Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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26.07.2020

Neues kantonales Lohnsystem hat erhebliche Mängel

Bereits im Dezember 2019 hat sich die Starke Schule in einem ausführlichen Positionspapier vehement gegen die Einführung der lohnrelevanten Mitarbeitergespräche (MAG) gewehrt. Wie in allen Berufen machen MAG in regelmässigen Abständen Sinn. Sie dienen unter anderem als Instrument im Bereich der Qualitätssicherung. Dieses Instrument jedoch als Ausgangslage für Lohnanpassungen zu nutzen, ist im Lehrerberuf unsinnig.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, nach welchen Massstäben die Lehrpersonen innerhalb der MAG als «gut» oder «schlecht» eingestuft werden? Bei den Lehrpersonen gibt nicht die Menge von verkauften Autos oder die Schnelligkeit der zu erledigenden Aufgaben darüber Auskunft, ob sie ihren Job gut oder schlecht machen. Genau so wenig sagen z.B. durchwegs hohe Notendurchschnitte einer Klasse etwas über die Qualität einer Lehrperson aus.

Zu bemängeln sind daher insbesondere die fehlenden Kriterien in der Teilrevision, die feststellen, was besonders «gute» oder «ausserordentlich gute» Leistungen sind. Dies birgt Potential für Willkür, da die Massstäbe, nach welchen die Einstufung bemessen wird, nicht gegeben sind. Da diese Kriterien nicht festgeschrieben sind, könnte eine Folge ein starker Anstieg der Soll-Zeit sein (weil die Lehrpersonen möglicherweise glauben, dass dies ein Indiz für «ausserordentlich gute» Leistungen sind). Dies führt letztendlich jedoch zu einer spiralförmig zunehmenden Belastung durch «Jöbli» an der Schule und unweigerlich zu vermehrten Burnouts. Missgunst und Misstrauen innerhalb des Kollegiums wären unausweichlich.

Als besonders schwierig erachten wir §26 und §27, in welchen festgelegt ist, wie sich der Lohn in Abhängigkeit vom Ergebnis des MAG verändern kann. Auch hier fehlen Kriterien, die genau festlegen, was eine «gute» und was eine «schlechte» Lehrperson ausmacht. Weiterhin wird in §26 Abs 2 unter b. festgehalten, dass die Höhe der individuellen Lohnentwicklung unter anderem von der Position im Lohnband abhängt. Könnte dies bedeuten, dass die Personen, die weiter oben im Lohnband eingestuft sind, weniger Chancen auf eine positive Lohnentwicklung haben, weil bereits für die weiter unten im Lohnband eingestuften Lehrpersonen das ganze Budget aufgebraucht wurde?

Die Einführung des lohnrelevanten MAG birgt die Gefahr, dass sich Lehrer/-innen künftig mittels Übernahme von verschiedenen zusätzlichen Aufgaben eine positive Einstufung erhoffen. Neben den bereits erwähnten zu erwarteten Burnouts ist es in diesem Falle nur einem Teil der Lehrpersonen möglich, zusätzliche Aufgaben und Projekte zu übernehmen, während sich Lehrpersonen mit anderen (ausserschulischen) Verpflichtungen nicht noch zusätzliche Arbeit stemmen können. Weiterhin ist fraglich, inwiefern und ob diese Mehrarbeit das Kerngeschäft der Lehrpersonen – nämlich das Lehren und Vermitteln von Lernstoff – positiv unterstützt. Bei Lichte betrachtet würde die Energie des nur schwer «messbaren» Kerngeschäfts in für die vorgesetzte Stelle «sichtbaren» Administrativ- und Organisationsaufgaben einer Schule abfliessen. So wäre es einer fachlich und pädagogisch hervorragenden Lehrperson mit vollem Pensum und Familie unmöglich «mitzuhalten» gegen einen «Single-Teilzeitler». Lohnrelevante Kriterien müssen zwingend ausschliesslich fachlich-pädagogischer Natur sein.

Obwohl es nur noch um die Umsetzung der bereits angenommenen Teilrevision geht, möchten wir noch einmal festhalten, dass ein lohnrelevantes MAG im Lehrerberuf nicht nur unsinnig, sondern kontraproduktiv ist. Da die Neuerungen ab Januar 2021 (und die Details zur individuellen Lohnentwicklung dann per 1. Januar 2022) umgesetzt werden, fordern wir wenigstens, dass klare fachliche Massstäbe und Kriterien festgelegt werden, damit die Willkür für die Einstufungen in «gute» oder «weniger gute» Leistungen wenigstens etwas eingegrenzt werden kann.

Jürg Wiedemann, Starke Schule beider Basel