Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Montag, Juni 30, 2025

    Neue Schulanlage Fröschmatt

    Die Schulanlage Fröschmatt in Pratteln soll für rund 119 Millionen Franken erneuert werden. Das neue Schulhaus soll im dritten Quartal des Jahres 2029 fertig sein und Platz für 36 Klassen bieten. (lbu)

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  • Samstag, Juni 28, 2025

    Revision im Bereich Guthaben für zusätzliche Lektionen

    Der Kanton Basel-Stadt strebt eine Revision betreffend die Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen an, denn das heutige System bietet kaum Möglichkeiten Guthaben von zusätzlichen Lektionen abzubauen. Die Ziele davon sind der Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben. Und die Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen. (lbu)

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  • Donnerstag, Juni 26, 2025

    Neue Eintrittsregelung fürs Gymnasium

    Ab dem Schuljahr 2025/26 soll es eine Altersbeschränkung für den Eintritt ans Gymnasium geben. Der reguläre Eintritt in eine erste Klasse des Gymnasiums ist demnach nur noch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr möglich. (lbu)

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  • Dienstag, Juni 24, 2025

    Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen

    An der Landratssitzung vom 12 Juni 2025 hat Dominique Erhart ein politischer Vorstoss zum Thema Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen eingereicht. Erhart fordert von der Regierung, die Sicherheitsmassnahmen der Baselbieter Schulen zu testen und gegebenenfalls zu verbessern. (ch)

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  • Samstag, Juni 21, 2025

    Nachwuchssicherung Ärzteberuf in der Nordwestschweiz

    Im Kanton Basel-Landschaft herrscht ein akuter Fachkräftemangel im medizinischen Bereich. Landrat Sven Inäbnit (FDP) reichte deswegen vergangenen Donnerstag eine Interpellation ein und fordert Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des medizinischen Bereichs in der Region Nordwestschweiz. (lbu)

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  • Donnerstag, Juni 19, 2025

    Motion Abschaffung Frühfranzösisch eingereicht

    Die Motion der Landrätin Anita Biedert-Vogt betreffend Abschaffung vom Frühfranzösisch auf der Primarstufe wurde vergangenen Donnerstag im Landrat eingereicht. (lbu)

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11.03.2020

Nachteilsausgleich für die Lese- und Rechtschreibschwäche

Simon (Name geändert) geht in die 5. Primarklasse, als bei ihm vom schulpsychologischen Dienst eine Rechtschreibschwäche (Legasthenie) festgestellt wird. Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS) werden sowohl juristisch als auch in der logopädischen Literatur als Behinderung anerkannt, da sie nicht aufgrund falscher Förderung zustande kommen und auch nach Jahren nicht plötzlich verschwinden. (vgl. Schulte-Körne, 2002) Deshalb hat Simon einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (NA). Gemäss der Laufbahnordnung (§ 18) müssen bei Leistungserhebungen Massnahmen zum NA angewendet werden.

In der 5. und 6. Primarklasse wurden folgende Massnahmen umgesetzt: Simon erhielt 1/3 mehr Zeit und durfte Aufsätze und Textbeiträge am PC schreiben sowie das Rechtschreibprogramm nutzen. Weil die Rechtschreibung bei den Fremdsprachen in der Primarschule noch nicht bewertet wird, konnte Simon mit einem Notendurchschnitt von 4.8 in das Niveau E der Sekundarschule eingestuft werden.

Auch an der Sekundarschule erhielt Simon einen NA bewilligt: In allen nichtsprachlichen Fächern werden Texte nur bezüglich Inhalt bewertet, Diktate können ab Diktiergerät geschrieben werden, ein Zeitzuschlag darf maximal 1/3 der offiziellen Prüfungszeit beantragen, die Prüfung kann in einem separaten Raum durchgeführt werden, Klärungsfragen bei Aufgabenstellung dürfen jederzeit gestellt werden. Alle diese Hilfsmittel klingen gut, jedoch gibt es folgende Lücke: Diktate und Aufsätze werden in allen drei Sprachfächern (Deutsch, Französisch und Englisch) regulär bewertet. Die Rechtschreibfehler benotet. Es gibt keine individuellen Hilfsmittel und Anpassungen bei Wörtchentests im Fremdsprachunterricht und keine Textanpassung bei der Prüfung der Lesefertigkeit. Genau hier, wo die grössten Schwächen der Kinder und Jugendlichen mit LRS liegen, werden keine Massnahmen des NA umgesetzt.

Konkret bedeutet dies, dass Simon in den drei Sprachfächern mit Diktaten und Wörtchentests so viele ungenügende Noten schreibt, dass er diese unmöglich mit den anderen, zum Teil auch mündlichen Noten, kompensieren kann. Der Nachteilsausgleich greift hier zu wenig, die Chancengleichheit ist nicht gewährleistet.

Sowohl der Verband Dyslexie Schweiz als auch der Verband Deutschschweizer Logopädinnen und Logopädenverband empfehlen:
  • Alternative Leistungsnachweise, v.a. Befreiung von Leistungserhebungen, die ausschliesslich den Dyslexie betreffenden Kompetenzbereich betreffen (bspw. Diktate). (vgl. Lichtsteiner Müller 2013, 1
  • Keine oder abgestufte Bewertung von Rechtschreibung- und Grammatikfehlern (im Voraus definierte, eingegrenzte Fehler).
  • Prüfung/Vokabelprüfung mündlich anstatt schriftlich aufnehmen.
  • Die Bewertung der Rechtschreibung soll auf einen bestimmten Bereich eingeschränkt werden. Zusätzlich sollen mündliche Prüfungen (Vortrag) angeboten werden, damit die Noten in Rechtschreibung nicht so ins Gewicht fallen.
Diese Empfehlungen werden allesamt im Kanton Basellandschaft im Katalog der Massnahmen für den NA leider nicht aufgeführt und deshalb auch nicht umgesetzt. Das Konzept Nachteilsausgleich müsste dringend überarbeitet werden.

Nathalie Twerenbold

Siehe: 
Verband Dyslexie Schweiz (Hrsg.), (2017), Infoblatt Nachteilsausgleich Legasthenie, DLV (Hrsg.) (2015) Positionspapier, Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreibschwäche auf Primar und Sekundarstufe, S.4.
Lichtsteiner Müller M. (2013). Dyslexie und Dyskalkulie. (2. Aufl.). hep verlag.