Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

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16.8.2023

Professor «Gender-Verbot» setzt sich durch

Politikprofessor Jürgen Plöhn, der an der Martin-Luther-Universität in Halle (D) in seinem Unterricht den Studenten das Gendern verboten hat und deswegen von der Universität verbannt wurde (der «Nebelspalter» berichtete), kann wieder an seine Lehrstätte zurückkehren. Der neu berufene Kanzler der Universität – dieser ist verantwortlich für die Verwaltung und den Haushalt der Universität – stellt Plöhn wieder die Infrastruktur wie die Hörsäle sowie die Sekretariatsleistungen zur Verfügung.

Der Entzug sämtlicher universitären Ressourcen und der Prüfungsbefugnis für den Professor (Studenten erhielten keine Credit Points mehr, wenn sie in seine Vorlesungen gingen) wurde im Bundesland Sachsen-Anhalt zum Politikum. In der Folge musste sich der Landtag mit dem Fall beschäftigen.

Plöhns Rückkehr an die Uni Halle hat darum Symbolkraft; er darf das Gendern im Lehrsaal nun weiterhin verbieten. Wobei der Professor das nie so sagen würde: «Ich verlange einfach von meinen Politologen, dass sie sich zur Vermittlung ihrer Erkenntnisse der Gesellschaft gegenüber verständlich ausdrücken, indem sie deren Sprache – keine Kunstsprache! – sprechen. Vor allem keine fehlerhafte Sprache, die manipulierend und deshalb unwissenschaftlich ist.»

Wenn Studenten in ihren Powerpoint-Präsentationen den Genderstern verwendeten oder Formulierungen verwendeten wie «anreisende Teilnehmende» oder «streikende Mitarbeitende», dann könnte Plöhn dazwischenfahren und den Vortragenden massregeln, man solle sprachlich keinen Unsinn erzählen. Zudem kolportiere der Genderstern ein unverbindliches Etwas – eine Ideologie. Der Stern sei bislang in der Literatur als Hinweis für eine Anmerkung verwendet worden. Und er klärte die Studenten mitunter auch gerne auf: «Zwischen einem Studenten und einem Studierenden sind grosse Unterschiede. Der Student ist die wenigste Zeit seines Studentenlebens ein Studierender». Oder es gibt kein KanzlerInnenamt. Das sei Sexismus in der Sprache, was darüber hinaus in der Gesellschaft nicht mehrheitsfähig sei.

«Gendersprache ist nicht wissenschaftlich»

Für Plöhn ist jedenfalls klar: Jemand, der die Gendersprache verwendet, will die Gesellschaft verändern. «Entsprechende Bekenntnisse kenne ich genügend, das erste solche datiert 1987 von der kommunistischen Politikerin Jutta Oesterle-Schwerin.» Etwas zu wollen sei legitim, doch ein solches ideologisches Anliegen habe nichts in einem wissenschaftlichen Umfeld zu suchen, so Plöhn.

Wer Plöhns Veranstaltungen besuchte, kannte diese Standards und hatte sich zumindest mit den Vorgaben des Professors abgefunden. Interne Klagen sind keine bekannt. Aber irgendwann beschwerten sich externe Studenten bei der Universitätsleitung. Der Dekan und Prodekan fackelten nicht lange. «Wir können Ihnen das Recht auf Lehre nicht verwehren. Sehr wohl können wir aber als Institut die Rahmenbedingungen dafür festlegen, die ich Ihnen hiermit kurz mitteile», schrieb ihm der geschäftsführende Direktor des Instituts für Politikwissenschaft kurz und bündig. Das Institut werde darum keinerlei Ressourcen zur Unterstützung seiner Lehre zur Verfügung stellen; um Raumbuchungen und Ähnliches müsse Plöhn sich selbst kümmern. Zudem sei der Besuch seiner Lehrveranstaltungen künftig in keinem Pflichtmodul mehr anrechenbar, «was die Teilnahme aus Sicht der Studenten natürlich witzlos macht», teilte er ihm mit und fügte noch höhnisch hinzu: «Ich weiss nicht, sehr geehrter Herr Plöhn, ob Sie unter diesen Voraussetzungen noch Freude an der Lehre haben werden.»

Fall Plöhn wird politisch

Plöhn lancierte eine Petition und adressierte den Landtag von Sachsen-Anhalt. Der Fall geriet zur Politgroteske. Mit seinen Argumenten für oder gegen die Gendersprache wollten sich die Politiker gar nicht erst auseinandersetzen. Man beschränkte sich auf formaljuristische Abklärungen. Im April beschied man Plöhn: «Die mit der Entscheidung verbundene Abkehr von der zuvor geübten Praxis stellt keine Willkürentscheidung dar, da sie auf Umstände reagierte, die von dem Petenten selbst herbeigeführt worden waren.»

Mit anderen Worten: Plöhn habe selber eine Änderung der gültigen sprachlichen Grundlagen herbeigeführt. Oder auch: Er habe Studenten aus sprachlichen Gründen benachteiligt. Der Prozess, solche Vorwürfe auszuräumen, zog sich über Monate hin. Plöhn dazu: «Nicht ich habe die Sprache geändert. Ich habe lediglich die zuvor fraglos akzeptierte Grundlage der Ideologiefreiheit der Wissenschaftssprache für meine Lehrveranstaltungen explizit machen müssen.» Zudem habe der Kanzler die aufgestellte Behauptung einer linken Abgeordneten, Plöhn hätte Studenten diskriminiert, «eindeutig zurückgewiesen»: «Kein einziger derartiger Fall ist aktenkundig!»

Zum Schutz der Wissenschaftlichkeit

Mit der Berufung des neuen Kanzlers kam frischen Wind in die festgefahrenen Positionen. Der Direktor des Instituts nahm an den Besprechungen nicht mehr teil. Aber jetzt ist es klar: «Die Martin-Luther-Universität nimmt zur Kenntnis, dass die Ablehnung der Gendersprache durch Professor Plöhn für seine eigenen Lehrveranstaltungen dem Schutze der Wissenschaftlichkeit seiner akademischen Lehrveranstaltungen zu dienen bestimmt ist.»

Daniel Wahl
Journalist Nebenspalter

[Quelle: Nebenspalter vom 8. August 2023]