Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Donnerstag, Juli 25, 2024

    Präventionsmassnahmen häusliche Gewalt

    Häusliche Gewalt ist einer der vier Schwerpunkte in der Kriminalitätsbekämpfung des Kantons Basel-Stadt, doch Kinder fallen häufig durch das Raster. Per Motion werden deshalb verstärkte Präventionsmassnahmen betreffend häuslicher Gewalt an den Schulen und ausserhalb der Schulen gefordert. Ziel ist ein Präventionsangebot in der Primar- und Sekundarschule, bei welchem das Thema häusliche Gewalt ein grosser Teil ist. (lb)

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  • Dienstag, Juli 16, 2024

    Handyverbot im Klassenzimmer

    In Italien sind Handys in den Klassenzimmern seit einem Erlass von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni verboten. Dies soll der Erhöhung der Unterrichtsqualität führen. Zudem müssen trotz Benutzung von Tablets und Laptops die Aufgaben in einer analogen Agenda eingetragen werden. Ob eine solche Regelung den gewünschten Zweck erfüllt ist umstritten. (lb)

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  • Dienstag, Juni 18, 2024

    Lernbegleitung für EBA Lehrlinge

    Es gibt viele Lehrlinge, die unter Geldproblemen, Lernbehinderungen oder Problemen am Arbeitsplatz leiden. Die Lehrlinge, die zurzeit eine zweijährige berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) absolvieren, haben die Möglichkeit bei Bedarf auf eine fachkundige individuelle Begleitung (fiB) zurückzugreifen. (ch)

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  • Samstag, Juni 15, 2024

    Zentrum für Frühförderung in Baselstadt stark ausgelastet

    Am Zentrum für Frühforderung (ZFF) werden Kinder von Null bis vier Jahren in der Logopädie und Heilpädagogik unterstütz. Viele Kindergärtner/-innen haben heutzutage schon mit vier Jahren Bildungslücken aufgrund von Armut, engen Wohnverhältnissen oder psychischem Leiden der Eltern. (ch)

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  • Mittwoch, Mai 29, 2024

    Studierendenzahlen der Pädagogischen Hochschulen steigen

    In Zeiten des grossen Lehrpersonenmangels sind dies erfreuliche Nachrichten: Mehrere Pädagogische Hochschulen der Schweiz melden, dass im Vergleich zum Vorjahr mehr Personen die Ausbildung zur Lehrperson in Angriff nehmen. Da schlussendlich aber nicht alle im Klassenzimmer stehen und unterrichten, bleibt die Situation in den Schulen nach wie vor angespannt. (ai)

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  • Sonntag, Mai 19, 2024

    Hygienekits an öffentlichen Schulen

    Im September 2021 reichte Landrätin Miriam Locher ein Postulat ein für eine kostenlose und niederschwellige Abgabe von Hygieneartikel an öffentlichen Schulen. Die jetzige Regelung, dass Tampons und Binden nur auf Anfrage bei der Lehrperson oder beim Sekretariat herausgegeben werden, wenn die Produkte überhaupt vorhanden sind, ist ungenügend. (ch)

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26.07.2020

Neues kantonales Lohnsystem hat erhebliche Mängel

Bereits im Dezember 2019 hat sich die Starke Schule in einem ausführlichen Positionspapier vehement gegen die Einführung der lohnrelevanten Mitarbeitergespräche (MAG) gewehrt. Wie in allen Berufen machen MAG in regelmässigen Abständen Sinn. Sie dienen unter anderem als Instrument im Bereich der Qualitätssicherung. Dieses Instrument jedoch als Ausgangslage für Lohnanpassungen zu nutzen, ist im Lehrerberuf unsinnig.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, nach welchen Massstäben die Lehrpersonen innerhalb der MAG als «gut» oder «schlecht» eingestuft werden? Bei den Lehrpersonen gibt nicht die Menge von verkauften Autos oder die Schnelligkeit der zu erledigenden Aufgaben darüber Auskunft, ob sie ihren Job gut oder schlecht machen. Genau so wenig sagen z.B. durchwegs hohe Notendurchschnitte einer Klasse etwas über die Qualität einer Lehrperson aus.

Zu bemängeln sind daher insbesondere die fehlenden Kriterien in der Teilrevision, die feststellen, was besonders «gute» oder «ausserordentlich gute» Leistungen sind. Dies birgt Potential für Willkür, da die Massstäbe, nach welchen die Einstufung bemessen wird, nicht gegeben sind. Da diese Kriterien nicht festgeschrieben sind, könnte eine Folge ein starker Anstieg der Soll-Zeit sein (weil die Lehrpersonen möglicherweise glauben, dass dies ein Indiz für «ausserordentlich gute» Leistungen sind). Dies führt letztendlich jedoch zu einer spiralförmig zunehmenden Belastung durch «Jöbli» an der Schule und unweigerlich zu vermehrten Burnouts. Missgunst und Misstrauen innerhalb des Kollegiums wären unausweichlich.

Als besonders schwierig erachten wir §26 und §27, in welchen festgelegt ist, wie sich der Lohn in Abhängigkeit vom Ergebnis des MAG verändern kann. Auch hier fehlen Kriterien, die genau festlegen, was eine «gute» und was eine «schlechte» Lehrperson ausmacht. Weiterhin wird in §26 Abs 2 unter b. festgehalten, dass die Höhe der individuellen Lohnentwicklung unter anderem von der Position im Lohnband abhängt. Könnte dies bedeuten, dass die Personen, die weiter oben im Lohnband eingestuft sind, weniger Chancen auf eine positive Lohnentwicklung haben, weil bereits für die weiter unten im Lohnband eingestuften Lehrpersonen das ganze Budget aufgebraucht wurde?

Die Einführung des lohnrelevanten MAG birgt die Gefahr, dass sich Lehrer/-innen künftig mittels Übernahme von verschiedenen zusätzlichen Aufgaben eine positive Einstufung erhoffen. Neben den bereits erwähnten zu erwarteten Burnouts ist es in diesem Falle nur einem Teil der Lehrpersonen möglich, zusätzliche Aufgaben und Projekte zu übernehmen, während sich Lehrpersonen mit anderen (ausserschulischen) Verpflichtungen nicht noch zusätzliche Arbeit stemmen können. Weiterhin ist fraglich, inwiefern und ob diese Mehrarbeit das Kerngeschäft der Lehrpersonen – nämlich das Lehren und Vermitteln von Lernstoff – positiv unterstützt. Bei Lichte betrachtet würde die Energie des nur schwer «messbaren» Kerngeschäfts in für die vorgesetzte Stelle «sichtbaren» Administrativ- und Organisationsaufgaben einer Schule abfliessen. So wäre es einer fachlich und pädagogisch hervorragenden Lehrperson mit vollem Pensum und Familie unmöglich «mitzuhalten» gegen einen «Single-Teilzeitler». Lohnrelevante Kriterien müssen zwingend ausschliesslich fachlich-pädagogischer Natur sein.

Obwohl es nur noch um die Umsetzung der bereits angenommenen Teilrevision geht, möchten wir noch einmal festhalten, dass ein lohnrelevantes MAG im Lehrerberuf nicht nur unsinnig, sondern kontraproduktiv ist. Da die Neuerungen ab Januar 2021 (und die Details zur individuellen Lohnentwicklung dann per 1. Januar 2022) umgesetzt werden, fordern wir wenigstens, dass klare fachliche Massstäbe und Kriterien festgelegt werden, damit die Willkür für die Einstufungen in «gute» oder «weniger gute» Leistungen wenigstens etwas eingegrenzt werden kann.

Jürg Wiedemann, Starke Schule beider Basel