Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Es lebe der Widerspruch!

Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 

News

  • Mittwoch, November 20, 2024

    Social-Media-Verbot für Jugendliche

    Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)

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  • Samstag, November 16, 2024

    Gymnasium: Schwerpunktfach EGS stösst auf wenig Zustimmung

    Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)

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  • Freitag, November 15, 2024

    Neuer Schwerpunkt an der PH FHNW

    Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)

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  • Samstag, November 02, 2024

    Teileingliederung des Unterrichts von Heimatlichen Sprach- und Kulturkursen

    Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)

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  • Montag, Oktober 28, 2024

    Bildungsfragen werden in der NZZ zunehmend zum Thema

    Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)

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  • Dienstag, Oktober 22, 2024

    Landrat befasst sich mit bildungspolitischen Themen

    An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)

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13.08.2024

Gewalt gegen Lehrperson, Schul- leitung bagatellisiert den Vorfall

Der Starken Schule beider Basel (SSbB) sind zwei bedenkliche Fälle zugetragen worden, welche beide eine renommierte, bestens qualifizierte und erfahrene Lehrperson betreffen. Die anscheinend machtbesessene Schulleitung verharmlost den Fall und zeigt Anzeichen einer Überforderung.

  • Ort des Geschehens – ein Gymnasium in der Region Basel: Ein Maturand, längst volljährig, wird gegenüber einer Lehrperson tätlich übergriffig, weil er mit einer Prüfungsnote nicht zufrieden ist. Die Lehrperson meldet den Vorfall der Schulleitung. Ein Mitglied der Schulleitung lädt den fehlbaren jungen Mann zwar vor und lässt sich die Situation aus dessen Optik schildern, entscheidet dann aber, dass dessen Verhalten keinerlei Sanktionen nach sich ziehen soll.
  • Ort des Geschehens – dasselbe Gymnasium: Maturandinnen und Maturanden, die mit ihren Abschlussnoten in einem bestimmten Unterrichtsfach nicht zufrieden sind, wenden sich nach Beendigung des Unterrichts und während den Maturitätsprüfungen mit einer schriftlichen Klage über die betreffende Lehrperson an die Schulleitung. Kritisiert werden Themenschwerpunkte, Leistungsanforderungen, Prüfungskorrekturen usw. Die Schulleitung stuft die Eingabe der Lernenden ohne zu zögern als «dienstrechtliche Beschwerde» ein, was ihr disziplinarrechtliche Schritte gegen die Lehrperson ermöglicht, und verlangt von dieser eine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu allen Vorwürfen. Man berücksichtige in diesem Fall: Wenn Maturandinnen und Maturanden erst nach Beendigung ihrer Schulzeit noch eine Klage gegen eine ihrer früheren Lehrpersonen einreichen, bestehen berechtigte Zweifel an deren Absichten und Motiven. Sie können mit ihrer Beschwerde ja keine Veränderungen für ihren Unterricht mehr bewirken, weshalb die berechtigte Frage gestellt werden muss, was sie mit der Klage bezwecken wollen: Geht es um Rache für Abschlussnoten, die nicht ihren Vorstellungen entsprechen?

Machtbesessene und überforderte Schulleitung

Aussenstehende dürften unweigerlich zum Schluss gelangen, dass da irgendetwas ziemlich massiv aus dem Lot geraten ist. Wir haben es hier offenkundig mit einer machtbesessenen und völlig überforderten Schulleitung zu tun, die den Weg des für sie geringsten Widerstands geht und gleichzeitig ihr missliebige Lehrpersonen unter Druck setzt. Schülerinnen und Schüler werden von dieser Schulleitung als Kundinnen und Kunden wahrgenommen, die in jedem Fall recht haben; Lehrpersonen indes werden als Dienstleisterinnen und Dienstleister betrachtet, die grundsätzlich und aus Prinzip etwas falsch gemacht haben müssen, wenn von Seiten Lernender eine Klage gegen sie eingereicht wird.

Wohlgemerkt: Bei Weitem nicht alle Schulleitungen agieren so, wie es die beiden geschilderten Situationen illustrieren. Es gibt auch Schulleitungen, die mit Bedacht und Augenmass agieren, und die einem Kompass folgen, der ein adäquates Gleichgewicht zwischen den Interessen aller Schulbeteiligten aufrechterhält.

Übergeordnete und neutrale Beschwerdestelle fehlt

Das Grundproblem jedoch, warum es in der Realität auch krasse Abweichungen von einer vernünftigen Balance und Mitte gibt, besteht wohl darin, dass Schulleitungen entschieden zu viel Macht besitzen, und dass es praktisch keinerlei Korrektiv gibt, das ihnen auf die Finger schauen würde. Eine übergeordnete neutrale Beschwerdestelle, die solche Situationen, wie eingangs geschildert, unabhängig prüfen und ggf. ausgewogene Entscheide fällen würde, täte dringend Not. Dies auch aufgrund der erweiterten Kompetenzen, welche die Schulleitung ab diesem neuen Schuljahr erhalten haben: Neu sind sie Anstellungs- und Kündigungsbehörde der Lehrpersonen.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel

N.B. Das Gymnasium in der Region Basel, in dem sich die geschilderten Situationen jüngst zugetragen haben, ist der SSbB bekannt, wird aber bewusst nicht namentlich erwähnt. Es geht nicht darum, eine Bildungseinrichtung und ihre Leitung hier an den Pranger zu stellen, sondern vielmehr darum, auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam zu machen.