Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

News

  • Dienstag, Oktober 03, 2023

    Stärkere Förderung leistungsstarker Jugendlicher

    Besonders leistungsstarke Jugendliche sollen ihr schulisches Potenzial entfalten können, unabhängig von sozialer Herkunft oder familiären Hintergrund. Entsprechend sollen begabte Schüler/-innen mit Migrationshintergrund oder fremdsprachigen Eltern gefördert werden, um auch anspruchsvolle weiterführende Schulen (Gymnasium, Fachmittelschule oder Berufsmittelschule) besuchen zu können. Dies fordert Landrätin Miriam Locher in einer Ende August eingereichten Motion. (ch)

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  • Samstag, September 23, 2023

    Änderung der Ferienlegung

    In einem Postulat fordert Landrat Reto Tschudin (SVP) die Baselbieter Regierung auf, die Ferienlegung so anzupassen, dass die Herbstferien bereits im September beginnen und drei Wochen dauern. Die Sommerferien im August sollen dafür um eine Woche verkürzt werden. (lb)

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  • Freitag, September 08, 2023

    Politische Bildung an obligatorischen Schulen in Baselland

    Wie bereits in Baselstadt, wurde nun auch in Baselland ein Vorstoss bezüglich politischer Bildung an den obligatorischen Schulen eingereicht. Gerade im Hinblick auf die geringe Stimmbeteiligung und den hohen Altersdurchschnitt der Wählenden und Abstimmenden könnte die Einführung eines eigenständigen Fachs sinnvoll sein. (lb)

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  • Freitag, September 01, 2023

    Neue Umfrage Übertrittsregelung Prim-Sek

    Zurzeit läuft bis am 13. September eine breit angelegte Umfrage zu zwei alternativen Modellen betreffend Übertrittsregelungen Primarschule-Sekundarschule. Lehrpersonen und Eltern von schulpflichtigen Kindern sowie Bildungsinteressierte sind eingeladen an der Umfrage teilzunehmen. Dazu benötigen Sie einen Zugangslink, den Sie per Mail an starke.schule.beider.basel@gmx.ch anfordern können. (lb)

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  • Montag, August 28, 2023

    Teilrevision des Bildungsgesetzes

    Keine Jugendlichen über 16 Jahren mehr in Fremdsprachenintergrationsklassen (FSK): Aufgrund der steigenden Anzahl der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen ist die Kapazität der FSK vollständig ausgeschöpft. Als Ersatz gibt es seit diesem Schuljahr das "Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarschufe II (IAV SEk II). (lh)

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  • Sonntag, August 27, 2023

    Anlaufstelle für psychische Erkrankung im persönlichen Umfeld

    Seit der Cornonapandemie erhält die SSbB vermehrt Anfragen von Schüler/-innen und Eltern nach Adressen von Beratungsstellen bei psychischen Erkrankungen von Familienangehörigen. Gerne verweisen wir auf die Anlaufstelle für Kinder psychisch erkrankter Eltern oder Geschwister, welche speziell Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen und Schulleitung sowie Eltern berät. (ch)

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13.06.2023

An den Schulen wird Machtmiss- brauch Tür und Tor geöffnet

Ab dem Schuljahr 2024/25 werden die Schulräte der Sekundarschulen und der weiterführenden Schulen (Gymnasium, Wirtschaftsmittelschule, Fachmittelschule usw.) entmachtet. Im Gegenzug erhalten das Amt für Volksschulen (AVS) sowie die Schulleitungen deutlich mehr Kompetenzen. Die vom Parlament beschlossene Machtkonzentration birgt jedoch einige Risiken.

Gerade vor ein paar Tagen konnte man in der Basellandschaftlichen Zeitung (bz vom 10. Juni- https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/sekundarschule-reinach-schwere-vorwuerfe-aus-der-lehrerschaft-schulleiter-kuendigt-und-bleibt-zu-hause-ld.2470215) lesen, dass gegen einen Schulleiter der Sekundarschule Reinach schwere Vorwürfe erhoben worden seien: Es ging um ein problematisches Führungsverhalten, das Ausnützen von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen und die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden. Offenbar kein Einzelfall, wie solche und ähnliche Berichte in der Lokalberichterstattung diverser Zeitungen belegen.

Nun könnte man die Auffassung vertreten, Fälle wie diesen gebe es in allen möglichen beruflichen Kontexten und sie stellten nichts Aussergewöhnliches dar. Einer solchen Sichtweise ist jedoch entgegenzuhalten, dass bestimmte Strukturen machtmissbräuchliches Verhalten von Vorgesetzten begünstigen ‒ Strukturen nämlich, in denen es an Gegenkräften fehlt, welche etwa der übermässigen Gestaltungsmacht von Schulrektoren Einhalt geböten.

Schulleitungen befinden im Alleingang über Festanstellungen

Das revidierte, ab dem Schuljahr 2024/25 gültige Bildungsgesetz ist ein Paradebeispiel dafür, wie die zuvor schon beträchtliche Gestaltungsmacht von Schulleitungsmitgliedern weiter ausgebaut wird. Während bislang die Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Festanstellung neuer Lehrpersonen durch mehrköpfige, parteipolitisch ausgewogene Milizgremien (Schulräte resp. Schulkommissionen) geleitet und bestimmt wurden, werden es künftig ausschliesslich die Schulleitungen sein, welche darüber entscheiden, welche Lehrpersonen an ihren Schulen unterrichten. Bedenkt man, dass an einigen kantonalen Schulen weit über hundert Pädagoginnen und Pädagogen tätig sind, stellt sich schon die Frage, ob ein kleines Schulleitungsteam einer Schule im Alleingang darüber befinden soll, welche Unterrichtenden eine Festanstellung bekommen. Umso problematischer wird dies, wenn Schulleiter/-innen dazu neigen, vor allem nach persönlicher Präferenz und nicht aufgrund fachlicher und pädagogischer Eignung der Lehrpersonen zu entscheiden.

Schulräte sind das bessere Entscheidungsgremium

Es ist wahrlich keine neue Einsicht: Will man die Möglichkeit zu fragwürdigem oder gar machtmissbräuchlichem Führungsverhalten verkleinern, gilt es, die Strukturen so zu gestalten, dass langfristig bedeutsame Entscheidungen breit abgestützt sind. Dazu eignen sich Gremien, die sich aus Personen mit unterschiedlichen Grundüberzeugungen und Interessenslagen zusammensetzen. Die bisherigen Schulräte erfüllten diese Funktion, die man ihnen nun im Rahmen des revidierten Bildungsgesetztes entziehen will, wenn es um die Anstellungsverfahren neuer Lehrpersonen geht.

Gesetze und Verordnungen bedürfen immer mal wieder der Anpassung, damit den sich verändernden Realitäten und Gegebenheiten Rechnung getragen werden kann. Sie so zu modifizieren, dass sich offenkundige Nachteile ergeben, bedeutet jedoch Rückschritt.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel