Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

Inserat

 
 

News

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    Vortrag zum Thema «Streitpunkt Smartphone»

    Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)

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  • Montag, März 31, 2025

    In Schulen fehlen die Französischlehrpersonen

    Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)

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  • Dienstag, März 04, 2025

    Handyverbote an Schulen wirken sich positiv aus

    Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)

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  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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24.10.2022

Kleinpensen ermöglichen den Schulleitungen grössere Flexibilität

Bildungspolitiker/-innen aus den beiden Basler Halbkantonen thematisieren aufgrund des aktuellen Mangels an Lehrpersonen mittels politischen Vorstössen die Einführung von Mindestpensen an den Volksschulen. Kürzlich ist im Kanton Basel-Stadt durch die FDP eine Motion eingereicht worden, welche den Schulleitungen verbieten will, Lehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50% anzustellen. Die radikale Forderung hat bei Schulleitungen und Lehrpersonen Unverständnis ausgelöst.

In der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage erläutert der Regierungsrat von Basel-Stadt die statistischen Zahlen betreffend Anzahl Lehrpersonen mit Teilpensen: Erwerbstätige mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 90% gelten als Teilzeitarbeitende, alles darüber wird als Vollpensum gezählt. Im Schuljahr 2019/20 unterrichteten an den Basler Volksschulen insgesamt 2'261 Lehrpersonen, davon 1'895 in einem Teilpensum, was 77.4% entspricht. Dieser Prozentsatz bleibt auch in den darauffolgenden beiden Schuljahren mit 78% konstant. Mit einem Pensum von weniger als 30% arbeiteten im Schuljahr 2019/20 auf der Primarstufe lediglich 8.1%, auf der Sekundarstufe 1 gar nur 6.7%.

Im Nachbarkanton Basel-Landschaft unterscheidet sich die Aufgliederung der Angaben aufgrund der im Landrat eingereichten Anfrage, weshalb ein direkter Vergleich mit den obigen Zahlen aus Basel-Stadt schwierig ist. Gemäss dem Regierungsrat waren Ende August 2021 auf der Primarstufe 15% von insgesamt 2'988 Primarlehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 35% angestellt. Von den 683 Sekundarlehrpersonen arbeiteten 20% in einer Anstellung unter 35%.

Vorstösse wollen Kleinpensen verhindern

Die in Basel-Stadt eingereichte Motion orientiert sich am Genfer Modell und fordert Mindestpensen von 50%. Kleinere Pensen soll es künftig nicht mehr geben. In Baselland wurden diesbezüglich noch keine konkreten Forderungen gestellt, sondern nur Anfragen betreffend der Anzahl Beschäftigten im Lehrpersonenberuf mit einem Arbeitspensum von weniger als 35% gemacht.

Begründet werden die Forderungen jeweils mit dem akuten Lehrpersonenmangel, dem durch die Besetzung von höheren Stellenprozenten begegnet werden soll. Ein weiteres Argument für hohe Pensen sei die stärkere soziale und emotionale Bindung zwischen Lehrpersonen und Schüler/-innen, welche einen wesentlichen Bestandteil der pädagogischen Arbeit darstellt. Ausserdem würde die Schuladministration vereinfacht sowie die Belastung der Schulleitungen durch eine kleinere Anzahl von Beschäftigten vermindert.

Schulleitungen reagieren auf die Forderung mit Unverständnis

Gerade aufgrund des aktuellen Mangels an Lehrpersonen benötigen die Schulleitungen eine möglichst grosse Flexibilität beim Anstellen der Lehrpersonen. Oft müssen insbesondere auf der Sekundarstufe 1 kurzfristig zusätzliche Klassen gebildet werden. Damit diese durch ausgebildete Fachpersonen unterrichtet werden können, müssen die Schulleitungen einzelne Lehrpersonen anstellen können, die nur eine Klasse auch in ein oder zwei Fächern unterrichten. Wäre dies nicht möglich, müssten zwangsläufig bereits an der Schule angestellte Lehrpersonen eingesetzt werden, auch wenn diese fachfremd sind und im zu unterrichtenden Fach keine entsprechende Ausbildung mit Lehrberechtigung verfügen. Dies würde die Unterrichtsqualität zwangsläufig signifikant senken. Heute können solche nicht abgedeckten Unterrichtslektionen in einzelnen Fächern oft durch pensionierte Lehrpersonen oder wiedereinsteigende Fachpersonen besetzt werden.

Kleine Teilpensen steigern die Attraktivität des Lehrberufs, insbesondere bezüglich Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Oft kann ein Elternteil, wenn die eigenen Kinder eingeschult werden, wieder ein kleines Arbeitspensum übernehmen. Sind solche Kleinpensen künftig nicht mehr zulässig, werden diese fundiert ausgebildeten Lehrpersonen ausgeschlossen. Der Mangel an Lehrpersonen könnte sich dadurch sogar akzentuieren.

Keine gesetzliche Verankerung von Mindestpensen

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) lehnt die eingereichten Vorstössen mit der Festsetzung einer gesetzlichen Regelung zur Einführung von Mindestpensen ab. Obschon hohe Pensen aus organisatorischen Gründen eine Erleichterung bedeuten können, darf die Möglichkeit einer kleinen Anstellung nicht verwehrt werden; sei dies z.B. für angehende Lehrpersonen in Ausbildung, um diesen erste Erfahrungen zu ermöglichen oder für ausgebildete Lehrpersonen, welche aus privaten Gründen, wie beispielsweise aufgrund einer familiären Erziehungsarbeit, nur ein kleines Teilpensum übernehmen können.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel