


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
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Montag, Mai 05, 2025
Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)
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Freitag, April 25, 2025
Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)
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Donnerstag, April 24, 2025
Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)
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Dienstag, April 22, 2025
Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)
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Montag, April 21, 2025
Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)
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Montag, April 21, 2025
Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)
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12.07.2022
Neuer Berufsauftrag führt zum Abbau der Unterrichtsqualität
Mit dem Ziel, den Lehrpersonen weitere Aufgabenfelder im Rahmen ihres Arbeitsvertrages zu übertragen und damit Lohnkosten einzusparen, überarbeitete die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) des Kantons Basel-Landschaft das Personaldekret betreffend «Berufsauftrag und Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen». Der erste Entwurf der Regierung wurde im Rahmen der Vernehmlassung von mehreren Interessensverbänden (z.B. LVB, SSbB) heftig kritisiert. Einmal mehr sollen die Lehrpersonen weitere Aufgabenfelder im Rahmen ihres Berufsauftrages übertragen werden können, die bis heute zusätzlich entschädigt wurden.
Im Juni 2022 präsentierte die Regierung, basierend auf den erhaltenen Rückmeldungen, eine überarbeitete Version: Eine markante Verbesserung zur ersten Version kann nicht festgestellt werden. Die geplanten Änderungen bedeuten einen weiteren Attraktivitätsverlust des Berufs der Lehrpersonen. Im Hinblick auf den derzeitigen und künftig zunehmenden Mangel an gut ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen, schadet diese Vorlage unserem Bildungssystem.
Der neue Berufsauftrag für die Primarstufe und die Sekundarstufen 1 und 2 umfasst im verpflichtenden Grundauftrag gemäss dem aktuellen Vorschlag der BKSD die folgenden fünf Arbeitsbereiche: A Unterricht, B Unterrichtsbezogene Aufgaben, C Schulbezogene Aufgaben, D Beratung Schüler/-innen und Eltern, E Personalentwicklung.
Weniger Zeit für die Unterrichtsvorbereitung
Ein wesentlicher Unterschied zum Ist-Zustand stellt dabei die prozentuale Umverteilung des Gesamtpensums dar. Die Bereiche A und B umfassen neu für alle drei Schulstufen 85%. Vorher konnten die Lehrpersonen auf der Sekundarstufen 1 und zwei mit 87% resp. 87.8% mehr Zeit für die Vorbereitung des Unterrichtes investieren. Die drei Bereiche C, D und E decken die restlichen 15% ab (auf Sek 1 vorher 13%, auf Sek. 2 vorher 13.2%). Für die Personalentwicklung im Bereich E sind weiterhin mindestens 2% der Arbeitszeit zu investieren.
Auf den ersten Blick wirkt das Ganze wie eine reine Umverteilung der Ressourcen. In Tat und Wahrheit versteckt sich hinter den angestrebten Änderungen jedoch zusätzlicher Arbeitsaufwand, was in einer höheren Arbeitsbelastung der Lehrpersonen resultiert. Im Bereich B «Unterrichtsbezogene Aufgaben» wird nicht wie bisher nur das Vor- und Nachbereiten des Unterrichts aufgelistet, sondern mit dem neuen Bereichstitel auch Platz für zusätzliche Aufgaben geschaffen (z.B. Fachschaftssitzungen, Teamsitzungen, Zusammenarbeit mit externen Diensten). Dies, obwohl der Bereich B um 2 Prozentpunkte geschrumpft ist. Der Bereich A des effektiven Unterrichts ist nicht variabel, die Anzahl zu unterrichtenden Lektionen bleibt gleich. Faktisch bleibt so weniger Zeit für das Kerngeschäft der Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung, da zeitliche Ressourcen von weiteren Aufgaben verschlungen werden, woraus unweigerlich ein Abbau der Unterrichtsqualität folgt.
Schulleitungen können ihre Lehrpersonen zu weiteren Arbeiten verpflichten
Durch die Verschiebung einiger Arbeitsfelder von den Bereichen C und D in den Bereich B, werden insbesondere im Bereich C (Schulbezogene Aufgaben) zeitliche Ressourcen frei, welche nun mit neuen Aufgabenübertragungen gefüllt werden, die heute separat entschädigt wurden (z.B. Mithilfe während arbeitsfreien Tagen bei Gesamtschulanlässen, Schulfesten, Abschlusstage). Dadurch können Kosten eingespart werden.
Detaillierte Arbeitszeiterfassung ist nicht mehr obligatorisch
Die Erfassung der Jahresarbeitszeit für die verschiedenen Arbeitsbereiche erfolgt in der Regel durch eine pauschale Vereinbarung. Auf eine obligatorische detaillierte Arbeitszeiterfassung durch die Lehrpersonen wird verzichtet. Stattdessen wird auf das Prinzip der Vertrauensarbeitszeit gesetzt und die bisherige «einfache Agendaführung» (EAF) restlos aufgehoben. Bei Anzeichen einer Überbeanspruchung oder unzureichenden Leistungen kann eine genaue Dokumentation trotzdem erfolgen. Dies scheint auf den ersten Blick für die Lehrpersonen vorteilhaft zu sein, zumal das Erstellen einer detaillierten Arbeitszeiterfassung aufwändig ist. Allerdings ist das Risiko real, dass übermotivierte Schulleitungen ihre Lehrpersonen mit zusätzlichen Arbeiten eindecken.
SSbB lehnt die vorgeschlagenen Änderungen des Berufsauftrages ab
In den kommenden Jahren wird sich der Lehrermangel akzentuieren. Damit genügend gut ausgebildete Lehrpersonen zur Verfügung stehen, muss die Attraktivität verbessert werden. Die überarbeitete Version des Berufsauftrages ist aus dieser Sicht ein klarer Rückschritt. Die Starke Schule beider Basel (SSbB) lehnt die vorliegende Änderung des Berufsauftrages aus den erwähnten Gründen ab und bittet den Landrat, der die Änderungen des Personaldekretes beschliessen muss, die Vorlage an die BKSD mit entsprechenden Überarbeitungsaufträgen zurückzuweisen.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel