


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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29.10.2023
Kleinstpensen von Schulleitungsmitgliedern
Die Schulleitungen bilden einen wichtigen Teil unseres Bildungssystems. Gerade in den letzten Jahren wurde ihre Arbeit aufgrund der Reformen und zeitraubenden Projekte anspruchsvoller. Auch der bürokratische Aufwand sowie die Anzahl Schüler/-innen, die den Schulen Schwierigkeiten bereiten, sind gestiegen. Dazu kommen noch zahlreiche Elternreklamationen und ein grösserer Betreuungsaufwand der Lehrpersonen, die mit der anspruchsvollen Arbeit überfordert sind. Der Kompetenzbereich einer Schulleitung ist somit vielseitig und auch schneller überlastend.
Deswegen müssen den Schulleitungen mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies kann in Form von Pensen- oder Personalaufstockungen erfolgen. Sogenannte Kleinstpensen von unter 30% sollten jedoch vermieden werden, da sonst die Anzahl Schulleiter/-innen zu gross wird, was einen höheren Aufwand für Absprachen notwendig macht. Die Zusammenarbeit und damit ein zufriedenstellendes Ausführen des Berufs würde erschwert.
Regierungsrat lehnt Forderung von Mindestpensen für Schulleitungsmitglieder ab
Der Regierungsrat bezieht Stellung zu einem politischen Vorstoss von Landrätin Caroline Mall (SVP), welches ein Mindestpensum für Schulleitungsmitglieder von 30% fordert: Grundsätzlich stimme man mit der Haltung der Landrätin überein, dass die Aufteilung in mehrere kleine Pensen zusätzliche Absprachen notwendig macht. Der aktuelle Stand zeigt jedoch, dass lediglich 13 Schulleitungsmitglieder auf der Primarstufe und 2 auf der Sekundarstufe mit einem Pensum von unter 30% angestellt sind. Dies ist im Vergleich zu den 153 Schulleitungsmitglieder auf der Primarstufe und 49 auf der Sekundarstufe jedoch ein vernachlässigbarer Anteil und somit eher eine Ausnahme.
Kleinstpensen können sinnvoll sein
Solche Kleinstpensen sind in gewissen Situationen auch sinnvoll, wie beispielsweise bei der Einarbeitung eines neuen Schulleitungsmitglieds. Zudem wäre ausschliesslich auf der Sekundarschule eine derartige Vorgabe möglich, denn die Primarstufe fällt in die Kompetenz der Gemeinden.
Die Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate sieht vor, dass bei einem Leitungsmodell mit Rektorat diese Funktion mit mindestens 60 Stellenprozent zu besetzen ist. Dies schliesst jedoch nicht eine Aufteilung des Pensums auf mehrere Personen aus. Zudem ist der Schulrat der jeweiligen Primar- oder Sekundarschule für die Pensengrösse und in Absprache mit dem Amt für Volksschulen für das Leitungsmodell zuständig.
Die Starke Schule beider Basel unterstützt die Ansicht des Regierungsrates, dass aufgrund der aktuellen Lage mit Kleinstpensen als Einzelfälle und der rechtlichen Grundlage kein Handlungsbedarf besteht.
Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel