Gastbeitrag
Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen
Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.
Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
News
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Samstag, Oktober 12, 2024
Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)
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Dienstag, Oktober 01, 2024
Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)
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Montag, September 30, 2024
Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)
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Donnerstag, September 12, 2024
In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)
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Samstag, September 07, 2024
Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)
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Sonntag, August 18, 2024
Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache
Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)
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13.06.2023
An den Schulen wird Machtmiss- brauch Tür und Tor geöffnet
Ab dem Schuljahr 2024/25 werden die Schulräte der Sekundarschulen und der weiterführenden Schulen (Gymnasium, Wirtschaftsmittelschule, Fachmittelschule usw.) entmachtet. Im Gegenzug erhalten das Amt für Volksschulen (AVS) sowie die Schulleitungen deutlich mehr Kompetenzen. Die vom Parlament beschlossene Machtkonzentration birgt jedoch einige Risiken.
Gerade vor ein paar Tagen konnte man in der Basellandschaftlichen Zeitung (bz vom 10. Juni- https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/sekundarschule-reinach-schwere-vorwuerfe-aus-der-lehrerschaft-schulleiter-kuendigt-und-bleibt-zu-hause-ld.2470215) lesen, dass gegen einen Schulleiter der Sekundarschule Reinach schwere Vorwürfe erhoben worden seien: Es ging um ein problematisches Führungsverhalten, das Ausnützen von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen und die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden. Offenbar kein Einzelfall, wie solche und ähnliche Berichte in der Lokalberichterstattung diverser Zeitungen belegen.
Nun könnte man die Auffassung vertreten, Fälle wie diesen gebe es in allen möglichen beruflichen Kontexten und sie stellten nichts Aussergewöhnliches dar. Einer solchen Sichtweise ist jedoch entgegenzuhalten, dass bestimmte Strukturen machtmissbräuchliches Verhalten von Vorgesetzten begünstigen ‒ Strukturen nämlich, in denen es an Gegenkräften fehlt, welche etwa der übermässigen Gestaltungsmacht von Schulrektoren Einhalt geböten.
Schulleitungen befinden im Alleingang über Festanstellungen
Das revidierte, ab dem Schuljahr 2024/25 gültige Bildungsgesetz ist ein Paradebeispiel dafür, wie die zuvor schon beträchtliche Gestaltungsmacht von Schulleitungsmitgliedern weiter ausgebaut wird. Während bislang die Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Festanstellung neuer Lehrpersonen durch mehrköpfige, parteipolitisch ausgewogene Milizgremien (Schulräte resp. Schulkommissionen) geleitet und bestimmt wurden, werden es künftig ausschliesslich die Schulleitungen sein, welche darüber entscheiden, welche Lehrpersonen an ihren Schulen unterrichten. Bedenkt man, dass an einigen kantonalen Schulen weit über hundert Pädagoginnen und Pädagogen tätig sind, stellt sich schon die Frage, ob ein kleines Schulleitungsteam einer Schule im Alleingang darüber befinden soll, welche Unterrichtenden eine Festanstellung bekommen. Umso problematischer wird dies, wenn Schulleiter/-innen dazu neigen, vor allem nach persönlicher Präferenz und nicht aufgrund fachlicher und pädagogischer Eignung der Lehrpersonen zu entscheiden.
Schulräte sind das bessere Entscheidungsgremium
Es ist wahrlich keine neue Einsicht: Will man die Möglichkeit zu fragwürdigem oder gar machtmissbräuchlichem Führungsverhalten verkleinern, gilt es, die Strukturen so zu gestalten, dass langfristig bedeutsame Entscheidungen breit abgestützt sind. Dazu eignen sich Gremien, die sich aus Personen mit unterschiedlichen Grundüberzeugungen und Interessenslagen zusammensetzen. Die bisherigen Schulräte erfüllten diese Funktion, die man ihnen nun im Rahmen des revidierten Bildungsgesetztes entziehen will, wenn es um die Anstellungsverfahren neuer Lehrpersonen geht.
Gesetze und Verordnungen bedürfen immer mal wieder der Anpassung, damit den sich verändernden Realitäten und Gegebenheiten Rechnung getragen werden kann. Sie so zu modifizieren, dass sich offenkundige Nachteile ergeben, bedeutet jedoch Rückschritt.
Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel