Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

    Mehr

  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

    Mehr

  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

    Mehr

  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

    Mehr

  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

    Mehr

  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

    Mehr

Spenden

Wir freuen uns über Ihre Spende.

Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden

PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8

23.01.2025

Für öffentliche Schulen gelten nicht die Regeln der Privatwirtschaft

Die Arbeitswelt teilt sich für Arbeitnehmende in zwei unterschiedliche Sphären auf: in den öffentlichen Sektor und in die Privatwirtschaft. Beide sind wichtige Pfeiler moderner Leistungsgesellschaften, die unterschiedlichen Bedingungen und deshalb auch teilweise voneinander abweichenden Regeln unterliegen.

Privatwirtschaft mit der Möglichkeit des Scheiterns

In einer freien Marktwirtschaft mit freiem Unternehmertum geht es grundsätzlich um miteinander im Wettbewerb stehende Akteure, die allesamt das Ziel verfolgen, wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Wenn private Firmen indes am Markt scheitern, ist das eine mögliche Konsequenz, die sich aus dem unternehmerischen Risiko ergibt. Dies kann geschehen, weil sich die Nachfrage nach bestimmten Produkten oder Dienstleistungen verändert und die Geschäftsführer/-innen strategische Fehlentscheide treffen, indem sie die Zeichen der Zeit nicht früh genug erkennen. Oder eine Unternehmung kann scheitern wegen eines toxischen Führungsklimas, das die eigene Reputation beschädigt und engagierte Mitarbeitende mit wertvollem Knowhow zum Weggang bewegt.

Andere Grundgegebenheiten im öffentlichen Sektor

Schulen sind in der Schweiz grossmehrheitlich Institutionen des öffentlichen Sektors. Bei ihnen ist ein Scheitern am Markt nicht vorgesehen. Sie bestehen in der Regel fort und werden weiterhin mit Steuergeldern alimentiert, auch wenn sie unter Missmanagement oder gravierenden Qualitätsmängeln leiden. In solchen Fällen muss man dann einfach konstatieren, dass die Steuergelder schlecht investiert sind oder gar verschwendet werden. Gerade aber, weil das so ist, bedürfen steuerfinanzierte öffentliche Schulen einer stärkeren (Qualitäts-)Kontrolle, und zwar sowohl in Bezug auf die Arbeit der Pädagoginnen und Pädagogen als auch hinsichtlich der operativen Führungsebenen, also der Schulleitungen. Da Kurskorrekturen bei Fehlentwicklungen nicht durch Wettbewerb und Konkurrenz erfolgen, muss der Staat im öffentlichen Sektor selber für griffige Kontrollinstanzen und -mechanismen sowie für Korrektive besorgt sein.

Eine Frage der Glaubwürdigkeit

Aus bestimmten Kreisen der Politik vernimmt man in regelmässigen Abständen die Forderung, auch an Schulen sollten die Bedingungen und Regeln der Privatwirtschaft gelten – Konkurrenz und Wettbewerb würden es schon richten. Doch das ist ein fataler Irrtum. Bei öffentlichen Institutionen geht es nicht nur um Steuergelder, die, wie bereits erwähnt, gut investiert sein wollen, es geht auch um die Glaubwürdigkeit des Gemeinwesens als Ganzes. Behörden, öffentliche Spitäler und öffentliche Schulen, die schlecht geführt werden, beschädigen ihre Reputation und damit das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat, weil letzterer für die Bürger/-innen in Form der genannten Institutionen konkrete Gestalt annimmt.

Kontrollinstrumente sind unumgänglich

Wo Menschen tätig sind, passieren Fehler. Gerade auf höheren Hierarchieebenen wirken sich Fehler in Form problematischer Führungspraktiken besonders negativ aus. Und obschon diese Risiken offenkundig sind, weil etwa Schulleiter/-innen ja auch nur Menschen sind, die bisweilen unüberlegte Entscheidungen treffen, besteht in vielen Bildungsbehörden eine Kultur des blinden Vertrauens in sie. Man verlässt sich darauf, dass sie schon richtig entscheiden und handeln würden, oder aber man schaut weg und verschleiert Fehlleistungen aus Gründen eingespielter institutioneller Loyalitäten: «Man kennt sich ja schon so lange in der Führungsetage und möchte sich da nicht gegenseitig wehtun.»

Zur Effizienz und Glaubwürdigkeit des öffentlichen Sektors gehört deshalb auch, dass die Arbeit auf sämtlichen Hierarchieebenen durch möglichst unabhängige Instanzen regelmässig überprüft und evaluiert und grobe Fehlleistungen entsprechend sanktioniert werden.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel