Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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06.03.2021

Lehrpläne: Ein Lehrstück in politischer Strategie

In seinem BAZ-Leserbrief zur Initiative der Starken Schule beider Basel (SSbB) betr. Reduktion der 3'536 Kompetenzformulierungen erläutert Felix Schmutz, ehemaliger Sekundarlehrer und Didaktiker, auf anschauliche Weise den Unterschied zwischen Kompetenzen und Stoffinhalten: «Kompetenzen sind Problemlösefähigkeiten, die durch die Arbeit an bestimmten Stoffinhalten erworben werden: Der Beipackzettel eines Medikaments gegen Kopfweh ist der Stoffinhalt, das Verstehen des Textes zu Wirkung, Dosierung, Nebenwirkungen etc. und die richtige Anwendung des Heilmittels die Kompetenz. Das eine ist nicht ohne das andere zu haben.»

Aus nichts entsteht nichts

Dem nationalen ausschliesslich kompetenzorientierten Herdentrieb folgend, wollte die Baselbieter Bildungsdirektion ursprünglich ebenfalls rein kompetenzorientierte Lehrpläne ohne Stoffinhalte. Übertragen auf Schmutz’ Vergleich hätte dies bedeutet, dass die Lernenden im Fach Deutsch die Textverständniskompetenz ohne Texte hätten erwerben müssen. Die Kompetenz des Flötenspiels im Musikunterricht hätte ohne Flöten vermittelt werden sollen, der Schwimmunterricht hätte ausserhalb des Wassers stattgefunden, der Matheunterricht ohne Zahlen und das Turnen am Reck ohne Reck. Die Bildungsdirektion hat offenbar Mühe zu verstehen, dass Kompetenzen stets anhand eines Mediums wie einem Stoffinhalt, einem Instrument, einem Werkzeug o.Ä. erarbeitet werden. Sie vermitteln sich nicht aus sich selbst, quasi im luftleeren Raum, Creatio ex nihilo. Hier liegt im Wesentlichen der Irrtum der Passepartout-Ideologie. Jene ging davon aus, eine Fremdsprache konstruiere sich von selbst ohne Arbeitsaufwand, ohne Grammatik und ohne Wortschatz, also ohne Sprache. Kein Zufall, ist Passepartout doch ein Produkt der ausschliesslichen Kompetenzorientierung.

Die Initiative der SSbB vom Juni 2018 machte dann den Weg frei für Stoffinhalte. Diese sollten in einem Lehrplanteil A aufgenommen werden, während zur Unterbringung der 3'536 Kompetenzformulierungen der Hunderte Seiten umfassende Lehrplanteil B diente.

Aushebelung des Lehrplans 21

Dann allerdings geschah etwas sehr Merkwürdiges. In der Stellungnahme zur «Vorlage an den Landrat» von Anita Biedert vom 2. März 2021 lässt sich der Regierungsrat folgendermassen verlautbaren: «Die Lehrpersonen der Sekundarschulen des Kantons Basel-Landschaft können als einzige in der Schweiz auf zwei Lehrplanteile zurückgreifen. Sie entscheiden selbstständig, mit welchem Lehrplanteil sie arbeiten.» Im «Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission an den Landrat» vom 14. Oktober 2014 doppelt Monica Gschwind nach: «Tatsache ist, dass alle Baselbieter Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarschule mit beiden Lehrplanteilen arbeiten und entscheiden können, welchen sie verwenden wollen.»

Wurde hier soeben offiziell der Lehrplan 21 ausgehebelt? Egal. Aber wie war das nochmal mit Stoffinhalten und Kompetenzen? Richtig, sie bedingen sich gegenseitig. Das eine gibt es nicht ohne das andere. Lehrkräfte können sich nicht ausschliesslich an Kompetenzen orientieren. Sie müssen diese an Stoffinhalten erarbeiten können. Kann man im Kanton Baselland tatsächlich Regierungsrat werden, ohne diesen an sich leicht nachvollziehbaren Zusammenhang zu verstehen? Nein. Regierungsräte sind nicht blöd, im Gegenteil. Hinter der Betonung der angeblich völlig beliebigen Austauschbarkeit der beiden Lehrplanteile versteckt sich in der Tat eine Taktik.

Der Bauerntrick

Die Bildungsdirektion gewann wenn auch spät eine wichtige Erkenntnis: Haben Lehrkräfte die Wahl zwischen einer übersichtlichen bzw. begrenzten Auflistung von Stoffinhalten einerseits und völlig unübersichtlichen, oft redundanten und zuhauf unklar formulierten 3'536 Kompetenzbeschreibungen andererseits, entscheiden sie sich immer für Stoffinhalte. Dabei können sie die zu vermittelnden Kompetenzen gar nicht aus den Augen verlieren, ansonsten sich ihr Stoff überhaupt nicht vermitteln liesse. Völlig unabhängig von Tausenden von Kompetenzbeschreibungen sind Lehrkräfte in der Vermittlung von Kompetenzen erprobte Unterrichtsprofis. Dies im Gegensatz zu den Schreiberlingen des Lehrplans 21: Dessen Autoren «…verfügten zum grössten Teil über keinerlei Unterrichtserfahrung...», wie Ernst Schürch, Präsident der AKK, treffend feststellte.

Aus Sorge, die 3'536 Kompetenzbeschreibungen im Lehrplanteil B würden gänzlich unter den Tisch fallen, musste die Bildungsdirektion nun alles daransetzen, möglichst viele davon, wenn nicht alle, in den Lehrplanteil A zu schmuggeln, wo sie dann die Stoffinhalte fast gänzlich verdrängten. Um ihre Strategie rhetorisch zu tarnen, argumentierte die Bildungsdirektion und der Regierungsrat im Stile Harry Haslers: Alles paletti, wir haben nun zwei Lehrplanteile, ihr könnt wählen! Dies stimmt zwar, allerdings geht es ja nicht um die Anzahl der Lehrplanteile, sondern um die notwendige Verankerung übersichtlich dargelegter Stoffinhalte und somit um die Praktikabilität von Lehrplänen, welche bis zu jenem Zeitpunkt nicht gegeben war.

Um die Bildungsdirektion doch noch zur Raison zu bringen, lancierte die SSbB ihre Durchsetzungsinitiative. Ebenfalls bemüht um einen guten und praktikablen Baselbieter Lehrplan ist der Bildungsrat. Diesem gehören mittlerweile mehrere Mitglieder an mit Unterrichtserfahrung. Sie wissen, dass Lehrpläne, wenn überhaupt, nur zur Anwendung kommen, wenn sie nicht ideologie-, sondern praxisorientiert sind. Andernfalls werden sie seitens der Lehrkräfte zwangsläufig ignoriert. Drückt man einem Maler neue Pinsel ohne Borsten in die Hand, wird er mit seinen alten weiterarbeiten oder sich bis auf Weiteres an seinem Pausenbrot zu schaffen machen.

Das letzte Wort haben die Lehrkräfte

Aufgrund des Drucks beider Akteure, der SSbB und dem Bildungsrat, entstehen gegenwärtig für immer mehr Fächer nun doch noch Lehrpläne mit aufgelisteten Stoffinhalten. Es macht den Anschein, dass sich die SSbB unabhängig vom Ausgang der Abstimmung vom 7. März einmal mehr zum Wohle der Lernenden durchgesetzt hat. Letzten Endes entscheidet ohnehin weder die Bildungsdirektion bzw. -administration noch die Bildungspolitik über die Tauglichkeit von Lehrplänen. Dieser Entscheid obliegt den Lehrkräften im Rahmen ihrer täglichen Unterrichtsarbeit. Zumindest dies sollte man aus dem Passepartout-Skandal gelernt haben.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer