Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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13.06.2023
An den Schulen wird Machtmiss- brauch Tür und Tor geöffnet
Ab dem Schuljahr 2024/25 werden die Schulräte der Sekundarschulen und der weiterführenden Schulen (Gymnasium, Wirtschaftsmittelschule, Fachmittelschule usw.) entmachtet. Im Gegenzug erhalten das Amt für Volksschulen (AVS) sowie die Schulleitungen deutlich mehr Kompetenzen. Die vom Parlament beschlossene Machtkonzentration birgt jedoch einige Risiken.
Gerade vor ein paar Tagen konnte man in der Basellandschaftlichen Zeitung (bz vom 10. Juni- https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/sekundarschule-reinach-schwere-vorwuerfe-aus-der-lehrerschaft-schulleiter-kuendigt-und-bleibt-zu-hause-ld.2470215) lesen, dass gegen einen Schulleiter der Sekundarschule Reinach schwere Vorwürfe erhoben worden seien: Es ging um ein problematisches Führungsverhalten, das Ausnützen von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen und die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden. Offenbar kein Einzelfall, wie solche und ähnliche Berichte in der Lokalberichterstattung diverser Zeitungen belegen.
Nun könnte man die Auffassung vertreten, Fälle wie diesen gebe es in allen möglichen beruflichen Kontexten und sie stellten nichts Aussergewöhnliches dar. Einer solchen Sichtweise ist jedoch entgegenzuhalten, dass bestimmte Strukturen machtmissbräuchliches Verhalten von Vorgesetzten begünstigen ‒ Strukturen nämlich, in denen es an Gegenkräften fehlt, welche etwa der übermässigen Gestaltungsmacht von Schulrektoren Einhalt geböten.
Schulleitungen befinden im Alleingang über Festanstellungen
Das revidierte, ab dem Schuljahr 2024/25 gültige Bildungsgesetz ist ein Paradebeispiel dafür, wie die zuvor schon beträchtliche Gestaltungsmacht von Schulleitungsmitgliedern weiter ausgebaut wird. Während bislang die Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Festanstellung neuer Lehrpersonen durch mehrköpfige, parteipolitisch ausgewogene Milizgremien (Schulräte resp. Schulkommissionen) geleitet und bestimmt wurden, werden es künftig ausschliesslich die Schulleitungen sein, welche darüber entscheiden, welche Lehrpersonen an ihren Schulen unterrichten. Bedenkt man, dass an einigen kantonalen Schulen weit über hundert Pädagoginnen und Pädagogen tätig sind, stellt sich schon die Frage, ob ein kleines Schulleitungsteam einer Schule im Alleingang darüber befinden soll, welche Unterrichtenden eine Festanstellung bekommen. Umso problematischer wird dies, wenn Schulleiter/-innen dazu neigen, vor allem nach persönlicher Präferenz und nicht aufgrund fachlicher und pädagogischer Eignung der Lehrpersonen zu entscheiden.
Schulräte sind das bessere Entscheidungsgremium
Es ist wahrlich keine neue Einsicht: Will man die Möglichkeit zu fragwürdigem oder gar machtmissbräuchlichem Führungsverhalten verkleinern, gilt es, die Strukturen so zu gestalten, dass langfristig bedeutsame Entscheidungen breit abgestützt sind. Dazu eignen sich Gremien, die sich aus Personen mit unterschiedlichen Grundüberzeugungen und Interessenslagen zusammensetzen. Die bisherigen Schulräte erfüllten diese Funktion, die man ihnen nun im Rahmen des revidierten Bildungsgesetztes entziehen will, wenn es um die Anstellungsverfahren neuer Lehrpersonen geht.
Gesetze und Verordnungen bedürfen immer mal wieder der Anpassung, damit den sich verändernden Realitäten und Gegebenheiten Rechnung getragen werden kann. Sie so zu modifizieren, dass sich offenkundige Nachteile ergeben, bedeutet jedoch Rückschritt.
Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel