


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
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Freitag, Mai 23, 2025
In einer Sonderausstellung im Museum Tinguely behandelt die Künstlerin Suzanne Lacy in ihrem Werk "By your own hand" das Thema sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. Das Museum bietet Workshops für Schulklassen an, in welchen nebst dem Werk auch mit einer Fachperson der Opferhilfe beider Basel Gefahren und Möglichkeiten der Prävention besprochen werden können. (lh)
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Donnerstag, Mai 22, 2025
Muttenz erhält einen neuen Schulcampus, in welchem das neue Berufsbildungszentrum Baselland, das Gymnasium Muttenz und das Zentrum für Brückenangebote vereint werden. Der Landrat bewilligte die Ausgabe von 188 Millionen Franken. Gestartet wird nun mit dem Bau des neuen Berufsbildungszentrums, welches 2028 bezugsbereit sein soll. (lh)
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Dienstag, Mai 20, 2025
Im Jahr 2019 führte die Stadt erstmals das Modell der Bilingue-Klassen ein. Der Unterricht in diesen Klassen wird zur Hälfte auf Deutsch und zur anderen Hälfte auf Französisch unterrichtet. Diese Klassen werden jetzt aber bereits sechs Jahre nach der Einführung wieder abgeschafft (as).
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Sonntag, Mai 18, 2025
Viele Studierende berichten über einen beachtlichen Stress, welchem sie während des Studiums an der ETH Zürich ausgesetzt sind. Rund ein Viertel leidet unter Depressionen, wie die NZZaS soeben berichtete. Ab 2027 plant der ETH-Direktor ein neues Curriculum, welches die Studentinnen und Studenten entlasten soll.(ch)
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Montag, Mai 05, 2025
Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)
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Freitag, April 25, 2025
Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)
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13.08.2024
Gewalt gegen Lehrperson, Schul- leitung bagatellisiert den Vorfall
Der Starken Schule beider Basel (SSbB) sind zwei bedenkliche Fälle zugetragen worden, welche beide eine renommierte, bestens qualifizierte und erfahrene Lehrperson betreffen. Die anscheinend machtbesessene Schulleitung verharmlost den Fall und zeigt Anzeichen einer Überforderung.
- Ort des Geschehens – ein Gymnasium in der Region Basel: Ein Maturand, längst volljährig, wird gegenüber einer Lehrperson tätlich übergriffig, weil er mit einer Prüfungsnote nicht zufrieden ist. Die Lehrperson meldet den Vorfall der Schulleitung. Ein Mitglied der Schulleitung lädt den fehlbaren jungen Mann zwar vor und lässt sich die Situation aus dessen Optik schildern, entscheidet dann aber, dass dessen Verhalten keinerlei Sanktionen nach sich ziehen soll.
- Ort des Geschehens – dasselbe Gymnasium: Maturandinnen und Maturanden, die mit ihren Abschlussnoten in einem bestimmten Unterrichtsfach nicht zufrieden sind, wenden sich nach Beendigung des Unterrichts und während den Maturitätsprüfungen mit einer schriftlichen Klage über die betreffende Lehrperson an die Schulleitung. Kritisiert werden Themenschwerpunkte, Leistungsanforderungen, Prüfungskorrekturen usw. Die Schulleitung stuft die Eingabe der Lernenden ohne zu zögern als «dienstrechtliche Beschwerde» ein, was ihr disziplinarrechtliche Schritte gegen die Lehrperson ermöglicht, und verlangt von dieser eine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu allen Vorwürfen. Man berücksichtige in diesem Fall: Wenn Maturandinnen und Maturanden erst nach Beendigung ihrer Schulzeit noch eine Klage gegen eine ihrer früheren Lehrpersonen einreichen, bestehen berechtigte Zweifel an deren Absichten und Motiven. Sie können mit ihrer Beschwerde ja keine Veränderungen für ihren Unterricht mehr bewirken, weshalb die berechtigte Frage gestellt werden muss, was sie mit der Klage bezwecken wollen: Geht es um Rache für Abschlussnoten, die nicht ihren Vorstellungen entsprechen?
Machtbesessene und überforderte Schulleitung
Aussenstehende dürften unweigerlich zum Schluss gelangen, dass da irgendetwas ziemlich massiv aus dem Lot geraten ist. Wir haben es hier offenkundig mit einer machtbesessenen und völlig überforderten Schulleitung zu tun, die den Weg des für sie geringsten Widerstands geht und gleichzeitig ihr missliebige Lehrpersonen unter Druck setzt. Schülerinnen und Schüler werden von dieser Schulleitung als Kundinnen und Kunden wahrgenommen, die in jedem Fall recht haben; Lehrpersonen indes werden als Dienstleisterinnen und Dienstleister betrachtet, die grundsätzlich und aus Prinzip etwas falsch gemacht haben müssen, wenn von Seiten Lernender eine Klage gegen sie eingereicht wird.
Wohlgemerkt: Bei Weitem nicht alle Schulleitungen agieren so, wie es die beiden geschilderten Situationen illustrieren. Es gibt auch Schulleitungen, die mit Bedacht und Augenmass agieren, und die einem Kompass folgen, der ein adäquates Gleichgewicht zwischen den Interessen aller Schulbeteiligten aufrechterhält.
Übergeordnete und neutrale Beschwerdestelle fehlt
Das Grundproblem jedoch, warum es in der Realität auch krasse Abweichungen von einer vernünftigen Balance und Mitte gibt, besteht wohl darin, dass Schulleitungen entschieden zu viel Macht besitzen, und dass es praktisch keinerlei Korrektiv gibt, das ihnen auf die Finger schauen würde. Eine übergeordnete neutrale Beschwerdestelle, die solche Situationen, wie eingangs geschildert, unabhängig prüfen und ggf. ausgewogene Entscheide fällen würde, täte dringend Not. Dies auch aufgrund der erweiterten Kompetenzen, welche die Schulleitung ab diesem neuen Schuljahr erhalten haben: Neu sind sie Anstellungs- und Kündigungsbehörde der Lehrpersonen.
Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel
N.B. Das Gymnasium in der Region Basel, in dem sich die geschilderten Situationen jüngst zugetragen haben, ist der SSbB bekannt, wird aber bewusst nicht namentlich erwähnt. Es geht nicht darum, eine Bildungseinrichtung und ihre Leitung hier an den Pranger zu stellen, sondern vielmehr darum, auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam zu machen.