Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen

Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.

Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
 

News

  • Samstag, Oktober 12, 2024

    Repetition – der immer seltener genutzte Schlüssel zum Lernerfolg

    Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)

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  • Dienstag, Oktober 01, 2024

    Machen Hausaufgaben Sinn?

    Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)

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  • Montag, September 30, 2024

    Förderklassen-Initiave im Grossen Rat

    Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)

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  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

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  • Samstag, September 07, 2024

    Neuer Unterrichsbereich an den Gymnasien

    Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)

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  • Sonntag, August 18, 2024

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)

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20.08.2024

Handyverbot: Sache der Schule oder der Eltern?

Nach den Primarschulen führen nun mehr und mehr Oberstufen ein Smartphone-Verbot ein. Die «Schweiz am Wochenende» hat darüber berichtet. Oft gilt kein totaler Bann. Es gibt eine Ausnahme über Mittag: Ein einstündiges Zeitfenster, in dem die Teenager ihr Handy benutzen dürfen, meist in einem dafür definierten Raum. In einem Lesermail wurde der recht originelle Vergleich vorgebracht, über Mittag würde ein «Fixerstübli für die Süchtigen» geöffnet.

In Briefen an Eltern weisen beispielsweise die Oberstufen in den aargauischen Gemeinden Baden und Frick darauf hin, in der Mittagspause seien die Eltern verantwortlich für den Handykonsum ihrer Kinder. Im Umkehrschluss heisst dies: Ausserhalb dieses Zeitfensters liegt die Verantwortung bei der Schule. Das wirft eine Grundsatzfrage auf. Sollten die Schulen oder nicht eher die Eltern den Kindern Regeln auferlegen?

Zunächst einmal: Ohne Verbote geht es nicht mehr. Liberale Lösungen und Eigenverantwortung sind Teil der schweizerischen Identität. Aber das ist kein Dogma. Alkohol ist für Kinder auch nicht erlaubt, härtere Drogen erst recht nicht. Aus Gründen des Jugendschutzes. Und genau darum geht es auch beim Handy. Der Sozialpsychologe Jonathan Haidt hat in seinem Bestseller «Generation Angst» aufgezeigt, dass überbordender Bildschirmkonsum die psychische Gesundheit von Teenagern gravierend schädigen kann.

Das Prinzip Eigenverantwortung funktioniert bei den heutigen Smartphones und den vielen Apps nicht mehr. Diese wurden von Konzernen im Silicon Valley und in China genau dafür erfunden, Teenager an den Bildschirm zu fesseln. Man braucht nur Jugendliche zu beobachten, die Tiktok nutzen. Video folgt auf Video, die Algorithmen spielen exakt jene Filmchen ab, die dem Bedürfnis des Jugendlichen entsprechen. Sie kommen nicht mehr von den Geräten los, auch wenn sie möchten. So funktioniert das Geschäftsmodell von Tiktok, Instagram, Snapchat, Youtube & Co.

Darum ist zu begrüssen, dass bezüglich Handynutzung ein Meinungsumschwung einsetzt und die Schulen hoheitlich Verbote verfügen. Warum ist das nötig, wieso sollen das nicht die Eltern tun? Dazu gibt es Alltagserfahrungen – und eine ökonomische Theorie, die diese untermauert.

Alltagserfahrungen zeigen: Wenn das eigene Kind weniger Freiheiten bekommt als andere in der Klasse, entstehen zu Hause Konflikte. Das eigene Kind wird zum Aussenseiter. Und weil es das Handy oft für soziale Medien nutzt, wird es vom Informationsfluss abgeschnitten, also ein Stück weit isoliert. Darum macht eine übergeordnete Regel Sinn. Statt dass viele Eltern zu Hause einen Kampf mit ihren Kindern darüber führen, wie sie das Handy tagsüber nutzen, tut das die Schule. Das reduziert Streit.

Wer es wissenschaftlicher mag, der kann sich auf die Spieltheorie berufen, insbesondere auf das Gefangenendilemma. In diesem Dilemma stehen zwei Spieler vor der Entscheidung, ob sie kooperieren oder nicht. Wenn beide kooperieren (z.B. die Nutzung einschränken), ist das Ergebnis für beide gut. Wenn jedoch einer nicht kooperiert (keine Einschränkungen), während der andere kooperiert, hat der Abweichler einen Vorteil.

Dies spiegelt das Dilemma wider, vor dem Eltern stehen. Wenn alle Eltern die Handynutzung einschränken würden, hätten alle Kinder ähnliche Bedingungen, und das wäre optimal für deren Gesundheit – und die Gesellschaft insgesamt. Aber sobald einige Eltern nicht mitziehen, fühlen sich die eingeschränkten Kinder benachteiligt, was den Druck auf die strengen Eltern erhöht. Meist geben diese dann nach. Die Gesundheit aller leidet. In solchen Situationen ist auch aus liberaler Sicht eine Lösung «von oben» sinnvoll. Denkt man noch weiter, müssten nach dieser Logik gar kantonsweite Regelungen erwogen werden.

Die Eltern sind damit längst nicht aus der Verantwortung genommen. Die Handynutzung der Kinder in der Freizeit, an den Wochenenden und in den Ferien bleibt ihre Sache. Das ist anspruchsvoll genug.

Patrik Müller
Chefredaktor der CH Media Zentralredaktion

[Quelle: Basellandschaftliche Zeitung vom 12.08.2024]