Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Freitag, März 22, 2024

    «Medien und Informatik» nun auch in Basel-Stadt

    Im Kanton Basel-Stadt gib es an der Sekundarstufe 1 ab nächstem Schuljahr neu das Fach «Medien und Informatik». Bis anhin wurde ein Teil des Informatikstoffs in den Fächern Mathematik und Deutsch behandelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    Soll Baselland den Univertrag künden?

    Obwohl der Kanton Basel-Landschaft seit vielen Jahren grosse Beträge an die Universität Basel bezahlt, wird er weder als Universitätskanton anerkannt noch hat er eine eigene Fakultät erhalten. Ein Landrat fordert nun den Austritt aus dem Univertrag. (ai)

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  • Sonntag, März 10, 2024

    Lehrkräfte Apéro mit Mustafa Atici

    Mustafa Atici wird mit grosser Wahrscheinlichkeit das Erziehungsdepartement vom aktuellen Bildungsdirektor Cramer übernehmen. Deshalb lädt er interessierte Lehrpersonen des Kantons Basel-Stadt zu einem Apéro ein, um sich über wichtige Bildungsthemen auszutauschen. (ch)

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  • Mittwoch, Februar 14, 2024

    Stressabbau durch ein Jahreszeugnis in der 6. Primarklasse

    Zurzeit entscheiden im Kanton Basel-Stadt die Zeugnisnoten im Winter und im Sommer der 6. Primarklasse über die Einteilung der Primarschüler/-innen in die Leistungszüge A, E und P der Sekundarstufe 1. Neu soll nur noch ein Jahreszeugnis am Ende der Primarschulzeit massgebend sein. Dadurch sollen die Schülern/-innen vom Notendruck etwas entlastet werden. Die Umstellung auf ein Jahreszeugnis im Mai bietet den Primarschülern/-innen die Möglichkeit, sich im Laufe des ganzen Jahres zu verbessern und so den Übertritt in den gewünschten Leistungszugs zu erreichen. (ch)

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  • Montag, Februar 12, 2024

    Kostenlose Hygieneartikel an Basler Sekundarschulen

    Nachdem im letzten Jahr die Sekundarschule Wasgenring im Rahmen eines Pilotprojekts den Schülerinnen gratis Binden und Tampons zur Verfügung stellte, haben nun in diesem Jahr alle Schülerinnen an allen Basler Sekundarschulen I Zugang zu kostenlosen Hygieneartikel. Das Angebot wird unterschiedlich stark benutzt, die Schülerinnen würden sich aber freuen, so eine Lehrperson. (lh)

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  • Sonntag, Januar 28, 2024

    Schulweg sicherer machen

    Automobilistinnen und -mobilisten rasen oft mit überhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung Fabrikstrasse/Lettenweg in Allschwil, obwohl täglich zig Schulkinder und Jugendliche der Primar- und Sekundarschule den Fussgängerstreifen überqueren. Da der Lettenweg direkt zur Primarschule Gartenhof und der angrenzenden Sekundarschule sowie zu der Sportanlage Gartenstrasse führen, müssen ihn die Schüler/-innen benutzen. Eine Ausweichmöglichkeit gibt es nicht. Dies hat nun politische Konsequenten. (ch)

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29.05.2022

Kaskadenweg bei Kündigungen an Schulen

Im Jahr 2004 wurden mit einem Regierungsratsbeschluss die Grundsätze für das Vorgehen bei Kündigungen an Schulen infolge rückläufiger Zahlen von Schüler/-innen festgelegt. Die darin enthaltene Kaskade bestimmt, in welcher Reihenfolge Kündigungen von Lehrpersonen vorzunehmen sind. Kürzlich wurde im Baselbieter Landrat nun ein Postulat eingereicht, in welchem eine Überarbeitung der Kündigungskaskade angestrebt wird. Künftig soll eine hohe Bildungsqualität priorisiert und die Bedürfnisse der Schulen hinsichtlich einer Durchmischung von Alter, Geschlecht und Fächerkombinationen berücksichtigt werden.

Obschon die Schülerinnen- und Schülerzahlen im Kanton Basel-Landschaft aktuell in vielen Schulstandorten nicht rückläufig sind, greift die Kaskade noch heute. Muss beispielsweise in einer Gemeinde eine Klasse reduziert werden, stehen weniger Unterrichtslektionen zur Verfügung. Infolgedessen müssen auch die Pensen reduziert oder gar Kündigungen vorgenommen werden. Die grundlegenden Prinzipien der Kündigungskaskade sind in einem solchen Fall zu berücksichtigen.

Heute gültige Kündigungskaskade

Die folgenden Schritte zeigen die Reihenfolge der Massnahmen auf:

  1. Lehrpersonen müssen allfällige Überstunden in ihrer Stundenbuchhaltung durch ein entsprechend reduziertes Pensum abbauen. Mehrstunden dürfen nicht erteilt werden.
  2. Befristete Arbeitsverhältnisse sind, sofern es sich nicht um Anstellungsverträge von Lehrpersonen mit einem Diplom der entsprechenden Schulart handelt und die nicht länger als 48 Monate angestellt sind, nicht mehr zu verlängern.
  3. Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag sollen auf die folgenden Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden: freiwillige Vor- oder Teilpensionierung, Reduktion des Beschäftigungsgrades.
  4. Reichen die obengenannten Massnahmen nicht aus, sind Kündigungen anhand folgender Kriterien vorzunehmen.
    • Materielle Unterrichtsbefähigung: Die Anstellungsbehörde kann bei Lehrpersonen, deren Unterrichtsbefähigung (pädagogische Kompetenz, Fachwissen, Sozialkompetenz) als unbefriedigend beurteilt wird, von den Kriterien gemäss Ziffern 2-4 abweichen.
    • Dienstalter: Die Lehrperson mit den wenigsten Dienstjahren im Kanton an der entsprechenden Schulstufe erhält die Kündigung. Sind mehrere Personen betroffen, so erhält die jüngere Lehrperson die Kündigung.

Von den erwähnten Kriterien kann die Anstellungsbehörde Lehrpersonen, deren Weiterbeschäftigung für die Aufgabenerfüllung der Schule eine besondere Rolle zukommt, ausnehmen. Ausserdem muss die Anstellungsbehörde im Falle einer Kündigung oder einer Änderung des Arbeitsvertrages abklären, ob der betroffenen Lehrperson ein anderer zumutbarer Arbeitsbereich innerhalb des Zuständigkeitsbereiches zugewiesen werden kann.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel