Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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22.05.2022

Hochschulen setzen Gender-Ideologie mit Notendruck durch

Immer häufiger fordern Universitäten und Hochschulen eine geschlechterneutrale Sprache ein und benoten ihre Studenten teilweise schlechter, wenn sie nicht konsequent gendern. Die Spielregeln für das Gender-Diktat sind jedoch von Dozent zu Dozentin verschieden.

In einer ihrer Arbeiten unterlief dem angehenden Lehrer Andreas* ein Lapsus: Er hinterliess im hintersten Kapitel die Worte «die Schüler», statt «die Schülerinnen und Schüler». Für dieses Gender-Delikt gab die Sprachpolizei an der Pädagogischen Hochschule (PH) in Bern Punkteabzug, sprich, eine schlechtere Note. Andreas, dem es selbst wichtig ist, dass Frauen in Texten ebenso angesprochen werden wie Männer, fiel aus allen Wolken. Dass die Schule eine gendergerechte Sprache fördert, schien ihm richtig. Dass Sprachzwang angewendet wird und eine einmalige Unterlassung ein solches Gewicht erhält und zu Notenabzug führt, hält er für falsch.

Andreas hätte den Genderstern verwenden und «Schüler*innen schreiben können». Dann wäre er ohne Rotstift durchgekommen. Denn die PH in Bern akzeptiert das Sonderzeichen, obschon nach Duden Schreibweisen wie das Binnen-I, der Gender-Gap mit Unterstrich, der Doppelpunkt, der Schrägstrich oder eben der Genderstern «vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckt sind». Im Kanton Aargau sind solche unaussprechlichen LGTBQ-Ersatzzeichen in der Amtssprache derzeit sogar noch verboten.

Aber die Kaderschmiede für Lehrer in Bern schaut offenbar über Duden-Regeln grosszügiger hinweg als über die Gender-Delikte ihrer Studenten. Und die Fachhochschule Nordwestschweiz mit Standbein in Windisch (AG) fühlt sich gar nicht an die Vorgaben ihrer kantonalen Geldgeber gebunden. Sie gendert teilweise auf ihren Papieren mit Stern und ebenso in ihren Stelleninseraten.

«Die Christen», ein Grenzfall

Bei seinem Vortrag an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich war Sandra* zwar grundsätzlich genderkonform unterwegs. Aber nicht in jener Tiefe, wie sie sich Theologieprofessor Thomas Schlag vorgestellt hatte. Er mahnte Sandra ab: «Man sagt nicht ‹die Christen›, es heisst ‹die Christinnen und Christen›.» Sind mit «die Christen» in all den vergangenen Jahrhunderten nicht alle Christus-Gläubigen eingeschlossen gewesen? «Ja, das ist ein Grenzfall», räumt Schlag im Gespräch mit dem «Nebelspalter» ein und versündigt sich mündlich gleich selbst an den eigenen Konventionen: «Die Protestanten sehen das entspannter, als die Katholiken», führt er aus und vergisst das «-Innen» auszusprechen.

Schlag sagt: «Sprache ist nur ein Transportgefäss für etwas Grösseres. Wir haben alle Menschen in Blick und wollen nicht immer nur an die Männer denken». Einen Punkteabzug hat er Sandra übrigens nicht gegeben. Es gehe ihm darum, bei angehenden Pfarrpersonen das Bewusstsein für beide Geschlechter gleichberechtigt sichtbar zu machen, statt Frauen bloss «mitzumeinen« und «mitzudenken».

Erzwungener Sprachumbau

Andreas und Sandra. Es sind zwei Beispiele, die zeigen, dass die Sprachveränderung in der Gesellschaft nicht mehr nur natürlich erfolgt, sondern an Schweizer Hochschulen erzwungen wird. Vorab arbeiten die Hochschulen und Universitäten am Sprachumbau. Sichtbar wird dies auf den Homepages der akademischen Bildungsstätten, wo der Hinweis «Diversity» als Profil auf Augenhöhe mit «Strategische Entwicklungen», «Unsere Organisation» oder «Facts & Figures» positioniert wird. Da sind Sprachleitfäden, Reglemente und Anleitungen zum Download für die Studierenden aufgeschaltet. Oft hat die Abteilung «Diversity» den Platz der Gleichstellungsbeauftragen eingenommen und diese zu Unterabteilungen gemacht, wie an der Universität Zürich. Dort werden für Diversität mittlerweile 500 Stellenprozente eingesetzt. Das jährliche Budget dürfte weit über eine halbe Million Franken betragen.

Besonderen Wert auf gendergerechten Sprachgebrauch legen vorab die Fachhochschulen der angehenden Lehrer. Sie führen im Bewertungsraster Kriterien auf wie: «Es wird eine angemessene und gendergerechte Sprache verwendet». Wie Andreas erfahren musste, nimmt es die Fachhochschule, die PH in Bern, besonders genau: «Wir vermitteln an unserer Schule eine präzise Sprache» begründet der Kommunikationsverantwortliche Michael Gerber. Sie ist aber nicht von derartiger Präzision, dass zwischen einem Studenten (Zustand) und einem Studierenden (unmittelbare Tätigkeit) eine Differenz gemacht wird. Auch der mit den Duden-Regeln nichtkonforme Genderstern wird toleriert.

Unklare Anforderungen

Wer die konkreten Genderanforderungen erfahren will und nach einheitlichen Bewertungskriterien fragt, läuft auf. Wird nur die Doppelform (Lehrerinnen und Lehrer) eingefordert, oder gibt es beispielsweise auch Abzug, wenn eine Studentin schreibt: «der Adressatenkreis» und nicht die alternative weibliche Form verwendet «die Zielgruppe», wie dies in Genderkreisen vorgeschlagen wird.

Auf solche Fragen gibt es keine präzisen Antworten. Der Kommunikationsverantwortliche der PH Bern, antwortet: «Jede Dozentin und jeder Dozent kommuniziert ihre oder seine Erwartungen an eine Abschlussarbeit individuell, unter anderem im persönlichen Gespräch mit den Studierenden. Auch die Beurteilung der Arbeit hat darum eine individuelle Komponente.» Verbindliche Regeln gebe es nur bei der Masterarbeit.

Viola Dubach, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Pädagogischen Hochschule Zürich und unter den Studenten bekannt dafür, das Gendern einzufordern, erklärt: «Wir haben noch nie Probleme gehabt, das machen unsere Studentinnen und Studenten ganz automatisch». Für die ganz genaue Handhabung verweist sie auf die interne Abteilung «Diversity».

Unklarheit herrscht auch an der Universität Zürich. Zwar habe sich die Uni in ihrem Verhaltenskodex «Gender Policy» dazu verpflichtet, eine nichtdiskriminierende Sprache zu fördern, sagt Christiane Löwe, Leiterin der Abteilung Gleichstellung und Diversität. «Es gibt an der Universität in Zürich jedoch keine rechtsverbindliche Direktive gegenüber den Studierenden», sagt Löwe. Wie die einzelnen Dozentinnen und Dozenten den Sprachleitfaden umsetzten, wisse sie nicht, das liege in deren Kompetenz.

Das führt zu Unsicherheiten. Markus* war bis vor Kurzem Dozent an der Universität Luzern, jetzt in Zürich. Nicht den Philosophischen Fakultäten zugeordnet, blieb er vom Genderdiktat weitgehend verschont. Dies nicht zuletzt, weil bei ihm die englische, genderneutrale Sprache dominant ist. «Aber die Ideologie schwappt zu uns herüber. Muss ich gendern, bin ich von den Studenten zunehmend gefragt worden» Er fände das bedenklich, wenn die Sprachideologie vor dem Inhalt komme.

Marketing-Instrument «Diversity»

Das Sichtbarmachen jedes Geschlechts ist inzwischen zum Marketing-Instrument der Hochschulen und Universitäten geworden, um Studenten anzuwerben. Um gut dazustehen. Und um an die Geldtöpfe der EU zu kommen. Dazu muss beispielsweise die Universität Basel nachrüsten. Das Dokument «Gleichstellung, Diversity & Inclusion an der Universität Basel 2022-2030», das demnächst publiziert werden kann, sei Voraussetzung für Gleichstellungspläne als Zulassungskriterium des europäischen Forschungsförderungsprogramms Horizon Europe, schreibt die Uni Basel. Danach wartet für Nicole Kählin, Leiterin Diversity & Inclusion, mit ihrem fünfköpfigen Team (vier Frauen, ein Mann) viel Arbeit: Programme entwerfen, kontrollieren, messen, reporten.

Der Rechtswissenschaftler und frühere Rektor der Universität Luzern, Paul Richli, ist noch immer ein gefragter Referent im Bildungswesen. Ihm wäre es nicht in den Sinn gekommen, die Sprachcodes notenrelevant zu machen. «Wir haben keine Académie Française, die festlegt, wie man was sagen darf», begründet er. Aber er anerkennt, dass Schulen «Diversität» hochzuhalten versuchen. «Wir leben in einer Gesellschaft, die enorme Sensibilitäten dafür entwickelt hat.» Was rechtlich zulässig ist, sei nach wie vor ein Suchprozess. Eine Notenrelevanz müsste aber mindestens in den jeweiligen Prüfungsordnungen verankert werden.

Die Strategen der Universität Zürich, glauben, dass «Vielfalt» besonders einträglich sei für das wissenschaftliche Arbeiten. Ihr Sprachleitfaden soll gemäss Eigendeklaration zu den gefragtesten Dokumenten gehören, die man auf der Homepage unter «Diversity» herunterladen kann, wie gleich auch einschränkend ausgeführt wird. Ende Semester durften die Studentinnen und Studenten Markus bewerten, ob der gendergerecht doziert hätte. Er sei schlank davongekommen, die meisten Studenten hätten die Frage gar nicht erst beantwortet.

Daniel Wahl, Redaktor Nebelspalter

*Namen geändert