


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
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Dienstag, April 15, 2025
Die Bevölkerungszahl des Kantons Basel-Stadt wird immer wie grösser und so auch die Anzahl Schulkinder, die einen Platz an einer Sekundarschule brauchen. Deshalb plant die Basler Regierung eine neue Sekundarschule. (as)
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Montag, April 14, 2025
Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat eine neue Version der gymnasialen Maturitätsreform zur Anhörung freigegeben. Folgende Veränderungen sind geplant: Ab 2025 müssen Schüler*innen einen interdisziplinären Kurs in einem der folgenden Bereiche wählen: Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik, Informatik oder Naturwissenschaften und Technik. Dadurch steigt die Anzahl der Maturitätsprüfungen von fünf auf sechs. Der Unterricht in anderen Fächern wird entsprechend reduziert. (lbe)
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Montag, April 14, 2025
Das Kantonsparlament von Zürich hat Ende März 2025 die Förderklasseninitiative angenommen, die unter anderem von der SVP, FDP und GLP getragen wurde. Künftig müssen deshalb sämtliche Zürcher Schulgemeinden sogenannte Förderklassen – auch bekannt als Kleinklassen – anbieten. (ai)
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Sonntag, April 13, 2025
Der beiden Basler Kantone beteiligen sich zurzeit anteilsmässig zu den Studierenden an den Kosten der Universität. Stimmen der SVP aus dem Kanton Basel-Landschaft befürworten diese Art der Handhabung nicht und wollen deshalb den Univertrag künden. (as)
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Samstag, April 12, 2025
Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)
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Donnerstag, April 03, 2025
Die Gymiprüfung im Kanton Zürich ist fast jedem bekannt und sie führt jedes Jahr aufs Neue zu heftigen Diskussionen. Die Meinungen dazu sind sehr klar. Im Verlauf der letzten Jahre haben sich deutliche Meinungen herauskristallisiert. (as)
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24.10.2022
Kleinpensen ermöglichen den Schulleitungen grössere Flexibilität
Bildungspolitiker/-innen aus den beiden Basler Halbkantonen thematisieren aufgrund des aktuellen Mangels an Lehrpersonen mittels politischen Vorstössen die Einführung von Mindestpensen an den Volksschulen. Kürzlich ist im Kanton Basel-Stadt durch die FDP eine Motion eingereicht worden, welche den Schulleitungen verbieten will, Lehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50% anzustellen. Die radikale Forderung hat bei Schulleitungen und Lehrpersonen Unverständnis ausgelöst.
In der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage erläutert der Regierungsrat von Basel-Stadt die statistischen Zahlen betreffend Anzahl Lehrpersonen mit Teilpensen: Erwerbstätige mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 90% gelten als Teilzeitarbeitende, alles darüber wird als Vollpensum gezählt. Im Schuljahr 2019/20 unterrichteten an den Basler Volksschulen insgesamt 2'261 Lehrpersonen, davon 1'895 in einem Teilpensum, was 77.4% entspricht. Dieser Prozentsatz bleibt auch in den darauffolgenden beiden Schuljahren mit 78% konstant. Mit einem Pensum von weniger als 30% arbeiteten im Schuljahr 2019/20 auf der Primarstufe lediglich 8.1%, auf der Sekundarstufe 1 gar nur 6.7%.
Im Nachbarkanton Basel-Landschaft unterscheidet sich die Aufgliederung der Angaben aufgrund der im Landrat eingereichten Anfrage, weshalb ein direkter Vergleich mit den obigen Zahlen aus Basel-Stadt schwierig ist. Gemäss dem Regierungsrat waren Ende August 2021 auf der Primarstufe 15% von insgesamt 2'988 Primarlehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 35% angestellt. Von den 683 Sekundarlehrpersonen arbeiteten 20% in einer Anstellung unter 35%.
Vorstösse wollen Kleinpensen verhindern
Die in Basel-Stadt eingereichte Motion orientiert sich am Genfer Modell und fordert Mindestpensen von 50%. Kleinere Pensen soll es künftig nicht mehr geben. In Baselland wurden diesbezüglich noch keine konkreten Forderungen gestellt, sondern nur Anfragen betreffend der Anzahl Beschäftigten im Lehrpersonenberuf mit einem Arbeitspensum von weniger als 35% gemacht.
Begründet werden die Forderungen jeweils mit dem akuten Lehrpersonenmangel, dem durch die Besetzung von höheren Stellenprozenten begegnet werden soll. Ein weiteres Argument für hohe Pensen sei die stärkere soziale und emotionale Bindung zwischen Lehrpersonen und Schüler/-innen, welche einen wesentlichen Bestandteil der pädagogischen Arbeit darstellt. Ausserdem würde die Schuladministration vereinfacht sowie die Belastung der Schulleitungen durch eine kleinere Anzahl von Beschäftigten vermindert.
Schulleitungen reagieren auf die Forderung mit Unverständnis
Gerade aufgrund des aktuellen Mangels an Lehrpersonen benötigen die Schulleitungen eine möglichst grosse Flexibilität beim Anstellen der Lehrpersonen. Oft müssen insbesondere auf der Sekundarstufe 1 kurzfristig zusätzliche Klassen gebildet werden. Damit diese durch ausgebildete Fachpersonen unterrichtet werden können, müssen die Schulleitungen einzelne Lehrpersonen anstellen können, die nur eine Klasse auch in ein oder zwei Fächern unterrichten. Wäre dies nicht möglich, müssten zwangsläufig bereits an der Schule angestellte Lehrpersonen eingesetzt werden, auch wenn diese fachfremd sind und im zu unterrichtenden Fach keine entsprechende Ausbildung mit Lehrberechtigung verfügen. Dies würde die Unterrichtsqualität zwangsläufig signifikant senken. Heute können solche nicht abgedeckten Unterrichtslektionen in einzelnen Fächern oft durch pensionierte Lehrpersonen oder wiedereinsteigende Fachpersonen besetzt werden.
Kleine Teilpensen steigern die Attraktivität des Lehrberufs, insbesondere bezüglich Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Oft kann ein Elternteil, wenn die eigenen Kinder eingeschult werden, wieder ein kleines Arbeitspensum übernehmen. Sind solche Kleinpensen künftig nicht mehr zulässig, werden diese fundiert ausgebildeten Lehrpersonen ausgeschlossen. Der Mangel an Lehrpersonen könnte sich dadurch sogar akzentuieren.
Keine gesetzliche Verankerung von Mindestpensen
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) lehnt die eingereichten Vorstössen mit der Festsetzung einer gesetzlichen Regelung zur Einführung von Mindestpensen ab. Obschon hohe Pensen aus organisatorischen Gründen eine Erleichterung bedeuten können, darf die Möglichkeit einer kleinen Anstellung nicht verwehrt werden; sei dies z.B. für angehende Lehrpersonen in Ausbildung, um diesen erste Erfahrungen zu ermöglichen oder für ausgebildete Lehrpersonen, welche aus privaten Gründen, wie beispielsweise aufgrund einer familiären Erziehungsarbeit, nur ein kleines Teilpensum übernehmen können.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel