Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
-
Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
-
Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
-
Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
-
Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
-
Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
-
Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
Spenden
Wir freuen uns über Ihre Spende.
Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden
PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8
29.05.2022
Kaskadenweg bei Kündigungen an Schulen
Im Jahr 2004 wurden mit einem Regierungsratsbeschluss die Grundsätze für das Vorgehen bei Kündigungen an Schulen infolge rückläufiger Zahlen von Schüler/-innen festgelegt. Die darin enthaltene Kaskade bestimmt, in welcher Reihenfolge Kündigungen von Lehrpersonen vorzunehmen sind. Kürzlich wurde im Baselbieter Landrat nun ein Postulat eingereicht, in welchem eine Überarbeitung der Kündigungskaskade angestrebt wird. Künftig soll eine hohe Bildungsqualität priorisiert und die Bedürfnisse der Schulen hinsichtlich einer Durchmischung von Alter, Geschlecht und Fächerkombinationen berücksichtigt werden.
Obschon die Schülerinnen- und Schülerzahlen im Kanton Basel-Landschaft aktuell in vielen Schulstandorten nicht rückläufig sind, greift die Kaskade noch heute. Muss beispielsweise in einer Gemeinde eine Klasse reduziert werden, stehen weniger Unterrichtslektionen zur Verfügung. Infolgedessen müssen auch die Pensen reduziert oder gar Kündigungen vorgenommen werden. Die grundlegenden Prinzipien der Kündigungskaskade sind in einem solchen Fall zu berücksichtigen.
Heute gültige Kündigungskaskade
Die folgenden Schritte zeigen die Reihenfolge der Massnahmen auf:
- Lehrpersonen müssen allfällige Überstunden in ihrer Stundenbuchhaltung durch ein entsprechend reduziertes Pensum abbauen. Mehrstunden dürfen nicht erteilt werden.
- Befristete Arbeitsverhältnisse sind, sofern es sich nicht um Anstellungsverträge von Lehrpersonen mit einem Diplom der entsprechenden Schulart handelt und die nicht länger als 48 Monate angestellt sind, nicht mehr zu verlängern.
- Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag sollen auf die folgenden Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden: freiwillige Vor- oder Teilpensionierung, Reduktion des Beschäftigungsgrades.
- Reichen die obengenannten Massnahmen nicht aus, sind Kündigungen anhand folgender Kriterien vorzunehmen.
- Materielle Unterrichtsbefähigung: Die Anstellungsbehörde kann bei Lehrpersonen, deren Unterrichtsbefähigung (pädagogische Kompetenz, Fachwissen, Sozialkompetenz) als unbefriedigend beurteilt wird, von den Kriterien gemäss Ziffern 2-4 abweichen.
- Dienstalter: Die Lehrperson mit den wenigsten Dienstjahren im Kanton an der entsprechenden Schulstufe erhält die Kündigung. Sind mehrere Personen betroffen, so erhält die jüngere Lehrperson die Kündigung.
Von den erwähnten Kriterien kann die Anstellungsbehörde Lehrpersonen, deren Weiterbeschäftigung für die Aufgabenerfüllung der Schule eine besondere Rolle zukommt, ausnehmen. Ausserdem muss die Anstellungsbehörde im Falle einer Kündigung oder einer Änderung des Arbeitsvertrages abklären, ob der betroffenen Lehrperson ein anderer zumutbarer Arbeitsbereich innerhalb des Zuständigkeitsbereiches zugewiesen werden kann.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel