


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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Freitag, Januar 17, 2025
Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)
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Donnerstag, Januar 16, 2025
Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)
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11.03.2021
Nachteilsausgleich bei Lese- und Rechtschreibschwäche
Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS) werden sowohl juristisch als auch in der logopädischen Literatur als Behinderung anerkannt, weil diese auch nach Jahren nicht verschwindet. Wenn keine falsche Förderung vorliegt, haben Schüler/-innen mit diagnostizierter Legasthenie Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (NA). Dieser wird an den Sekundarschulen meist so gewährt, dass in nichtsprachlichen Fächern Texte nur nach Inhalt bewertet, Diktate ab Diktiergerät geschrieben, bei Prüfungen ein Zeitzuschlag von maximal 1/3 der offiziellen Prüfungszeit gewährt oder die Prüfung in einem anderen Raum geschrieben werden.
Ungenügendes Konzept für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs
Diese Nachteilsausgleiche sind durchaus hilfreich, in bestimmten Fällen jedoch ungenügend: Ausgerechnet bei Aufsätzen und Diktaten in den Sprachfächern Deutsch, Französisch und Englisch werden die Rechtschreibfehler gemäss den gültigen Richtlinien bewertet und benotet – also genau in demjenigen Bereich, in welchem die Lernenden mit LRS die grössten Schwächen haben. Diese Situation ist unbefriedigend, weil allzu oft die betroffenen Schulkinder die Beförderung nicht schaffen und so ein Schuljahr wiederholen müssen.
Vorstoss im Parlament zeigt Wirkung
Im Mai 2020 reichte ich einen parlamentarischen Vorstoss ein und thematisierte die bestehenden Lücken. Insbesondere forderte ich die Überarbeitung der Richtlinien für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs: Bestehende Lücken sollen durch Ergänzungen im Konzept geschlossen werden.
Erfreulicherweise bestätigte die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) vor wenigen Tagen, dass die notwendigen Ergänzungen im Konzept Nachteilsausgleich unter Mitwirkung des Sozialpädagogischen Dienstes sowie dem Kinder- und Jungendpsychiatrischen Dienstes abgeschlossen und wie folgt ergänzt wurden.
Keine oder abgestufte Bewertungen von Rechtschreibung- und Grammatikfehlern bei im Voraus definierten, eingegrenzten Fehlern;
- Prüfungen (z.B. Vokabelprüfungen) mündlich anstatt schriftlich durchführen;
- Die Bewertung der Rechtschreibung soll auf einen bestimmten Bereich eingeschränkt werden. Zusätzlich sollen mündliche Prüfungen (z.B. Vortrag) angeboten werden, damit die Noten in Rechtschreibung nicht so ins Gewicht fallen.
Mit den Verbesserungen wird den Schüler/-innen manch ungenügende Note erspart bleiben und dadurch den Schulalltag erleichtert.
Regina Werthmüller, Landrätin parteilos