Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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13.03.2021

Müssen Lehrpersonen bald zusätzliche Arbeiten übernehmen

Die Absicht der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), die Lehrpersonen zu entlasten und ihnen mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtslektionen zur Verfügung zu stellen, beurteilt die SSbB im Grundsatz positiv. In Wirklichkeit wird dieses Ziel mit den vorgeschlagenen Änderungen jedoch nicht erreicht. Im Gegenteil: Die Arbeitsbelastung wird sogar weiter erhöht, indem den Lehrpersonen noch weniger Zeit zur Verfügung steht, um ihre Unterrichtslektionen sorgfältig vor- und nachzubereiten. Die Folgen sind absehbar: Kürzere und eingeschränkte Zeitgefässe der individuellen Vor- und Nachbereitung der Lektionen führt direkt zu qualitativen Einbussen des Unterrichts und damit zu geringeren Leistungen der Schüler/-innen.

Modell Berufsauftrag des unterrichtenden Personals heute

Der Berufsauftrag des Lehrpersonals wird heute in fünf thematisch klar voneinander getrennten Bereichen aufgeführt: A (Unterricht), B (Vor- und Nachbereitung), C (Sitzungen, Gesamt- und Klassenkonvente, Besprechungen, Schulentwicklung, Fachschafts- und Teamarbeiten, Sonderaufgaben usw.), D (Betreuung und Beratung von Schüler/-innen sowie Eltern und Erziehungsberechtigten), E (persönliche Weiterbildung).

Das Kerngeschäft A und B sind mit 87% der Gesamtarbeitszeit veranschlagt, während für die Bereiche C und D 11% zur Verfügung stehen. Für die persönliche Weiterbildung sind mindestens 2% vorgesehen. Die heutige Aufteilung der fünf Bereiche ist scharf getrennt und verhindert, dass das Kerngeschäft mit den Bereichen A und B durch Verwaltungs-, Führungs-, Organisations- und Administrativaufgaben bedrängt wird.

Modell Berufsauftrag des unterrichtenden Personals gemäss Vorlage ist eine Bauernfängerei

Der vorliegende Dekretsentwurf sieht eine Zusammenführung der fünf Bereiche in vier Bereiche vor: A (Unterricht), B (unterrichtsbezogene Aufgaben), C (schulbezogene Aufgaben) und D (Personalentwicklung [d.h. Weiterbildung]). Generell sollen diese vier Bereiche unter dem Begriff «Grundauftrag» kombiniert werden, also für die Lehrpersonen grundsätzlich verpflichtend sein.

Der Entwurf vergütet die Bereiche A und B mit neu 92%, den Bereich C mit neu 6% und den Bereich D mit weiterhin 2%. Ergänzt werden sollen diese vier Bereiche durch zwei Bereiche E1 und E2 des «erweiterten Auftrags», also u.a. für grössere Entwicklungsaufträge des Kantons.

Der heutige Bereich A (Unterricht) und der vorgeschlagene neue Bereich A decken sich inhaltlich, genauso wie der heutige Bereich E (Weiterbildung) und der vorgeschlagene neue Bereich D.

Stossend ist die Tatsache, dass viele zeitraubende Tätigkeiten, welche heute in den Bereichen C und D angesiedelt sind, neu in den Bereich B (unterrichtsbezogen) verschoben werden sollen, in dem sie mit der Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung im gleichen Arbeitsfeld zusammengelegt würden. Somit wäre die essenzielle Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zeitlich nicht mehr zu trennen von etlichen Verwaltungs- und Organisationsaufgaben (siehe folgende Abbildung).

Abb. 1: Verschiebung der Arbeitsbereiche [Quelle: Vernehmlassungsantwort der Sekundarschule Allschwil]
 

Dass den Bereichen A und B neu lediglich 92% statt 87% zugewiesen werden sollen, ist eine Bauernfängerei. In Tat und Wahrheit decken die zusätzlichen 5% nie und nimmer die Flut an zusätzlichen Aufgaben, die den Lehrpersonen im Bereich B neu anheimgestellt würden. Erhebliche zusätzliche Arbeitsleistungen im administrativen und organisatorischen Bereich würden unweigerlich dazu führen, dass den Lehrpersonen im Bereich B im Endeffekt sogar klar weniger effektive Zeit für die Unterrichtsvorbereitung resp. -nachbereitung zur Verfügung steht. Dies, weil am reinen Kerngeschäft der Unterrichtsvorbereitung resp. -nachbereitung Arbeitszeit zugunsten jener administrativen und organisatorischen Mehrbelastungen abgezogen würde.

Elternarbeit wie auch individuelle Betreuung und Beratung von Schüler/-innen – insbesondere nach Krankheitsfällen, bei individuellen Lernschwierigkeiten oder auch bei schwierigen Klassenverhältnissen – hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und beansprucht erhebliche zeitliche Ressourcen. Im besonderen Masse trifft dies die Klassenlehrpersonen, welche dafür heute mit lediglich einer Lektion pro Woche entschädigt werden, was die tatsächlichen Aufwendungen bei weitem nicht wettmacht.

Spezialaufgaben der Lehrpersonen ausserhalb der Unterrichtsverpflichtung

Lehrpersonen übernehmen heute neben ihren Unterrichtsverpflichtungen gemäss Anstellungsvertrag sehr oft weiterführende Spezialaufgaben zum Wohle der Schule. So ist es zeitgemäss, dass Lehrpersonen, unabhängig von ihrem Pensum, auf Einladung der Schulleitung und freiwillig, in internen Arbeitsgruppen unter der Leitung eines Schulleiters zur Schulentwicklung beitragen. Beispielsweise können Arbeitsgruppen das Schulabschlussfest der 3. Sekundarklassen planen, organisieren und durchführen. Ähnliches gilt für die umfangreichen und nicht zu unterschätzenden organisatorischen Arbeiten, die einem grossen Schulfest zugrunde liegen. Elternbesuchstage geben den Erziehungsberechtigten einen entscheidenden Einblick in das Schulgeschehen und die entsprechende Ambiance, bei der sich die Schule von ihrer besten Seite präsentieren kann. Technische, logistische und pädagogische Aspekte zur Durchführung werden ebenfalls in Arbeitsgruppen von Lehrpersonen erarbeitet. Die vom Kanton geforderten Schulprogramme, die den Schulräten vorgelegt werden müssen, sind umfangreiche und komplexe Dokumente, über die sich eine Schule gegen aussen unter anderem bezüglich ihres organisatorischen und pädagogischen Programms präsentiert.

All diese und viele weitere Organisationsaufgaben bedürfen seitens der teilnehmenden Lehrpersonen ein riesiges Engagement, wobei den Arbeitsgruppenmitgliedern eine ausserordentlich hohe Verantwortung zum Gelingen des Anlasses zukommt. Der partnerschaftliche Einbezug des unterrichtenden Personals in derartige organisatorische Herausforderungen unterstreicht die konstruktive und prozessorientierte Haltung einer Schulleitung, die ihre Lehrpersonen in Entscheidungsprozesse einbindet und ihnen Verantwortung und Mitsprachemöglichkeiten bietet, ähnlich wie dies in modernen und erfolgreichen Firmen längst gang und gäbe ist.

Die SSbB lehnt es ab, dass diese durchaus wichtigen Arbeiten zulasten des Zeitgefässes für das Kerngeschäft der Lehrpersonen (Unterrichten, Vor- und Nachbereitung) gehen. Diese zusätzlichen Arbeiten sollen ergänzend übernommen und separat entschädigt werden.

Ressourcierung aus Lektionenpool ist zielführend

Solche Spezialaufgaben, die von Lehrpersonen freiwillig zum Wohle der Schule übernommen werden, sollen seitens der Schulleitung im Rahmen der zeitlichen Zusatzarbeit entsprechend ressourciert, d.h. aus einem dafür vom Kanton gestellten finanziellen Pool vergütet werden, der den Schulleitungen zur Verfügung steht. Sehr oft lassen sich die Lehrpersonen diese Zusatzressourcen nicht ausbezahlen, sondern lassen sich diese Lektionen als «Überzeit» gutschreiben.

Diese Praxis des Einbezugs von Lehrpersonen in organisatorische Belange und die Schulentwicklung in Verbindung mit einer entsprechenden Ressourcierung aus einem Lektionenpool hat sich als sehr fruchtbar und produktiv gezeigt.

BKSD will Poollösung abschaffen

Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) beabsichtigt mit der Vorlage des Personaldekrets «Berufsauftrag und Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen» klammheimlich, diese Poollösungen im Rahmen einer Kostenersparnis abzuschaffen. Fortan sollen nach Auffassung der BKSD Aufgaben wie oben beschrieben von den Lehrpersonen mit Ressourcen im neuen Bereich C «schulbezogene» Aufgaben abgegolten werden. Im Klartext bedeutet das, dass zusätzliche Arbeiten von Lehrpersonen, die über ihre reguläre Anstellung hinausgehen, ohne Ressourcierung verpuffen. Zudem könnten autoritäre Schulleitungen Lehrpersonen zu zusätzlichen Verwaltungs- und Administrationsaufgaben im Rahmen ihrer Anstellung ohne Bezahlung verpflichten.

So ist es ebenfalls nicht weiter verwunderlich, aber sehr zu dieser Vorlage passend, dass schulinterne Weiterbildungen, welche die Gesamtorganisation der Schule betreffen, neu in der Regel mit Ressourcen des Bereichs C bestritten werden sollen.[1] In anderen Worten können sich Lehrpersonen an Gesamtkonventen angeeignete Weiterbildungen nicht mehr als solche anrechnen lassen.

Bereits heute ist gemäss einer Studie[2] des LCH 2019 die zeitliche Arbeitsbelastung deutlich zu hoch. Der Berufsauftrag kann mit den verfügbaren zeitlichen Ressourcen nicht seriös erfüllt werden. Dies ist insbesondere deshalb brisant, weil die Anforderungen im Unterricht seit gegenüber 2009 noch einmal gestiegen sind. Explizit erwähnt werden u.a. die integrative Schulung, die Kompetenzorientierung sowie die einsetzende Digitalisierung. Die unbezahlte bzw. «freiwillig» geleistete Überzeit muss beseitigt werden, wenn ein Qualitätsabbau im Unterricht vermieden werden soll.

Psychodruck mittels Mitarbeitendengespräch

Diese psychologische Drucksituation muss im Kontext mit der neuen Struktur der Mitarbeitendengespräche gesehen werden, in der seitens autoritärer Schulleitungen Tür und Tor für Willkür geöffnet ist. Lehrpersonen würde es kaum mehr möglich sein, sich gegen Gratisarbeit und hierarchiegläubige Schulleitungen zur Wehr zu setzen, ohne befürchten zu müssen, im folgenden Mitarbeitendengespräch mit der ungenügenden Bewertung «B» abgestraft zu werden.

Das Dekret «Berufsauftrag und Jahresarbeitszeit» und die neue Struktur der Mitarbeitendengespräche würden wie ein Damoklesschwert latent über den Köpfen der Lehrpersonen schweben.


Beitritt Berufsverband
Starke Schule beider Basel

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) setzt sich ab 2021 vermehrt für gute Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen ein. Sie berät diese in gewerkschaftlichen und personalrechtlichen Fragen.

Zu diesem Zweck bauen wir in Baselland den Berufsverband SSbB auf. Falls Sie im Kanton Basel-Landschaft im Bildungsbereich tätig sind und auf der Lohnliste des Kantons stehen, so freuen wir uns, wenn Sie dem neuen Berufsverband (jährlicher Beitrag Fr. 10.-) beitreten.

Hier klicken:

 

Befristete Arbeitsmehrbelastung wird stillschweigend unbefristet

Zur Schonung der Finanzen wurden im Jahr 2015 den Lehrpersonen Sek. I und II ohne Klassenlehrerfunktion im Rahmen des Entlastungspaketes eine zusätzliche Wochenlektion aufgebürdet. Diese Mehrbelastung war auf drei Jahre befristet und seither nicht mehr rückgängig gemacht. Die Vorlage löst das 2015 gegebene Versprechen einer befristeten Massnahme nicht ein und zeigt weder eine Reduktion der Wochenstunden auf noch anderweitige Einsparungen der Arbeitsleistungen.

Fazit und Forderung

Die Vorlage «Berufsauftrag und Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen – Änderung des Personaldekrets» ist eine verkappte Sparvorlage mit verheerenden Folgen: Die Arbeitsbelastung der Lehrpersonen wird erhöht. Für das Kerngeschäft (Unterrichten, Vor- und Nachbereitung) steht immer weniger Zeit zur Verfügung, was ein Abbau der Unterrichtsqualität zur Folge hat. Die Leidtragenden sind die Schüler/-innen.

Die SSbB lehnt aus den dargelegten Gründen den vorliegenden Dekretsentwurf ab und bittet die Regierung, die Vorlage grundsätzlich zu überarbeiten. Insbesondere sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Die Lehrpersonen erhalten ein klar definiertes Zeitgefäss (mindestens 90% der Arbeitszeit) für die ausschliesslichen Bereiche Unterrichten, Vor- und Nachbereitung der Unterrichtslektionen.
  • Die Klassenlehrpersonen sind für die zeitliche Mehrbelastung, verbunden mit der grösseren Verantwortung, mit einer zusätzlichen monatlichen Pauschale von Fr. 300.- zu entschädigen.
  • In der neu zu erarbeitenden Vorlage soll speziell ausgewiesen werden, welche bislang geleisteten Arbeiten die Lehrpersonen im Nicht-Kerngeschäft künftig nicht mehr leisten müssen. Die eingesparte Arbeitszeit (mindestens 3% der Jahresarbeitszeit) soll zusätzlich für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes zur Verfügung stehen.

Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel


[1]     Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit der Lehrpersonen (Arbeitszeitverordnung Lehrpersonen); Entwurf vom 30.12.2020 zur Anhörung. §5, Kommentar, S.4
[2]
    https://www.lch.ch/fileadmin/user_upload_lch/Aktuell/Medienkonferenzen/Bericht_LCH_Arbeitszeiterhebung_2019.pdf