


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
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Dienstag, April 15, 2025
Die Bevölkerungszahl des Kantons Basel-Stadt wird immer wie grösser und so auch die Anzahl Schulkinder, die einen Platz an einer Sekundarschule brauchen. Deshalb plant die Basler Regierung eine neue Sekundarschule. (as)
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Montag, April 14, 2025
Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat eine neue Version der gymnasialen Maturitätsreform zur Anhörung freigegeben. Folgende Veränderungen sind geplant: Ab 2025 müssen Schüler*innen einen interdisziplinären Kurs in einem der folgenden Bereiche wählen: Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik, Informatik oder Naturwissenschaften und Technik. Dadurch steigt die Anzahl der Maturitätsprüfungen von fünf auf sechs. Der Unterricht in anderen Fächern wird entsprechend reduziert. (lbe)
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Montag, April 14, 2025
Das Kantonsparlament von Zürich hat Ende März 2025 die Förderklasseninitiative angenommen, die unter anderem von der SVP, FDP und GLP getragen wurde. Künftig müssen deshalb sämtliche Zürcher Schulgemeinden sogenannte Förderklassen – auch bekannt als Kleinklassen – anbieten. (ai)
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Sonntag, April 13, 2025
Der beiden Basler Kantone beteiligen sich zurzeit anteilsmässig zu den Studierenden an den Kosten der Universität. Stimmen der SVP aus dem Kanton Basel-Landschaft befürworten diese Art der Handhabung nicht und wollen deshalb den Univertrag künden. (as)
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Samstag, April 12, 2025
Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)
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Donnerstag, April 03, 2025
Die Gymiprüfung im Kanton Zürich ist fast jedem bekannt und sie führt jedes Jahr aufs Neue zu heftigen Diskussionen. Die Meinungen dazu sind sehr klar. Im Verlauf der letzten Jahre haben sich deutliche Meinungen herauskristallisiert. (as)
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11.03.2020
Nachteilsausgleich für die Lese- und Rechtschreibschwäche
Simon (Name geändert) geht in die 5. Primarklasse, als bei ihm vom schulpsychologischen Dienst eine Rechtschreibschwäche (Legasthenie) festgestellt wird. Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS) werden sowohl juristisch als auch in der logopädischen Literatur als Behinderung anerkannt, da sie nicht aufgrund falscher Förderung zustande kommen und auch nach Jahren nicht plötzlich verschwinden. (vgl. Schulte-Körne, 2002) Deshalb hat Simon einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (NA). Gemäss der Laufbahnordnung (§ 18) müssen bei Leistungserhebungen Massnahmen zum NA angewendet werden.
In der 5. und 6. Primarklasse wurden folgende Massnahmen umgesetzt: Simon erhielt 1/3 mehr Zeit und durfte Aufsätze und Textbeiträge am PC schreiben sowie das Rechtschreibprogramm nutzen. Weil die Rechtschreibung bei den Fremdsprachen in der Primarschule noch nicht bewertet wird, konnte Simon mit einem Notendurchschnitt von 4.8 in das Niveau E der Sekundarschule eingestuft werden.
Auch an der Sekundarschule erhielt Simon einen NA bewilligt: In allen nichtsprachlichen Fächern werden Texte nur bezüglich Inhalt bewertet, Diktate können ab Diktiergerät geschrieben werden, ein Zeitzuschlag darf maximal 1/3 der offiziellen Prüfungszeit beantragen, die Prüfung kann in einem separaten Raum durchgeführt werden, Klärungsfragen bei Aufgabenstellung dürfen jederzeit gestellt werden. Alle diese Hilfsmittel klingen gut, jedoch gibt es folgende Lücke: Diktate und Aufsätze werden in allen drei Sprachfächern (Deutsch, Französisch und Englisch) regulär bewertet. Die Rechtschreibfehler benotet. Es gibt keine individuellen Hilfsmittel und Anpassungen bei Wörtchentests im Fremdsprachunterricht und keine Textanpassung bei der Prüfung der Lesefertigkeit. Genau hier, wo die grössten Schwächen der Kinder und Jugendlichen mit LRS liegen, werden keine Massnahmen des NA umgesetzt.
Konkret bedeutet dies, dass Simon in den drei Sprachfächern mit Diktaten und Wörtchentests so viele ungenügende Noten schreibt, dass er diese unmöglich mit den anderen, zum Teil auch mündlichen Noten, kompensieren kann. Der Nachteilsausgleich greift hier zu wenig, die Chancengleichheit ist nicht gewährleistet.
Sowohl der Verband Dyslexie Schweiz als auch der Verband Deutschschweizer Logopädinnen und Logopädenverband empfehlen:
- Alternative Leistungsnachweise, v.a. Befreiung von Leistungserhebungen, die ausschliesslich den Dyslexie betreffenden Kompetenzbereich betreffen (bspw. Diktate). (vgl. Lichtsteiner Müller 2013, 1
- Keine oder abgestufte Bewertung von Rechtschreibung- und Grammatikfehlern (im Voraus definierte, eingegrenzte Fehler).
- Prüfung/Vokabelprüfung mündlich anstatt schriftlich aufnehmen.
- Die Bewertung der Rechtschreibung soll auf einen bestimmten Bereich eingeschränkt werden. Zusätzlich sollen mündliche Prüfungen (Vortrag) angeboten werden, damit die Noten in Rechtschreibung nicht so ins Gewicht fallen.
Diese Empfehlungen werden allesamt im Kanton Basellandschaft im Katalog der Massnahmen für den NA leider nicht aufgeführt und deshalb auch nicht umgesetzt. Das Konzept Nachteilsausgleich müsste dringend überarbeitet werden.
Nathalie Twerenbold
Siehe:
Verband Dyslexie Schweiz (Hrsg.), (2017), Infoblatt Nachteilsausgleich Legasthenie, DLV (Hrsg.) (2015) Positionspapier, Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreibschwäche auf Primar und Sekundarstufe, S.4. Lichtsteiner Müller M. (2013). Dyslexie und Dyskalkulie. (2. Aufl.). hep verlag.