Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Freitag, Mai 23, 2025

    Workshop gegen Gewalt

    In einer Sonderausstellung im Museum Tinguely behandelt die Künstlerin Suzanne Lacy in ihrem Werk "By your own hand" das Thema sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. Das Museum bietet Workshops für Schulklassen an, in welchen nebst dem Werk auch mit einer Fachperson der Opferhilfe beider Basel Gefahren und Möglichkeiten der Prävention besprochen werden können. (lh)

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  • Donnerstag, Mai 22, 2025

    "Bildungspolitisches Leuchtturmprojekt" startet

    Muttenz erhält einen neuen Schulcampus, in welchem das neue Berufsbildungszentrum Baselland, das Gymnasium Muttenz und das Zentrum für Brückenangebote vereint werden. Der Landrat bewilligte die Ausgabe von 188 Millionen Franken. Gestartet wird nun mit dem Bau des neuen Berufsbildungszentrums, welches 2028 bezugsbereit sein soll. (lh)

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  • Dienstag, Mai 20, 2025

    Abschaffung von Bilingue-Klassen

    Im Jahr 2019 führte die Stadt erstmals das Modell der Bilingue-Klassen ein. Der Unterricht in diesen Klassen wird zur Hälfte auf Deutsch und zur anderen Hälfte auf Französisch unterrichtet. Diese Klassen werden jetzt aber bereits sechs Jahre nach der Einführung wieder abgeschafft (as).

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  • Sonntag, Mai 18, 2025

    Änderung des Curriculums an der ETH Zürich

    Viele Studierende berichten über einen beachtlichen Stress, welchem sie während des Studiums an der ETH Zürich ausgesetzt sind. Rund ein Viertel leidet unter Depressionen, wie die NZZaS soeben berichtete. Ab 2027 plant der ETH-Direktor ein neues Curriculum, welches die Studentinnen und Studenten entlasten soll.(ch)

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  • Montag, Mai 05, 2025

    Handyverbot an Nidwaldner Schulen

    Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)

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  • Freitag, April 25, 2025

    Logopädie auf der Sekundarstufe 2

    Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)

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16.07.2023

Homeschooling darf nicht zur Regel werden

Am 22. Juni reichte Landrätin Laura Grazioli (Grüne Baselland) zwei Vorstösse zum umstrittenen Thema Homeschooling ein. Seit der Corona-Pandemie wächst die Nachfrage nach privater Beschulung. Das Baselbieter Parlament wird sich nach der Sommerpause mit Frage auseinandersetzen, ob die aktuell hohen Hürden gesenkt werden sollen.

Für eine private Beschulung müssen die Eltern eine qualifizierte Lehrperson anstellen, eine geeignete Lokalität finden oder ihr Wohnzimmer zur Verfügung stellen, umfangreiche Lehrpläne erarbeiten oder die Lehrpläne des Kantons übernehmen und einen angemessenen Schulalltag für die Kinder sicherstellen. Falls ein Elternteil pädagogisch und fachlich qualifiziert ist, muss keine externe Lehrperson organisiert werden.

Homeschooling ist teuer

Nach der Umstellung ins Homeschooling finden regelmässige Kontrollen statt und Unterlagen und Belege müssen eingereicht werden. Monatlich fallen für die Entschädigung von Lehrpersonen nicht selten 700 bis 1’500 Franken an, plus jährlich weitere 800 bis 2’000 Franken für Schulmaterial und Exkursionen. Im eingereichten Vorstoss kritisiert Grazioli, dass die Eltern bereits mit den Steuern einen Beitrag an die Bildung bezahlen und trotzdem enorme Kosten für die private Beschulung tragen müssen. Dies sei eine finanzielle Ungleichbehandlung. Deshalb fordert die Landrätin im Vorstoss die Senkung der Hürden für Homeschooling. Die Regierung solle die steuerliche Benachteiligung dieser Eltern prüfen und beheben.

Die Variante der privaten Beschulung kann tatsächlich kostspielig sein, wenn private Lehrpersonen für die Schulbildung des eigenen Kindes angestellt werden müssen. Die gesamten Kosten für das Homeschooling von den Steuern abzuziehen, so wie es Grazioli vorschlägt, ist jedoch unrealistisch und würde zu Ungerechtigkeiten gegenüber den anderen Eltern führen.

Das Schweizer Bildungssystem ist zweifelsohne teuer und wird unter anderem durch die Steuerzahlenden finanziert. Wenn Eltern sich nun dazu entscheiden, ihr Kind privat zu unterrichten, dann sinken für den Staat in der Regel weder die Kosten für die angestellten Lehrpersonen, noch für die Räumlichkeiten, wenn durch die private Beschulung einzelner Schüler/-innen keine Klasse eingespart werden kann. Einzig die Materialkosten werden von der Anzahl Schulkinder beeinflusst. Ein sinnvoller Lösungsansatz wäre deshalb, dass die Eltern das Material direkt von der Schule «gratis» beziehen können und somit diese zusätzlichen, in der Tat ungerechtfertigten Kosten für die Eltern wegfallen.

Berechtigt hohe Hürden für Homeschooling

Hohe Hürden für eine private Beschulung sind durchaus berechtigt. Misslingt eine private Beschulung, weil das Kind bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit die Lernziele nicht erreicht, folglich den Wechsel in eine weiterführende Schule oder in die Berufswelt nicht schafft und damit nicht in der Gesellschaft Fuss fassen kann und schlussendlich auf soziale Unterstützung angewiesen ist, entstehen für den Staat erhebliche Folgekosten.

Unser Schulsystem ist qualitativ hochstehend, weshalb der Besuch einer obligatorischen Schule zu bevorzugen ist. Natürlich darf es auch Ausnahmen geben, beispielsweise wegen unzumutbar langem Schulweg oder weil die Familie regelmässig in kurzen Zeitintervallen den Wohnort wechselt.

Die privat beschulten Kinder sollen die festgelegten Lernziele erreichen und fachlich die gleichen überprüfbaren Fortschritte machen, wie an den staatlichen Schulen. Zudem ist es wichtig, die Lehrpläne zu erfüllen und dem Kind eine Alltagsstruktur zu bieten. Wichtige Aspekte sind auch das Erlernen der Sozialkompetenz, das Lösen von Konflikten und der Umgang mit Erfolgen und Misserfolgen. Diese Aspekte müssen auch bei Homeschooling gewährleistet sein. Auf jeden Fall soll verhindert werden, dass Eltern ihre Kinder zuhause beschulen, weil sie mit den staatlichen Schulen nicht einverstanden sind, aber zu wenig Geld für die Finanzierung einer Privatschule haben.

Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel