Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen

Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.

Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
 

News

  • Samstag, Oktober 12, 2024

    Repetition – der immer seltener genutzte Schlüssel zum Lernerfolg

    Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)

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  • Dienstag, Oktober 01, 2024

    Machen Hausaufgaben Sinn?

    Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)

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  • Montag, September 30, 2024

    Förderklassen-Initiave im Grossen Rat

    Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)

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  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

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  • Samstag, September 07, 2024

    Neuer Unterrichsbereich an den Gymnasien

    Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)

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  • Sonntag, August 18, 2024

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)

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16.8.2023

Professor «Gender-Verbot» setzt sich durch

Politikprofessor Jürgen Plöhn, der an der Martin-Luther-Universität in Halle (D) in seinem Unterricht den Studenten das Gendern verboten hat und deswegen von der Universität verbannt wurde (der «Nebelspalter» berichtete), kann wieder an seine Lehrstätte zurückkehren. Der neu berufene Kanzler der Universität – dieser ist verantwortlich für die Verwaltung und den Haushalt der Universität – stellt Plöhn wieder die Infrastruktur wie die Hörsäle sowie die Sekretariatsleistungen zur Verfügung.

Der Entzug sämtlicher universitären Ressourcen und der Prüfungsbefugnis für den Professor (Studenten erhielten keine Credit Points mehr, wenn sie in seine Vorlesungen gingen) wurde im Bundesland Sachsen-Anhalt zum Politikum. In der Folge musste sich der Landtag mit dem Fall beschäftigen.

Plöhns Rückkehr an die Uni Halle hat darum Symbolkraft; er darf das Gendern im Lehrsaal nun weiterhin verbieten. Wobei der Professor das nie so sagen würde: «Ich verlange einfach von meinen Politologen, dass sie sich zur Vermittlung ihrer Erkenntnisse der Gesellschaft gegenüber verständlich ausdrücken, indem sie deren Sprache – keine Kunstsprache! – sprechen. Vor allem keine fehlerhafte Sprache, die manipulierend und deshalb unwissenschaftlich ist.»

Wenn Studenten in ihren Powerpoint-Präsentationen den Genderstern verwendeten oder Formulierungen verwendeten wie «anreisende Teilnehmende» oder «streikende Mitarbeitende», dann könnte Plöhn dazwischenfahren und den Vortragenden massregeln, man solle sprachlich keinen Unsinn erzählen. Zudem kolportiere der Genderstern ein unverbindliches Etwas – eine Ideologie. Der Stern sei bislang in der Literatur als Hinweis für eine Anmerkung verwendet worden. Und er klärte die Studenten mitunter auch gerne auf: «Zwischen einem Studenten und einem Studierenden sind grosse Unterschiede. Der Student ist die wenigste Zeit seines Studentenlebens ein Studierender». Oder es gibt kein KanzlerInnenamt. Das sei Sexismus in der Sprache, was darüber hinaus in der Gesellschaft nicht mehrheitsfähig sei.

«Gendersprache ist nicht wissenschaftlich»

Für Plöhn ist jedenfalls klar: Jemand, der die Gendersprache verwendet, will die Gesellschaft verändern. «Entsprechende Bekenntnisse kenne ich genügend, das erste solche datiert 1987 von der kommunistischen Politikerin Jutta Oesterle-Schwerin.» Etwas zu wollen sei legitim, doch ein solches ideologisches Anliegen habe nichts in einem wissenschaftlichen Umfeld zu suchen, so Plöhn.

Wer Plöhns Veranstaltungen besuchte, kannte diese Standards und hatte sich zumindest mit den Vorgaben des Professors abgefunden. Interne Klagen sind keine bekannt. Aber irgendwann beschwerten sich externe Studenten bei der Universitätsleitung. Der Dekan und Prodekan fackelten nicht lange. «Wir können Ihnen das Recht auf Lehre nicht verwehren. Sehr wohl können wir aber als Institut die Rahmenbedingungen dafür festlegen, die ich Ihnen hiermit kurz mitteile», schrieb ihm der geschäftsführende Direktor des Instituts für Politikwissenschaft kurz und bündig. Das Institut werde darum keinerlei Ressourcen zur Unterstützung seiner Lehre zur Verfügung stellen; um Raumbuchungen und Ähnliches müsse Plöhn sich selbst kümmern. Zudem sei der Besuch seiner Lehrveranstaltungen künftig in keinem Pflichtmodul mehr anrechenbar, «was die Teilnahme aus Sicht der Studenten natürlich witzlos macht», teilte er ihm mit und fügte noch höhnisch hinzu: «Ich weiss nicht, sehr geehrter Herr Plöhn, ob Sie unter diesen Voraussetzungen noch Freude an der Lehre haben werden.»

Fall Plöhn wird politisch

Plöhn lancierte eine Petition und adressierte den Landtag von Sachsen-Anhalt. Der Fall geriet zur Politgroteske. Mit seinen Argumenten für oder gegen die Gendersprache wollten sich die Politiker gar nicht erst auseinandersetzen. Man beschränkte sich auf formaljuristische Abklärungen. Im April beschied man Plöhn: «Die mit der Entscheidung verbundene Abkehr von der zuvor geübten Praxis stellt keine Willkürentscheidung dar, da sie auf Umstände reagierte, die von dem Petenten selbst herbeigeführt worden waren.»

Mit anderen Worten: Plöhn habe selber eine Änderung der gültigen sprachlichen Grundlagen herbeigeführt. Oder auch: Er habe Studenten aus sprachlichen Gründen benachteiligt. Der Prozess, solche Vorwürfe auszuräumen, zog sich über Monate hin. Plöhn dazu: «Nicht ich habe die Sprache geändert. Ich habe lediglich die zuvor fraglos akzeptierte Grundlage der Ideologiefreiheit der Wissenschaftssprache für meine Lehrveranstaltungen explizit machen müssen.» Zudem habe der Kanzler die aufgestellte Behauptung einer linken Abgeordneten, Plöhn hätte Studenten diskriminiert, «eindeutig zurückgewiesen»: «Kein einziger derartiger Fall ist aktenkundig!»

Zum Schutz der Wissenschaftlichkeit

Mit der Berufung des neuen Kanzlers kam frischen Wind in die festgefahrenen Positionen. Der Direktor des Instituts nahm an den Besprechungen nicht mehr teil. Aber jetzt ist es klar: «Die Martin-Luther-Universität nimmt zur Kenntnis, dass die Ablehnung der Gendersprache durch Professor Plöhn für seine eigenen Lehrveranstaltungen dem Schutze der Wissenschaftlichkeit seiner akademischen Lehrveranstaltungen zu dienen bestimmt ist.»

Daniel Wahl
Journalist Nebenspalter

[Quelle: Nebenspalter vom 8. August 2023]