Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

Inserat

 
 

News

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    Vortrag zum Thema «Streitpunkt Smartphone»

    Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)

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  • Montag, März 31, 2025

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    Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)

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  • Dienstag, März 04, 2025

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    Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)

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  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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27.08.2020

Baselland: Motion zum Lehrplan eingereicht

Regina Werthmüller (parteiunabhängig) hat am heutigen Donnerstag, 27.08.2020, mit 13 Mitunterzeichner/-innen im Landrat eine Motion zum Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft eingereicht. Die Motion hat zum Ziel, dass im Bildungsgesetzt ein neuer Absatz verankert wird. Dieser verlangt, dass der Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft aus den beiden Teilen A und B besteht und der Teil A auschliesslich klar definierte Stoffinhalte und Themen beinhaltet. Zusätzlich sollen die Kompetenzbeschreibungen nur im Teil B niedergeschrieben sein. Folgend der genaue Wortlaut der eingereichten Motion:

Im Juli 2016 lancierte die Starke Schule beider Basel (SSbB) die Initiative «Ja zu Lehrplänen mit klar definierten Stoffinhalten und Themen». Zugunsten des regierungsrätlichen Gegenvorschlags, der bei praktisch allen Parteien und Interessensverbänden (SLK, KLS, AKK, LVB und SSbB) [1] auf breite Zustimmung stiess, zog die SSbB ihre Initiative zurück. Im Juni 2018 stimmte das Stimmvolk der Abstimmungsvorlage sodann sehr deutlich mit 84.2% zu. Seit August 2018 besteht der Lehrplan Volksschule Baselland auf der Sekundarstufe I somit aus zwei Teilen: Teil A trägt den Titel «Stoffinhalte und Themen», Teil B besteht aus 3’536 Kompetenzbeschreibungen.

Kritisch zu bewerten ist nun die unbefriedigende Umsetzung: Der Lehrplanteil A, welcher aus «Stoffinhalten und Themen» bestehen sollte, enthält ebenso wie der Lehrplanteil B in allen Fächern (mit Ausnahme von Englisch) weitgehend Kompetenzbeschreibungen.

Mustervorlage Englisch: Der Bildungsrat hat kurz vor den Sommerferien für das Fach Englisch einen von erfahrenen Lehrpersonen komplett neu erarbeiteten Lehrplanteil A beschlossen, der beinahe ausschliesslich aus klar definierten «Stoffinhalten und Themen» ohne Kompetenzbeschreibungen besteht. Damit hat der Bildungsrat dem berechtigten Anliegen der Verbände und Bildungsorganisationen (SLK, AKK, KLS, LVB und SSbB) entsprochen. Die Kompetenzbeschreibungen beliess der Bildungsrat im Lehrplanteil B. Um eine Angleichung der Lehrplanteile A aller weiteren Fächer zu erreichen, sollen diese betreffend Umfang und Struktur an den Lehrplan Englisch angepasst werden.

Zwar evaluieren zurzeit in jedem Fach Arbeitsgruppen, die aus Lehrpersonen der verschiedenen Sekundarschulen zusammengesetzt sind, die Lehrplanteile A. Die federführende Mitarbeiterin des Amt für Volksschulen (AVS) arbeitete jedoch ein Evaluationskonzept aus, welches keine strukturellen Änderungen zulässt. Eine Anpassung an den Lehrplan Englisch wird von der AVS-Mitarbeiterin nicht akzeptiert. Entsprechende Kritik duldet sie nicht als Gegenstand des Evaluationsprozesses.

Der Regierungsrat wird gebeten eine Vorlage auszuarbeiten und dem Landrat vorzulegen, mit welcher folgende Gesetzesänderungen umgesetzt werden:

I    § 7b* (Stufenlehrpläne Volksschulen) des Bildungsgesetzes SGS 640 wird mit dem Absatz 1bis wie folgt ergänzt:

1bis  Die Stufenlehrpläne der Sekundarstufe I bestehen aus den beiden Lehrplanteilen A und B. Lehrplanteil A, welcher pro Fach und Schuljahr 1 – 3 Seiten umfasst, enthält ausschliesslich klare, stichwortartig formulierte Stoffinhalte und Themen. Lehrplanteil B enthält Kompetenzbeschreibungen.

II   Diese Änderung tritt spätestens 12 Monate nach Annahme durch das Parlament beziehungsweise durch das Volk in Kraft.


[1] SLK (Schulleitungskonferenz Sekundarstufe I), AKK (Amtliche Kantonalkonferenz), KLS (Konferenz der Lehrer/-innen der Sekundarstufe I), SSbB (Starke Schule beider Basel), LVB (Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland)