Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

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    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

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    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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13.05.2023

Mehrere Vorstösse betreffend Integrative Schule eingereicht

Seit 2013 trägt der Kanton Basel-Landschaft das Sonderpädagogik-Konkordat mit, in welchem das Grundangebot für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf oder Behinderung festgelegt wurde. Dem Konkordat beigetretene Kantone sind verpflichtet, die Integration aller Kinder und Jugendlichen in Regelklassen zu fördern. Die integrative Beschulung hat Vorrang vor der Separation in Sonderschulen, wie es alt Regierungsrat Urs Wüthrich (…†2022) während seiner aktiven Regierungszeit formuliert hat. Die Kritik an diesem Kredo wird nicht nur in Baselland immer lauter, sondern auch in zahlreichen anderen Kantonen.

Urs Wüthrich, damals in der SP Tonangeber, hatte den Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum Sonderpädagogik-Konkordat gefördert und als Bildungsdirektor umgesetzt. Bemerkenswert ist, dass nun auch von seiner Sozialdemokratischen Partei (SP) gegenüber der Integrativen Schule starker Gegenwind kommt. Landräte der SP-Fraktion kritisieren die heutige Integration heftig und fordern mittels diverser Vorstösse, die vergangenen Donnerstag im Baselbieter Landrat eingereicht wurden, signifikante Erneuerungen. SP-Landrätin und Primarlehrerin Miriam Locher fordert beispielsweise in einem Vorstoss die Überprüfung der staatlichen Sonderschulen und eine Anpassung der separativen Beschulung entsprechend den heutigen Bedürfnissen.

Gescheiterte Integration

Mittlerweile ist es eine klare Sache. Die integrative Schule ist – so wie sie heute durchgeführt wird – gescheitert: Nicht nur die überwiegende Mehrheit der Lehrpersonen ist sich hier einig, auch viele Eltern, deren Kinder in Regelklassen integriert wurden, wünschen sich einen Verzicht auf die exzessiv durchgeführte Integration.

Ob die Einführung des Sonderpädagogik-Konkordats ein politisches Experiment war oder nicht, darüber lässt es sich streiten. Jedoch ist es erfreulich, dass die SP nun von ihrer damaligen Position im Jahr 2013 endlich abweicht. Das ist gut und wichtig, auch wenn dieser Meinungsumschwung reichlich spät kommt. Die SP hat die Schwachstellen der integrativen Schule offensichtlich erkannt und vergangenen Donnerstag mittels diverser wohlüberlegter Vorstösse im Landrat reagiert.

Bildung von Förderklassen

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) fordert die flächendeckende Einführung von Förderklassen für verhaltensauffällige Schüler/-innen. In diesen speziellen Klassen sollen verhaltensauffällige Schulkinder, die dauernd stören und ein positives und motivierendes Unterrichtsklima in den Regelklassen verhindern, von spezialisierten Heilpädagoginnen und -pädagogen beschult werden.

Die Integrative Beschulung soll künftig nicht mehr um jeden Preis durchgesetzt werden. Dauernd störende Schüler/-innen sollen rasch umgeteilt werden, auch ohne zahlreiche Abklärungen und psychologische Gutachten, die bislang nicht selten mehr als ein Jahr dauerten.

Ist eine Schülerin oder ein Schüler in einer Regelklasse nicht mehr tragbar, soll sinnvollerweise das Klassenteam bei der Schulleitung «Antrag auf separative Beschulung» stellen können, die dann zeitnah darüber entscheidet. Ein langes Herauszögern des Wechsels und damit eine für alle Seiten belastbare Situation kann somit weitgehend verhindert werden. Selbstverständlich muss den Eltern Anhörungs- und Beschwerderecht nach einem allfälligen Entscheid ohne aufschiebende Wirkung gewährt werden. Ein Wechsel kann so innerhalb weniger Wochen erfolgen.

Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel