Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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16.07.2023

Homeschooling darf nicht zur Regel werden

Am 22. Juni reichte Landrätin Laura Grazioli (Grüne Baselland) zwei Vorstösse zum umstrittenen Thema Homeschooling ein. Seit der Corona-Pandemie wächst die Nachfrage nach privater Beschulung. Das Baselbieter Parlament wird sich nach der Sommerpause mit Frage auseinandersetzen, ob die aktuell hohen Hürden gesenkt werden sollen.

Für eine private Beschulung müssen die Eltern eine qualifizierte Lehrperson anstellen, eine geeignete Lokalität finden oder ihr Wohnzimmer zur Verfügung stellen, umfangreiche Lehrpläne erarbeiten oder die Lehrpläne des Kantons übernehmen und einen angemessenen Schulalltag für die Kinder sicherstellen. Falls ein Elternteil pädagogisch und fachlich qualifiziert ist, muss keine externe Lehrperson organisiert werden.

Homeschooling ist teuer

Nach der Umstellung ins Homeschooling finden regelmässige Kontrollen statt und Unterlagen und Belege müssen eingereicht werden. Monatlich fallen für die Entschädigung von Lehrpersonen nicht selten 700 bis 1’500 Franken an, plus jährlich weitere 800 bis 2’000 Franken für Schulmaterial und Exkursionen. Im eingereichten Vorstoss kritisiert Grazioli, dass die Eltern bereits mit den Steuern einen Beitrag an die Bildung bezahlen und trotzdem enorme Kosten für die private Beschulung tragen müssen. Dies sei eine finanzielle Ungleichbehandlung. Deshalb fordert die Landrätin im Vorstoss die Senkung der Hürden für Homeschooling. Die Regierung solle die steuerliche Benachteiligung dieser Eltern prüfen und beheben.

Die Variante der privaten Beschulung kann tatsächlich kostspielig sein, wenn private Lehrpersonen für die Schulbildung des eigenen Kindes angestellt werden müssen. Die gesamten Kosten für das Homeschooling von den Steuern abzuziehen, so wie es Grazioli vorschlägt, ist jedoch unrealistisch und würde zu Ungerechtigkeiten gegenüber den anderen Eltern führen.

Das Schweizer Bildungssystem ist zweifelsohne teuer und wird unter anderem durch die Steuerzahlenden finanziert. Wenn Eltern sich nun dazu entscheiden, ihr Kind privat zu unterrichten, dann sinken für den Staat in der Regel weder die Kosten für die angestellten Lehrpersonen, noch für die Räumlichkeiten, wenn durch die private Beschulung einzelner Schüler/-innen keine Klasse eingespart werden kann. Einzig die Materialkosten werden von der Anzahl Schulkinder beeinflusst. Ein sinnvoller Lösungsansatz wäre deshalb, dass die Eltern das Material direkt von der Schule «gratis» beziehen können und somit diese zusätzlichen, in der Tat ungerechtfertigten Kosten für die Eltern wegfallen.

Berechtigt hohe Hürden für Homeschooling

Hohe Hürden für eine private Beschulung sind durchaus berechtigt. Misslingt eine private Beschulung, weil das Kind bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit die Lernziele nicht erreicht, folglich den Wechsel in eine weiterführende Schule oder in die Berufswelt nicht schafft und damit nicht in der Gesellschaft Fuss fassen kann und schlussendlich auf soziale Unterstützung angewiesen ist, entstehen für den Staat erhebliche Folgekosten.

Unser Schulsystem ist qualitativ hochstehend, weshalb der Besuch einer obligatorischen Schule zu bevorzugen ist. Natürlich darf es auch Ausnahmen geben, beispielsweise wegen unzumutbar langem Schulweg oder weil die Familie regelmässig in kurzen Zeitintervallen den Wohnort wechselt.

Die privat beschulten Kinder sollen die festgelegten Lernziele erreichen und fachlich die gleichen überprüfbaren Fortschritte machen, wie an den staatlichen Schulen. Zudem ist es wichtig, die Lehrpläne zu erfüllen und dem Kind eine Alltagsstruktur zu bieten. Wichtige Aspekte sind auch das Erlernen der Sozialkompetenz, das Lösen von Konflikten und der Umgang mit Erfolgen und Misserfolgen. Diese Aspekte müssen auch bei Homeschooling gewährleistet sein. Auf jeden Fall soll verhindert werden, dass Eltern ihre Kinder zuhause beschulen, weil sie mit den staatlichen Schulen nicht einverstanden sind, aber zu wenig Geld für die Finanzierung einer Privatschule haben.

Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel