Leserkommentar
Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard
Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.
Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.
Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH
Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
News
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Freitag, Januar 17, 2025
Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)
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Donnerstag, Januar 16, 2025
Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)
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Mittwoch, Januar 15, 2025
Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)
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Sonntag, Dezember 29, 2024
Auch in Grossbritannien werden aktuell ähnliche Themen diskutiert, wie kurz zuvor in Australien. Die Social-Media-Firmen sollen Minderjährige vor dem Konsum schädlicher Inhalten schützen. Dies betrifft unter anderem die Verbreitung von Mobbing, Gewalt, wie auch von gefährlichen Stunts, so Technologieminister Peter Kyle gegenüber Sky News. Zudem sollen Apps, welche nur der Nutzung von Erwachsenen dienen, eine entsprechende Alterüberprüfung integriert haben. (lbe)
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Samstag, Dezember 28, 2024
Gegen den Projektierungskredit in der Höhe von 4.1 Millionen Franken für den Schulhausneubau in Therwil, welcher am 11. Dezember an der Gemeindeversammlung mit einem deutlichen ja befürwortet wurde, wird das Referendum ergriffen. Die geplanten Ausgaben für den gesamten Neubau betragen rund 33 Millionen. (lbe)
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Samstag, Dezember 21, 2024
Mit 13'325 Studierenden und Doktorierenden bricht die Universität Basel ihren eigenen Rekord. Noch nie haben sich so viele eingeschrieben wie im aktuellen Herbstsemester. (lbe)
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29.05.2022
Kaskadenweg bei Kündigungen an Schulen
Im Jahr 2004 wurden mit einem Regierungsratsbeschluss die Grundsätze für das Vorgehen bei Kündigungen an Schulen infolge rückläufiger Zahlen von Schüler/-innen festgelegt. Die darin enthaltene Kaskade bestimmt, in welcher Reihenfolge Kündigungen von Lehrpersonen vorzunehmen sind. Kürzlich wurde im Baselbieter Landrat nun ein Postulat eingereicht, in welchem eine Überarbeitung der Kündigungskaskade angestrebt wird. Künftig soll eine hohe Bildungsqualität priorisiert und die Bedürfnisse der Schulen hinsichtlich einer Durchmischung von Alter, Geschlecht und Fächerkombinationen berücksichtigt werden.
Obschon die Schülerinnen- und Schülerzahlen im Kanton Basel-Landschaft aktuell in vielen Schulstandorten nicht rückläufig sind, greift die Kaskade noch heute. Muss beispielsweise in einer Gemeinde eine Klasse reduziert werden, stehen weniger Unterrichtslektionen zur Verfügung. Infolgedessen müssen auch die Pensen reduziert oder gar Kündigungen vorgenommen werden. Die grundlegenden Prinzipien der Kündigungskaskade sind in einem solchen Fall zu berücksichtigen.
Heute gültige Kündigungskaskade
Die folgenden Schritte zeigen die Reihenfolge der Massnahmen auf:
- Lehrpersonen müssen allfällige Überstunden in ihrer Stundenbuchhaltung durch ein entsprechend reduziertes Pensum abbauen. Mehrstunden dürfen nicht erteilt werden.
- Befristete Arbeitsverhältnisse sind, sofern es sich nicht um Anstellungsverträge von Lehrpersonen mit einem Diplom der entsprechenden Schulart handelt und die nicht länger als 48 Monate angestellt sind, nicht mehr zu verlängern.
- Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag sollen auf die folgenden Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden: freiwillige Vor- oder Teilpensionierung, Reduktion des Beschäftigungsgrades.
- Reichen die obengenannten Massnahmen nicht aus, sind Kündigungen anhand folgender Kriterien vorzunehmen.
- Materielle Unterrichtsbefähigung: Die Anstellungsbehörde kann bei Lehrpersonen, deren Unterrichtsbefähigung (pädagogische Kompetenz, Fachwissen, Sozialkompetenz) als unbefriedigend beurteilt wird, von den Kriterien gemäss Ziffern 2-4 abweichen.
- Dienstalter: Die Lehrperson mit den wenigsten Dienstjahren im Kanton an der entsprechenden Schulstufe erhält die Kündigung. Sind mehrere Personen betroffen, so erhält die jüngere Lehrperson die Kündigung.
Von den erwähnten Kriterien kann die Anstellungsbehörde Lehrpersonen, deren Weiterbeschäftigung für die Aufgabenerfüllung der Schule eine besondere Rolle zukommt, ausnehmen. Ausserdem muss die Anstellungsbehörde im Falle einer Kündigung oder einer Änderung des Arbeitsvertrages abklären, ob der betroffenen Lehrperson ein anderer zumutbarer Arbeitsbereich innerhalb des Zuständigkeitsbereiches zugewiesen werden kann.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel