Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen

Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.

Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
 

News

  • Samstag, Oktober 12, 2024

    Repetition – der immer seltener genutzte Schlüssel zum Lernerfolg

    Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)

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  • Dienstag, Oktober 01, 2024

    Machen Hausaufgaben Sinn?

    Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)

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  • Montag, September 30, 2024

    Förderklassen-Initiave im Grossen Rat

    Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)

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  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

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  • Samstag, September 07, 2024

    Neuer Unterrichsbereich an den Gymnasien

    Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)

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  • Sonntag, August 18, 2024

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)

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27.08.2020

Baselland: Motion zum Lehrplan eingereicht

Regina Werthmüller (parteiunabhängig) hat am heutigen Donnerstag, 27.08.2020, mit 13 Mitunterzeichner/-innen im Landrat eine Motion zum Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft eingereicht. Die Motion hat zum Ziel, dass im Bildungsgesetzt ein neuer Absatz verankert wird. Dieser verlangt, dass der Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft aus den beiden Teilen A und B besteht und der Teil A auschliesslich klar definierte Stoffinhalte und Themen beinhaltet. Zusätzlich sollen die Kompetenzbeschreibungen nur im Teil B niedergeschrieben sein. Folgend der genaue Wortlaut der eingereichten Motion:

Im Juli 2016 lancierte die Starke Schule beider Basel (SSbB) die Initiative «Ja zu Lehrplänen mit klar definierten Stoffinhalten und Themen». Zugunsten des regierungsrätlichen Gegenvorschlags, der bei praktisch allen Parteien und Interessensverbänden (SLK, KLS, AKK, LVB und SSbB) [1] auf breite Zustimmung stiess, zog die SSbB ihre Initiative zurück. Im Juni 2018 stimmte das Stimmvolk der Abstimmungsvorlage sodann sehr deutlich mit 84.2% zu. Seit August 2018 besteht der Lehrplan Volksschule Baselland auf der Sekundarstufe I somit aus zwei Teilen: Teil A trägt den Titel «Stoffinhalte und Themen», Teil B besteht aus 3’536 Kompetenzbeschreibungen.

Kritisch zu bewerten ist nun die unbefriedigende Umsetzung: Der Lehrplanteil A, welcher aus «Stoffinhalten und Themen» bestehen sollte, enthält ebenso wie der Lehrplanteil B in allen Fächern (mit Ausnahme von Englisch) weitgehend Kompetenzbeschreibungen.

Mustervorlage Englisch: Der Bildungsrat hat kurz vor den Sommerferien für das Fach Englisch einen von erfahrenen Lehrpersonen komplett neu erarbeiteten Lehrplanteil A beschlossen, der beinahe ausschliesslich aus klar definierten «Stoffinhalten und Themen» ohne Kompetenzbeschreibungen besteht. Damit hat der Bildungsrat dem berechtigten Anliegen der Verbände und Bildungsorganisationen (SLK, AKK, KLS, LVB und SSbB) entsprochen. Die Kompetenzbeschreibungen beliess der Bildungsrat im Lehrplanteil B. Um eine Angleichung der Lehrplanteile A aller weiteren Fächer zu erreichen, sollen diese betreffend Umfang und Struktur an den Lehrplan Englisch angepasst werden.

Zwar evaluieren zurzeit in jedem Fach Arbeitsgruppen, die aus Lehrpersonen der verschiedenen Sekundarschulen zusammengesetzt sind, die Lehrplanteile A. Die federführende Mitarbeiterin des Amt für Volksschulen (AVS) arbeitete jedoch ein Evaluationskonzept aus, welches keine strukturellen Änderungen zulässt. Eine Anpassung an den Lehrplan Englisch wird von der AVS-Mitarbeiterin nicht akzeptiert. Entsprechende Kritik duldet sie nicht als Gegenstand des Evaluationsprozesses.

Der Regierungsrat wird gebeten eine Vorlage auszuarbeiten und dem Landrat vorzulegen, mit welcher folgende Gesetzesänderungen umgesetzt werden:

I    § 7b* (Stufenlehrpläne Volksschulen) des Bildungsgesetzes SGS 640 wird mit dem Absatz 1bis wie folgt ergänzt:

1bis  Die Stufenlehrpläne der Sekundarstufe I bestehen aus den beiden Lehrplanteilen A und B. Lehrplanteil A, welcher pro Fach und Schuljahr 1 – 3 Seiten umfasst, enthält ausschliesslich klare, stichwortartig formulierte Stoffinhalte und Themen. Lehrplanteil B enthält Kompetenzbeschreibungen.

II   Diese Änderung tritt spätestens 12 Monate nach Annahme durch das Parlament beziehungsweise durch das Volk in Kraft.


[1] SLK (Schulleitungskonferenz Sekundarstufe I), AKK (Amtliche Kantonalkonferenz), KLS (Konferenz der Lehrer/-innen der Sekundarstufe I), SSbB (Starke Schule beider Basel), LVB (Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland)