Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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04.08.2021

Gescheiterte Bildungsreformen: Rettungsring für die Schulen

Um die sehr schlecht ausgefallenen Ergebnisse der nationalen Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) aus dem Jahr 2019 zukünftig zu verbessern, hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) des Kantons Basel-Landschaft das Programm «Zukunft Volksschule» ins Leben gerufen. Das Massnahmenpaket gliedert sich in drei Bereiche: «Stärkung der Fächer Deutsch und Mathematik», «zusätzliches Lektionengefäss ‘Medien und Informatik’ für die 1. und 2. Sekundarklasse» sowie «Aus- und Weiterbildungen für Lehrpersonen».

Unter Einbezug verschiedener Interessensgruppen wurde die Vorlage «Zukunft Volksschule» ausgearbeitet und diese im Juni 2021 dem Landrat unterbreitet. Das Programm, welches in den Jahren 2022 bis 2028 umgesetzt werden soll, kostet den Kanton 49.7 Mio. Franken. Zusätzlich entstehen den einzelnen Gemeinden jährlich wiederkehrende Mehrausgaben von ca. 1.4 Mio. bis maximal 2.1 Mio. Franken.

Mit den vorgeschlagenen Massnahmen sollen die in den letzten Jahren deutlich gesunkenen Leistungen der Schüler/-innen aufgrund der vielen, teilweise gescheiterten Bildungsreformen verbessert werden. Ebenso soll der Zugang zu Berufsbildung und Mittelschulen erleichtert sowie die erfolgreiche Bewältigung von praktischen Lebenslagen und dem lebenslangen Lernen sichergestellt werden.

Deutsch wird gestärkt

Priorisiert wird das Erreichen der Lernziele in Deutsch: Einerseits wird die schulische und ausserschulische Leseförderung stärker verankert und andererseits die Anzahl Deutschlektionen in der 3. Sekundarklasse um eins erhöht. Die Projektarbeit, welche bislang im Deutschunterricht integriert war und dafür eine halbe Jahreslektion aufgewendet wurde, wird neu in allen Anforderungsniveaus mittels Erweiterung der Stundentafel separat ressourciert. Als Folge davon bleibt im Deutschunterricht mehr Zeit für den Kernstoff.

Ausbau des Wahlpflichtangebotes im A-Niveau der Sekundarschulen

Um den Übertritt in die weiterführenden Schulen und insbesondere in die Lehrbetriebe zu erleichtern, sollen die Anforderungen des Leistungszugs A der Sekundarschule besser auf die künftige Ausbildung abgestimmt werden. Dazu wird das Wahlpflichtangebot auf 9-10 Lektionen erweitert. Dabei ist nur noch eine Fremdsprache (Englisch oder Französisch) mit 3 Lektionen obligatorisch und neben gestalterischen und musischen Fächern können auch zusätzliche Deutsch- und Informatiklektionen gewählt werden.

Schulleitungen können rasch zusätzliche SOS-Lektionen sprechen

Für die Bewältigung von schwierigen Situationen werden für die 4. bis 6. Primarklassen sowie für die Klassen der Leistungszüge A und E der Sekundarschulen sogenannte SOS-Lektionen zur Verfügung gestellt. Diese zeitlich befristete Erhöhung von Ressourcen kann von den Schulleitungen rasch gutgesprochen werden und dient beispielsweise dazu, eine Klasse in kleineren Gruppen zu unterrichten. So kann ein positives Lehr- und Lernumfeld gesichert werden, auch wenn eine ungünstige Ausganglage in einer Klasse besteht.

Eigenes Lektionengefäss für «Medien und Informatik»

Im 21. Jahrhundert gewinnen die Bereiche Medien und Informatik in der Wirtschaft an immer grösserer Wichtigkeit, wobei der Umgang damit gelernt sein muss. Ob dieses zusätzliche Wissen bereits in den Primarschulen oder erst in den Sekundarschulen gelernt werden soll, ist bei den Pädagoginnen und Bildungswissenschaftler umstritten. Gleichwohl sieht die Vorlage «Zukunft Volksschule» nun vor, auf der Primarstufe «Medien und Informatik» als eigenes Fach in der Stundentafel der 5. und 6. Klasse zu verankern. Dafür wird eine Lektion im Fach «Natur, Mensch und Gesellschaft» (NMG) gekürzt. In der Sekundarschule wurde Informatik bis anhin im Deutsch- und Mathematikunterricht integriert. Neu soll es ebenfalls als eigenständiges Fach unterrichtet werden. Um damit keine anderen Fächer zu schwächen, erhöht sich das Lektionendeputat um insgesamt drei Lektionen, aufgeteilt auf die 1. bis 3. Sekundarschulklasse. Die Fächer Deutsch und Mathematik werden durch diese Entlastung deutlich gestärkt.

Aus- und Weiterbildungen

Damit die geplanten Entwicklungen erfolgversprechend umgesetzt werden können, benötigt es gezielte Aus- und Weiterbildungen für die Lehrpersonen. Gemeinsam mit den Schulen entwickelt die BKSD ein nach Bedarf ausgerichtetes Weiterbildungsprogramm aus. Da dies ziemlich zeitaufwändig ist, sieht das Massnahmenpaket eine Freistellung von 0.5% der Jahresarbeitszeit pro Lehrperson sowie rund 1.5 zusätzliche Kurstage vor.

Ausstehende politische Entscheide

Nach Einreichung der Vorlage ist nun der Landrat aufgefordert, den Antrag der Ausgabenbewilligung von rund 49.7 Mio. Franken zu genehmigen, und der Bildungsrat die Änderungen der Stundentafeln gutzuheissen.

Die Starke Schule beider Basel begrüsst die Bemühungen der BKSD, die Bildungsqualität zu verbessern. Wir hoffen, dass mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln der Bildungsabbau gestoppt werden kann, der offensichtlich aufgrund der vielen, teilweise gescheiterten Bildungsreformen entstanden ist.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel