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News
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Donnerstag, Juli 03, 2025
Im März 2025 ging im Kanton St. Gallen eine Motion im Kantonsrat ein, die den Fokus auf Grundkompetenzen und somit Französischunterricht erst ab der Oberstufe fordert. Die Motion wurde von allen Fraktionen unterstützt. (lbu)
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Montag, Juni 30, 2025
Die Schulanlage Fröschmatt in Pratteln soll für rund 119 Millionen Franken erneuert werden. Das neue Schulhaus soll im dritten Quartal des Jahres 2029 fertig sein und Platz für 36 Klassen bieten. (lbu)
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Samstag, Juni 28, 2025
Der Kanton Basel-Stadt strebt eine Revision betreffend die Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen an, denn das heutige System bietet kaum Möglichkeiten Guthaben von zusätzlichen Lektionen abzubauen. Die Ziele davon sind der Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben. Und die Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen. (lbu)
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Donnerstag, Juni 26, 2025
Ab dem Schuljahr 2025/26 soll es eine Altersbeschränkung für den Eintritt ans Gymnasium geben. Der reguläre Eintritt in eine erste Klasse des Gymnasiums ist demnach nur noch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr möglich. (lbu)
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Dienstag, Juni 24, 2025
An der Landratssitzung vom 12 Juni 2025 hat Dominique Erhart ein politischer Vorstoss zum Thema Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen eingereicht. Erhart fordert von der Regierung, die Sicherheitsmassnahmen der Baselbieter Schulen zu testen und gegebenenfalls zu verbessern. (ch)
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Samstag, Juni 21, 2025
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht ein akuter Fachkräftemangel im medizinischen Bereich. Landrat Sven Inäbnit (FDP) reichte deswegen vergangenen Donnerstag eine Interpellation ein und fordert Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des medizinischen Bereichs in der Region Nordwestschweiz. (lbu)
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11.03.2021
Nachteilsausgleich bei Lese- und Rechtschreibschwäche
Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS) werden sowohl juristisch als auch in der logopädischen Literatur als Behinderung anerkannt, weil diese auch nach Jahren nicht verschwindet. Wenn keine falsche Förderung vorliegt, haben Schüler/-innen mit diagnostizierter Legasthenie Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (NA). Dieser wird an den Sekundarschulen meist so gewährt, dass in nichtsprachlichen Fächern Texte nur nach Inhalt bewertet, Diktate ab Diktiergerät geschrieben, bei Prüfungen ein Zeitzuschlag von maximal 1/3 der offiziellen Prüfungszeit gewährt oder die Prüfung in einem anderen Raum geschrieben werden.
Ungenügendes Konzept für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs
Diese Nachteilsausgleiche sind durchaus hilfreich, in bestimmten Fällen jedoch ungenügend: Ausgerechnet bei Aufsätzen und Diktaten in den Sprachfächern Deutsch, Französisch und Englisch werden die Rechtschreibfehler gemäss den gültigen Richtlinien bewertet und benotet – also genau in demjenigen Bereich, in welchem die Lernenden mit LRS die grössten Schwächen haben. Diese Situation ist unbefriedigend, weil allzu oft die betroffenen Schulkinder die Beförderung nicht schaffen und so ein Schuljahr wiederholen müssen.
Vorstoss im Parlament zeigt Wirkung
Im Mai 2020 reichte ich einen parlamentarischen Vorstoss ein und thematisierte die bestehenden Lücken. Insbesondere forderte ich die Überarbeitung der Richtlinien für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs: Bestehende Lücken sollen durch Ergänzungen im Konzept geschlossen werden.
Erfreulicherweise bestätigte die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) vor wenigen Tagen, dass die notwendigen Ergänzungen im Konzept Nachteilsausgleich unter Mitwirkung des Sozialpädagogischen Dienstes sowie dem Kinder- und Jungendpsychiatrischen Dienstes abgeschlossen und wie folgt ergänzt wurden.
Keine oder abgestufte Bewertungen von Rechtschreibung- und Grammatikfehlern bei im Voraus definierten, eingegrenzten Fehlern;
- Prüfungen (z.B. Vokabelprüfungen) mündlich anstatt schriftlich durchführen;
- Die Bewertung der Rechtschreibung soll auf einen bestimmten Bereich eingeschränkt werden. Zusätzlich sollen mündliche Prüfungen (z.B. Vortrag) angeboten werden, damit die Noten in Rechtschreibung nicht so ins Gewicht fallen.
Mit den Verbesserungen wird den Schüler/-innen manch ungenügende Note erspart bleiben und dadurch den Schulalltag erleichtert.
Regina Werthmüller, Landrätin parteilos