Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen

Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.

Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
 

News

  • Samstag, Oktober 12, 2024

    Repetition – der immer seltener genutzte Schlüssel zum Lernerfolg

    Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)

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  • Dienstag, Oktober 01, 2024

    Machen Hausaufgaben Sinn?

    Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)

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  • Montag, September 30, 2024

    Förderklassen-Initiave im Grossen Rat

    Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)

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  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

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  • Samstag, September 07, 2024

    Neuer Unterrichsbereich an den Gymnasien

    Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)

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  • Sonntag, August 18, 2024

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)

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06.03.2021

Lehrpläne: Ein Lehrstück in politischer Strategie

In seinem BAZ-Leserbrief zur Initiative der Starken Schule beider Basel (SSbB) betr. Reduktion der 3'536 Kompetenzformulierungen erläutert Felix Schmutz, ehemaliger Sekundarlehrer und Didaktiker, auf anschauliche Weise den Unterschied zwischen Kompetenzen und Stoffinhalten: «Kompetenzen sind Problemlösefähigkeiten, die durch die Arbeit an bestimmten Stoffinhalten erworben werden: Der Beipackzettel eines Medikaments gegen Kopfweh ist der Stoffinhalt, das Verstehen des Textes zu Wirkung, Dosierung, Nebenwirkungen etc. und die richtige Anwendung des Heilmittels die Kompetenz. Das eine ist nicht ohne das andere zu haben.»

Aus nichts entsteht nichts

Dem nationalen ausschliesslich kompetenzorientierten Herdentrieb folgend, wollte die Baselbieter Bildungsdirektion ursprünglich ebenfalls rein kompetenzorientierte Lehrpläne ohne Stoffinhalte. Übertragen auf Schmutz’ Vergleich hätte dies bedeutet, dass die Lernenden im Fach Deutsch die Textverständniskompetenz ohne Texte hätten erwerben müssen. Die Kompetenz des Flötenspiels im Musikunterricht hätte ohne Flöten vermittelt werden sollen, der Schwimmunterricht hätte ausserhalb des Wassers stattgefunden, der Matheunterricht ohne Zahlen und das Turnen am Reck ohne Reck. Die Bildungsdirektion hat offenbar Mühe zu verstehen, dass Kompetenzen stets anhand eines Mediums wie einem Stoffinhalt, einem Instrument, einem Werkzeug o.Ä. erarbeitet werden. Sie vermitteln sich nicht aus sich selbst, quasi im luftleeren Raum, Creatio ex nihilo. Hier liegt im Wesentlichen der Irrtum der Passepartout-Ideologie. Jene ging davon aus, eine Fremdsprache konstruiere sich von selbst ohne Arbeitsaufwand, ohne Grammatik und ohne Wortschatz, also ohne Sprache. Kein Zufall, ist Passepartout doch ein Produkt der ausschliesslichen Kompetenzorientierung.

Die Initiative der SSbB vom Juni 2018 machte dann den Weg frei für Stoffinhalte. Diese sollten in einem Lehrplanteil A aufgenommen werden, während zur Unterbringung der 3'536 Kompetenzformulierungen der Hunderte Seiten umfassende Lehrplanteil B diente.

Aushebelung des Lehrplans 21

Dann allerdings geschah etwas sehr Merkwürdiges. In der Stellungnahme zur «Vorlage an den Landrat» von Anita Biedert vom 2. März 2021 lässt sich der Regierungsrat folgendermassen verlautbaren: «Die Lehrpersonen der Sekundarschulen des Kantons Basel-Landschaft können als einzige in der Schweiz auf zwei Lehrplanteile zurückgreifen. Sie entscheiden selbstständig, mit welchem Lehrplanteil sie arbeiten.» Im «Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission an den Landrat» vom 14. Oktober 2014 doppelt Monica Gschwind nach: «Tatsache ist, dass alle Baselbieter Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarschule mit beiden Lehrplanteilen arbeiten und entscheiden können, welchen sie verwenden wollen.»

Wurde hier soeben offiziell der Lehrplan 21 ausgehebelt? Egal. Aber wie war das nochmal mit Stoffinhalten und Kompetenzen? Richtig, sie bedingen sich gegenseitig. Das eine gibt es nicht ohne das andere. Lehrkräfte können sich nicht ausschliesslich an Kompetenzen orientieren. Sie müssen diese an Stoffinhalten erarbeiten können. Kann man im Kanton Baselland tatsächlich Regierungsrat werden, ohne diesen an sich leicht nachvollziehbaren Zusammenhang zu verstehen? Nein. Regierungsräte sind nicht blöd, im Gegenteil. Hinter der Betonung der angeblich völlig beliebigen Austauschbarkeit der beiden Lehrplanteile versteckt sich in der Tat eine Taktik.

Der Bauerntrick

Die Bildungsdirektion gewann wenn auch spät eine wichtige Erkenntnis: Haben Lehrkräfte die Wahl zwischen einer übersichtlichen bzw. begrenzten Auflistung von Stoffinhalten einerseits und völlig unübersichtlichen, oft redundanten und zuhauf unklar formulierten 3'536 Kompetenzbeschreibungen andererseits, entscheiden sie sich immer für Stoffinhalte. Dabei können sie die zu vermittelnden Kompetenzen gar nicht aus den Augen verlieren, ansonsten sich ihr Stoff überhaupt nicht vermitteln liesse. Völlig unabhängig von Tausenden von Kompetenzbeschreibungen sind Lehrkräfte in der Vermittlung von Kompetenzen erprobte Unterrichtsprofis. Dies im Gegensatz zu den Schreiberlingen des Lehrplans 21: Dessen Autoren «…verfügten zum grössten Teil über keinerlei Unterrichtserfahrung...», wie Ernst Schürch, Präsident der AKK, treffend feststellte.

Aus Sorge, die 3'536 Kompetenzbeschreibungen im Lehrplanteil B würden gänzlich unter den Tisch fallen, musste die Bildungsdirektion nun alles daransetzen, möglichst viele davon, wenn nicht alle, in den Lehrplanteil A zu schmuggeln, wo sie dann die Stoffinhalte fast gänzlich verdrängten. Um ihre Strategie rhetorisch zu tarnen, argumentierte die Bildungsdirektion und der Regierungsrat im Stile Harry Haslers: Alles paletti, wir haben nun zwei Lehrplanteile, ihr könnt wählen! Dies stimmt zwar, allerdings geht es ja nicht um die Anzahl der Lehrplanteile, sondern um die notwendige Verankerung übersichtlich dargelegter Stoffinhalte und somit um die Praktikabilität von Lehrplänen, welche bis zu jenem Zeitpunkt nicht gegeben war.

Um die Bildungsdirektion doch noch zur Raison zu bringen, lancierte die SSbB ihre Durchsetzungsinitiative. Ebenfalls bemüht um einen guten und praktikablen Baselbieter Lehrplan ist der Bildungsrat. Diesem gehören mittlerweile mehrere Mitglieder an mit Unterrichtserfahrung. Sie wissen, dass Lehrpläne, wenn überhaupt, nur zur Anwendung kommen, wenn sie nicht ideologie-, sondern praxisorientiert sind. Andernfalls werden sie seitens der Lehrkräfte zwangsläufig ignoriert. Drückt man einem Maler neue Pinsel ohne Borsten in die Hand, wird er mit seinen alten weiterarbeiten oder sich bis auf Weiteres an seinem Pausenbrot zu schaffen machen.

Das letzte Wort haben die Lehrkräfte

Aufgrund des Drucks beider Akteure, der SSbB und dem Bildungsrat, entstehen gegenwärtig für immer mehr Fächer nun doch noch Lehrpläne mit aufgelisteten Stoffinhalten. Es macht den Anschein, dass sich die SSbB unabhängig vom Ausgang der Abstimmung vom 7. März einmal mehr zum Wohle der Lernenden durchgesetzt hat. Letzten Endes entscheidet ohnehin weder die Bildungsdirektion bzw. -administration noch die Bildungspolitik über die Tauglichkeit von Lehrplänen. Dieser Entscheid obliegt den Lehrkräften im Rahmen ihrer täglichen Unterrichtsarbeit. Zumindest dies sollte man aus dem Passepartout-Skandal gelernt haben.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer