


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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20.08.2023
Kombiniertes Studienangebot Sek I und Sek II
Dem aktuellen Lehrpersonenmangel auf den Sekundarstufen I und II soll ein kombinierter Studiengang entgegenwirken. Dieses Modell existiert in der Schweiz nur an wenigen Institutionen und ermöglicht es Studierenden, ein Lehrdiplom für beide Stufen zu erwerben. Nun wurden zwei Modelle erarbeitet, die an der Pädagogische Hochschule Nordwestschweiz (PH FHNW) eingeführt werden könnten.
Der Mangel an Lehrpersonen auf der Sekundarstufe I ist mittlerweile kein Geheimnis mehr und die PH FHNW versucht durch das Programm für Quereinsteigende sowie den begleiteten Berufseinstieg ein attraktives Studienangebot zu schaffen, um mehr ausgebildete Lehrpersonen zu generieren. Auf der Sekundarstufe II kann es schwierig sein, eine Anstellung für die studierte Fächerkombination zu finden. Daher arbeiten viele Lehrpersonen, die für die Sekundarstufe II ausgebildete sind, mit entsprechenden finanziellen und pädagogischen Konsequenzen auf der Sekundarstufe I.
Kombinierte Lehrdiplome in der Schweiz
Aufgrund eines Postulats von Landrat Brunner hat der Regierungsrat geprüft, ob an der PH FHNW ein kombinierter Studiengang für die Sekundarstufen I und II eingeführt werden kann. Eine solche Möglichkeit besteht in der Schweiz aktuell lediglich an der Haute école pédagogique du Valais (HEP VS), an der Pädagogischen Hochschule Graubünden (PH GR) sowie an der Universität Fribourg. Nach Abschluss eines Masterstudiengangs in mindestens einem Schulfach können Studierende innerhalb von zwei bis drei Jahren ein kombiniertes Lehrdiplom erwerben. Während dieser Zeitspanne ist auch eine Teilzeitanstellung von bis zu 50 Prozent möglich.
Das «Institut Sek I und II» der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) hat die Möglichkeiten für den erleichterten Erwerb der Unterrichtsbefähigung für die Sek I durch Lehrpersonen der Sek II überprüft und zwei Modelle für die PH FHNW erarbeitet.
Modell «Erweiterung»
Beim ersten Modell wird die Unterrichtsbefähigung für die Sek I und die Sek II im Umfang von 107 ECTS erworben. Dieses Modell richtet sich insbesondere an Studierende mit einem Monofach an oder solche, bei denen nur eines ihrer studierten Fächer an den Sekundarschulen unterrichtet wird.
Zuerst wird der Studiengang Sek II (mit 1-2 Fächern) mit dem «Profil Sek I» absolviert. Letzteres ermöglicht, im Wahlbereich 10 ECTS im fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Bereich des Masterstudiengangs Sek I zu belegen. Anschliessend wird der konsekutive Studiengang Sek I absolviert, dessen Umfang sich aufgrund des vorgängigen Studienganges auf 46 ECTS reduziert. Nach Abschluss erhalten die Studierenden das Lehrdiplom für die Sek I sowie für die Sek II.
Modell «kombiniert»
Dieser Studiengang setzt einen universitären Master in mindestens zwei Unterrichtsfächern voraus, richtet sich demnach nur an Personen, die zwei Fächer studieren, die an den Sekundarschulen unterrichtet werden.
Studierende schreiben sich für den Studiengang «kombiniertes Diplom» ein, welches einen Umfang von 104-114 ECTS hat. Sie müssen sowohl den Studiengang Sekundarstufe II als auch den konsekutiven Studiengang Sekundarstufe I absolvieren, wobei die Reihenfolge keine Rolle spielt. Nach Abschluss erhalten die Studierenden auch hier ein kombiniertes Lehrdiplom für die Sek I und Sek II.
Da das Modell «kombiniert» einen wesentlich höheren administrativen sowie finanziellen Aufwand für die PH FHNW zur Folge hat und zudem neue Studienreglemente erarbeitet werden müssen, dauert eine mögliche Einführung länger. Das Modell «Erweiterung» hingegen verursacht weder für die PH FHNW noch für die Trägerkantone zusätzliche Kosten und wird voraussichtlich im Herbstsemester 2024/25 an der PH FHNW eingeführt.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel