Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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09.04.2022
Frühe Sprachförderung – ein kostenloses Mindestangebot für alle
Immer mehr Kinder haben ungenügende Deutschkenntnisse. Davon betroffen sind jedoch nicht nur fremdsprachige Kinder, sondern auch solche mit Deutsch als Muttersprache. Aktuell bietet der Kanton Basel-Landschaft kein flächendeckendes Programm für eine frühe Sprachförderung an. Die Regierung hat nun eine Vorlage betreffend «Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden in der frühen Sprachförderung» ausgearbeitet. Es handelt sich hierbei um ein wichtiges Thema, welches die Starke Schule beider Basel (SSbB) in der Vergangenheit bereits mehrfach diskutiert hat.
Bei Kindern mit Migrationshintergrund ist eine möglichst frühe Integration notwendig. Eine solche findet immer auch über die Sprache statt, weshalb gerade bei fremdsprachigen Kindern das Erlernen der deutschen Sprache so früh wie möglich angestrebt werden sollte. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich Kinder mit Migrationshintergrund nur in den eigenen, fremdsprachigen Kreisen aufhalten und damit eine Integration erschwert wird. Auch der schulische und berufliche Erfolg wird damit beeinflusst. Gerade junge Kinder können relativ einfach und spielerisch mit einer neuen Fremdsprache in Berührung gebracht werden. Um einen Schuleinstieg zu vereinfachen, bei welchem Deutsch praktisch in jedem Fach entscheidend verwendet wird, scheint es zielführend, möglichst früh vorhandenen Defiziten entgegenzuwirken.
Die deutsche Sprache ist auch bei Kindern ohne Migrationshintergrund vielfach ein Problem, welches sich in der Schule nachteilig auswirkt. Dass auch hier die Möglichkeit einer Sprachförderung genutzt werden kann, erachtet die SSbB als wichtig.
Sprachförderungsprogramme sollen einheitlich angeboten werden
Die SSbB befürwortet eine gesetzliche Grundlage, die ein Obligatorium eines selektiven Sprachförderungsprogramms im Vorschulalter vorsieht. Die von der Regierung ausgearbeitete und nun in die Vernehmlassung geschickte Variante schafft eine kantonal einheitliche Regelung. Gleichzeitig bleibt es im Ermessen jeder einzelnen Gemeinde, in welchem Umfang sie eine Sprachförderung realisieren will.
Durch die weitgehende Autonomie besteht jedoch das Risiko, dass Gemeinden nur ein minimales Sprachförderungsprogramm verpflichtend realisieren. Dies wäre dann nicht im Sinne der Vorlage, wenn nach der Sprachstanderhebung hervorginge, dass in diesen Gemeinden Kinder wohnen und demnächst eingeschult werden, welche eine umfassende Sprachförderung bräuchten. Gerade Gemeinden, deren Budget weniger gross ist oder die ihren Fokus auf andere Geschäfte legen, könnten sich somit gegen dieses wichtige Angebot stellen und somit erneut für eine Chancenungleichheit sorgen.
Auch bei der Übernahme der Kosten muss klar geregelt werden, welche Angebote für die Eltern kostenlos sind und welche nicht. Die SSbB begrüsst ein kostenloses Mindestangebot, welches von allen Gemeinden gleichermassen für Kinder angeboten werden muss. Unbedingt verhindert werden muss, dass Gemeinden entweder keine oder nur kostenpflichtige Angebote zur Verfügung stellen.
Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel