Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen

Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.

Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
 

News

  • Samstag, Oktober 12, 2024

    Repetition – der immer seltener genutzte Schlüssel zum Lernerfolg

    Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)

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  • Dienstag, Oktober 01, 2024

    Machen Hausaufgaben Sinn?

    Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)

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  • Montag, September 30, 2024

    Förderklassen-Initiave im Grossen Rat

    Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)

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  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

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  • Samstag, September 07, 2024

    Neuer Unterrichsbereich an den Gymnasien

    Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)

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  • Sonntag, August 18, 2024

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)

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13.08.2024

Gewalt gegen Lehrperson, Schul- leitung bagatellisiert den Vorfall

Der Starken Schule beider Basel (SSbB) sind zwei bedenkliche Fälle zugetragen worden, welche beide eine renommierte, bestens qualifizierte und erfahrene Lehrperson betreffen. Die anscheinend machtbesessene Schulleitung verharmlost den Fall und zeigt Anzeichen einer Überforderung.

  • Ort des Geschehens – ein Gymnasium in der Region Basel: Ein Maturand, längst volljährig, wird gegenüber einer Lehrperson tätlich übergriffig, weil er mit einer Prüfungsnote nicht zufrieden ist. Die Lehrperson meldet den Vorfall der Schulleitung. Ein Mitglied der Schulleitung lädt den fehlbaren jungen Mann zwar vor und lässt sich die Situation aus dessen Optik schildern, entscheidet dann aber, dass dessen Verhalten keinerlei Sanktionen nach sich ziehen soll.
  • Ort des Geschehens – dasselbe Gymnasium: Maturandinnen und Maturanden, die mit ihren Abschlussnoten in einem bestimmten Unterrichtsfach nicht zufrieden sind, wenden sich nach Beendigung des Unterrichts und während den Maturitätsprüfungen mit einer schriftlichen Klage über die betreffende Lehrperson an die Schulleitung. Kritisiert werden Themenschwerpunkte, Leistungsanforderungen, Prüfungskorrekturen usw. Die Schulleitung stuft die Eingabe der Lernenden ohne zu zögern als «dienstrechtliche Beschwerde» ein, was ihr disziplinarrechtliche Schritte gegen die Lehrperson ermöglicht, und verlangt von dieser eine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu allen Vorwürfen. Man berücksichtige in diesem Fall: Wenn Maturandinnen und Maturanden erst nach Beendigung ihrer Schulzeit noch eine Klage gegen eine ihrer früheren Lehrpersonen einreichen, bestehen berechtigte Zweifel an deren Absichten und Motiven. Sie können mit ihrer Beschwerde ja keine Veränderungen für ihren Unterricht mehr bewirken, weshalb die berechtigte Frage gestellt werden muss, was sie mit der Klage bezwecken wollen: Geht es um Rache für Abschlussnoten, die nicht ihren Vorstellungen entsprechen?

Machtbesessene und überforderte Schulleitung

Aussenstehende dürften unweigerlich zum Schluss gelangen, dass da irgendetwas ziemlich massiv aus dem Lot geraten ist. Wir haben es hier offenkundig mit einer machtbesessenen und völlig überforderten Schulleitung zu tun, die den Weg des für sie geringsten Widerstands geht und gleichzeitig ihr missliebige Lehrpersonen unter Druck setzt. Schülerinnen und Schüler werden von dieser Schulleitung als Kundinnen und Kunden wahrgenommen, die in jedem Fall recht haben; Lehrpersonen indes werden als Dienstleisterinnen und Dienstleister betrachtet, die grundsätzlich und aus Prinzip etwas falsch gemacht haben müssen, wenn von Seiten Lernender eine Klage gegen sie eingereicht wird.

Wohlgemerkt: Bei Weitem nicht alle Schulleitungen agieren so, wie es die beiden geschilderten Situationen illustrieren. Es gibt auch Schulleitungen, die mit Bedacht und Augenmass agieren, und die einem Kompass folgen, der ein adäquates Gleichgewicht zwischen den Interessen aller Schulbeteiligten aufrechterhält.

Übergeordnete und neutrale Beschwerdestelle fehlt

Das Grundproblem jedoch, warum es in der Realität auch krasse Abweichungen von einer vernünftigen Balance und Mitte gibt, besteht wohl darin, dass Schulleitungen entschieden zu viel Macht besitzen, und dass es praktisch keinerlei Korrektiv gibt, das ihnen auf die Finger schauen würde. Eine übergeordnete neutrale Beschwerdestelle, die solche Situationen, wie eingangs geschildert, unabhängig prüfen und ggf. ausgewogene Entscheide fällen würde, täte dringend Not. Dies auch aufgrund der erweiterten Kompetenzen, welche die Schulleitung ab diesem neuen Schuljahr erhalten haben: Neu sind sie Anstellungs- und Kündigungsbehörde der Lehrpersonen.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel

N.B. Das Gymnasium in der Region Basel, in dem sich die geschilderten Situationen jüngst zugetragen haben, ist der SSbB bekannt, wird aber bewusst nicht namentlich erwähnt. Es geht nicht darum, eine Bildungseinrichtung und ihre Leitung hier an den Pranger zu stellen, sondern vielmehr darum, auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam zu machen.