Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

Inserat

 
 

News

  • Dienstag, März 04, 2025

    Handyverbote an Schulen wirken sich positiv aus

    Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)

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  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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27.05.2020

Homeoffice war schon immer Realität im Lehrerberuf

In einem brisanten Bundesgerichtsentscheid haben die Richter deutlich festgehalten, dass ein Unternehmer seinem Mitarbeiter einen Anteil an dessen Miete (auch rückwirkend) zahlen müsse, weil dieser im Homeoffice arbeitet. Dieser Gerichtsentscheid wird dank dem Coronavirus und der damit vermehrten Nutzung der eigenen vier Wände als Büroraum wohl auch zukünftig für weitreichende Folgen sorgen.

Seit mehr als zwei Monaten arbeitet ein grosser Teil der Arbeitnehmer/-innen im Homeoffice, so auch die Lehrpersonen, um damit die Verbreitung der Pandemie einzudämmen. Während einige das Arbeiten von zuhause aus als Vorteil sehen und viele auch künftig vermehrt im Homeoffice arbeiten möchten, führt diese Form des Arbeitens bei anderen auch zur Zerreissprobe, wenn zuhause der Platz fehlt.

In einem aktuellen Urteil hielt das Bundesgericht nun sehr eindeutig fest, dass sich eine Firma an den Mietkosten beteiligen müsse, wenn die Mitarbeiter/-innen von zuhause aus arbeiten. Dies, auch wenn die Arbeitnehmer/-innen kein zusätzliches Zimmer oder eine grössere Wohnung gemietet hätten. Gerade für Lehrpersonen könnte dieses Urteil von Interesse sein, da diese auch bereits vor Corona regelmässig Teile ihres Berufsauftrages zuhause erledigen mussten, wenn in den Schulen nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden waren.

An den Schulen geht man unausgesprochen davon aus, dass Lehrpersonen einen Teil Ihrer Arbeitszeit (zum Beispiel für die Vorbereitung des Unterrichts, das Schreiben und Korrigieren von Prüfungen sowie andere administrative Aufgaben) von daheim aus erledigen. Während zwar in der Steuererklärung ein Teil der Mietkosten in Abzug gebracht werden kann, beteiligt sich die Schule nicht an den Mietkosten, obwohl viele Lehrpersonen zuhause sogar ein eigentliches Büro eingerichtet haben.

Wenn sich in Zukunft das Homeoffice weiter durchsetzen wird, müssen die Unternehmen wohl auch vermehrt damit rechnen, ihren Mitarbeitern anteilig etwas an der Miete zu zahlen. Schwierig wird die Beurteilung dann, wenn von Seiten des Unternehmens das Arbeiten von zuhause aus nicht vonnöten ist, die Arbeitnehmer jedoch durch Platzmangel (zum Beispiel in grossen Firmen, die vermehrt auf flexible Arbeitsplätze setzen) praktisch ins Homeoffice getrieben werden. Hier kann wiederum der Beruf der Lehrperson als Vergleich herangezogen werden, der wohl genau in diese Sparte fällt. Es stellt sich daher bereits jetzt die Frage, ob man Lehrpersonen nicht ebenso einen Teil der Miete als Spesen zahlen sollte. Wie sich ganz allgemein das Arbeiten im Homeoffice für die unterschiedlichen Berufszweige entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Ebenso, ob Homeoffice wirklich für jeden Job der richtige Arbeitsort ist.