Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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21.12.2021

Lehrpersonen befürworten strengere Corona-Massnahmen

1'039 Lehrpersonen, die in den beiden Basler Halbkantonen unterrichten, haben innerhalb von drei Tagen an der Umfrage der Starken Schule beider Basel (SSbB) zum Thema «Corona-Massnahmen an den Schulen» teilgenommen. Diese grosse Anzahl ist beeindruckend, die Resultate sind damit sehr aussagekräftig. Die Baselbieter Regierung hat kurz vor Ferienbeginn zwei bedeutende Massnahmen an den Primar- und Sekundarschulen beschlossen, die am 3. Januar in Kraft treten.

Die Maskentragpflicht wird auf die ganze Primarschule ausgeweitet. Die Regierung begründet diese Verschärfung mit den hohen Ansteckungszahlen bei den jüngsten Schüler/-innen. Diese Massnahme wird von den befragten Lehrpersonen deutlich unterstützt: 59.0% sagten «ja» oder «eher ja» zur Maskenpflicht ab der 1. Klasse, 37.1% antworteten mit «nein» oder «eher nein» und 3.9% haben sich enthalten (siehe Grafik 1).

Ein anderes Bild hingegen zeigt sich, wenn bezüglich Maskentragpflicht nur die direktbetroffenen Primarlehrpersonen betrachtet werden: Mit nur noch 43.4% «ja» oder «eher ja» und 53.7% «nein» oder «eher nein» lehnten die Primarlehrpersonen diese Massnahme in der Mehrheit ab (siehe Grafik 2).

Rückkehr nach den Weihnachtsferien nur mit negativem Test

Die zweite von der Regierung beschlossene Massnahme betrifft die Rückkehr der Schüler/-innen nach den Weihnachtsferien in die Schulen. Am 3. Januar starten die Primar- und Sekundarschulen mit Fernunterricht und wechseln erst zum Präsenzunterricht, wenn ein negativer Corona-Test im Rahmen des «Breiten Testens» vorliegt. Mit 64.8% «ja» oder «eher ja» sprechen sich die befragten Lehrpersonen sehr deutlich für diese Massnahme aus. Es zeigt sich, dass das Vorgehen der Regierung überwiegend gutgeheissen wird. Nur 32.5% scheinen mit dieser Regelung nicht einverstanden zu sein und haben mit «nein» oder «eher nein» geantwortet. 2.7% haben sich enthalten (siehe Grafik 3).

Eine Mehrheit der Lehrpersonen würde diese Regelung auch für die Sekundarstufe 2 (Gymnasium, FMS, WMS, Brückenangebote usw.) befürworten: 65.3% sagen «ja» oder «eher ja», lediglich 28.0% sagen «nein» oder «eher nein», 6.7% gaben keine Antwort (siehe Grafik 4).

Die Lehrpersonen befürworten punktuell auch schärfere Massnahmen

Auf die Frage, ob die nicht geimpften und nicht genesenen Schüler/-innen sogar zweimal wöchentlich obligatorisch am Spucktest im Rahmen des «Breiten Testens» teilnehmen sollen, stimmten 67.5% «ja» oder «eher ja», 28.7% «nein» oder «eher nein», 3.8% enthielten sich (siehe Grafik 5). Auch das tägliche Desinfizieren der Schulräume durch das Reinigungspersonal wurde mit 69.5% «ja» oder «eher ja», 26.7% «nein» oder «eher nein» und 3.8% Enthaltung sehr deutlich befürwortet. (siehe Grafik 6)

Ein anderes Bild zeigt sich, wenn es darum geht, ob nicht geimpfte und nicht genesen Schüler/-innen in Quarantäne müssen und Fernunterricht erhalten, wenn in der Klasse ein Schüler respektive eine Schülerin positiv getestet wurde: Mit 40.4% «ja» oder «eher ja» sind die befürwortenden Antworten in der Minderheit. Neben 6.3% Enthaltungen sind die Lehrpersonen mit 53.3% «nein» oder «eher nein» gegen eine solche Quarantäne-Regelung (siehe Grafik 7). Möglich ist, dass die Befragten eine Klassenquarantäne bereits ab einer positiven Person zu früh finden. Es wurde nicht gefragt, ob eine Quarantäne z.B. ab drei positiven Schüler/-innen befürwortet würde.

Die Lehrpersonen beider Halbkantone stimmen nahezu gleich ab

Grundsätzlich wird mit den Umfrageergebnissen deutlich, dass eine klare Mehrheit der befragten Lehrpersonen hinter den beschlossenen Massnahmen der Baselbieter Regierung steht, diese befürwortet und in gewissen Punkten sogar weitergehen würde (vgl. Grafik 4, 5 und 6).

Interessant ist, dass sich die Antworten der Lehrpersonen, welche im Kanton Basel-Stadt unterrichten, kaum von den Antworten der Baselbieter Lehrpersonen unterscheiden. Dies, obwohl die Corona-Massnahmen in den beiden Halbkantonen zurzeit unterschiedlich sind. Die SSbB befürwortet ein Angleichen der Massnahmen und bittet den Regierungsrat von Basel-Stadt, analoge Verschärfungen auch im Stadtkanton umzusetzen.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel