


News
-
Freitag, September 08, 2023
Wie bereits in Baselstadt, wurde nun auch in Baselland ein Vorstoss bezüglich politischer Bildung an den obligatorischen Schulen eingereicht. Gerade im Hinblick auf die geringe Stimmbeteiligung und den hohen Altersdurchschnitt der Wählenden und Abstimmenden könnte die Einführung eines eigenständigen Fachs sinnvoll sein. (lb)
-
Freitag, September 01, 2023
Zurzeit läuft bis am 13. September eine breit angelegte Umfrage zu zwei alternativen Modellen betreffend Übertrittsregelungen Primarschule-Sekundarschule. Lehrpersonen und Eltern von schulpflichtigen Kindern sowie Bildungsinteressierte sind eingeladen an der Umfrage teilzunehmen. Dazu benötigen Sie einen Zugangslink, den Sie per Mail an starke.schule.beider.basel@gmx.ch anfordern können. (lb)
-
Montag, August 28, 2023
Keine Jugendlichen über 16 Jahren mehr in Fremdsprachenintergrationsklassen (FSK): Aufgrund der steigenden Anzahl der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen ist die Kapazität der FSK vollständig ausgeschöpft. Als Ersatz gibt es seit diesem Schuljahr das "Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarschufe II (IAV SEk II). (lh)
-
Sonntag, August 27, 2023
Seit der Cornonapandemie erhält die SSbB vermehrt Anfragen von Schüler/-innen und Eltern nach Adressen von Beratungsstellen bei psychischen Erkrankungen von Familienangehörigen. Gerne verweisen wir auf die Anlaufstelle für Kinder psychisch erkrankter Eltern oder Geschwister, welche speziell Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen und Schulleitung sowie Eltern berät. (ch)
-
Dienstag, August 15, 2023
Aufgrund des grossen Fachkräftemangels und der zunehmenden Digitalisierung ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Baselland will die Laufbahnentscheide der Sekundarschüler/-innen noch besser fördern. In Pratteln steht der Bevölkerung ab Herbst 2024 ein Laufbahnzentrum offen. (jw)
-
Mittwoch, August 09, 2023
Kommenden Montag absolvieren in den beiden Basler Halbkantonen Hunderte von Kindern ihren allerersten Schultag, meist mit vielen Erwartungen, grosser Neugier und Spannung. Für die Eltern bedeutet dieser Tag auch ein Loslassen, manche fürchten sich auch davon. Die NZZ publizierte in der Ausgabe vom 5. August einen lesenswerten Artikel unter dem Titel «Wird mein Kind Freunde finden?». (jw)
Spenden
Wir freuen uns über Ihre Spende.
Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden
PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8
11.03.2021
Nachteilsausgleich bei Lese- und Rechtschreibschwäche
Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS) werden sowohl juristisch als auch in der logopädischen Literatur als Behinderung anerkannt, weil diese auch nach Jahren nicht verschwindet. Wenn keine falsche Förderung vorliegt, haben Schüler/-innen mit diagnostizierter Legasthenie Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (NA). Dieser wird an den Sekundarschulen meist so gewährt, dass in nichtsprachlichen Fächern Texte nur nach Inhalt bewertet, Diktate ab Diktiergerät geschrieben, bei Prüfungen ein Zeitzuschlag von maximal 1/3 der offiziellen Prüfungszeit gewährt oder die Prüfung in einem anderen Raum geschrieben werden.
Ungenügendes Konzept für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs
Diese Nachteilsausgleiche sind durchaus hilfreich, in bestimmten Fällen jedoch ungenügend: Ausgerechnet bei Aufsätzen und Diktaten in den Sprachfächern Deutsch, Französisch und Englisch werden die Rechtschreibfehler gemäss den gültigen Richtlinien bewertet und benotet – also genau in demjenigen Bereich, in welchem die Lernenden mit LRS die grössten Schwächen haben. Diese Situation ist unbefriedigend, weil allzu oft die betroffenen Schulkinder die Beförderung nicht schaffen und so ein Schuljahr wiederholen müssen.
Vorstoss im Parlament zeigt Wirkung
Im Mai 2020 reichte ich einen parlamentarischen Vorstoss ein und thematisierte die bestehenden Lücken. Insbesondere forderte ich die Überarbeitung der Richtlinien für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs: Bestehende Lücken sollen durch Ergänzungen im Konzept geschlossen werden.
Erfreulicherweise bestätigte die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) vor wenigen Tagen, dass die notwendigen Ergänzungen im Konzept Nachteilsausgleich unter Mitwirkung des Sozialpädagogischen Dienstes sowie dem Kinder- und Jungendpsychiatrischen Dienstes abgeschlossen und wie folgt ergänzt wurden.
Keine oder abgestufte Bewertungen von Rechtschreibung- und Grammatikfehlern bei im Voraus definierten, eingegrenzten Fehlern;
- Prüfungen (z.B. Vokabelprüfungen) mündlich anstatt schriftlich durchführen;
- Die Bewertung der Rechtschreibung soll auf einen bestimmten Bereich eingeschränkt werden. Zusätzlich sollen mündliche Prüfungen (z.B. Vortrag) angeboten werden, damit die Noten in Rechtschreibung nicht so ins Gewicht fallen.
Mit den Verbesserungen wird den Schüler/-innen manch ungenügende Note erspart bleiben und dadurch den Schulalltag erleichtert.
Regina Werthmüller, Landrätin parteilos