Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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24.07.2024

Italienisch wird auf Kosten von Französisch gestärkt

Im Jahr 2023 haben Bund und Kantone die Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität verabschiedet. Diese basiert auf schweizweit gültigen Vorgaben, die konkrete Umsetzung liegt jedoch in der Verantwortung der Kantone. Die Reform umfasst die Stärkung der fachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache und in Mathematik sowie die Aufwertung der Fächer Informatik und Wirtschaft und Recht zu Grundlagenfächern.

Eine grosse Änderung erfolgt beim obligatorischen Grundlagenfach «zweite Landessprache», was bisher in den meisten Deutschschweizer Kantonen Französisch war. Neu müssen die Schüler*innen des Gymnasiums aus mindestens zwei Landessprachen auswählen können. Es ist demnach möglich, dass Schüler*innen nach der Sekundarschulzeit keinen Französischunterricht mehr haben und stattdessen Italienisch als Fremdsprache lernen.

Heterogenes Stimmungsbild bei den Gymnasiallehrpersonen

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat anlässlich der geplanten Veränderungen bei Gymnasiallehrpersonen der beiden Basler Halbkantone ein Stimmungsbild betreffend Wahlfreiheit zwischen Italienisch und Französisch eingeholt. Kurz vor Beginn der Sommerferien erhielten wir 98 Rückmeldungen mit einem sehr heterogenen Bild: Die neue Regelung wird von 47.3% befürwortet.  50.5% lehnen hingegen ab, dass Schüler*innen im Gymnasium zukünftig zwischen Italienisch und Französisch wählen dürfen. 2.2% konnten oder wollten dazu keine Angabe machen.

In den zahlreichen schriftlichen Rückmeldungen sehen viele Lehrpersonen die Wahlfreiheit zwischen Italienisch und Französisch positiv, da sie zu einer höheren Motivation und besseren Lernergebnissen führen könnte. Einige halten fest, dass Schüler*innen, die eine Sprache wählen können, die ihnen mehr liegt, engagierter und erfolgreicher im Unterricht sein werden. Ausserdem wird die Förderung des Italienischen als weitere Landessprache als Stärkung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt angesehen. Manche sehen auch praktische Vorteile, wie beispielswiese eine bessere Anpassung an die individuellen Interessen und familiären Hintergründe der Schüler*innen.

Die Gymnasiallehrpersonen äusserten jedoch auch zahlreiche Bedenken: Hauptsächlich wird befürchtet, dass Französisch abgewählt und die Sprache dadurch abgewertet wird, was zu einer Schwächung der Kenntnisse in dieser Landessprache führen könnte. Viele sehen Französisch als essentiell für die Region Basel und für den beruflichen Kontext, während Italienisch als weniger nützlich und weniger verbreitet empfunden wird. Zudem gibt es Sorgen bezüglich Gefährdung von Arbeitsstellen für Französisch-Lehrpersonen.

Erste Umsetzungsvorschläge im Herbst 2024

Im Kanton Basel-Stadt arbeitet zurzeit eine Projektgruppe unter der Leitung des Erziehungsdepartementes an den konkreten Umsetzungen, wobei die Lehrpersonen miteinbezogen werden. Geplant ist, dass im Herbst dieses Jahres erste Umsetzungsvorschläge in eine breite Konsultation geschickt werden. Die konkreten Änderungen sollen im Schuljahr 2027/28 in Kraft treten.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel