


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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02.04.2022
Mit Videoüberwachung soll Vandalismus vermindert werden
Das Problem vom Vandalismus wird immer grösser. Vor allem öffentliche Orte wie Schulen und Spielplätze sind immer häufiger von Sprayereien und sonstigem Vandalismus betroffen. Dies verursacht enorme Kosten. Nun beabsichtigen immer mehr Baselbieter Gemeinden, ihre Schulen mit Kameras auszurüsten.
Mehr als 10'000 Franken kostete die Gemeinde Laufen die von Vandalen verursachten Beschädigungen auf dem Schulareal (eingeschlagene Fenster, in Brand gesetzter Sonnenschirm, zerstörte Utensilien). Dem möchte die Schulleitung jetzt ein Ende setzen. Durch Videoüberwachung auf dem Schulareal der Primarschule sollen die Randalierer abgeschreckt und identifiziert werden. Doch das System gerät unter Kritik, denn diese Massnahme sei nicht optimal um Vandalismus zu bekämpfen. Ein gewisses Risiko von Verlagerungen und sonstigen unerwünschten Folgen bleibt. Die Videoüberwachung soll nur vorübergehend eingesetzt werden, so Jugendarbeiter Thomas Gschwind. Die Videoüberwachung wird als letzte Chance gegen die Verwüstungen wahrgenommen.
Dass die Videoüberwachung den Vandalismus senkt, zeigte sich bereits in der Gemeinde Ettingen. Seit der Nutzung von Kameras auf dem Schulgelände sind die Fälle von Vandalismus deutlich zurückgegangen, erwähnt die Gemeindepräsidentin. Aber die Grenzen des Datenschutzes sind klar und dürfen nicht überschritten werden. Die Gemeinde Laufen hat eine gesetzliche Grundlage, welche die Videoüberwachung zur Verhinderung und der Ahndung von Verbrechen gestattet. Ausserdem werden die Kameras nur während der Schulzeit genutzt und das Material wird nur im Falle eines Vorfalls angeschaut. Zudem wird das Videomaterial nach 20 Tagen gelöscht.
Da die Sekundarschulen dem Kanton gehören, ist dort keine Videoüberwachung möglich. Es fehlt ein Reglement, welches Details der Überwachung regelt. Entsprechendes müsste von der Regierung beschlossen werden. Was also kantonal noch nicht möglich ist, könnte schon bald in einigen Gemeinden Alltag sein.
Lena Bubendorf
Sekretariat Starke Schule beider Basel