Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

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    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

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    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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22.05.2024

Noten abschaffen – eine gute Idee?

Die nächste Reformbombe ist gezündet: Der Verband schweizerischer Schulleiterinnen und Schulleiter unter der Führung von Thomas Minder und der LCH unter der Leitung von Dagmar Rösler plädieren für die Abschaffung der Noten zumindest in der Primarschule bis und mit sechstem Schuljahr – eine Ausweitung dieser Forderung auf die gesamte obligatorische Schulzeit ist nicht ausgeschlossen und meines Wissens auch schon angedacht. Ist das eine gute Idee? Der folgende Artikel versucht einzuordnen.

Sollte mich jemand fragen, welche Konstante ich dem schweizerischen Schulsystem zuordnen würde für den Zeitraum der letzten dreissig Jahre, meine Antwort käme wie aus der Pistole geschossen: Der permanente Reformdruck. Nun also die nächste Reform. Noten sind nicht mehr zeitgemäss, entbehren jeglicher differenzierter Rückmeldung, demotivieren und sind auch in keinster Art und Weise objektiv trotz Verrechnungsmöglichkeit. Also weg damit. Als Ersatz fungieren sodann Lernberichte, Gespräche und ggf. Prädikate.

Sind Noten richtig?

Die Notengebung ist eine Konstante in unserer Volksschule. Sie bildet in Relation zu einer Skala den Leistungsstand eines Schülers, einer Schülerin in der kürzest möglichen Form ab. Deswegen ist eine Note aber nicht zwingend objektiv, da das Erteilen der Note durch Lehrpersonen erfolgt und damit subjektiven Bewertungskriterien unterliegt. Auch differenziert ist eine Note nicht als Rückmeldung. «4» heisst «genügend». Aber was genügt denn? Da müsste der Anforderungskatalog der Bewertung offengelegt werden. 6 ist nicht gleich 6 – deshalb setzen viele Firmen bei Bewerbungen von Jugendlichen mittlerweile auf eigene Checks.

Dennoch ist das Handhaben von Bewertungsereignissen mit Noten m. E. transparenter und durch Summierung und Gewichtung einschätzbarer als ein Lernbericht. Wie etwa will eine Schulleitung das Rekurswesen organisieren, wenn Eltern gegen gewisse Formulierungen in Lernberichten vorgehen?

Motivation?

Motivation oder Demotivation geschieht nicht durch Noten. Klar ist es nicht erbauend, viermal eine Drei zurückzuerhalten in einem Fach. Die Rückmeldung einer Leistung muss m. E. immer gekoppelt sein an die Gesprächsbereitschaft der Lehrperson und könnte einmal im Semester seitens der die Leistungen zusammenfassenden Klassenlehrperson auch mit einem Bericht versehen sein. Diese Zusatzarbeit müsste aber zwingend ressourciert werden. Das eine tun und das andere nicht lassen.

Wer liest Lernberichte?

Ausführlichere Lernberichte einmal pro Schuljahr könnten tatsächlich hilfreich sein. Ich will aber den HR-Beauftragen sehen, der bei Bewerbungen von Lehrstellensuchenden gut und gerne 50 Lernberichte durchliest und sie zueinander in Relation setzt.

Mit Argusaugen gelesen werden die Lernberichte ggf. von ambitionierten Eltern, eher weniger von Schülerinnen und Schülern… Wenn darin Formulierungen enthalten sind, die ggf. abwertend oder auch nur bewertend daherkommen, entsteht zumindest Diskussionsbedarf. Im Gespräch kann dann ebenso gut auch ein Anwalt mit von der Partie sein. Wer also meint, unangenehmen Auseinandersetzungen entfliehen zu können mittels Lernberichten, wird das blaue Wunder erleben, es sei denn, es wird nur noch schöngeredet. Ob das das berühmte Ei des Kolumbus wäre, bleibe dahingestellt. Dienlich ist so ein Ansatz m. E. eher nicht.

Daniel Vuilliomenet
ehemaliger Sekundarlehrer