Leserkommentar
Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard
Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.
Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.
Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH
Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
News
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Sonntag, Dezember 15, 2024
Im Kanton Basel-Stadt wird ab dem Schuljahr 2025/26 das Lehrmittel «M & I», Medien und Informatik 2 vom Verlag Westermann mit dem Status «alternativ-obligatorisch» in die Lehrmittelliste der Primarschule aufgenommen. Alternativ-obligatorisch bedeutet, dass die Lehrperson zwischen mehreren vorgeschlagenen Lehrmitteln auswählen kann. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Lehrmittelfreiheit im Stadtkanton. (lbu)
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Sonntag, Dezember 08, 2024
Um ab 2026 wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat der Kanton Basel-Landschaft auch im Bildungswesen Sparmassnahmen beschlossen. Beispielsweise möchte der Kanton den Unterstützungsbeitrag für Lernende in der Lehrwerkstatt für Mechanik in Basel schrittweise reduzieren. Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) begründet ihren Entscheid damit, dass die Lehrwerkstatt kein rein schulisches Ausbildungsangebot ist, sondern auch für andere Unternehmen produziert und somit zusätzliches Einkommen generiert. (lbu)
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Samstag, November 23, 2024
In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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29.10.2023
Kleinstpensen von Schulleitungsmitgliedern
Die Schulleitungen bilden einen wichtigen Teil unseres Bildungssystems. Gerade in den letzten Jahren wurde ihre Arbeit aufgrund der Reformen und zeitraubenden Projekte anspruchsvoller. Auch der bürokratische Aufwand sowie die Anzahl Schüler/-innen, die den Schulen Schwierigkeiten bereiten, sind gestiegen. Dazu kommen noch zahlreiche Elternreklamationen und ein grösserer Betreuungsaufwand der Lehrpersonen, die mit der anspruchsvollen Arbeit überfordert sind. Der Kompetenzbereich einer Schulleitung ist somit vielseitig und auch schneller überlastend.
Deswegen müssen den Schulleitungen mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies kann in Form von Pensen- oder Personalaufstockungen erfolgen. Sogenannte Kleinstpensen von unter 30% sollten jedoch vermieden werden, da sonst die Anzahl Schulleiter/-innen zu gross wird, was einen höheren Aufwand für Absprachen notwendig macht. Die Zusammenarbeit und damit ein zufriedenstellendes Ausführen des Berufs würde erschwert.
Regierungsrat lehnt Forderung von Mindestpensen für Schulleitungsmitglieder ab
Der Regierungsrat bezieht Stellung zu einem politischen Vorstoss von Landrätin Caroline Mall (SVP), welches ein Mindestpensum für Schulleitungsmitglieder von 30% fordert: Grundsätzlich stimme man mit der Haltung der Landrätin überein, dass die Aufteilung in mehrere kleine Pensen zusätzliche Absprachen notwendig macht. Der aktuelle Stand zeigt jedoch, dass lediglich 13 Schulleitungsmitglieder auf der Primarstufe und 2 auf der Sekundarstufe mit einem Pensum von unter 30% angestellt sind. Dies ist im Vergleich zu den 153 Schulleitungsmitglieder auf der Primarstufe und 49 auf der Sekundarstufe jedoch ein vernachlässigbarer Anteil und somit eher eine Ausnahme.
Kleinstpensen können sinnvoll sein
Solche Kleinstpensen sind in gewissen Situationen auch sinnvoll, wie beispielsweise bei der Einarbeitung eines neuen Schulleitungsmitglieds. Zudem wäre ausschliesslich auf der Sekundarschule eine derartige Vorgabe möglich, denn die Primarstufe fällt in die Kompetenz der Gemeinden.
Die Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate sieht vor, dass bei einem Leitungsmodell mit Rektorat diese Funktion mit mindestens 60 Stellenprozent zu besetzen ist. Dies schliesst jedoch nicht eine Aufteilung des Pensums auf mehrere Personen aus. Zudem ist der Schulrat der jeweiligen Primar- oder Sekundarschule für die Pensengrösse und in Absprache mit dem Amt für Volksschulen für das Leitungsmodell zuständig.
Die Starke Schule beider Basel unterstützt die Ansicht des Regierungsrates, dass aufgrund der aktuellen Lage mit Kleinstpensen als Einzelfälle und der rechtlichen Grundlage kein Handlungsbedarf besteht.
Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel