


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
-
Sonntag, April 20, 2025
Das umstrittene Projekt der Erweiterung der Universitätsbibliothek und der Sanierung des Bernoullianums an der Hebelschanze soll nach den Plänen des Basler Architekturbüros Diener & Diener verwirklicht werden.(ch)
-
Dienstag, April 15, 2025
Die Bevölkerungszahl des Kantons Basel-Stadt wird immer wie grösser und so auch die Anzahl Schulkinder, die einen Platz an einer Sekundarschule brauchen. Deshalb plant die Basler Regierung eine neue Sekundarschule. (as)
-
Montag, April 14, 2025
Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat eine neue Version der gymnasialen Maturitätsreform zur Anhörung freigegeben. Folgende Veränderungen sind geplant: Ab 2025 müssen Schüler*innen einen interdisziplinären Kurs in einem der folgenden Bereiche wählen: Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik, Informatik oder Naturwissenschaften und Technik. Dadurch steigt die Anzahl der Maturitätsprüfungen von fünf auf sechs. Der Unterricht in anderen Fächern wird entsprechend reduziert. (lbe)
-
Montag, April 14, 2025
Das Kantonsparlament von Zürich hat Ende März 2025 die Förderklasseninitiative angenommen, die unter anderem von der SVP, FDP und GLP getragen wurde. Künftig müssen deshalb sämtliche Zürcher Schulgemeinden sogenannte Förderklassen – auch bekannt als Kleinklassen – anbieten. (ai)
-
Sonntag, April 13, 2025
Der beiden Basler Kantone beteiligen sich zurzeit anteilsmässig zu den Studierenden an den Kosten der Universität. Stimmen der SVP aus dem Kanton Basel-Landschaft befürworten diese Art der Handhabung nicht und wollen deshalb den Univertrag künden. (as)
-
Donnerstag, April 03, 2025
Die Gymiprüfung im Kanton Zürich ist fast jedem bekannt und sie führt jedes Jahr aufs Neue zu heftigen Diskussionen. Die Meinungen dazu sind sehr klar. Im Verlauf der letzten Jahre haben sich deutliche Meinungen herauskristallisiert. (as)
Spenden
Wir freuen uns über Ihre Spende.
Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden
PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8
27.05.2020
Homeoffice war schon immer Realität im Lehrerberuf
In einem brisanten Bundesgerichtsentscheid haben die Richter deutlich festgehalten, dass ein Unternehmer seinem Mitarbeiter einen Anteil an dessen Miete (auch rückwirkend) zahlen müsse, weil dieser im Homeoffice arbeitet. Dieser Gerichtsentscheid wird dank dem Coronavirus und der damit vermehrten Nutzung der eigenen vier Wände als Büroraum wohl auch zukünftig für weitreichende Folgen sorgen.
Seit mehr als zwei Monaten arbeitet ein grosser Teil der Arbeitnehmer/-innen im Homeoffice, so auch die Lehrpersonen, um damit die Verbreitung der Pandemie einzudämmen. Während einige das Arbeiten von zuhause aus als Vorteil sehen und viele auch künftig vermehrt im Homeoffice arbeiten möchten, führt diese Form des Arbeitens bei anderen auch zur Zerreissprobe, wenn zuhause der Platz fehlt.
In einem aktuellen Urteil hielt das Bundesgericht nun sehr eindeutig fest, dass sich eine Firma an den Mietkosten beteiligen müsse, wenn die Mitarbeiter/-innen von zuhause aus arbeiten. Dies, auch wenn die Arbeitnehmer/-innen kein zusätzliches Zimmer oder eine grössere Wohnung gemietet hätten. Gerade für Lehrpersonen könnte dieses Urteil von Interesse sein, da diese auch bereits vor Corona regelmässig Teile ihres Berufsauftrages zuhause erledigen mussten, wenn in den Schulen nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden waren.
An den Schulen geht man unausgesprochen davon aus, dass Lehrpersonen einen Teil Ihrer Arbeitszeit (zum Beispiel für die Vorbereitung des Unterrichts, das Schreiben und Korrigieren von Prüfungen sowie andere administrative Aufgaben) von daheim aus erledigen. Während zwar in der Steuererklärung ein Teil der Mietkosten in Abzug gebracht werden kann, beteiligt sich die Schule nicht an den Mietkosten, obwohl viele Lehrpersonen zuhause sogar ein eigentliches Büro eingerichtet haben.
Wenn sich in Zukunft das Homeoffice weiter durchsetzen wird, müssen die Unternehmen wohl auch vermehrt damit rechnen, ihren Mitarbeitern anteilig etwas an der Miete zu zahlen. Schwierig wird die Beurteilung dann, wenn von Seiten des Unternehmens das Arbeiten von zuhause aus nicht vonnöten ist, die Arbeitnehmer jedoch durch Platzmangel (zum Beispiel in grossen Firmen, die vermehrt auf flexible Arbeitsplätze setzen) praktisch ins Homeoffice getrieben werden. Hier kann wiederum der Beruf der Lehrperson als Vergleich herangezogen werden, der wohl genau in diese Sparte fällt. Es stellt sich daher bereits jetzt die Frage, ob man Lehrpersonen nicht ebenso einen Teil der Miete als Spesen zahlen sollte. Wie sich ganz allgemein das Arbeiten im Homeoffice für die unterschiedlichen Berufszweige entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Ebenso, ob Homeoffice wirklich für jeden Job der richtige Arbeitsort ist.