Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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09.04.2022

Frühe Sprachförderung – ein kostenloses Mindestangebot für alle

Immer mehr Kinder haben ungenügende Deutschkenntnisse. Davon betroffen sind jedoch nicht nur fremdsprachige Kinder, sondern auch solche mit Deutsch als Muttersprache. Aktuell bietet der Kanton Basel-Landschaft kein flächendeckendes Programm für eine frühe Sprachförderung an. Die Regierung hat nun eine Vorlage betreffend «Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden in der frühen Sprachförderung» ausgearbeitet. Es handelt sich hierbei um ein wichtiges Thema, welches die Starke Schule beider Basel (SSbB) in der Vergangenheit bereits mehrfach diskutiert hat.

Bei Kindern mit Migrationshintergrund ist eine möglichst frühe Integration notwendig. Eine solche findet immer auch über die Sprache statt, weshalb gerade bei fremdsprachigen Kindern das Erlernen der deutschen Sprache so früh wie möglich angestrebt werden sollte. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich Kinder mit Migrationshintergrund nur in den eigenen, fremdsprachigen Kreisen aufhalten und damit eine Integration erschwert wird. Auch der schulische und berufliche Erfolg wird damit beeinflusst. Gerade junge Kinder können relativ einfach und spielerisch mit einer neuen Fremdsprache in Berührung gebracht werden. Um einen Schuleinstieg zu vereinfachen, bei welchem Deutsch praktisch in jedem Fach entscheidend verwendet wird, scheint es zielführend, möglichst früh vorhandenen Defiziten entgegenzuwirken.

Die deutsche Sprache ist auch bei Kindern ohne Migrationshintergrund vielfach ein Problem, welches sich in der Schule nachteilig auswirkt. Dass auch hier die Möglichkeit einer Sprachförderung genutzt werden kann, erachtet die SSbB als wichtig.

Sprachförderungsprogramme sollen einheitlich angeboten werden

Die SSbB befürwortet eine gesetzliche Grundlage, die ein Obligatorium eines selektiven Sprachförderungsprogramms im Vorschulalter vorsieht. Die von der Regierung ausgearbeitete und nun in die Vernehmlassung geschickte Variante schafft eine kantonal einheitliche Regelung. Gleichzeitig bleibt es im Ermessen jeder einzelnen Gemeinde, in welchem Umfang sie eine Sprachförderung realisieren will.

Durch die weitgehende Autonomie besteht jedoch das Risiko, dass Gemeinden nur ein minimales Sprachförderungsprogramm verpflichtend realisieren. Dies wäre dann nicht im Sinne der Vorlage, wenn nach der Sprachstanderhebung hervorginge, dass in diesen Gemeinden Kinder wohnen und demnächst eingeschult werden, welche eine umfassende Sprachförderung bräuchten. Gerade Gemeinden, deren Budget weniger gross ist oder die ihren Fokus auf andere Geschäfte legen, könnten sich somit gegen dieses wichtige Angebot stellen und somit erneut für eine Chancenungleichheit sorgen.

Auch bei der Übernahme der Kosten muss klar geregelt werden, welche Angebote für die Eltern kostenlos sind und welche nicht. Die SSbB begrüsst ein kostenloses Mindestangebot, welches von allen Gemeinden gleichermassen für Kinder angeboten werden muss. Unbedingt verhindert werden muss, dass Gemeinden entweder keine oder nur kostenpflichtige Angebote zur Verfügung stellen.

Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel