


Inserat
Leserkommentar
Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»
Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»
Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.
(Name der Redaktion bekannt)
News
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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Freitag, Januar 17, 2025
Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)
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Donnerstag, Januar 16, 2025
Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)
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07.08.2021
Gymnasium als vermeintlicher Königsweg
Um den Qualitätserhalt der Basler Gymnasien zu sichern und einen Bildungsabbau zu verhindern, möchte Erziehungsdirektor Conradin Cramer die Gymnasialquote senken und gleichzeitig die Berufslehren attraktiver machen. Die neusten Zahlen zeigen jedoch, dass dieses Ziel für das neue Schuljahr 2021/22 gescheitert ist. 37.1% der diesjährigen Schulabgänger/-innen beginnen nach den Sommerferien ihre Schulzeit an einem der fünf Basler Gymnasien. Gründe und mögliche Massnahmen werden nun auf politischer Ebene diskutiert.
Das Streben nach einer akademischen Ausbildung hält bei den Teenagern nach wie vor an, womit der Anteil von Schüler/-innen an den Gymnasien, zumindest im Kanton Basel-Stadt, weiterhin hoch bleibt. Um dem entgegenzuwirken, hat Erziehungsdirektor Conradin Cramer im Juni 2018 für die Sekundarschulen einen Notendeckel eingeführt, mit welchem die Klassen in den einzelnen Fächern höchstens einen 5er-Schnitt in den Zeugnissen haben dürfen. Damit sollen die Noten und infolgedessen auch die Gymnasialquote nach unten gedrückt werden. Nach einem erfolgreichen Start und einer kleinen Senkung der Quote im Schuljahr 2019/20 auf 34.2%, liegt diese in der Zwischenzeit wieder bei 37.1%.
Auf politischer Ebene wird deshalb diskutiert, mit welchen Massnahmen ein weiterer Anstieg verhindert werden kann. Insbesondere beim Thema Aufnahmeprüfungen gehen die Meinungen auseinander. Während die einen dies als einzige Lösung des Problems sehen, wäre damit für die anderen die Chancengleichheit nicht mehr gegeben und der bereits bestehende Leistungsdruck auf die Jugendlichen würde zusätzlich erhöht werden. Ein weiterer Ansatzpunkt bestünde beim heute undurchsichtigen Promotionssystem. Schüler/-innen der Sekundarschule werden, sofern nicht explizit ein anderslautender Antrag von den Lehrpersonen gestellt wird, unabhängig von der Beurteilung im Zeugnis jeweils automatisch ins nächste Semester befördert. Die Möglichkeit, auch mit ungenügenden Noten befördert zu werden, besteht also durchaus.
Um die Position der Lehrpersonen und Eltern von schulpflichtigen Kindern zu erfahren, startet die Starke Schule beider Basel in Kürze eine Umfrage. Wir freuen uns, wenn Sie daran teilnehmen und einen entsprechenden Zugangslink per Mail starke-schule-beider-basel@gmx.ch anfordern.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel