» Zudem habe der Kanzler die aufgestellte Behauptung einer linken Abgeordneten, Plöhn hätte Studenten diskriminiert, «eindeutig zurückgewiesen»: «Kein einziger derartiger Fall ist aktenkundig!»
Zum Schutz der Wissenschaftlichkeit
Mit der Berufung des neuen Kanzlers kam frischen Wind in die festgefahrenen Positionen. Der Direktor des Instituts nahm an den Besprechungen nicht mehr teil. Aber jetzt ist es klar: «Die Martin-Luther-Universität nimmt zur Kenntnis, dass die Ablehnung der Gendersprache durch Professor Plöhn für seine eigenen Lehrveranstaltungen dem Schutze der Wissenschaftlichkeit seiner akademischen Lehrveranstaltungen zu dienen bestimmt ist.»
Daniel Wahl
Journalist Nebenspalter
[Quelle: Nebenspalter vom 8. August 2023]