


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
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Dienstag, April 15, 2025
Die Bevölkerungszahl des Kantons Basel-Stadt wird immer wie grösser und so auch die Anzahl Schulkinder, die einen Platz an einer Sekundarschule brauchen. Deshalb plant die Basler Regierung eine neue Sekundarschule. (as)
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Montag, April 14, 2025
Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat eine neue Version der gymnasialen Maturitätsreform zur Anhörung freigegeben. Folgende Veränderungen sind geplant: Ab 2025 müssen Schüler*innen einen interdisziplinären Kurs in einem der folgenden Bereiche wählen: Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik, Informatik oder Naturwissenschaften und Technik. Dadurch steigt die Anzahl der Maturitätsprüfungen von fünf auf sechs. Der Unterricht in anderen Fächern wird entsprechend reduziert. (lbe)
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Montag, April 14, 2025
Das Kantonsparlament von Zürich hat Ende März 2025 die Förderklasseninitiative angenommen, die unter anderem von der SVP, FDP und GLP getragen wurde. Künftig müssen deshalb sämtliche Zürcher Schulgemeinden sogenannte Förderklassen – auch bekannt als Kleinklassen – anbieten. (ai)
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Sonntag, April 13, 2025
Der beiden Basler Kantone beteiligen sich zurzeit anteilsmässig zu den Studierenden an den Kosten der Universität. Stimmen der SVP aus dem Kanton Basel-Landschaft befürworten diese Art der Handhabung nicht und wollen deshalb den Univertrag künden. (as)
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Samstag, April 12, 2025
Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)
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Donnerstag, April 03, 2025
Die Gymiprüfung im Kanton Zürich ist fast jedem bekannt und sie führt jedes Jahr aufs Neue zu heftigen Diskussionen. Die Meinungen dazu sind sehr klar. Im Verlauf der letzten Jahre haben sich deutliche Meinungen herauskristallisiert. (as)
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13.08.2024
Gewalt gegen Lehrperson, Schul- leitung bagatellisiert den Vorfall
Der Starken Schule beider Basel (SSbB) sind zwei bedenkliche Fälle zugetragen worden, welche beide eine renommierte, bestens qualifizierte und erfahrene Lehrperson betreffen. Die anscheinend machtbesessene Schulleitung verharmlost den Fall und zeigt Anzeichen einer Überforderung.
- Ort des Geschehens – ein Gymnasium in der Region Basel: Ein Maturand, längst volljährig, wird gegenüber einer Lehrperson tätlich übergriffig, weil er mit einer Prüfungsnote nicht zufrieden ist. Die Lehrperson meldet den Vorfall der Schulleitung. Ein Mitglied der Schulleitung lädt den fehlbaren jungen Mann zwar vor und lässt sich die Situation aus dessen Optik schildern, entscheidet dann aber, dass dessen Verhalten keinerlei Sanktionen nach sich ziehen soll.
- Ort des Geschehens – dasselbe Gymnasium: Maturandinnen und Maturanden, die mit ihren Abschlussnoten in einem bestimmten Unterrichtsfach nicht zufrieden sind, wenden sich nach Beendigung des Unterrichts und während den Maturitätsprüfungen mit einer schriftlichen Klage über die betreffende Lehrperson an die Schulleitung. Kritisiert werden Themenschwerpunkte, Leistungsanforderungen, Prüfungskorrekturen usw. Die Schulleitung stuft die Eingabe der Lernenden ohne zu zögern als «dienstrechtliche Beschwerde» ein, was ihr disziplinarrechtliche Schritte gegen die Lehrperson ermöglicht, und verlangt von dieser eine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu allen Vorwürfen. Man berücksichtige in diesem Fall: Wenn Maturandinnen und Maturanden erst nach Beendigung ihrer Schulzeit noch eine Klage gegen eine ihrer früheren Lehrpersonen einreichen, bestehen berechtigte Zweifel an deren Absichten und Motiven. Sie können mit ihrer Beschwerde ja keine Veränderungen für ihren Unterricht mehr bewirken, weshalb die berechtigte Frage gestellt werden muss, was sie mit der Klage bezwecken wollen: Geht es um Rache für Abschlussnoten, die nicht ihren Vorstellungen entsprechen?
Machtbesessene und überforderte Schulleitung
Aussenstehende dürften unweigerlich zum Schluss gelangen, dass da irgendetwas ziemlich massiv aus dem Lot geraten ist. Wir haben es hier offenkundig mit einer machtbesessenen und völlig überforderten Schulleitung zu tun, die den Weg des für sie geringsten Widerstands geht und gleichzeitig ihr missliebige Lehrpersonen unter Druck setzt. Schülerinnen und Schüler werden von dieser Schulleitung als Kundinnen und Kunden wahrgenommen, die in jedem Fall recht haben; Lehrpersonen indes werden als Dienstleisterinnen und Dienstleister betrachtet, die grundsätzlich und aus Prinzip etwas falsch gemacht haben müssen, wenn von Seiten Lernender eine Klage gegen sie eingereicht wird.
Wohlgemerkt: Bei Weitem nicht alle Schulleitungen agieren so, wie es die beiden geschilderten Situationen illustrieren. Es gibt auch Schulleitungen, die mit Bedacht und Augenmass agieren, und die einem Kompass folgen, der ein adäquates Gleichgewicht zwischen den Interessen aller Schulbeteiligten aufrechterhält.
Übergeordnete und neutrale Beschwerdestelle fehlt
Das Grundproblem jedoch, warum es in der Realität auch krasse Abweichungen von einer vernünftigen Balance und Mitte gibt, besteht wohl darin, dass Schulleitungen entschieden zu viel Macht besitzen, und dass es praktisch keinerlei Korrektiv gibt, das ihnen auf die Finger schauen würde. Eine übergeordnete neutrale Beschwerdestelle, die solche Situationen, wie eingangs geschildert, unabhängig prüfen und ggf. ausgewogene Entscheide fällen würde, täte dringend Not. Dies auch aufgrund der erweiterten Kompetenzen, welche die Schulleitung ab diesem neuen Schuljahr erhalten haben: Neu sind sie Anstellungs- und Kündigungsbehörde der Lehrpersonen.
Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel
N.B. Das Gymnasium in der Region Basel, in dem sich die geschilderten Situationen jüngst zugetragen haben, ist der SSbB bekannt, wird aber bewusst nicht namentlich erwähnt. Es geht nicht darum, eine Bildungseinrichtung und ihre Leitung hier an den Pranger zu stellen, sondern vielmehr darum, auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam zu machen.