Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Sonntag, April 20, 2025

    Projekt Stadtgarten in Basel

    Das umstrittene Projekt der Erweiterung der Universitätsbibliothek und der Sanierung des Bernoullianums an der Hebelschanze soll nach den Plänen des Basler Architekturbüros Diener & Diener verwirklicht werden.(ch)

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  • Dienstag, April 15, 2025

    Neue Sekundarschule in Basel

    Die Bevölkerungszahl des Kantons Basel-Stadt wird immer wie grösser und so auch die Anzahl Schulkinder, die einen Platz an einer Sekundarschule brauchen. Deshalb plant die Basler Regierung eine neue Sekundarschule. (as)

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  • Montag, April 14, 2025

    Reform der gymnasialen Maturität in Basel-Landschaft: Informatik statt Französisch

    Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat eine neue Version der gymnasialen Maturitätsreform zur Anhörung freigegeben. Folgende Veränderungen sind geplant: Ab 2025 müssen Schüler*innen einen interdisziplinären Kurs in einem der folgenden Bereiche wählen: Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik, Informatik oder Naturwissenschaften und Technik. Dadurch steigt die Anzahl der Maturitätsprüfungen von fünf auf sechs. Der Unterricht in anderen Fächern wird entsprechend reduziert. (lbe)

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  • Montag, April 14, 2025

    Zürich führt wieder Förderklassen ein

    Das Kantonsparlament von Zürich hat Ende März 2025 die Förderklasseninitiative angenommen, die unter anderem von der SVP, FDP und GLP getragen wurde. Künftig müssen deshalb sämtliche Zürcher Schulgemeinden sogenannte Förderklassen – auch bekannt als Kleinklassen – anbieten. (ai)

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  • Sonntag, April 13, 2025

    Univertrag zwischen Baselland und Basel-Stadt

    Der beiden Basler Kantone beteiligen sich zurzeit anteilsmässig zu den Studierenden an den Kosten der Universität. Stimmen der SVP aus dem Kanton Basel-Landschaft befürworten diese Art der Handhabung nicht und wollen deshalb den Univertrag künden. (as)

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  • Donnerstag, April 03, 2025

    Stark diskutiertes Thema: Gymiprüfung im Kanton Zürich

    Die Gymiprüfung im Kanton Zürich ist fast jedem bekannt und sie führt jedes Jahr aufs Neue zu heftigen Diskussionen. Die Meinungen dazu sind sehr klar. Im Verlauf der letzten Jahre haben sich deutliche Meinungen herauskristallisiert. (as)

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29.10.2023

Kleinstpensen von Schulleitungsmitgliedern

Die Schulleitungen bilden einen wichtigen Teil unseres Bildungssystems. Gerade in den letzten Jahren wurde ihre Arbeit aufgrund der Reformen und zeitraubenden Projekte anspruchsvoller. Auch der bürokratische Aufwand sowie die Anzahl Schüler/-innen, die den Schulen Schwierigkeiten bereiten, sind gestiegen. Dazu kommen noch zahlreiche Elternreklamationen und ein grösserer Betreuungsaufwand der Lehrpersonen, die mit der anspruchsvollen Arbeit überfordert sind. Der Kompetenzbereich einer Schulleitung ist somit vielseitig und auch schneller überlastend.

Deswegen müssen den Schulleitungen mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies kann in Form von Pensen- oder Personalaufstockungen erfolgen. Sogenannte Kleinstpensen von unter 30% sollten jedoch vermieden werden, da sonst die Anzahl Schulleiter/-innen zu gross wird, was einen höheren Aufwand für Absprachen notwendig macht. Die Zusammenarbeit und damit ein zufriedenstellendes Ausführen des Berufs würde erschwert.

Regierungsrat lehnt Forderung von Mindestpensen für Schulleitungsmitglieder ab

Der Regierungsrat bezieht Stellung zu einem politischen Vorstoss von Landrätin Caroline Mall (SVP), welches ein Mindestpensum für Schulleitungsmitglieder von 30% fordert: Grundsätzlich stimme man mit der Haltung der Landrätin überein, dass die Aufteilung in mehrere kleine Pensen zusätzliche Absprachen notwendig macht. Der aktuelle Stand zeigt jedoch, dass lediglich 13 Schulleitungsmitglieder auf der Primarstufe und 2 auf der Sekundarstufe mit einem Pensum von unter 30% angestellt sind. Dies ist im Vergleich zu den 153 Schulleitungsmitglieder auf der Primarstufe und 49 auf der Sekundarstufe jedoch ein vernachlässigbarer Anteil und somit eher eine Ausnahme.

Kleinstpensen können sinnvoll sein

Solche Kleinstpensen sind in gewissen Situationen auch sinnvoll, wie beispielsweise bei der Einarbeitung eines neuen Schulleitungsmitglieds. Zudem wäre ausschliesslich auf der Sekundarschule eine derartige Vorgabe möglich, denn die Primarstufe fällt in die Kompetenz der Gemeinden.

Die Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate sieht vor, dass bei einem Leitungsmodell mit Rektorat diese Funktion mit mindestens 60 Stellenprozent zu besetzen ist. Dies schliesst jedoch nicht eine Aufteilung des Pensums auf mehrere Personen aus. Zudem ist der Schulrat der jeweiligen Primar- oder Sekundarschule für die Pensengrösse und in Absprache mit dem Amt für Volksschulen für das Leitungsmodell zuständig.

Die Starke Schule beider Basel unterstützt die Ansicht des Regierungsrates, dass aufgrund der aktuellen Lage mit Kleinstpensen als Einzelfälle und der rechtlichen Grundlage kein Handlungsbedarf besteht.

Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel