Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Es lebe der Widerspruch!

Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 

News

  • Mittwoch, November 20, 2024

    Social-Media-Verbot für Jugendliche

    Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)

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  • Samstag, November 16, 2024

    Gymnasium: Schwerpunktfach EGS stösst auf wenig Zustimmung

    Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)

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  • Freitag, November 15, 2024

    Neuer Schwerpunkt an der PH FHNW

    Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)

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  • Samstag, November 02, 2024

    Teileingliederung des Unterrichts von Heimatlichen Sprach- und Kulturkursen

    Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)

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  • Montag, Oktober 28, 2024

    Bildungsfragen werden in der NZZ zunehmend zum Thema

    Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)

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  • Dienstag, Oktober 22, 2024

    Landrat befasst sich mit bildungspolitischen Themen

    An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)

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24.10.2022

Kleinpensen ermöglichen den Schulleitungen grössere Flexibilität

Bildungspolitiker/-innen aus den beiden Basler Halbkantonen thematisieren aufgrund des aktuellen Mangels an Lehrpersonen mittels politischen Vorstössen die Einführung von Mindestpensen an den Volksschulen. Kürzlich ist im Kanton Basel-Stadt durch die FDP eine Motion eingereicht worden, welche den Schulleitungen verbieten will, Lehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50% anzustellen. Die radikale Forderung hat bei Schulleitungen und Lehrpersonen Unverständnis ausgelöst.

In der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage erläutert der Regierungsrat von Basel-Stadt die statistischen Zahlen betreffend Anzahl Lehrpersonen mit Teilpensen: Erwerbstätige mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 90% gelten als Teilzeitarbeitende, alles darüber wird als Vollpensum gezählt. Im Schuljahr 2019/20 unterrichteten an den Basler Volksschulen insgesamt 2'261 Lehrpersonen, davon 1'895 in einem Teilpensum, was 77.4% entspricht. Dieser Prozentsatz bleibt auch in den darauffolgenden beiden Schuljahren mit 78% konstant. Mit einem Pensum von weniger als 30% arbeiteten im Schuljahr 2019/20 auf der Primarstufe lediglich 8.1%, auf der Sekundarstufe 1 gar nur 6.7%.

Im Nachbarkanton Basel-Landschaft unterscheidet sich die Aufgliederung der Angaben aufgrund der im Landrat eingereichten Anfrage, weshalb ein direkter Vergleich mit den obigen Zahlen aus Basel-Stadt schwierig ist. Gemäss dem Regierungsrat waren Ende August 2021 auf der Primarstufe 15% von insgesamt 2'988 Primarlehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 35% angestellt. Von den 683 Sekundarlehrpersonen arbeiteten 20% in einer Anstellung unter 35%.

Vorstösse wollen Kleinpensen verhindern

Die in Basel-Stadt eingereichte Motion orientiert sich am Genfer Modell und fordert Mindestpensen von 50%. Kleinere Pensen soll es künftig nicht mehr geben. In Baselland wurden diesbezüglich noch keine konkreten Forderungen gestellt, sondern nur Anfragen betreffend der Anzahl Beschäftigten im Lehrpersonenberuf mit einem Arbeitspensum von weniger als 35% gemacht.

Begründet werden die Forderungen jeweils mit dem akuten Lehrpersonenmangel, dem durch die Besetzung von höheren Stellenprozenten begegnet werden soll. Ein weiteres Argument für hohe Pensen sei die stärkere soziale und emotionale Bindung zwischen Lehrpersonen und Schüler/-innen, welche einen wesentlichen Bestandteil der pädagogischen Arbeit darstellt. Ausserdem würde die Schuladministration vereinfacht sowie die Belastung der Schulleitungen durch eine kleinere Anzahl von Beschäftigten vermindert.

Schulleitungen reagieren auf die Forderung mit Unverständnis

Gerade aufgrund des aktuellen Mangels an Lehrpersonen benötigen die Schulleitungen eine möglichst grosse Flexibilität beim Anstellen der Lehrpersonen. Oft müssen insbesondere auf der Sekundarstufe 1 kurzfristig zusätzliche Klassen gebildet werden. Damit diese durch ausgebildete Fachpersonen unterrichtet werden können, müssen die Schulleitungen einzelne Lehrpersonen anstellen können, die nur eine Klasse auch in ein oder zwei Fächern unterrichten. Wäre dies nicht möglich, müssten zwangsläufig bereits an der Schule angestellte Lehrpersonen eingesetzt werden, auch wenn diese fachfremd sind und im zu unterrichtenden Fach keine entsprechende Ausbildung mit Lehrberechtigung verfügen. Dies würde die Unterrichtsqualität zwangsläufig signifikant senken. Heute können solche nicht abgedeckten Unterrichtslektionen in einzelnen Fächern oft durch pensionierte Lehrpersonen oder wiedereinsteigende Fachpersonen besetzt werden.

Kleine Teilpensen steigern die Attraktivität des Lehrberufs, insbesondere bezüglich Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Oft kann ein Elternteil, wenn die eigenen Kinder eingeschult werden, wieder ein kleines Arbeitspensum übernehmen. Sind solche Kleinpensen künftig nicht mehr zulässig, werden diese fundiert ausgebildeten Lehrpersonen ausgeschlossen. Der Mangel an Lehrpersonen könnte sich dadurch sogar akzentuieren.

Keine gesetzliche Verankerung von Mindestpensen

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) lehnt die eingereichten Vorstössen mit der Festsetzung einer gesetzlichen Regelung zur Einführung von Mindestpensen ab. Obschon hohe Pensen aus organisatorischen Gründen eine Erleichterung bedeuten können, darf die Möglichkeit einer kleinen Anstellung nicht verwehrt werden; sei dies z.B. für angehende Lehrpersonen in Ausbildung, um diesen erste Erfahrungen zu ermöglichen oder für ausgebildete Lehrpersonen, welche aus privaten Gründen, wie beispielsweise aufgrund einer familiären Erziehungsarbeit, nur ein kleines Teilpensum übernehmen können.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel