Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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29.03.2023

Institut für Bildungsevaluation kommt unter Druck

Teile der vierkantonalen Vergleichsprüfung sind inhaltlich praktisch identisch wie eine uralte WBS-Abschlussprüfung. Offensichtlich wurde die Vergleichsprüfung mindestens teilweise aus alten Aufgabenstellungen recyclet und nicht, wie das die Politik erwartet hat, neu entwickelt. Das Institut verkauft den vier Trägerkantonen Baselland, Basel-Stadt, Solothurn und Aargau die sogenannten Check-Prüfungen für teures Geld.

Dies hat nun politische Folgen: Landrätin Anita Biedert reicht morgen Donnerstag im Baselbieter Landrat ein Postulat ein, welches die Bildung eines Kontrollgremiums fordert, welches die Arbeit des Instituts für Bildungsevaluation überprüfen soll. Zusätzlich soll die Bildungsdirektion alternative Anbieter evaluieren, welche künftig die Vergleichsprüfungen für die vier Kantone des Bildungsraums Nordwestschweiz entwickeln könnte.

Wortlaut des Postulates

"Seit einigen Jahren entwickelt das Institut für Bildungsevaluation der Universität Zürich (IBE) für die vier Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn und Aargau die Checkprüfungen. Nach der schriftlichen Deutschprüfung der dritten Sekundarklassen wurden der Starken Schule beider Basel (SSbB) von einer Elterngruppe die Prüfung mit den Aufsatzthemen und den dazugehörigen Erläuterungen und Fragestellungen zugestellt. Damit wurden erstmalig die Aufgabenstellungen der normalerweise geheim gehaltenen Prüfungsaufgaben in einem breiteren Kreis öffentlich. Die Checkprüfung liegt der Postulantin vor.

Auffallend ist, dass Teile dieser Prüfung mit dem entsprechenden Teil einer Abschlussprüfung der ehemaligen Weiterbildungsschule Basel (WBS) inhaltlich weitgehend übereinstimmen. Die Check S3-Deutschprüfung wurde offensichtlich mindestens teilweise aus alten Prüfungen recycelt. Auch die WBS-Prüfung liegt der Postulantin vor.

Die hohen Kosten der Checkprüfungen wurden u.a. auch mit der Entwicklung von neuen Fragen, basierend auf dem aktuell gültigen Lehrplan, begründet. Dies schien auch verständlich, zumal der heute gültige Lehrplan und die neue Unterrichtsphilosophie in einem erheblich grösseren Masse auf Kompetenzen setzt als dies früher der Fall war.

Die jährlichen Gesamtkosten der Checks inkl. der Mindsteps-Aufgabensammlung und Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen belaufen sich auf rund 4.5 Millionen Franken inkl. MwSt. Dafür trägt der Kanton Basel-Landschaft «aufgrund seines Bevölkerungsanteils 20 Prozent, also ca. Fr. 900'000.-», wie die BKSD in einem Mail der SSbB schreibt. Die Kosten pro Schüler/-in betragen Fr. 27.- (P3), Fr. 42.- (P5), Fr. 64.- (S2) und Fr. 64.- (S3.).

  1. Bildung eines Kontrollgremiums, welches die Tätigkeit des IBE beaufsichtigt. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass eine Evaluation der Mathematikaufgaben zur Erhebung der Leistungsstandards, welche die EDK 2016 bei einem luxemburgischen Institut in Auftrag gab, Mängel in der Aufgabenstellung festgestellt hat.
  2. Evaluierung alternativer Angebote, die der Kanton künftig für die Durchführung der Checkprüfungen berücksichtigen könnte, um einerseits die Kosten zu senken, andererseits betreffend die Qualität einen exzellenten Standard gewährleisten zu können."

Die Starke Schule beider Basel begrüsst den Vorstoss und erwartet eine zeitnahe Traktandierung im Landrat. Zurzeit sind entsprechende Vorstösse auch im Kanton Basel-Stadt in Vorbereitung.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel