Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

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    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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25.09.2023

Massnahmenpaket soll Basler Schulen retten

Im Kanton Basel-Stadt sorgt die exzessiv durchgeführte Integrative Schule seit langem für heftige Kritik und politische Auseinandersetzungen: Für die einen der Inbegriff einer modernen Schule, für die anderen eine der Hauptursachen des Bildungsabbaus der letzten Jahre. Das Erziehungsdepartement reagiert spät und erst auf Druck der erfolgreich eingereichten Förderklassen-Initiative mit einem umfassenden Massnahmenpaket. Eine Mehrheit der an einer Umfrage der Freiwilligen Schulsynode Baselstadt (FSS) teilnehmenden Lehrpersonen befürwortet den moderaten regierungsrätlichen Gegenvorschlag. Die Massnahmen sollen die aktuelle Situation an den Basler Schulen beruhigen und die Fachpersonen entlasten.

Die FSS hat im Januar letzten Jahres die Lancierung der Förderklassen-Initiative unterstützt und setzt sich damit für die Wiedereinführung von heilpädagogisch geführten Förderklassen innerhalb der integrativen Regelschule sowie für den Ausbau von sonderpädagogischen Angeboten ein. Aktuell wird das System der Integrativen Schule zunehmend für alle Beteiligten zum Problem und insbesondere der Umgang mit verhaltensauffälligen und stark lernschwachen Kindern ist ohne verstärkte Massnahmen nur unzureichend gelöst. Nun hat das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt ein Massnahmenpaket ausgearbeitet, welches einerseits als Antwort auf verschiedene parlamentarische Vorstösse und anderseits als Gegenvorschlag zur Förderklassen-Initiative verstanden werden soll.

Mehrheit der FSS-Mitglieder befürwortet die vorgeschlagenen Massnahmen

Die vorgeschlagenen Massnahmen kommen bei einer Mehrheit der FSS-Mitglieder gut an und würden im Vergleich zur heutigen Situation eine Verbesserung darstellen. Sollten die vom Erziehungsdepartement vorgeschlagenen Verbesserungsmassnahmen ohne einschneidende Veränderungen vom Grossen Rat zugestimmt und umgesetzt werden, würde der Berufsverband FSS seine Haltung betreffend Rückzug der Initiative ändern.

Übersicht Massnahmenpaket

Das Erziehungsdepartement schlägt acht verschiedene Massnahmen vor, mit welchen die heutige Situation an den Basler Schulen verbessert und die Lehr- und Fachpersonen entlastet werden sollen. Folgend werden die Massnahmen kurz vorgestellt und ausserdem aufgezeigt, welche Haltung die FSS zu den einzelnen Punkten in ihrer Stellungnahme eingenommen hat.

  • Förderklassen oder Fördergruppen: In Gruppen von max. 12 Schüler*innen können Lernende längerfristig betreut werden, die aufgrund von Lernschwächen oder Lernstörungen Verhaltensauffälligkeiten zeigen und deshalb auf die heilpädagogische Förderung angewiesen sind. Für die FSS sollen Förderklassen ganz klar mit maximal 10 Schüler*innen geführt werden, die primär Schwierigkeiten beim Lernen haben und für ein bis maximal 2 Jahre in der Förderklasse bleiben. Die Klassen sollen ausserdem ausnahmslos in Doppelbesetzung (heilpädagogische und/oder sozialpädagogische Fachpersonen, Lehrpersonen) geführt werden.
  • Lerninseln: Diese sollen Schüler*innen mit akut schwierigem Verhalten kurzfristig einen vorübergehenden Aufenthalt (einzelne Lektionen bis mehrere Tage) in kleineren Gruppen ermöglichen. Das Angebot besteht während der ganzen Unterrichtszeit und die Lernenden werden von heilpädagogischen oder sozialpädagogischen Fachpersonen gefördert. Die FSS merkt hierbei an, dass an jedem Schulstandort Lerninseln mit fixen Räumlichkeiten eingerichtet werden sollen. Ausserdem sollen die Schüler*innen jeweils in Doppelbesetzung von heilpädagogischen und sozialpädagogischen Fachpersonen betreut und unterrichtet werden.
  • Erhöhung diverser Ressourcen: Mit One-Pool-Lösungen sollen Schulleitungen mehr Flexibilität beim Einsatz von Förderressourcen erhalten, um für ihre Schule individuell passende Lösungen zu finden. Die FSS legt Wert darauf, dass die Ressourcen für Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotorik usw. mit Mindeststandards zu schützen. Als zweiter Punkt sollen die ASS-Ressourcen neu von den Schulleitungen zugewiesen und aus der One-Pool-Lösung verteilt werden. Hierbei betont die FSS, dass das ASS-Kompetenzzentrum unbedingt wieder verstärkt zugänglich gemacht wird. Der dritte Punkt umfasst die Aufstockung von Ressourcen in den Kindergärten. Laut der FSS sollen besonders belastete Kindergärten während fast der gesamten Unterrichtszeit zwei Lehrpersonen zur Verfügung haben. Der letzte Punkt bezieht sich auf die Erhöhung der Ressourcen für Logopädie, wobei sechs zusätzliche 100%-Stellen geschaffen werden sollen. Die FSS fügt hier an, dass die Erhöhung der Ressourcen für Psychomotorik analog erfolgen soll.
  • SpA Plus: Zur Entlastung der heilpädagogischen Spezialangebote (SpA) soll mit dem «SpA Plus» eine Ausweitung und Differenzierung des sonderpädagogischen Angebotes geschehen. Die darin enthaltenen Tagesschule-Förderangebote sollen für Schüler*innen der Primar- und Sekundarstufe mit massiv erhöhtem Förderbedarf sein und zehn Plätze beinhalten. Die FSS bezweifelt, ob die zur Verfügung stehenden SpA-Plätze ausreichend sind und befürwortet einen Ausbau im bisherigen SpA- sowie im neuen SpA-Plus-Bereich.
  • Weiterentwicklung Tagesstrukturen: Da die Tagesstrukturen zusammen mit dem Unterricht den Bereich der Betreuung abdecken, sollen auch dort separate Förderressourcen ausgearbeitet werden. Die FSS betont, dass die Integration innerhalb der Tagesstrukturen ebenfalls weiterentwickelt werden muss und es dafür ein adäquates Massnahmenpaket braucht.
  • Weiterbildungsangebote: Zur Weiterqualifizierung von Schulleitungsmitgliedern und Lehrpersonen sollen Weiterbildungsangebote im Umgang mit den neuen Angeboten sowie im Umgang mit schweren Verhaltensauffälligkeiten und schwer integrierbaren Schüler*innen geschaffen werden. Die FSS merkt hierbei an, dass allen zur Weiterbildung verpflichteten Personen zusätzliche Arbeitszeit in Form von Entlastungsstunden gewährt werden sollen.
  • Evaluation: Die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen soll in angemessenem Zeitraum evaluiert werden, woraus sich mögliche weitere Massnahmen ableiten können. Die FSS unterstützt dies, betont jedoch, dass die Umsetzung spätestens aufs Schuljahr 2024/25 und eine erste Evaluation spätestens zwei Jahre nach der Einführung erfolgen soll.
  • Bestandesaufnahme und Überprüfung des Portfolios der KIS und der FFI: Die angedachten Angebote an den Schulen (z.B. Lerninseln) bieten eine neue niederschwellige Interventionsmöglichkeit, die dem Angebot der Kriseninterventionsstelle (KIS) ähneln können. Die Fachkompetenz dieser Mitarbeitenden soll beim Aufbau des neuen Angebotes genutzt werden. Auch die Rolle der Fachstelle Förderung und Integration (FFI) soll sorgfältig geprüft werden. Die Beratungsangebote der FFI müssen gegebenenfalls schärfer abgegrenzt werden. Die FSS legt hier nahe, dass allfällige Doppelspurigkeiten zu vermeiden sind.

Obwohl diverse Verbesserungsmassnahmen von der Erziehungsdirektion ausgearbeitet wurden, möchte das Initiativkomitee die Förderklassen-Initiative vorerst nicht zurückziehen. Ein definitiver Entscheid des Komitees ist zu erwarten, nachdem der Parlamentsbeschluss zu den vorgeschlagenen Verbesserungsmassnahmen vorliegt. Bedauerlicherweise gehen die regierungsrätlichen Massnahmen weniger weit als die Forderung der Initiative. Dass eine Mehrheit der FSS-Mitglieder trotzdem den Vorschlag der Regierung befürwortet, hat insbesondere damit zu tun, dass sie lieber «den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach» haben.

Optimierungsmassnahmen müssen schnell umgesetzt werden

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) befürwortet die Integrative Schule, sofern die Integration nicht zu Lasten eines geordneten Unterrichts führt und zum Nachteil des Klassenverbandes erfolgt. Die heute in Basel-Stadt exzessiv durchgeführt Integration verunmöglicht oft einen ruhigen, konzentrierten Unterricht. Deshalb befürwortet die SSbB die Anliegen der Initiative klar. Der Gegenvorschlag der Regierung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nun muss Wert darauf gelegt werden, dass diese Optimierungsmassnahmen schnell umgesetzt werden können.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel