


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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23.01.2025
Für öffentliche Schulen gelten nicht die Regeln der Privatwirtschaft
Die Arbeitswelt teilt sich für Arbeitnehmende in zwei unterschiedliche Sphären auf: in den öffentlichen Sektor und in die Privatwirtschaft. Beide sind wichtige Pfeiler moderner Leistungsgesellschaften, die unterschiedlichen Bedingungen und deshalb auch teilweise voneinander abweichenden Regeln unterliegen.
Privatwirtschaft mit der Möglichkeit des Scheiterns
In einer freien Marktwirtschaft mit freiem Unternehmertum geht es grundsätzlich um miteinander im Wettbewerb stehende Akteure, die allesamt das Ziel verfolgen, wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Wenn private Firmen indes am Markt scheitern, ist das eine mögliche Konsequenz, die sich aus dem unternehmerischen Risiko ergibt. Dies kann geschehen, weil sich die Nachfrage nach bestimmten Produkten oder Dienstleistungen verändert und die Geschäftsführer/-innen strategische Fehlentscheide treffen, indem sie die Zeichen der Zeit nicht früh genug erkennen. Oder eine Unternehmung kann scheitern wegen eines toxischen Führungsklimas, das die eigene Reputation beschädigt und engagierte Mitarbeitende mit wertvollem Knowhow zum Weggang bewegt.
Andere Grundgegebenheiten im öffentlichen Sektor
Schulen sind in der Schweiz grossmehrheitlich Institutionen des öffentlichen Sektors. Bei ihnen ist ein Scheitern am Markt nicht vorgesehen. Sie bestehen in der Regel fort und werden weiterhin mit Steuergeldern alimentiert, auch wenn sie unter Missmanagement oder gravierenden Qualitätsmängeln leiden. In solchen Fällen muss man dann einfach konstatieren, dass die Steuergelder schlecht investiert sind oder gar verschwendet werden. Gerade aber, weil das so ist, bedürfen steuerfinanzierte öffentliche Schulen einer stärkeren (Qualitäts-)Kontrolle, und zwar sowohl in Bezug auf die Arbeit der Pädagoginnen und Pädagogen als auch hinsichtlich der operativen Führungsebenen, also der Schulleitungen. Da Kurskorrekturen bei Fehlentwicklungen nicht durch Wettbewerb und Konkurrenz erfolgen, muss der Staat im öffentlichen Sektor selber für griffige Kontrollinstanzen und -mechanismen sowie für Korrektive besorgt sein.
Eine Frage der Glaubwürdigkeit
Aus bestimmten Kreisen der Politik vernimmt man in regelmässigen Abständen die Forderung, auch an Schulen sollten die Bedingungen und Regeln der Privatwirtschaft gelten – Konkurrenz und Wettbewerb würden es schon richten. Doch das ist ein fataler Irrtum. Bei öffentlichen Institutionen geht es nicht nur um Steuergelder, die, wie bereits erwähnt, gut investiert sein wollen, es geht auch um die Glaubwürdigkeit des Gemeinwesens als Ganzes. Behörden, öffentliche Spitäler und öffentliche Schulen, die schlecht geführt werden, beschädigen ihre Reputation und damit das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat, weil letzterer für die Bürger/-innen in Form der genannten Institutionen konkrete Gestalt annimmt.
Kontrollinstrumente sind unumgänglich
Wo Menschen tätig sind, passieren Fehler. Gerade auf höheren Hierarchieebenen wirken sich Fehler in Form problematischer Führungspraktiken besonders negativ aus. Und obschon diese Risiken offenkundig sind, weil etwa Schulleiter/-innen ja auch nur Menschen sind, die bisweilen unüberlegte Entscheidungen treffen, besteht in vielen Bildungsbehörden eine Kultur des blinden Vertrauens in sie. Man verlässt sich darauf, dass sie schon richtig entscheiden und handeln würden, oder aber man schaut weg und verschleiert Fehlleistungen aus Gründen eingespielter institutioneller Loyalitäten: «Man kennt sich ja schon so lange in der Führungsetage und möchte sich da nicht gegenseitig wehtun.»
Zur Effizienz und Glaubwürdigkeit des öffentlichen Sektors gehört deshalb auch, dass die Arbeit auf sämtlichen Hierarchieebenen durch möglichst unabhängige Instanzen regelmässig überprüft und evaluiert und grobe Fehlleistungen entsprechend sanktioniert werden.
Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel