Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

Leserkommentar

Leserkommentare (max. 800 Anschläge) und Gastbeiträge (max. 3'000 Anschläge) sind herzlich willkommen. 
Achten Sie bei Gastbeiträgen bitte auf folgende Struktur: Titel (4-6 Wörter), Zusammenfassendes Lead (3-6 Zeilen), Text mit 2-4 Zwischentiteln

Senden Sie Ihre Beiträge bitte an:

ssbb_redaktion@gmx.ch

News

  • Montag, Juni 30, 2025

    Neue Schulanlage Fröschmatt

    Die Schulanlage Fröschmatt in Pratteln soll für rund 119 Millionen Franken erneuert werden. Das neue Schulhaus soll im dritten Quartal des Jahres 2029 fertig sein und Platz für 36 Klassen bieten. (lbu)

    Mehr

  • Samstag, Juni 28, 2025

    Revision im Bereich Guthaben für zusätzliche Lektionen

    Der Kanton Basel-Stadt strebt eine Revision betreffend die Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen an, denn das heutige System bietet kaum Möglichkeiten Guthaben von zusätzlichen Lektionen abzubauen. Die Ziele davon sind der Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben. Und die Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen. (lbu)

    Mehr

  • Donnerstag, Juni 26, 2025

    Neue Eintrittsregelung fürs Gymnasium

    Ab dem Schuljahr 2025/26 soll es eine Altersbeschränkung für den Eintritt ans Gymnasium geben. Der reguläre Eintritt in eine erste Klasse des Gymnasiums ist demnach nur noch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr möglich. (lbu)

    Mehr

  • Dienstag, Juni 24, 2025

    Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen

    An der Landratssitzung vom 12 Juni 2025 hat Dominique Erhart ein politischer Vorstoss zum Thema Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen eingereicht. Erhart fordert von der Regierung, die Sicherheitsmassnahmen der Baselbieter Schulen zu testen und gegebenenfalls zu verbessern. (ch)

    Mehr

  • Samstag, Juni 21, 2025

    Nachwuchssicherung Ärzteberuf in der Nordwestschweiz

    Im Kanton Basel-Landschaft herrscht ein akuter Fachkräftemangel im medizinischen Bereich. Landrat Sven Inäbnit (FDP) reichte deswegen vergangenen Donnerstag eine Interpellation ein und fordert Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des medizinischen Bereichs in der Region Nordwestschweiz. (lbu)

    Mehr

  • Donnerstag, Juni 19, 2025

    Motion Abschaffung Frühfranzösisch eingereicht

    Die Motion der Landrätin Anita Biedert-Vogt betreffend Abschaffung vom Frühfranzösisch auf der Primarstufe wurde vergangenen Donnerstag im Landrat eingereicht. (lbu)

    Mehr

Spenden

Wir freuen uns über Ihre Spende.

Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden

PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8

27.05.2020

Homeoffice war schon immer Realität im Lehrerberuf

In einem brisanten Bundesgerichtsentscheid haben die Richter deutlich festgehalten, dass ein Unternehmer seinem Mitarbeiter einen Anteil an dessen Miete (auch rückwirkend) zahlen müsse, weil dieser im Homeoffice arbeitet. Dieser Gerichtsentscheid wird dank dem Coronavirus und der damit vermehrten Nutzung der eigenen vier Wände als Büroraum wohl auch zukünftig für weitreichende Folgen sorgen.

Seit mehr als zwei Monaten arbeitet ein grosser Teil der Arbeitnehmer/-innen im Homeoffice, so auch die Lehrpersonen, um damit die Verbreitung der Pandemie einzudämmen. Während einige das Arbeiten von zuhause aus als Vorteil sehen und viele auch künftig vermehrt im Homeoffice arbeiten möchten, führt diese Form des Arbeitens bei anderen auch zur Zerreissprobe, wenn zuhause der Platz fehlt.

In einem aktuellen Urteil hielt das Bundesgericht nun sehr eindeutig fest, dass sich eine Firma an den Mietkosten beteiligen müsse, wenn die Mitarbeiter/-innen von zuhause aus arbeiten. Dies, auch wenn die Arbeitnehmer/-innen kein zusätzliches Zimmer oder eine grössere Wohnung gemietet hätten. Gerade für Lehrpersonen könnte dieses Urteil von Interesse sein, da diese auch bereits vor Corona regelmässig Teile ihres Berufsauftrages zuhause erledigen mussten, wenn in den Schulen nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden waren.

An den Schulen geht man unausgesprochen davon aus, dass Lehrpersonen einen Teil Ihrer Arbeitszeit (zum Beispiel für die Vorbereitung des Unterrichts, das Schreiben und Korrigieren von Prüfungen sowie andere administrative Aufgaben) von daheim aus erledigen. Während zwar in der Steuererklärung ein Teil der Mietkosten in Abzug gebracht werden kann, beteiligt sich die Schule nicht an den Mietkosten, obwohl viele Lehrpersonen zuhause sogar ein eigentliches Büro eingerichtet haben.

Wenn sich in Zukunft das Homeoffice weiter durchsetzen wird, müssen die Unternehmen wohl auch vermehrt damit rechnen, ihren Mitarbeitern anteilig etwas an der Miete zu zahlen. Schwierig wird die Beurteilung dann, wenn von Seiten des Unternehmens das Arbeiten von zuhause aus nicht vonnöten ist, die Arbeitnehmer jedoch durch Platzmangel (zum Beispiel in grossen Firmen, die vermehrt auf flexible Arbeitsplätze setzen) praktisch ins Homeoffice getrieben werden. Hier kann wiederum der Beruf der Lehrperson als Vergleich herangezogen werden, der wohl genau in diese Sparte fällt. Es stellt sich daher bereits jetzt die Frage, ob man Lehrpersonen nicht ebenso einen Teil der Miete als Spesen zahlen sollte. Wie sich ganz allgemein das Arbeiten im Homeoffice für die unterschiedlichen Berufszweige entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Ebenso, ob Homeoffice wirklich für jeden Job der richtige Arbeitsort ist.