Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard

Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.

Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.

Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH

Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
 

News

  • Sonntag, Dezember 29, 2024

    London droht mit Haftstrafen

    Auch in Grossbritannien werden aktuell ähnliche Themen diskutiert, wie kurz zuvor in Australien. Die Social-Media-Firmen sollen Minderjährige vor dem Konsum schädlicher Inhalten schützen. Dies betrifft unter anderem die Verbreitung von Mobbing, Gewalt, wie auch von gefährlichen Stunts, so Technologieminister Peter Kyle gegenüber Sky News. Zudem sollen Apps, welche nur der Nutzung von Erwachsenen dienen, eine entsprechende Alterüberprüfung integriert haben. (lbe)

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  • Samstag, Dezember 28, 2024

    Referendum gegen Schulhausneubau in Therwil

    Gegen den Projektierungskredit in der Höhe von 4.1 Millionen Franken für den Schulhausneubau in Therwil, welcher am 11. Dezember an der Gemeindeversammlung mit einem deutlichen ja befürwortet wurde, wird das Referendum ergriffen. Die geplanten Ausgaben für den gesamten Neubau betragen rund 33 Millionen. (lb)

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  • Samstag, Dezember 21, 2024

    Rekordzahlen an der Universität Basel

    Mit 13'325 Studierenden und Doktorierenden bricht die Universität Basel ihren eigenen Rekord. Noch nie haben sich so viele eingeschrieben wie im aktuellen Herbstsemester. (lbe)

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  • Sonntag, Dezember 15, 2024

    Neues Informatik-Lehrmittel an Basler Primarschulen

    Im Kanton Basel-Stadt wird ab dem Schuljahr 2025/26 das Lehrmittel «M & I», Medien und Informatik 2 vom Verlag Westermann mit dem Status «alternativ-obligatorisch» in die Lehrmittelliste der Primarschule aufgenommen. Alternativ-obligatorisch bedeutet, dass die Lehrperson zwischen mehreren vorgeschlagenen Lehrmitteln auswählen kann. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Lehrmittelfreiheit im Stadtkanton. (lbu)

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  • Sonntag, Dezember 08, 2024

    Lehrwerkstatt Basel erhält weniger Geld von Baselland

    Um ab 2026 wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat der Kanton Basel-Landschaft auch im Bildungswesen Sparmassnahmen beschlossen. Beispielsweise möchte der Kanton den Unterstützungsbeitrag für Lernende in der Lehrwerkstatt für Mechanik in Basel schrittweise reduzieren. Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) begründet ihren Entscheid damit, dass die Lehrwerkstatt kein rein schulisches Ausbildungsangebot ist, sondern auch für andere Unternehmen produziert und somit zusätzliches Einkommen generiert. (lbu)

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  • Samstag, November 23, 2024

    Auch bei mündlichen Prüfungen sind Rekurse möglich

    In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)

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13.08.2024

Gewalt gegen Lehrperson, Schul- leitung bagatellisiert den Vorfall

Der Starken Schule beider Basel (SSbB) sind zwei bedenkliche Fälle zugetragen worden, welche beide eine renommierte, bestens qualifizierte und erfahrene Lehrperson betreffen. Die anscheinend machtbesessene Schulleitung verharmlost den Fall und zeigt Anzeichen einer Überforderung.

  • Ort des Geschehens – ein Gymnasium in der Region Basel: Ein Maturand, längst volljährig, wird gegenüber einer Lehrperson tätlich übergriffig, weil er mit einer Prüfungsnote nicht zufrieden ist. Die Lehrperson meldet den Vorfall der Schulleitung. Ein Mitglied der Schulleitung lädt den fehlbaren jungen Mann zwar vor und lässt sich die Situation aus dessen Optik schildern, entscheidet dann aber, dass dessen Verhalten keinerlei Sanktionen nach sich ziehen soll.
  • Ort des Geschehens – dasselbe Gymnasium: Maturandinnen und Maturanden, die mit ihren Abschlussnoten in einem bestimmten Unterrichtsfach nicht zufrieden sind, wenden sich nach Beendigung des Unterrichts und während den Maturitätsprüfungen mit einer schriftlichen Klage über die betreffende Lehrperson an die Schulleitung. Kritisiert werden Themenschwerpunkte, Leistungsanforderungen, Prüfungskorrekturen usw. Die Schulleitung stuft die Eingabe der Lernenden ohne zu zögern als «dienstrechtliche Beschwerde» ein, was ihr disziplinarrechtliche Schritte gegen die Lehrperson ermöglicht, und verlangt von dieser eine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu allen Vorwürfen. Man berücksichtige in diesem Fall: Wenn Maturandinnen und Maturanden erst nach Beendigung ihrer Schulzeit noch eine Klage gegen eine ihrer früheren Lehrpersonen einreichen, bestehen berechtigte Zweifel an deren Absichten und Motiven. Sie können mit ihrer Beschwerde ja keine Veränderungen für ihren Unterricht mehr bewirken, weshalb die berechtigte Frage gestellt werden muss, was sie mit der Klage bezwecken wollen: Geht es um Rache für Abschlussnoten, die nicht ihren Vorstellungen entsprechen?

Machtbesessene und überforderte Schulleitung

Aussenstehende dürften unweigerlich zum Schluss gelangen, dass da irgendetwas ziemlich massiv aus dem Lot geraten ist. Wir haben es hier offenkundig mit einer machtbesessenen und völlig überforderten Schulleitung zu tun, die den Weg des für sie geringsten Widerstands geht und gleichzeitig ihr missliebige Lehrpersonen unter Druck setzt. Schülerinnen und Schüler werden von dieser Schulleitung als Kundinnen und Kunden wahrgenommen, die in jedem Fall recht haben; Lehrpersonen indes werden als Dienstleisterinnen und Dienstleister betrachtet, die grundsätzlich und aus Prinzip etwas falsch gemacht haben müssen, wenn von Seiten Lernender eine Klage gegen sie eingereicht wird.

Wohlgemerkt: Bei Weitem nicht alle Schulleitungen agieren so, wie es die beiden geschilderten Situationen illustrieren. Es gibt auch Schulleitungen, die mit Bedacht und Augenmass agieren, und die einem Kompass folgen, der ein adäquates Gleichgewicht zwischen den Interessen aller Schulbeteiligten aufrechterhält.

Übergeordnete und neutrale Beschwerdestelle fehlt

Das Grundproblem jedoch, warum es in der Realität auch krasse Abweichungen von einer vernünftigen Balance und Mitte gibt, besteht wohl darin, dass Schulleitungen entschieden zu viel Macht besitzen, und dass es praktisch keinerlei Korrektiv gibt, das ihnen auf die Finger schauen würde. Eine übergeordnete neutrale Beschwerdestelle, die solche Situationen, wie eingangs geschildert, unabhängig prüfen und ggf. ausgewogene Entscheide fällen würde, täte dringend Not. Dies auch aufgrund der erweiterten Kompetenzen, welche die Schulleitung ab diesem neuen Schuljahr erhalten haben: Neu sind sie Anstellungs- und Kündigungsbehörde der Lehrpersonen.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel

N.B. Das Gymnasium in der Region Basel, in dem sich die geschilderten Situationen jüngst zugetragen haben, ist der SSbB bekannt, wird aber bewusst nicht namentlich erwähnt. Es geht nicht darum, eine Bildungseinrichtung und ihre Leitung hier an den Pranger zu stellen, sondern vielmehr darum, auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam zu machen.